Steuerbefreiung endet zum 31.12.2005 !!!
Hallole ...
Meine Steuerbefreiung endet zum 31.12.2005 , wie bei vielen anderen auch ...
Aber jetzt die eigentliche Frage :
Will das Finanzamt bei euch dann auch gleich zum 01.01.2006 die fällige KFZ - Steuer fürs Jahr eintreiben ???
Oder lassen sich andere Finanzämter dafür etwas mehr Zeit ?
Gruß
Hermy
69 Antworten
Hallo zusammen,
in der Tat ist dies seit Anfang November bei allen Zulassungsbehörden in D so. Liegt an der immer häufiger nicht gezahlten Steuer.
Es gibt wohl im Moment noch keinen juristischen Weg an der Erteilung der Einzugsermächtigung vorbei. Die oben geschilderte Möglichkeit des Widerrufs halte ich für vertretbar, einer sofortigen Vollstreckung dürfte eine Vollstreckungsandrohung vorausgehen müssen. Es muss immer erst das Zwangsmittel angedroht werden bevor es angewendet wird. Aber soweit muss man es ja nicht kommen lassen.
viele Grüße
eric2005
Moin,
Zitat:
Die oben geschilderte Möglichkeit des Widerrufs halte ich für vertretbar, einer sofortigen Vollstreckung dürfte eine Vollstreckungsandrohung vorausgehen müssen.
Bei uns kommt nach der zweiten Mahnung vom Finanzamt oder der KFZ-Versicherung das Ordnungsamt und legt den Wagen an die Kette bzw. die Kralle. Ihr glaubt garnicht, wie schnell dann die fälligen Rechnungen bezahlt werden, den so eine Kralle macht sich bei den Nachbarn super gut.
Heute (29.11.05):
DREIHUNTER_ACHT_EURO!!!!
kostet mein filterloser EU4-Rapsferrari!!!
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H allerseits...
wie siehts denn eigentlich mit Rückzahlung aus? Bin in der Schweiz, und wenn ich bald mein Auto hierhin ummelde, dann unterliege ich ja nciht mehr der D-Steuerpflicht. Gleiches sollte ja auch für den Fall gelten, dass man sein Auto verkauft, odr?
Bekomme ich dann die gezahlten Beträge zurück?
Zitat:
Original geschrieben von brazilectro
H allerseits...
wie siehts denn eigentlich mit Rückzahlung aus? Bin in der Schweiz, und wenn ich bald mein Auto hierhin ummelde, dann unterliege ich ja nciht mehr der D-Steuerpflicht. Gleiches sollte ja auch für den Fall gelten, dass man sein Auto verkauft, odr?
Bekomme ich dann die gezahlten Beträge zurück?
Irgendwann nachdem Du dein Auto hier in D abgemeldet hast wird dir das zuvielgezahlte überwiesen.
Gruss
Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von s.hase
Irgendwann nachdem Du dein Auto hier in D abgemeldet hast wird dir das zuvielgezahlte überwiesen.
Gruss
Sebastian
Genau, den das ist ein Grund weshalb ich erst so "spät" überweise. Denn wenn man was von den netten Finanzbeamten will, haben die ewig Zeit und die Ruhe weg bis die bspw. die zuviel bezahlte Steuer zurück überweisen. Und wenn die von einem was wollen soll man besser schon gesprungen sein bevor man zu diesem ansetzt.
Zitat:
Original geschrieben von JokerSchulle
Wow, was versprichst Du Dir davon? Wegen den paar Kröten machst Du so einen Aufstand. Das wäre mir schon viel zu blöde alleine einen Brief zu verfassen wegen 308.- Euro die einen Monat früher oder später von meinem Konto abgezogen werden......Blöd guck!!!
Gruß Schulle
Ich habe ja nicht gesagt, dass du dem Finanzbeamten nen zweiseitigen Liebesbrief schreiben sollst. Da wäre der Aufwand wirklich groß. Mir geht es auch nicht um die Kröten, sondern darum, dass ein Amt dich zwingt LEV zu erteilen. Und das kann wirklich nicht sein. Das ist Beamtenwillkür…...Blöd guck!!
Hallo,
Zitat:
Gleiches sollte ja auch für den Fall gelten, dass man sein Auto verkauft, odr?
Ja, du bekommst das zuvielgezahlte tagesgenau berechnet zurück, dauert aber teilweise 4 bis 6 Wochen.
Zumindest hat es beim Verkauf meines Wagens solange gedauert, aber die Versicherung war auch nur 1 Tag schneller.
Man bekommt in der Regel einen VR-Scheck.
Habe meinen Steuerbescheid heute ebenfalls erhalten
293,00 EUR
Zahlbar bis spätestens am 09.01.2006 !
Dachte immer die Steuer müsste direkt am 01.01. überwiesen werden.
Was mich noch wundert, musste bei der Anmeldung meine Bankverbindung angeben wg. Einzugsermächtigung. Bekam jetzt aber den Bescheid mit der Bitte zu überweisen, stand nichts von der erteilten Einzugsermächtigung???
Das wurde umgestellt. Als ich meinen am 08.11. Zugelassen habe, musste ich die Einzugsermächtigung gleich bei der Zulassungsstelle ausfüllen. Naja, ich entzieh sie denen einfach wieder!
habe neulich auch erst noch nen neuen zugelassen. die wollten natürlich auch die einzugsermächtigung haben. auf die frage was ist wenn ich beim rausgehen nen brief hinterlasse und die wieder entziehe, lächtelte die freundliche dame und meinte... sie könnten ja auch zufällig einige zahlendreher in ihrer kontonummer haben, denn auf richtigkeit muss ich die nicht prüfen 🙂
Ich weiß gar nicht was das ganze hier soll,es muß ja eh bezahlt werden. *kopfschüttel*
Ich finds sogar besser,so muß ich mich nicht drum kümmern und kanns auch nicht vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Fenris
Ich habe meinen Bescheid am letzten Montag erhalten. Ich werde aber erst am 02.01.06 überweisen. Tue ich aus Prinzip 😁.
Und was haste davon?????? Bringt Dir rein gar nichts.
Ich hoffe Du weißt, daß man Dir das Auto stilllegen kann, wenn Du nicht zahlst.
Aber egal, ist Deine Sache.
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Ich weiß gar nicht was das ganze hier soll,es muß ja eh bezahlt werden. *kopfschüttel*
Ich finds sogar besser,so muß ich mich nicht drum kümmern und kanns auch nicht vergessen.
Mag ja sein, dass es bequemer ist. Aber es ist IMO nicht wirklich seriös, eine Einzugsermächtigung zu verlangen oder die Anmeldung des Fahrzeugs zu verweigern.
Ich würde z.B. keine Zeitschrift abonnieren, bei der ich gezwungen bin, eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben.