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Tagfahrleuchten (TFL) mit Dimmfunktion wirklich zulässig?!?!?!

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 14:51

Hallo Zusammen,

 

da ich mich schon länger dafür Interiessiere Tagfahrleuchten an meinem GOLF V nachzurüsten hab ich mich mal im Ebay auf die suche gemacht.

Was mich schon von Anfang an gestört hat dass die TFL ausgehen müssen sobalb das Abblendlicht eingeschaltet wird wobei ich dass bei nacht ganz hübsch fände^^.

Bin jetzt aber auf einen Verkäufer gestoßen der Tagfahrleuchten mit einem Dimmmodul verkauft dass beim einschalten des Abblendlichtes die TFL um 50% dimmt und nicht abschaltet und das ganze soll auch noch TÜV-Gerecht sein. Hierzu mal der Link------> cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll

 

Meine Frage ist nun kann dass wirklich so genehmigt sein?? oder nich??? Würde mich freuen wenn es so wäre.

Ach und würdet ihr mir diese TFL empfehlen oder eher andere???

Danke für eure Antworten:)

Gruß Frankie

Beste Antwort im Thema

Meine Herren, was für eine Argumentation, was für eine Unterhaltung, WAS für IDIOTEN hier :)

besten dank - wenn ich singen will nehm ich mir meine Gitarre..

So nun zum rechtlichen:

TFLs dürfen vorne NUR einzelnd Leuchten - keine Standlichter und nichts. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. TFL und Abblendlicht dürfen NIE gemeinsam leuchten. Dank Audi gibt es eine ausnahme Reglung, Adaptives TFL, bei Tag leuchtet es mit 100% bei eingeschalteten Ablendlicht wird es gedimmt. Diese Kits darf man sich nachrüsten.

---- Quelle Wikipedia da es die meisten von dort verstehen können ----

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

* Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer

* Weißes Licht

* Automatisches Einschalten mit der Zündung

* Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten

* Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe oder bei Verwendung von adaptiven Tagfahrlicht.)

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

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Alles Blödsinn was Ihr hier schreibt.

Es ist relevant als was die Leuchten geprüft und zugelassen sind und ob die jeweiligen Anbauvorschriften eingehalten werden. Alles andere ist schlichtweg unrichtig.

Wenn die Leuchten als TFL geprüft und zugelassen sind, können sie als solche angeschlossen werden.

Wenn die Leuchten ZUSÄTZLICH auch als Begrenzungsleuchten geprüft und zugelassen sind, können sie -in der Regel dann gedimmt über die zugehörige Ansteuerung mit der die Prüfung erfolgte- auch als solche verwendet werden. (siehe unter anderem auch die Audi TFL)

am 10. Juni 2009 um 17:05

klar, aber als blödsin kann man das nicht gleich abbuchen. sicher mussen die eine solche kennung besitzen, eigendlich... jedoch verhält sich das momentan genauso wie die dritte rückleuchte damals. am anfang wars verboten. dann teilweise erlaubt. ich hab schon mit vielen leuten (poliemanzei, TÜV, KFZmeister ect....) gereded und keiner weiß was abgeht, aber keine sagte das es illegal ist. nur sollten die richtlinen befolgt werden die am gefährlichsten sind, in diesem fall ehr das hellere licht :D

 

sprich übers gedimmte sehn die mal hinweg :) ist jetzt keine garantie! aber diese funzeln ohne RL kennung sind ehr "gefährlich" und werden rausgezogen :)

Zitat:

Original geschrieben von g-ForceOnlan

klar, aber als blödsin kann man das nicht gleich abbuchen.

DOCH. Denn es gibt hier rechtlich kein "bisschen legal oder bisschen illegal" Entweder legal und zwar 100% oder illegal und zwar auch 100%

Zitat:

sicher mussen die eine solche kennung besitzen, eigendlich...

Siehe oben. Nix eigentlich!

Zitat:

jedoch verhält sich das momentan genauso wie die dritte rückleuchte damals.

NEIN. Denn die dritten Rückleuchten von z.B. US-Fahrzeugen waren hier in Europa/Deutschland zunächst vom Signalbild her generell verboten. Danach wurden diese Regelungen geändert zunächst waren nur 2 hochgesetzte Bremsleuchten zulässig (wer erinnert sich nicht, an die Konstruktionen in den Heckscheiben neben den Metall-Jalousien...) danach wahlweise auch eine dritte Bremsleuchte (Kennzeichnung "S3"). In beiden Fällen galt das aber auch nicht für die US-Versionen, sondern ausschliesslich dann, wenn die Leuchte das Prüfzeichen und die Zulassung als 3. Bremsleuchte aufwies. Man darf also nach wie vor nicht eine NSL als 3. Bremsleuchte anbauen. Zwischenzeitlich ist die Dritte Bremsleuchte vorgeschrieben und muss vorhanden sein (jedoch keine Nachrüstungspflicht bei alten Fahrzeugen)

Auch hier ging es ganz einfach schwarz oder weiss, gut oder böse, legal oder illegal.

Nur für US-Importfahrzeuge gab es und gibt es nach wie vor Ausnahmeregelungen, die aber nicht wirksam sind, wenn man sich diese Leuchten nachträglich an ein deutsches/europäisches Fahrzeug anbaut.

Zitat:

am anfang wars verboten. dann teilweise erlaubt.

Nein. nicht teilweise, sondern generell, wenn die Vorschriften zu Prüfzeichen und Anbau eingehalten wurden. Exakt die selbe Situation herrscht heute. Es gibt ganz konkrete Vorschriften, Zulassungen, Kennzeichnungen (Prüfzeichen) mit genau definierten Vorgaben für Anbau und Betrieb. Dies gilt für Tagfahrleuchten (Kennung "RL" nach ECE R87) wie für Begrenzungsleuchten vorne (Kennung "A" für Begrenzungsleuchte nach vorne wirkend)

Zitat:

ich hab schon mit vielen leuten (poliemanzei, TÜV, KFZmeister ect....) gereded und keiner weiß was abgeht, aber keine sagte das es illegal ist. nur sollten die richtlinen befolgt werden die am gefährlichsten sind, in diesem fall ehr das hellere licht :D

Und wenn Du mit dem Weihnachtsmann persönlich sprichst und der erzählt Dir was vom Osterhasen dann bedeutet das nichts und hat keinerlei rechtliche Relevanz. Wie bereits weiter oben geschrieben gibt es hier keine rechtliche Grauzone. Ob das im Einzelfall bei einer Kontrolle bemängelt wird oder beim TÜV beanstandet wird ist auch egal. Dadurch wird es noch lange nicht legal - das meinte ich mit "Blödsinn" was hier so geschrieben wird. Genau diesen Sachverhalt wollen viele hier leider nicht einsehen und wundern sich dann, dass sie 'ne Mängelkarte von einem anderen Prüfer bzw. bei einer Kontrolle eines anderen Polizisten verpasst bekommen, obwohl ihnen ein Kollege anderen Bockmist erzählt hat.

 

Zitat:

sprich übers gedimmte sehn die mal hinweg :) ist jetzt keine garantie! aber diese funzeln ohne RL kennung sind ehr "gefährlich" und werden rausgezogen :)

Das darüber hinwegsehen macht es nicht legaler.

Funzeln ohne RL-Kennung sind meist maximal als Begrenzungsleuchten geprüft und zugelassen (speziell wenn nur mit "E-Prüfzeichen" geworben wird.) Diese sind von der Helligkeit weit niedriger als echte Tagfahrleuchten (Kennung "RL") - wieso sollten die dann nach Deiner Argumentation "gefährlich" sein und rausgezogen werden? Die Dinger sind als Begrenzungsleuchten dann halt elektrisch falsch angeschlossen und zudem dürfen Begrenzungsleuchten (in D-Land) nur im Stand/Parken verwendet werden und nur in Verbindung mit den nach hinten wirkenden roten Begrenzungsleuchten. Während der Fahrt nur bei Nebel/Sichtbehinderungen in Verbindung mit Nebelscheinwerfern, oder halt zusammen mit Abblend- bzw. Fernlicht. Niemals alleine.

War die Darlegung, warum ich manches Geschreibsel hier als Blödsinn bezeichnet habe jetzt nachvollziehbar? Es ist halt wie gegen Windmühlen ankämpfen. Diese Pseudo-Argumentation "wird drüber weggesehen, XY hat mir gesagt, etc." kommt immer wieder daher und ist und bleibt FALSCH.

Der Anbau/Betrieb nicht geprüfter und zugelassener Leuchten oder nicht für den eingesetzten Zweck geprüften und zugelassenen Leuchten führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (auch hier wird dies gerne immer wieder in Frage gestellt, es IST aber so). Wenn man es genau nimmt erlischt dadurch der Versicherungsschutz und die Haftpflicht kann sich im Falle eines Unfalls bis zu 5000Euro von Euch zurückholen. Kaskoversicherungen brauchen dann natürlich gar nicht zahlen. (Und wieder werden hier irgendwelche Pseudo-Beispiele dahergeholt um diese Aussage zu relativieren oder zu widerlegen - wenn es im Einzelfall nicht herauskommt heisst das nicht, dass der Sachverhalt nicht so ist wie geschildert). Ihr müsst EUch einfach klar machen, dass Versicherungen in der Regel nichts zu verschenken haben und solche Umbauten - wenn sie bekannt werden - natürlich ein gefundenes Fressen für die ist um sich vor Zahlungen zu drücken. Bleibt eigentlich nur zu sagen: Selber schuld wer's riskiert.

am 11. Juni 2009 um 7:37

sry, aber ich vertraue der rennleitung und dem tüv mehr als dir. und wenn ich sehe was so auf deutschen strassen unterwegs ist und was sicherlich nicht zugelassen ist müssten ja ein sehr grosser teil der fahrzeuge ohne versicherungsschutz fahren. richtig ist es schon das es zum versicherungs verlust führen KANN. aber bei einer solchen kleinigkeit ist das mal dahingestellt.

es kann ja auch zu versicherungs verlust führen wenn man mit hackschuhen fährt! :eek:

ich denke mal das das gedimme der TFLs das kleinste problem in der STVZO ist, schlimmer ist zb. mit neblern bei klarer nacht zu fahren.

nebenbei ne lustige argumentationsweise hast du, beziehst dich nciht auf richtige beweise sondern nur auf das was du schonmal sagtest :D, sehr amüsant ;)

 

mfg günni :) (mach weiter so dann wirds hier nicht langweilig!;))

am 11. Juni 2009 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

Original geschrieben von g-ForceOnlan

klar, aber als blödsin kann man das nicht gleich abbuchen.

DOCH. Denn es gibt hier rechtlich kein "bisschen legal oder bisschen illegal" Entweder legal und zwar 100% oder illegal und zwar auch 100%

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

sicher mussen die eine solche kennung besitzen, eigendlich...

Siehe oben. Nix eigentlich!

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

jedoch verhält sich das momentan genauso wie die dritte rückleuchte damals.

NEIN. Denn die dritten Rückleuchten von z.B. US-Fahrzeugen waren hier in Europa/Deutschland zunächst vom Signalbild her generell verboten. Danach wurden diese Regelungen geändert zunächst waren nur 2 hochgesetzte Bremsleuchten zulässig (wer erinnert sich nicht, an die Konstruktionen in den Heckscheiben neben den Metall-Jalousien...) danach wahlweise auch eine dritte Bremsleuchte (Kennzeichnung "S3"). In beiden Fällen galt das aber auch nicht für die US-Versionen, sondern ausschliesslich dann, wenn die Leuchte das Prüfzeichen und die Zulassung als 3. Bremsleuchte aufwies. Man darf also nach wie vor nicht eine NSL als 3. Bremsleuchte anbauen. Zwischenzeitlich ist die Dritte Bremsleuchte vorgeschrieben und muss vorhanden sein (jedoch keine Nachrüstungspflicht bei alten Fahrzeugen)

Auch hier ging es ganz einfach schwarz oder weiss, gut oder böse, legal oder illegal.

Nur für US-Importfahrzeuge gab es und gibt es nach wie vor Ausnahmeregelungen, die aber nicht wirksam sind, wenn man sich diese Leuchten nachträglich an ein deutsches/europäisches Fahrzeug anbaut.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

am anfang wars verboten. dann teilweise erlaubt.

Nein. nicht teilweise, sondern generell, wenn die Vorschriften zu Prüfzeichen und Anbau eingehalten wurden. Exakt die selbe Situation herrscht heute. Es gibt ganz konkrete Vorschriften, Zulassungen, Kennzeichnungen (Prüfzeichen) mit genau definierten Vorgaben für Anbau und Betrieb. Dies gilt für Tagfahrleuchten (Kennung "RL" nach ECE R87) wie für Begrenzungsleuchten vorne (Kennung "A" für Begrenzungsleuchte nach vorne wirkend)

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

ich hab schon mit vielen leuten (poliemanzei, TÜV, KFZmeister ect....) gereded und keiner weiß was abgeht, aber keine sagte das es illegal ist. nur sollten die richtlinen befolgt werden die am gefährlichsten sind, in diesem fall ehr das hellere licht :D

Und wenn Du mit dem Weihnachtsmann persönlich sprichst und der erzählt Dir was vom Osterhasen dann bedeutet das nichts und hat keinerlei rechtliche Relevanz. Wie bereits weiter oben geschrieben gibt es hier keine rechtliche Grauzone. Ob das im Einzelfall bei einer Kontrolle bemängelt wird oder beim TÜV beanstandet wird ist auch egal. Dadurch wird es noch lange nicht legal - das meinte ich mit "Blödsinn" was hier so geschrieben wird. Genau diesen Sachverhalt wollen viele hier leider nicht einsehen und wundern sich dann, dass sie 'ne Mängelkarte von einem anderen Prüfer bzw. bei einer Kontrolle eines anderen Polizisten verpasst bekommen, obwohl ihnen ein Kollege anderen Bockmist erzählt hat.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

sprich übers gedimmte sehn die mal hinweg :) ist jetzt keine garantie! aber diese funzeln ohne RL kennung sind ehr "gefährlich" und werden rausgezogen :)

Das darüber hinwegsehen macht es nicht legaler.

Funzeln ohne RL-Kennung sind meist maximal als Begrenzungsleuchten geprüft und zugelassen (speziell wenn nur mit "E-Prüfzeichen" geworben wird.) Diese sind von der Helligkeit weit niedriger als echte Tagfahrleuchten (Kennung "RL") - wieso sollten die dann nach Deiner Argumentation "gefährlich" sein und rausgezogen werden? Die Dinger sind als Begrenzungsleuchten dann halt elektrisch falsch angeschlossen und zudem dürfen Begrenzungsleuchten (in D-Land) nur im Stand/Parken verwendet werden und nur in Verbindung mit den nach hinten wirkenden roten Begrenzungsleuchten. Während der Fahrt nur bei Nebel/Sichtbehinderungen in Verbindung mit Nebelscheinwerfern, oder halt zusammen mit Abblend- bzw. Fernlicht. Niemals alleine.

War die Darlegung, warum ich manches Geschreibsel hier als Blödsinn bezeichnet habe jetzt nachvollziehbar? Es ist halt wie gegen Windmühlen ankämpfen. Diese Pseudo-Argumentation "wird drüber weggesehen, XY hat mir gesagt, etc." kommt immer wieder daher und ist und bleibt FALSCH.

Der Anbau/Betrieb nicht geprüfter und zugelassener Leuchten oder nicht für den eingesetzten Zweck geprüften und zugelassenen Leuchten führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (auch hier wird dies gerne immer wieder in Frage gestellt, es IST aber so). Wenn man es genau nimmt erlischt dadurch der Versicherungsschutz und die Haftpflicht kann sich im Falle eines Unfalls bis zu 5000Euro von Euch zurückholen. Kaskoversicherungen brauchen dann natürlich gar nicht zahlen. (Und wieder werden hier irgendwelche Pseudo-Beispiele dahergeholt um diese Aussage zu relativieren oder zu widerlegen - wenn es im Einzelfall nicht herauskommt heisst das nicht, dass der Sachverhalt nicht so ist wie geschildert). Ihr müsst EUch einfach klar machen, dass Versicherungen in der Regel nichts zu verschenken haben und solche Umbauten - wenn sie bekannt werden - natürlich ein gefundenes Fressen für die ist um sich vor Zahlungen zu drücken. Bleibt eigentlich nur zu sagen: Selber schuld wer's riskiert.

Genau, so ist es auch.

Nicht umsonst haben die S6TFL die Bezeichnung RL +A auf den Leuchten.

Habe an meinem Motorrad einen Zusatzscheinwerfer als Fernlicht montiert, beim letzten TÜV hat der Prüfer genau geschaut, ob der Scheinwerfer als Fernlicht zugelassen ist.

Wenn die Polizeibeamten sich besser auskennen würden, hätten einige TFL Nutzer Probleme.

Sollte bei einem schweren Unfall ein Gutachter eingeschaltet werden, ist es schon möglich das die Versicherung Schwierigkeiten macht.

am 11. Juni 2009 um 8:21

gute dimmer und steuergeräte gibts auch bei teamapt.de

Zitat:

Original geschrieben von g-ForceOnlan

sry, aber ich vertraue der rennleitung und dem tüv mehr als dir. und wenn ich sehe was so auf deutschen strassen unterwegs ist und was sicherlich nicht zugelassen ist müssten ja ein sehr grosser teil der fahrzeuge ohne versicherungsschutz fahren. richtig ist es schon das es zum versicherungs verlust führen KANN. aber bei einer solchen kleinigkeit ist das mal dahingestellt.

es kann ja auch zu versicherungs verlust führen wenn man mit hackschuhen fährt! :eek:

ich denke mal das das gedimme der TFLs das kleinste problem in der STVZO ist, schlimmer ist zb. mit neblern bei klarer nacht zu fahren.

nebenbei ne lustige argumentationsweise hast du, beziehst dich nciht auf richtige beweise sondern nur auf das was du schonmal sagtest :D, sehr amüsant ;)

 

mfg günni :) (mach weiter so dann wirds hier nicht langweilig!;))

Zwei mal drei macht vier

widdewiddewitt und drei macht neune,

ich mach' mir die Welt,

widdewidde wie sie mir gefällt.

Hey, Günni,

tralahe, tralahe, tralahopsassa.

Hey, Günni,

der macht, was ihm gefällt.

Drei mal drei mach sechs,

widdewidde wer will's von mir lernen?

Alle, groß und klein,

tralalala lad ich zu mir ein.

Ich hab' ein Haus,

ein kunterbuntes Haus,

ein Äffchen und ein Pferd,

die schauen dort zum Fenster raus.

Ich hab' ein Haus,

ein Äffchen und ein Pferd,

und jeder, der uns mag,

kriegt unser Einmaleins gelehrt.

Zwei mal drei macht vier

widdewiddewitt und drei macht neune,

wir machen uns die Welt,

widdewidde wie sie uns gefällt.

Drei mal drei mach sechs,

widdewidde wer will's von uns lernen?

Alle, groß und klein,

tralalala lad ich zu uns ein.

EOT - für mich zumindest.

am 11. Juni 2009 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

 

Zwei mal drei macht vier

widdewiddewitt und drei macht neune,

ich mach' mir die Welt,

widdewidde wie sie mir gefällt.

Hey, Günni,

tralahe, tralahe, tralahopsassa.

Hey, Günni,

der macht, was ihm gefällt.

Drei mal drei mach sechs,

widdewidde wer will's von mir lernen?

Alle, groß und klein,

tralalala lad ich zu mir ein.

Ich hab' ein Haus,

ein kunterbuntes Haus,

ein Äffchen und ein Pferd,

die schauen dort zum Fenster raus.

Ich hab' ein Haus,

ein Äffchen und ein Pferd,

und jeder, der uns mag,

kriegt unser Einmaleins gelehrt.

Zwei mal drei macht vier

widdewiddewitt und drei macht neune,

wir machen uns die Welt,

widdewidde wie sie uns gefällt.

Drei mal drei mach sechs,

widdewidde wer will's von uns lernen?

Alle, groß und klein,

tralalala lad ich zu uns ein.

alter ich glaube es hackt!? hab ich dir irgendwas getan oder was?? kannst du dich nicht wie nen normaler erwachsener mensch benehmen oder musst du mit dem scheiss hier zeigen das du nur ne pupatäre göre bist?? ich hab deine meinung, deine ausführung stehn lassen da es rechtlich richtig ist. und nur weil du nicht damit einverstanden bist das es in der praxis anders läuft musst du hier sonne scheisse ablassen oder wie??

sag mal wie alt bist du eigendlich?

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

EOT - für mich zumindest.

Hi,

ruhig bleiben und nicht aufregen, auch wenn ich dich mehr als gut verstehen kann ;)

Auf jeden Fall erst mal danke für den schönen sachlichen Beitrag. Mir und dir ist klar, das du den genauen "Beweis" anhand der Angabe von rechtlichen Vorschriften auch führen könntest, netterweise hast du die ECE R87 ja schon mal erwähnt. Das du hierzu keine Lust (mehr) hast verstehe ich auch.

Wer den Thread hier als "Außenstehender" liest erkennt von selbst sehr schnell wer sachlich argumentiert und bildet sich seine eigene Meinung wer hier die pubertäre Göre ist. Ach ja ich zitiere hier nur, der Ausspruch kommt nicht von mir.

Noch mal danke für den schönen Beitrag etwas höher,

Torsten

Meine Herren, was für eine Argumentation, was für eine Unterhaltung, WAS für IDIOTEN hier :)

besten dank - wenn ich singen will nehm ich mir meine Gitarre..

So nun zum rechtlichen:

TFLs dürfen vorne NUR einzelnd Leuchten - keine Standlichter und nichts. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. TFL und Abblendlicht dürfen NIE gemeinsam leuchten. Dank Audi gibt es eine ausnahme Reglung, Adaptives TFL, bei Tag leuchtet es mit 100% bei eingeschalteten Ablendlicht wird es gedimmt. Diese Kits darf man sich nachrüsten.

---- Quelle Wikipedia da es die meisten von dort verstehen können ----

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

* Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer

* Weißes Licht

* Automatisches Einschalten mit der Zündung

* Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten

* Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe oder bei Verwendung von adaptiven Tagfahrlicht.)

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

Zitat:

Original geschrieben von mrmomba

Meine Herren, was für eine Argumentation, was für eine Unterhaltung, WAS für IDIOTEN hier :)

besten dank - wenn ich singen will nehm ich mir meine Gitarre..

So nun zum rechtlichen:

TFLs dürfen vorne NUR einzelnd Leuchten - keine Standlichter und nichts. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. TFL und Abblendlicht dürfen NIE gemeinsam leuchten. Dank Audi gibt es eine ausnahme Reglung, Adaptives TFL, bei Tag leuchtet es mit 100% bei eingeschalteten Ablendlicht wird es gedimmt. Diese Kits darf man sich nachrüsten.

---- Quelle Wikipedia da es die meisten von dort verstehen können ----

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

* Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer

* Weißes Licht

* Automatisches Einschalten mit der Zündung

* Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten

* Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe oder bei Verwendung von adaptiven Tagfahrlicht.)

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

Danke für die ausführlichen Infos zum TFL an sich. Das sog. adaptive TFL ist dennoch nix anderes als eine Leuchte, die sowohl als TFL grprüft und zugelassen ist und - bei gedimmter Ansteuerung, die natürlich nur auch nicht selbst-gebastelt sein kann - auch als Begrenzungsleuchte vorne geprüft und zugelassen ist.

Ob das die "Tuningkasperle" hier überzeugt lasse ich mal dahingestellt.

Themenstarteram 14. Juni 2009 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zwei mal drei macht vier

widdewiddewitt und drei macht neune,

ich mach' mir die Welt,

widdewidde wie sie mir gefällt.

Hey, Günni,

tralahe, tralahe, tralahopsassa.

Hey, Günni,

der macht, was ihm gefällt.

Drei mal drei mach sechs,

widdewidde wer will's von mir lernen?

Alle, groß und klein,

tralalala lad ich zu mir ein.

Ich hab' ein Haus,

ein kunterbuntes Haus,

ein Äffchen und ein Pferd,

die schauen dort zum Fenster raus.

Ich hab' ein Haus,

ein Äffchen und ein Pferd,

und jeder, der uns mag,

kriegt unser Einmaleins gelehrt.

Zwei mal drei macht vier

widdewiddewitt und drei macht neune,

wir machen uns die Welt,

widdewidde wie sie uns gefällt.

Drei mal drei mach sechs,

widdewidde wer will's von uns lernen?

Alle, groß und klein,

tralalala lad ich zu uns ein.

hey __NEO__,

ich weis ja nich wie alt du bist bin auch ziemlich jung noch mit 18 aber dein Beitrag ist ja mal voll Kindergarten!!!

am 14. Juni 2009 um 10:35

Bei den HELLA LEDayline ist es ebenso erlaubt, wenn man das Stand- Abblendlicht annmacht werden die TFL's automatisch auf Standlicht Niveau gedimmt!

Die Leuchten müssen nur MIND. 25 cm vom Boden entfernt sein... das schafft man nur wenn man die TFL ganz oben im Gitter verbaut wie ich...

Themenstarteram 14. Juni 2009 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von zo.si

Bei den HELLA LEDayline ist es ebenso erlaubt, wenn man das Stand- Abblendlicht annmacht werden die TFL's automatisch auf Standlicht Niveau gedimmt!

Die Leuchten müssen nur MIND. 25 cm vom Boden entfernt sein... das schafft man nur wenn man die TFL ganz oben im Gitter verbaut wie ich...

Von welcher firma sind die TFL?? sind die gut und was kosten die?^^

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