Start Stopp System dauerhaft deaktivieren!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

gibt es hier irgendwo einen VCDS User die Start Stopp Automatik dauerhaft deaktivieren kann?

MFG

Beste Antwort im Thema

Ich habe diese Diskussion jetzt auf Motor-Talk in fast allen Modell-Unterforen miterlebt. Der Tenor ist überall der gleiche, in beiden Lagern, und irgendwann gehen alle aufeinander los 😁

Ich entscheide an meinem Audi wann der Motor Aus sein soll, und wann nicht.
Ich habe keine 65k bezahlt damit auf dem Bremspedal steht "Drücke hier für Motor aus".

Wer genauso denkt, dem stellt sich in der Folge die Frage, ob man sich daran gewöhnen kann stets den Knopf zu drücken, oder es einfach durch Codierung abzuwürgen.

Die Start-Stop Liebhaber start-stoppen sich bestimmt auch nach Hamburg zum Hafen um mit der AIDA durch Skandinavien zu schippern.

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Zitat:

@Laurent_14 schrieb am 26. Januar 2015 um 22:48:01 Uhr:



Zitat:

Grundsätzlich sind Änderungen am Fahrzeug nicht erlaubt und wenn jemand etwas verändert, was hier der Fall wäre, sollte der sich darum kümmern, welche Einflüsse diese Manipulation hat.

Nein, grundsätzlich sind Änderungen am Fahrzeug erlaubt. Nach §19 StVZO erlischt aber die BE wenn eins der folgenden Dinge eintritt:

1. Änderung der Fahrzeugart (z.B. von PKW zu LKW)
2. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist zu erwarten
3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.

Der dritte Punkt wird durch Abschaltung der S/S aber leider erfüllt.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

das aufdrehen meiner sitzheizungen, radios, klima und sonstige verbraucher wirkt sich auch auf das abgasverhalten meines fahrzeuges aus sowie das fahren mit reifen, welche mir den schlechtesten rollwiederstand bieten.

ist meine BA jetzt auch weg?

Ob ich S/S nun zu fahrtbeginn immer mit dem Knopf deaktiviere oder bei jeder fahrt mit dem VDCS 🙂

Zum mal, all deine anderen Sachen sind durch Schwungklasse im Nefz und im Rahmen der BA abgedeckt.

@Laurent14:

Zitat:

1. Änderung der Fahrzeugart (z.B. von PKW zu LKW)

2. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist zu erwarten

3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.

super, dann kann man ja z.B. auch mit Rädern fahren, die von VW nicht freigegeben sind und für die es keine ABE gibt oder ich könnte z.B. unsere Gartenstühle vorne einbauen...

Zitat:

Der dritte Punkt wird durch Abschaltung der S/S aber leider erfüllt.

...was ja erst einmal, jetzt von dir, bewiesen werden müsste, denn die Fahrzeuge benutzen S&S beim NEFZ ja gar nicht, wie es hier von @zameck unterstellt wurde...

ich bremse immer so dass das der motor nie ausgeht. ist meine be schon erloschen?....

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nein, und wenn du dein Licht nur ausschaltest, ist die BE auch nicht weg.
Wenn du permanent ohne Lampe fahren würdest schon, obwohl der Effekt ja der Gleiche ist.
Vielleicht ist das ständige Fahren ohne Lampe auch nur "gewöhnlich" illegal.

Auf jeden Fall ist es unzulässig.

irgendwann verstehen @2schnell4you und du den Unterschied eventuell doch noch.
Man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben...

das war rhetorisch gemeint.

Sorry, jetzt habe sogar ich das verstanden...

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 27. Januar 2015 um 09:23:58 Uhr:



Zitat:

@Laurent_14 schrieb am 26. Januar 2015 um 22:48:01 Uhr:


Nein, grundsätzlich sind Änderungen am Fahrzeug erlaubt. Nach §19 StVZO erlischt aber die BE wenn eins der folgenden Dinge eintritt:

1. Änderung der Fahrzeugart (z.B. von PKW zu LKW)
2. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist zu erwarten
3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.

Der dritte Punkt wird durch Abschaltung der S/S aber leider erfüllt.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

das aufdrehen meiner sitzheizungen, radios, klima und sonstige verbraucher wirkt sich auch auf das abgasverhalten meines fahrzeuges aus sowie das fahren mit reifen, welche mir den schlechtesten rollwiederstand bieten.

ist meine BA jetzt auch weg?

Ob ich S/S nun zu fahrtbeginn immer mit dem Knopf deaktiviere oder bei jeder fahrt mit dem VDCS 🙂

Das sind alles keine Änderungen am Fahrzeug...

Also ich habe jetzt mal eine Frage an all diejenigen, welche die letzten 3 Seiten *hust* überaus fruchtbarer Diskussion am Leben erhielten: Auf welche Ebene spielt Ihr an und wo positioniert Ihr Eure Argumentation?

- Auf der rechtlichen? Kann ich mir nicht vorstellen. Jeder weiß wo kein Kläger da kein Richter. Wir sind uns alle einig daß es niemals nicht keinen Kläger geben wird wenn man die Parameter des S/S verkurbelt. Weder TÜV noch Polizei noch Unfallgutachter wird sich jemals die Mühe machen rauszufinden ob die nach wie vor aktive S/S Funktion per "Parameterhack" manipuliert wurde denn es gibt schlicht nichts zu holen - selbst wenn man das gerichtlich zweifelsfrei feststellen *könnte*.

- Auf der moralischen? Da sage ich nur LOL. Wenn wir uns hier auch über alles streiten mögen dürfte dennoch völliger Konsens darin bestehen daß der NEFZ himself ein einziger Steuer- und auch Kundenbetrug ist. Rettet er Leben? Nö. Rettet er Umwelt? Nö. Ist es ein Unterschied ob ich selbst mir indoktriniere bei jedem Start manisch den Schalter zu betätigen oder aber das Dingen Out-of-oder zu codieren? Nö.
Also...?

- Geht es hier womöglich nur um Wichtigtuerei? Hmm. Bitte sagt sagt mir jetzt daß ich mich täusche!

Klar die Rechtliche. Das es wohl keine Kläger geben wird ist kein echtes Argument. Wichtigtuer sind die, die kein Arsch in der Hose haben dazu zu stehen oder schlimmer Fakten ignorieren.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 28. Januar 2015 um 00:10:02 Uhr:


... oder schlimmer Fakten ignorieren.

Die da wären?

Polizei und TÜV interessieren mich bei Deaktivierung von S&S oder Rekuperation weniger.

Wenn der Hersteller bei einem teuren Garantiefall davon Wind bekommen sollte, dass am Auto manipuliert wurde, auch wenn das eventuell direkt mit dem Garantieschaden nichts zu tun haben sollte, kann es Schwierigkeiten geben und dann bin ich auf einmal in der Situation, dass ich beweisen muss, dass die Manipulation in keinem Zusammenhang mit dem Garantieschaden steht.

Rücksichtnahme des Herstellers würde ich in so einer Situation, wo es um Geld geht, nicht erwarten und ich selbst würde als Hersteller, wenn ich wüsste, dass an meinem Produkt manipuliert wurde, mich ganz bestimmt ähnlich verhalten.

Von daher werde ich (VCDS vorhanden), gerade die Dinge, die in jedem Fall unzulässig sind, weil sie den NEFZ verändern, nicht programmieren und weiterhin das S&S-Knöpfchen drücken.

Mit dieser Argumentation solltest Du aber gar nichts via VCDS umprogrammieren, das ist ja grundsätzlich eine Manipulation gegenüber dem Serienzustand.

richtig! Wer Angst vor Garantieverlust hat, der sollte die Finger vom Codieren lassen.

Zitat:

Mit dieser Argumentation solltest Du aber gar nichts via VCDS umprogrammieren, das ist ja grundsätzlich eine Manipulation gegenüber dem Serienzustand.

...grundsätzlich, völlig richtig

Die quasi nebenberuflichen "Codierer" werden dir das aus verständlichen Gründen aber eher nicht sagen...

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