Tesla Supercharger Netzwerk
Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.
6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.
Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.
http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY
Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.
Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.
Beste Antwort im Thema
Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.
6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.
Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.
http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY
Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.
Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.
9434 Antworten
Tesla hat mich wegen der Fair-Use-Policy kontaktiert - extrem schnell (Brief gestern raus). Sie werden dazu bis morgen Stellung nehmen, damit ich kaufen kann 😉
Auf der Seite für Firmenkunden (https://www.tesla.com/de_CH/enterprise) werden die Supercharger angepriesen 😁
Bei der Bestellung muss man dann akzeptieren, dass man sie nicht nutzt...
Zitat:
@derJan82 schrieb am 9. Januar 2018 um 22:30:11 Uhr:
Bei der Bestellung muss man dann akzeptieren, dass man sie nicht nutzt...
Hast du davon einen Screenshot?
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Ich war gestern mal wieder 800 km unterwegs. Von Oberösterreich nach Kärnten und retour. Auf der Strecke hatte ich 5 Supercharger zur Auswahl (Traun-St. Georgen-Anif-Flachau-Villach), hin und retour also 10 Lademöglichkeiten mit 44 Schnell-Ladesäulen. Unterwegs drückte ich der Neugierde halber immer auf die Ansicht der freien bzw. besetzten Charger. Meist waren sie komplett frei oder immer weniger als die Hälfte belegt.
Man muss sich das mal wieder zu Gemüte führen, wie weit Tesla da jetzt schon ist und was für einen unglaublichen Service die Firma seinen Kunden bietet.
Und beim Nachladen in Flachau durfte ich sogar einem Damen-Skiteam beim Aufwärmen fürs Nachtrennen zusehen, die das freundlicherweise direkt beim SuC machten. Auf welcher Tanke hat man das schon😁?
Zitat:
@derJan82 schrieb am 10. Januar 2018 um 06:01:00 Uhr:
Ich meinte nur das mit dem Akzeptieren der Fair Use Policy (in denen das dann steht)
Wie gesagt, meine Meinung dazu ist weiterhin:
- Geschäftswagen, die einen von einem Standort zum anderen bringen, dürfen weiterhin laden.
Denn die Fahrt selbst verdient kein Geld sondern ist nur zur eigenen Beförderung.
- Firmenwagen wie Taxi`s, die fahren um mit dem Fahren Geld zu verdienen, dürfen nicht mehr laden.
@KaJu74 Wie ich ja mehrfach gesagt habe, sehe ich die Intention genau wie Du und ich denke nicht, dass jemals ein "normaler" Geschäftskunde irgendwie ein Supercharger-Verbot bekommt (vielleicht wird er irgendwann selber zahlen müssen), aber die Formulierung:
Zitat:
für sonstige kommerzielle Zwecke oder Unternehmungen
heisst nun einmal genau das was da steht. Die Formulierung "Unternehmungen" ist bereits eindeutig. Wenn man sich nun an dem Begriff "kommerzielle Zwecke" hochziehen möchte, so sagt der Deutsche Bundesgerichtshof (das ist ja nicht irgendein Amtsgericht) dazu:
Zitat:
Nach dem objektiven Erklärungswert ist unter der Bezeichnung „nicht kommerzielle Nutzung“ eine rein private Nutzung zu verstehen.
Wie hart Tesla das umsetzt, kann ich nur vermuten, aber ich vermute: Nicht hart. Die Policy ist aber eindeutig und kaum interpretierbar. Und deshalb bleibt ein fader Beigeschmack.
Und: Ich möchte Tesla nicht schlecht machen - wirklich nicht. Das sind einfach die objektiven Fakten.
Zitat:
@KaJu74 schrieb am 10. Januar 2018 um 09:56:20 Uhr:
Ich sehe aber auch darin eine möglicherweise schlechte Übersetzung.
Leider nicht wirklich, im Orginal heisst es:
for any other commercial venture
Dies ist nicht wirklich präziser formuliert... 😉
Da müssten wir jetzt zwei Fälle unterscheiden:
Fall 1:
Die Übersetzung ist richtig oder falsch. Das hat keine Auswirkungen, da Du bei der Bestellung (Deutschschweiz) die Deutschen Bedingungen akkzeptierst. Das wird in Deutschland gleich sein.
Fall 2:
Die Übersetzung von "for any other commercial venture" ist nicht sinngleich mit der Deutschen Variante. Eine "Commercial Venture" ist schlicht eine "unternehmerische Tätigkeit" - nicht mehr und nicht weniger. Ich sehe hier durchaus eine gewisse Analogie zur vom BGH spezifierten kommerziellen bzw. nicht kommerziellen Nutzung. Deshalb halte ich die Übersetzung für valabel.
Fall 2 kann ich nicht komplett ausschliessen - tippe aber eher nicht auf einen Übersetzungsfehler (Achtung: meine persönliche Einschätzung). Abwägen muss das jeder für sich, da schlussendlich ohnehin ein Gericht entscheiden würde.
Da bei der Bestellung aber ohnehin Fall 1 gegeben ist, müssen wir Fall 2 auch nicht abschliessend klären. Rechtlich ist das für mich eine ziemlich klare Nummer.
PS: Sorry, ich hab's nochmal durchlesen und korrigieren müssen.
Moin,
wirklich beantworten kann ich es nicht, nur eine Vermutung:
Der Thread wurde "in einem Land vor unserer Zeit" in das andere Forum kopiert.
Sollte die Frage von existentieller Bedeutung sein, kann ich das aber gerne bei der Werkstatt hinterfragen.
Gruß
Z
War mir nur aufgefallen. Ich hab in einem Blog auch ein Mysterium, an dem die Werkstatt kapituliert hat.