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Stauassistent kann keine Rettungsgasse - gesetzeswidrig?

BMW 5er F11
Themenstarteram 7. April 2018 um 13:09

Hi,

habe einen F11 530d aus 2015, ausgerüstet mit dem Stauassistenten.

Das Dingens lenkt das Auto gandenlos immer in die Mitte der Fahrspur, da ist nichts zu machen.

Nun ist es ja so, dass es die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, seit vielen Jahren (viel länger zurück als 2015) in der deutschen StVO gibt.

Die praktische Umsetzung dafür ist, dass man auf dreispurigen Fahrbahnen auf der mittleren Spur rechts ran und auf der linken Spur links ran muss.

Auf zweispurigen noch krasser, da gilt das gleiche für die beiden einzig vorhanden Spuren.

Schaltet man nun den Staussi ein, lenkt der gnadenlos, egal auf welcher Spur man ist, zur Fahrbahnmitte. Ich blockiere also IMMER die Rettungsgasse, wenn ich den Stauassi benutze, außer ich fahre auf dreispurigen Autobahnen ganz rechts.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Technik jemals zugelassen wurde, weil sie ganz einfach der StVO widerspricht.

Mache ich also etwas bei der Bedienung falsch und kann der Stauassi nun Rettungsgasse oder nicht?

Gruß

k-hm

Beste Antwort im Thema

@Admins: macht hier bitte einer zu :(

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Du machst nichts falsch. Er kann es einfach nicht.

Themenstarteram 7. April 2018 um 13:18

Zitat:

@MartinBru schrieb am 7. April 2018 um 15:13:04 Uhr:

Du machst nichts falsch. Er kann es einfach nicht.

Das hatte ich schon befürchtet.

Dann frage ich mich, wie er jemals zugelassen werden konnte, wenn er ein Risiko erzeugt, das ohne ihn nicht da war, denn sein Einsatz verstößt praktisch IMMER gegen geltendes Recht.

Wie kann das sein?

Gruß

k-hm

Nachdem das nur ein Assistent ist, musst du ihn permanent überwachen und darfst ihn nicht vollautonom fahren lassen. Du bist als Fahrer also voll verantwortlich wie du fährst und musst eben selbst an den Rand lenken, wenn Staubildung droht.

Wenn absoluter Stillstand herrscht ist der Stauassistent ja auch überflüssig. Sinn macht er doch nur wenn es rollt und da arbeitet er zuverlässig bis 60 km/h! Solange es rollt bildet niemand eine Rettungsgasse, hier in Berlin auf der Stadtautobahn nutze ich ihn fast täglich und rutsche einfach relaxt mit den anderen mit.

der Chef im Ring bleibt der Fahrer... ;)

warum sollte man die Ausnahme "Rettungsgasse bilden" als Regel ins System implementieren? für 1x alle wieviel Jahre :confused:

was diese Spurhalteassis bei LKW anrichten, sieht man regelmäßig an Stauenden, die aus Unkonzentriertheit der assistierten Fahrer in Millisekunden zusammen gefaltet werden... :eek:

ergo: Augen auf und Konzentration!

der Chef soll ruhig auch x was tun... und bitte nicht immer gleich dach Law&Order rufen, so der gesunde Menschenverstand reicht :D

lt. BMW:

"Wer viel unterwegs ist, kennt das: Lange Fahrten auf der Autobahn werden durch Stau oder zäh fließenden Verkehr noch mühsamer. Auf Wunsch werden Sie in diesen Situationen unterstützt, damit Sie maximal entspannt vorankommen. Das Unnötige wird delegiert und Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche: die Freude am Fahren."

so ich gefahren werden möchte: Taxi, MVV oder DB, ab und an die Holde oder Junior und

wenn ich "Freude am Fahren" möchte,

bin ich in meinen BMW bestens aufgehoben...

als Chef im Ring, auch auch ohne jam assist... Marmelade, ähem jam ist mir eh viel zu süß... :D

Themenstarteram 7. April 2018 um 13:47

Zitat:

@Grafi1974 schrieb am 7. April 2018 um 15:21:27 Uhr:

Wenn absoluter Stillstand herrscht ist der Stauassistent ja auch überflüssig. Sinn macht er doch nur wenn es rollt und da arbeitet er zuverlässig bis 60 km/h! Solange es rollt bildet niemand eine Rettungsgasse, hier in Berlin auf der Stadtautobahn nutze ich ihn fast täglich und rutsche einfach relaxt mit den anderen mit.

Diese ungesetzliche ignorante ahnungslose rücksichtslose Ansicht ist genau der Grund, warum Rettungskräfte nicht durchkommen, wenns drauf ankommt. Und natürlich, weil die Strafen viel zu niedrig sind.

Denn eine Rettungsgasse ist bereits beim Fahren und VOR Bildung eines Staus zu bilden, sobald abzusehen ist, dass es dazu kommen könnte. So ist es Gesetz.

Ebenso ist NICHT erlaubt, eine Rettungsgasse vor der Auflösung eines Staus dichtzumachen. Soll heißen, dass die offenbleiben muss, ohne Wenn und Aber.

Dieses Gesetz hat einen sehr guten und einfachen Grund:

Wenn erstmal alles steht, dann ist nichts mehr mit Zurseitefahren. Kein Platz mehr. Zu spät.

Der Stauassistent DARF also garnicht eingesetzt werden, denn er führt unweigerlich zu verkehrswidrigem Verhalten. Was uns wieder zu der Frage zurückführt, warum der überhaupt zulassungsfähig ist.

Aber das ist im Moment nicht meine Frage.

Ich will nur wissen, ob es aufgrund vielleicht irgendeiner Lernfunktion (?) möglich ist, dem Stauassi die Rettungsgasse beizubringen. Das wäre für mich der Königsweg :D

Gruß

k-hm

die Rettungsgassen, die ich bis dato erfahren durfte ließen mehr als ausreichend Platz, das Dickschiff nach links oder rechts zu lenken, um so eine Gasse zu ermöglichen.

Ich fahre dem Vorausfahrenden sicher nicht bis auf die Stoßstange... warum auch...

die von @k-hm herbeigenötigte Verknüpfung bzgl. Zulassung ist keine, weil der Fahrer über dem System steht...

das System "unterstützt", der Fahrer entscheidet. so der Fahrer das System falsch einsetzt... genau...

zumindest zieht der BMW nicht grundlos nach links und tötet so seine Fahrer... :eek:

so sich der Tesla-Fahrer schon ziemlich angestrengt hat...

Darwin obsiegt... ob mit oder ohne Assistent... rip...

 

Themenstarteram 7. April 2018 um 14:46

Zitat:

@kanne66 schrieb am 7. April 2018 um 16:04:06 Uhr:

die Rettungsgassen, die ich bis dato erfahren durfte ließen mehr als ausreichend Platz, das Dickschiff nach links oder rechts zu lenken, um so eine Gasse zu ermöglichen.

Ich fahre dem Vorausfahrenden sicher nicht bis auf die Stoßstange... warum auch...

die von @k-hm herbeigenötigte Verknüpfung bzgl. Zulassung ist keine, weil der Fahrer über dem System steht...

das System "unterstützt", der Fahrer entscheidet. so der Fahrer das System falsch einsetzt... genau...

zumindest zieht der BMW nicht grundlos nach links und tötet so seine Fahrer... :eek:

so sich der Tesla-Fahrer schon ziemlich angestrengt hat...

Darwin obsiegt... ob mit oder ohne Assistent... rip...

Das mag jeder sehen, wie er will, ich stelle nur ein System in Frage, das quasi beim Einschalten bereits den ersten Verkehrsverstoß begeht.

Faktisch hieße das, weil ja der Fahrer der Chef ist (da stimme ich Dir 100%ig zu), dass der Stauassi garnicht einsetzbar ist, wenn der Fahrer klug ist (was ja bekanntlich keine Selbstverständlichkeit ist :D).

Leuchtet mir nicht ein, wie man sowas zulassen kann, denn es ist nutzlos, wenn man es nicht einschaltet, und verkehrswidrig, wenn man es einschaltet.... ich finde das eigenartig.

Aber meinetwegen, sollen sich doch andere dan Kopf darüber zerbrechen, ich werde deshalb mein Verhalten (ich bilde IMMER frühzeitig eine Rettungsgasse) jedenfalls nicht ändern.

Ich wünsche mir nur, dass der Stauassi einsetzbar wäre.

Ich meine, ich hätte mal irgendwann etwas über eine Lernfunktion gelesen, bin aber nicht sicher, wo das war....

Gruß

k-hm

Kann man den Stausssisten nicht so einstellen das er einen größeren Abstand zum Vordermann hält? So hätte man noch genug Platz um manuell links rüber zu ziehen wenn es nötig wird. Wäre zwar immer noch nicht die ideale Lösung aber ggf. ein Kompromiss.

Themenstarteram 7. April 2018 um 15:30

Zitat:

@ZenturioBMW schrieb am 7. April 2018 um 17:20:23 Uhr:

Kann man den Stausssisten nicht so einstellen das er einen größeren Abstand zum Vordermann hält? So hätte man noch genug Platz um manuell links rüber zu ziehen wenn es nötig wird. Wäre zwar immer noch nicht die ideale Lösung aber ggf. ein Kompromiss.

Ja, das macht der ACC-Abstandstempomat, da kann man das in mehreren Stufen einstellen.

Ist aber ein Problem, denn wenn der Vordermann die Rettungsgasse bildet, also offset stark nach links fährt, und man schaltet dahinter auf Stauassi, dann kann es passieren, dass der Stauassi den Wagen zur Fahrbahnmitte (also nach rechts) zieht, und dann Gas gibt, weil er den vorderen Wagen nicht mehr "sieht".

Dann überholt das Fahrzeug von allein sogar rechts. Alles schon gehabt. Finde ich nicht witzig und Überholen in der Rettungsgasse ist ein Straftatbestand.

Der Grund ist natürlich, dass das ACC keinen vorausfahrenden Wagen mehr erkennt und Gas gibt. Allerdings nur, weil der Stauassi ja unbedingt zur Fahrbahnmitte wollte...

Da kommt einfach eines zum anderen. Insgesamt ist der Stauassi in dieser Form eher gefährlich als nützlich. Deswegen mein Wunsch nach "Rettungsgasse", auch wenn ich ihn vielleicht irgendwie in Eigenarbeit anlernen muss.

Gruß

k-hm

Bei BMW lernt gar nichts. Wenn du neuere Funktionen willst, musst du ein neues Auto kaufen und hoffen, dass es besser ist. Kostenlose Over-The-Air Updates wird es nicht geben. Wäre ja schade um den verpassten Umsatz. ;)

Wenn dir der Stauassistent mit Rettungsgassenfunktion so wichtig ist, kann ich den AP von Tesla empfehlen. Der fährt im Stau unter 10km/h an den Rand des Fahrstreifens und sonst in der Mitte. Auch nicht ganz nach den Buchstaben des Gesetzes, aber immerhin bleibt man damit sicher nie mitten im Weg stehen, wenn dann von hinten das dicke Feuerwehrauto kommt.

Themenstarteram 7. April 2018 um 17:01

Habs nicht so mit Akku-Autos, sonst hätte ich längst eines :D

Ich warte auf Wasserstoffantrieb. Meinetwegen als Verbrenner, gerne auch mit Brennstoffzelle.

Ok, wenn Du sicher bist, dass da nichts lernfähig ist, kann ich mir weiteren Aufwand sparen. Schade.

Gruß

k-hm

Also du übertreibst schon etwas.

 

Die Rettungsgasse ist zu bilden sobald es Stau gibt.

Stau ist es, sobald man eine längere Zeit steht.

Stop and go ist kein Stau, darin oder auch beim zähfließendem Verkehr ist der Assistent ein Traum.

 

Der assi ist daher weder verkehrswidrig noch nutzlos, sondern etwas was ich täglich benutze und nicht mehr missen möchte.

Und wenn es Stau gibt fahr ich auf die Seite und bilde eine Gasse, das bekomme ich als Erwachsener Mensch auch noch hin.

Zitat:

@k-hm schrieb am 7. April 2018 um 17:30:09 Uhr:

Dann überholt das Fahrzeug von allein sogar rechts. Alles schon gehabt. Finde ich nicht witzig und Überholen in der Rettungsgasse ist ein Straftatbestand.

Interessant, und welcher Paragraf im Strafgesetz ist das noch mal genau? Natürlich wäre das ganze eine dicke Ordnungswidrigkeit. Wie du aber gleich auf Straftat kommst?!?

Im übrigen: die Rettungsgasse ist bei Stillstand oder Schrittgeschwindigkeit zu bilden (11 abs.2 stvo). Hellsehen muss ein Autofahrer sicher nicht und so eine Situation vorausahnen. Da braucht man den stauassi so oder so nicht wirklich. Sobald es zäh fließender Verkehr ist, unterstützt der Assistent bis 60 km/h doch wunderbar. Ich sehe da kein Problem. Eher einen anwendungfehler bzw. Verständnisfehler. Für Situationen, wo eine rettungsgasse zu bilden ist (siehe oben) ist der stauassi gar nicht gedacht.

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