Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 6. Januar 2019 um 13:30:29 Uhr:
Nicht zwangsläufig.
Aufgrund der relativ niedrigen Wahrscheinlichkeit, dass ein eigenverschuldeter Schaden eintritt bei guter Fürsorge, dem Vorhandensein einer RSV, bei gleichzeitig sehr attraktiven finanziellen Leasingkonditionen, nimmt man das Angebot vielleicht trotzdem wahr, weil der Passus im Fall der Fälle eben keine Relevanz hätte.
Da reicht dann manchmal auch ein einziger Brief des Anwalts, dass der Mandant nicht blöd ist und der LG knickt ein, weil ihm die Rechtssprechung und damit Chancen vorm Gericht bekannt sind.
Ich sehe wir verstehen uns 🙂, was auch deine weiteren Beiträge zeigen. Die hätten auch von mir sein können.
Ich gebe zu, ich habe bei der Fragestellung auch nie daran gedacht, dass man es so missverstehen könnte, wie es hier geschehen ist. 🙄 Dafür waren mir die Konsequenzen, je nachdem wie die Antwort ausfallen würde, eigentlich zu offensichtlich.
Torsten