Stimmt meine Service-Intervallanzeige?
Ich habe den Verdacht, dass meine Service-Intervallanzeige den nächsten Inspektionstermin falsch anzeigt. Ich dachte eigentlich, dass ich bei dem verwirrenden Thema endlich durchgeblickt hätte, aber vielleicht ist es doch nicht so.
Meiner Meinung müsste gelten:
a) Ölwechsel nach flexibler Anzeige, maximal 30.000 km oder maximal 2 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt
b) erste Inspektion nach genau 30.000 km oder nach genau 2 Jahren, je nachdem, was zuerst eintritt,
c) alle weiteren Inspektionen nach genau 30.000 km oder nach genau 1 Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt
Ist das so richtig? Dann müsste die Anzeige in meinem Auto falsch sein, die Daten sind wie folgt:
- Fahrzeug ist von 04/2017 (Facelift-GTD)
- erste Inspektion mit Ölwechsel war 12/18 bei genau 30.000 km
- km-Stand heute: 41.000
Anzeige im Fahrzeug heute:
"Ölwechsel in 19.000 km oder 455 Tagen, Inspektion in 19.000 km oder 455 Tagen"
Damit hätte ich auch zwischen der ersten und der zweiten Inspektion 2 Jahre Abstand, obwohl es meiner Meinung nach nur 1 Jahr sein sollte. Die Ölwechsel-Anzeige stimmt, aber bei der Inspektion müsste es meiner Meinung nach heißen "Inspektion in 19.000 km oder 90 Tagen"
Habe ich jetzt einen Denkfehler oder ist die Anzeige falsch?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@carli80 schrieb am 18. September 2019 um 09:55:12 Uhr:
Woher weißt du das 😕
Das hat er für mein Leseverständnis mehrfach klar formuliert, z.B.:
Zitat:
@mr999 schrieb am 14. September 2019 um 07:26:27 Uhr:
Also bei meinem ganz neuen Golf 7 Highline (1,5 Liter TSI mit DSG, Modelljahr 2020) steht im Display
Inspektion in 30000 KM oder 362 Tagen.
Zitat:
@mr999 schrieb am 16. September 2019 um 08:58:46 Uhr:
Aber bezüglich der falschen Service Intervallanzeige 1. Inspektion nach 30tkm oder 1 Jahr, habe jetzt bei meinem Händler angerufen.
Hier stoßen wir auf ein grundlegendes Problem in vielen Foren, nämlich dass viele User nicht sauber mitlesen. Aber das ist OT, und ich will niemandem auf den Schlips treten.
Patrick
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Dann wäre die Nummer der TPI sehr hilfreich. ;-)
Ob es was nützt, wenn ich direkt an VW schreibe? Ich befürchte ja, dass keine konkrete Antwort kommen würde, sondern nur der Ratschlag, dass ich mich mit meinem VW-Partner in Verbindung setzen solle ...
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 12. September 2019 um 20:59:43 Uhr:
Jetzt hast du das Foto, von dem du behauptet hast, dass es meinen Datenträger zeigen würde, wieder gelöscht. Verwechselst du mich vielleicht mit jemandem?Schade, dass du mir nicht sagen willst, woher das Zitat stammt.
Ja, sorry. In dem Fall habe ich dich wirklich verwechselt. My fail.
Aber jetzt wo du es sagst .. ich habe noch einmal alles durchgescrollt und kann nirgends einen Beleg für deine Behauptung finden, das auf deinem Datenträger die PR.Nr. QG1 eingetragen ist...! 😉
Das einzige war ein Auszug aus dem Ersatzserviceplan, in dem aber auch nirgend die genannte PR.Nr. auftaucht...
Eben weil es sie in der Form seit MJ14 nicht mehr gibt! Seither steht sie profan für die Wartungsintervallverlängerung, sprich flexibler Service (Ölwechsel !! , nicht Inspektion).
Das Zitat stammt aus dem InfoNet von Volkswagen, zu dem auch ein halbwegs fähiger Serviceberater Zugang hat.
Und ja, ich darf dieses hier so nennen ohne meine Job zu gefährden, weil es in der Form auch mit dem Kunden kommuniziert werden sollte und muss...!
Zitat:
@Mirko.F schrieb am 12. September 2019 um 21:13:51 Uhr:
Aber jetzt wo du es sagst .. ich habe noch einmal alles durchgescrollt und kann nirgends einen Beleg für deine Behauptung finden, das auf deinem Datenträger die PR.Nr. QG1 eingetragen ist...! 😉
Stimmt, denn was ich im ersten Beitrag auf Seite 2 des Threads (erstes Foto) veröffentlicht habe, war kein Foto des Datenträgers, sondern ein Screenshot der "Fahrzeugindividuellen Informationen", also immerhin per FIN auf genau mein Fahrzeug bezogen. Und da steht eben QI6 und QG1. Weil solche Infos aber auch mal falsch sein können, habe ich eben zusätzlich noch den Datenaufkleber in meinem gedruckten Serviceheft durchgesehen - und auch da stehen beide PR-Nummern.
Zitat:
@Mirko.F schrieb am 12. September 2019 um 21:13:51 Uhr:
Seither steht sie profan für die Wartungsintervallverlängerung, sprich flexibler Service (Ölwechsel !! , nicht Inspektion).
Also gibt es die QG1 ja doch noch, sie hat nur mit meiner Frage nichts zu tun.
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Indirekt gibt es die QG1 noch, nur wurde diese bereits mit MJ13 durch die, seither gültige, QI6 ersetzt.
Die Inspektion selber besitzt meines Wissens nach, bis auf wenige Ausnahmen, keine separate PR.Nr.
Edit:
Es kam ja die Frage nach der Mobilitätsgarantie auf...
Diese ist von der Inspektion abhängig und verlängert sich jeweils bis zur nächste fälligen Inspektion.
Sprich, wenn die Mobi erhalten bleiben soll, sollte man das Inspektionsintervall (inkl. der fälligen Zusatzarbeiten) einhalten.
Zitat:
@Mirko.F schrieb am 12. September 2019 um 21:47:11 Uhr:
Sprich, wenn die Mobi erhalten bleiben soll, sollte man das Inspektionsintervall (inkl. der fälligen Zusatzarbeiten) einhalten.
Schon klar, aber welches Inspektionsintervall sollte ich einhalten? 😉
Jenes, das mir im Fahrzeug angezeigt wird (dann Inspektion 12/2020 oder in 19.000 km) oder jenes, von dem man vermutet, dass es richtig sein müsste (dann Inspektion 12/2019)?
Sorry, aber so langsam fasse ich mir an den Kopf.... 🙄
Wenn du wirklich so Beratungsresitent bist, wie es mir den Anschein macht, und selbst fachlichem Wissen nicht glaubst, dann bitte...
Es ist keine Vermutung, sondern Fakt. Deine nächste Inspektion ist 12/19 oder bei 60.000km fällig.
Es gibt überhaupt keinen Grund persönlich zu werden. Beim derzeitigen Stand der Dinge wäre meine Werkstatt nicht mal in der Lage, die Inspektion durchzuführen und zu dokumentieren, weil sie gar nicht wüssten, welche Inspektion es sein sollte. Ich könnte also höchstens sagen, sie sollen jenen Arbeitsumfang durchführen, der bei der zweiten Inspektion fällig wäre. Immerhin haben sie mich vorgestern mit der Aussage weggeschickt, es sei alles in Ordnung.
Von dir kamen bisher wenig Fakten:
- Ein Foto eines Datenaufklebers, von dem du fälschlicherweise behauptest hast, es sei von meinem Auto, obwohl es von einem Sportsvan 1.2 TSI war und ich einen GTD habe.
- Die falsche Aussage, es gebe die PR-Nummer QG1 nicht mehr.
- Die Behauptung, ich hätte nur einen Auszug aus dem Ersatzserviceplan als Foto verlinkt.
- Ein ominöses Zitat ohne vernünftige Quellenangabe.
Die Stänkerer dürfen dem Thread gerne fernbleiben.
@Mirko.F : Deinen plötzlichen Rückzug finde ich etwas unangemessen, jetzt, wo es interessant wird. Das macht VW auch immer gerne so...
Im vorletzten Beitrag von @Deti4000 ging es allein um die Gültigkeitsdauer der Mob-garantie.
Fassen wir mal zusammen:
Die Serviceanzeige gibt dem TE, wie Du sagst aufgrund eines Software-Fehlers, 2 Jahre Zeit bis zur nächsten Inspektion statt nur 1 Jahr. Ein Software-Fehler, der, wie Du sagst, bekannt ist.
Die Werkstatt gibt sich aber ahnungslos, und sagt schließlich, das hätte seine Richtigkeit so. Spätestens hier sollte der Laie der Aussage der Werkstatt vertrauen und die 2 Jahre weiterfahren. Das Bordbuch verweist ja auch ganz klar und ausschließlich auf die Serviceanzeige.
Was ist nun, wenn der TE in einem Jahr, also gut 9 Monate über dem eigentlichen Inspektionstermin, die Mob-Garantie in Anspruch nehmen möchte? Am besten irgendwo im Ausland.
Was ist, wenn der TE in sagen wir 2 Jahren Kulanz haben möchte wegen eines Motorschadens o.ä.?
Patrick
Es tut mir leid, aber wenn man ausschließlich gegen Wände redet, ist ein Rückzug nicht unangemessen, sondern die einzig logische Konsequenz.
Ich habe unmissverständlich klargestellt, das sich am Wartungskonzept seit MJ14 nichts geändert hat. Inkl. Angabe der gültigen Intervalle für den europäischen Markt.
Ich habe den technischen Hintergrund der Fehlinterpretation des Kombiinstrumentes klargestellt, inkl. der technischen Lösung (im übrigen mit Quellenangabe. Nur werde ich es tunlichst vermeiden irgendwelche Links oder Fotos zu veröffentlichen, da ich meinen Job mag).
Es ist klargestellt worden das die QI1 (auf die der TE noch immer rumreitet) für das aktuelle Wartungskonzept absolut irrelevant ist, und seit MJ13 nur noch die QI(x) als Angabe des Servicseintervalles herangezogen wird.
Wenn der Gegenüber bei dem Standpunkt bleibt er habe Recht, ohne sich eines besseren belehren zu lassen, dann kann man nur noch die weiße Flagge hissen...
Das einzig traurige hierbei ist, das es anscheinend immer wieder Serviceberater gibt, die von dem was sie tuen keine Ahnung haben...
Meine Empfehlung: die Meinung eines anderen Autohauses zum Inspektionsintervall (NICHT Ölwechsel) einholen, und feststellen, dass es noch Mitarbeiter gibt, die sich mit der eigenen Marke auseinandersetzen...
Zitat:
@patba schrieb am 13. September 2019 um 09:40:04 Uhr:
Was ist nun, wenn der TE in einem Jahr, also gut 9 Monate über dem eigentlichen Inspektionstermin, die Mob-Garantie in Anspruch nehmen möchte?
Es wäre ja nicht nur die Mobilitätsgarantie betroffen, sondern auch die Garantieverlängerung.
Ich habe jetzt mal kreuz und quer gelesen, hier im Forum des Golf 7, aber auch beim Tiguan, Passat und Polo 6. Überall wird von fehlerhaft angezeigten Intervallen berichtet und das seit knapp 3 Jahren. Gelegentlich gibt es den Fehler auch umgekehrt, also Aufforderung zur ersten Inspektion schon nach 1 Jahr statt nach 2 Jahren. Diese Fehler der zu frühen Aufforderung konnten offenbar immer korrigiert werden. Ich habe aber keinen einzigen Fall gelesen, indem ein angezeigtes 2-Jahres-Intervall für die 2. Inspektion in die Anzeige "1 Jahr" geändert wurde. Vielleicht habe ich es aber auch überlesen.
Zitat:
@Mirko.F schrieb am 13. September 2019 um 10:21:49 Uhr:
Es ist klargestellt worden das die QI1 (auf die der TE noch immer rumreitet) für das aktuelle Wartungskonzept absolut irrelevant ist,
Nicht QI1, sondern QG1. Und ich habe nie "darauf herumgeritten", sondern lediglich die Falschbehauptung korrigiert, dass es diese PR-Nummer nicht mehr gäbe.
Zitat:
@Mirko.F schrieb am 13. September 2019 um 10:21:49 Uhr:
Inspektionsintervall (NICHT Ölwechsel)
Warum in Großschrift "NICHT"? Um den Ölwechsel ging es nie. Ich nehme übrigens deine Beiträge auch nicht persönlich, denn ich habe gesehen, dass du in anderen Threads gegenüber anderen Usern genauso ungeduldig und laut auftrittst. Dabei habe ich nicht mal behauptet, dass du Unrecht hast oder dass deine Erklärungen zur Ursache falsch sind ...
OT:
Das Diskussionen mitunter etwas hitziger werden können, ist ja durchaus bekannt. Mit liegt es aber fern persönlich zu werden (auch wenn es sich manchmal so anhört) oder gar zu beleidigen.
Mitunter muss aber die Wortwahl deutlicher werden, ohne es böse zu meinen.
Zum Thema:
Im Anhang ein Foto eines Tiguan MJ18 mit frisch zurückgesetzter Inspektion und Ölwechsel
(Bitte nicht mit dem Argument kommen, das man den Tiguan nicht mit einem Golf vergleichen kann)
Das zweifelt ja auch keiner an.
Und dass du persönlich für die Software Mängel nicht verantwortlich bist ist auch klar.
Aber dass das so geheim bleiben muss, dass die Veröffentlichung der Gegenmaßnahmen zum Jobverlust führen würde ist m.E. schon merkwürdig.
Es ist doch aber nicht geheim. Das ist eine Maßnahme, welcher jeder fähige SB dir so mitteilen darf und kann auf Anfrage.
Ich habe ja auch erläutert, wie diese Gegenmaßnahme erfolgt.
Was ich allerdings aber nicht machen darf sind Links veröffentlichen (auf die so oder so niemand Zugriff hat ohne Berechtigung) oder etwaiges Bildmaterial veröffentlichen.
(Oder eben Informationen veröffentlichen, die nur für intern bestimmt sind)