Start Stopp System dauerhaft deaktivieren!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

gibt es hier irgendwo einen VCDS User die Start Stopp Automatik dauerhaft deaktivieren kann?

MFG

Beste Antwort im Thema

Ich habe diese Diskussion jetzt auf Motor-Talk in fast allen Modell-Unterforen miterlebt. Der Tenor ist überall der gleiche, in beiden Lagern, und irgendwann gehen alle aufeinander los 😁

Ich entscheide an meinem Audi wann der Motor Aus sein soll, und wann nicht.
Ich habe keine 65k bezahlt damit auf dem Bremspedal steht "Drücke hier für Motor aus".

Wer genauso denkt, dem stellt sich in der Folge die Frage, ob man sich daran gewöhnen kann stets den Knopf zu drücken, oder es einfach durch Codierung abzuwürgen.

Die Start-Stop Liebhaber start-stoppen sich bestimmt auch nach Hamburg zum Hafen um mit der AIDA durch Skandinavien zu schippern.

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wenn man muss, dann gewöhnt man sich an alles😁

bzgl. der Garantie bist Du, wenn es denn so sein soll, genauso am A*sch wie jeder, der es dauerhaft deaktiviert hat, weil es darauf ankommt, dass man es mal deaktiviert hat, nicht wie oft oder wie lange😉 Willkommen im Boot😛

BTW: streng genommen, das ist mir aber erst gestern beim Codieren in den Kopf gekommen, ist die Garantie auf den Motor nicht verletzt worden, weil man ja keine Manipulation am Motor-STG vornimmt. Man stellt das im STG 19 ein😉 Wenn überhaupt, dann kann man die Garantie auf STG19 verweigert bekommen, wenn es mal defekt sein sollte...

Zitat:

BTW: ich habe das S/S heute auch per VCDS abgestellt. Allerdings erst im zweiten Anlauf durch Hochsetzen des Schwellenwertes der Batteriespannung auf 12 V. Die minimalen und maximalen Umgebungstemperaturwerte standen beide auf -50 °C und konnten beide nicht auf 50 °C wie hier berichtet geändert werden. Egal was ich da eingegeben habe: "unzulässiger Wertebereich"😕

Es geht nur das eine oder das andere. Mehr ist auch nicht nötig. Bei älteren Golf 7 über die Temperatur und bei neueren über die Batteriespannung.

@i need nos:

Zitat:

streng genommen, das ist mir aber erst gestern beim Codieren in den Kopf gekommen, ist die Garantie auf den Motor nicht verletzt worden, weil man ja keine Manipulation am Motor-STG vornimmt. Man stellt das im STG 19 ein😉 Wenn überhaupt, dann kann man die Garantie auf STG19 verweigert bekommen, wenn es mal defekt sein sollte...

dann wollen wir mal für die Besitzer der manipulierten Autos hoffen, dass VW deiner Argumentation im Ernstfall folgt...

Zitat:

@i need nos schrieb am 2. Februar 2015 um 09:09:14 Uhr:


wenn man muss, dann gewöhnt man sich an alles😁

bzgl. der Garantie bist Du, wenn es denn so sein soll, genauso am A*sch wie jeder, der es dauerhaft deaktiviert hat, weil es darauf ankommt, dass man es mal deaktiviert hat, nicht wie oft oder wie lange😉 Willkommen im Boot😛

BTW: streng genommen, das ist mir aber erst gestern beim Codieren in den Kopf gekommen, ist die Garantie auf den Motor nicht verletzt worden, weil man ja keine Manipulation am Motor-STG vornimmt. Man stellt das im STG 19 ein😉 Wenn überhaupt, dann kann man die Garantie auf STG19 verweigert bekommen, wenn es mal defekt sein sollte...

Würdest du deine Aussage auch unterschreiben und im Ernstfall dafür haften?

Wohl nicht oder?

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und durch unerlaubte Manipulation am Auto gibst du VW damit einen Ausstiegsgrund.

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Zitat:

@lufri1 schrieb am 2. Februar 2015 um 12:38:28 Uhr:


Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und durch unerlaubte Manipulation am Auto gibst du VW damit einen Ausstiegsgrund.

Das hatte mir meine Werkstatt so auch gesagt, als ich gefragt hatte ob man mir Start-Stop deaktivieren könne.

Unbefugte Veränderungen von Parametern egal welche, lassen die Garantie für das Steuergerät und daraus resultierenden Schäden erlöschen. Angeblich fallen Parameter die nicht dem Originalzustand entsprechen beim auslesen des STG sofort auf.

Man hätte schon Fälle gehabt.

Ob das stimmt und wie man das bei VW tatsächlich handhabt, wissen wir erst wenn sich der erste hier mal meldet.

Wem die Konsequenzen egal sind, oder wer sich bei einem evtl. Schaden trotzdem im Recht fühlt, kann seine Start-Stop aber gerne deaktivieren.
Wenn es tatsächlich einen Schaden gibt und VW die Garantie ablehnt, ist man eben um 1000 Euro ärmer und um eine Erfahrung reicher.

Zitat:

@cc307 schrieb am 2. Februar 2015 um 13:11:36 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 2. Februar 2015 um 12:38:28 Uhr:


Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und durch unerlaubte Manipulation am Auto gibst du VW damit einen Ausstiegsgrund.
Das hatte mir meine Werkstatt so auch gesagt, als ich gefragt hatte ob man mir Start-Stop deaktivieren könne.
Unbefugte Veränderungen von Parametern egal welche, lassen die Garantie für das Steuergerät und daraus resultierenden Schäden erlöschen. Angeblich fallen Parameter die nicht dem Originalzustand entsprechen beim auslesen des STG sofort auf.
Man hätte schon Fälle gehabt.
Ob das stimmt und wie man das bei VW tatsächlich handhabt, wissen wir erst wenn sich der erste hier mal meldet.

Wem die Konsequenzen egal sind, oder wer sich bei einem evtl. Schaden trotzdem im Recht fühlt, kann seine Start-Stop aber gerne deaktivieren.
Wenn es tatsächlich einen Schaden gibt und VW die Garantie ablehnt, ist man eben um 1000 Euro ärmer und um eine Erfahrung reicher.

Ich glaube kaum, dass sich da noch einer melden traut wenn ihm das passiert.

Übrigends gibt es auch Schäden die ein mehrfaches von 1000.- ausmachen.

Zitat:

@lufri1 schrieb am 2. Februar 2015 um 12:38:28 Uhr:



Zitat:

@i need nos schrieb am 2. Februar 2015 um 09:09:14 Uhr:


wenn man muss, dann gewöhnt man sich an alles😁

bzgl. der Garantie bist Du, wenn es denn so sein soll, genauso am A*sch wie jeder, der es dauerhaft deaktiviert hat, weil es darauf ankommt, dass man es mal deaktiviert hat, nicht wie oft oder wie lange😉 Willkommen im Boot😛

BTW: streng genommen, das ist mir aber erst gestern beim Codieren in den Kopf gekommen, ist die Garantie auf den Motor nicht verletzt worden, weil man ja keine Manipulation am Motor-STG vornimmt. Man stellt das im STG 19 ein😉 Wenn überhaupt, dann kann man die Garantie auf STG19 verweigert bekommen, wenn es mal defekt sein sollte...

Würdest du deine Aussage auch unterschreiben und im Ernstfall dafür haften?
Wohl nicht oder?

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und durch unerlaubte Manipulation am Auto gibst du VW damit einen Ausstiegsgrund.

erst informieren, dann tippen: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben. Was Du meinst ist Kulanz. Die ist freiwillig, was der Wortlaut ja auch bereits sdagt: kulantes Verhalten😉

BTW: wieso versuchen jetzt eigentlich schon wieder alle mit allen Mitteln das Deaktivieren per VCDS zu "verbieten"? Ist doch mein Auto, somit mein Risiko und geht somit keinen anderen was an, der mit meinem Auto nix zu tun hat😉 Und jetzt kommt mir nicht mit "der Nachkäufer wird sich bedanken": wenn ich den Wagen irgendwann weg tue, ist eh keine Garantie mehr drauf und einen technischen Nachteil hat der Nachkäufer nicht, wenn ich S/S vor dem Verkauf wieder aktiviere, also wozu so ein (erneuter) Aufriss?

Zitat:

@i need nos schrieb am 2. Februar 2015 um 13:40:25 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 2. Februar 2015 um 12:38:28 Uhr:


Würdest du deine Aussage auch unterschreiben und im Ernstfall dafür haften?
Wohl nicht oder?

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und durch unerlaubte Manipulation am Auto gibst du VW damit einen Ausstiegsgrund.

erst informieren, dann tippen: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben. Was Du meinst ist Kulanz. Die ist freiwillig, was der Wortlaut ja auch bereits sdagt: kulantes Verhalten😉

BTW: wieso versuchen jetzt eigentlich schon wieder alle mit allen Mitteln das Deaktivieren per VCDS zu "verbieten"? Ist doch mein Auto, somit mein Risiko und geht somit keinen anderen was an, der mit meinem Auto nix zu tun hat😉 Und jetzt kommt mir nicht mit "der Nachkäufer wird sich bedanken": wenn ich den Wagen irgendwann weg tue, ist eh keine Garantie mehr drauf und einen technischen Nachteil hat der Nachkäufer nicht, wenn ich S/S vor dem Verkauf wieder aktiviere, also wozu so ein (erneuter) Aufriss?

Das gilt wohl eher für dich. Was du meinst ist Gewährleistung die ist gesetzlich. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Aber wenn du willst erkläre ich dir gerne den Unterschied.

Ich will dir gar nichts verbieten, kann ich auch nicht. Mir ist es auch egal was du mit deinem, oder dem geleasten Auto machst, aber du solltest auch andere Meinungen und Tatsachen akzeptieren können.

Ich bin da ganz bei dir i need nos ,jeder soll es doch so handhaben wie er es selber mag oder "sich traut" . Immer diese Ammenmärchen hier von den "ich habe da mal was gehört " . 2 Werkstattmeister von VW die ich Privat gut kenne haben mir versichert das das deaktivieren von S&S über Parameteränderung nicht ausgelesen wird und für Garantieansprüchen vollkommen unrelevant ist.

Zitat:

@i need nos schrieb am 2. Februar 2015 um 13:40:25 Uhr:


erst informieren, dann tippen: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ja, ja ... erst informieren, dann tippen! Du verwechselst hier was!

Zitat:

@zameck schrieb am 2. Februar 2015 um 13:55:16 Uhr:


Ich bin da ganz bei dir i need nos ,jeder soll es doch so handhaben wie er es selber mag oder "sich traut" .

Ich habe keine Zweifel daran, dass das auch geschieht!

Zitat:

@lufri1 schrieb am 2. Februar 2015 um 13:37:16 Uhr:


Ich glaube kaum, dass sich da noch einer melden traut wenn ihm das passiert.

Ich glaube ganz im Gegenteil, wenn das hier einer schreiben würde, würden die ganzen Codierer das nicht glauben!

Zitat:

@Don_Blech schrieb am 2. Februar 2015 um 13:58:31 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 2. Februar 2015 um 13:37:16 Uhr:


Ich glaube kaum, dass sich da noch einer melden traut wenn ihm das passiert.
Ich glaube ganz im Gegenteil, wenn das hier einer schreiben würde, würden die ganzen Codierer das nicht glauben!

Bingo! 😁

Zitat:

@Don_Blech schrieb am 2. Februar 2015 um 13:55:35 Uhr:



Zitat:

@i need nos schrieb am 2. Februar 2015 um 13:40:25 Uhr:


erst informieren, dann tippen: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ja, ja ... erst informieren, dann tippen! Du verwechselst hier was!

stimmt, mein Fehler: Gewährleistung wäre richtig gewesen😉

Jo. Die hat zwar eine gesetzliche Grundlage, aber nichtsdestotrotz gilt selbstverständlich auch dort: Wenn etwas kaputt geht, an dem Du zuvor unfachmännisch rumgefummelt hast, kann es Probleme geben, seine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Zumal nach einem halben Jahr formaljuristisch die Beweislast umgekehrt wrid.
Solange Dein Auto noch kein halbes Jahr alt ist, wird im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Verkäufers davon ausgegangen, dass ein festgestellter Mangel von Anfang an vorlag. Wenn dem Verkäufer das nicht passt, muss er das Gegenteil beweisen.
Nach einem halben Jahr ändert sich das. Nun könnte der Verkäufer behaupten, dass der Mangel erst später aufgetreten ist, und daher nicht unter die Gewährleistungspflicht fällt. Wenn er das tut, ist es nun an dem Käufer, das Gegenteil zu beweisen.

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