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Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat

VW Golf 7 (AU/5G)

Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.

 

Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.

Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.

Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?

 

Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?

 

Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.

Dazu habe ich wirklich keine Lust

 

Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.

Golf-266
Golf-267
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+6
Beste Antwort im Thema

@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......

Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.

Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....

Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!

Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!

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das mit der restwertbörse scheint ja gängige praxis zu sein...unser golf (hochwasserschaden wurde dort auch angeboten) und entscheidend war halt das höchste gebot und nicht irgendein mittelwert...bei uns behält die versicherung auch noch die mwst ein bis wir eine rechnung von neuen wagen haben und diese dann einreichen...warum man ein neues auto kaufen muss, um die mwst von meinem schaden zu bekommen, ist mir ein rätsel, wenn ich selbst repariere, sehe ich es ja ein...

Zitat:

Original geschrieben von garfield126


warum man ein neues auto kaufen muss, um die mwst von meinem schaden zu bekommen, ist mir ein rätsel

Hatte ich auch mal und ist im Gesetz so festgelegt - mir hatte das die Versicherung aber gleich geschrieben.

Zitat:

§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB


Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Also wenn du das Auto nicht kaufst fällt auch keine Steuer an.

Zitat:

Original geschrieben von garfield126


das mit der restwertbörse scheint ja gängige praxis zu sein...unser golf (hochwasserschaden wurde dort auch angeboten) und entscheidend war halt das höchste gebot und nicht irgendein mittelwert.. [.....]

Dann wurde in meinem Fall wahrscheinlich das Gutachten geschrieben, bevor das letzte Angebot eintraf und man hat es nicht mehr entsprechend angepasst.

Die Versicherer rechnen wie folgt:

Ermittlung des Wiederbeschaffugnswertes gem. Schwacke für ein unfallfreies Modell nach gleicher Güte - da aber dann ein paar Kunden gemckert haben, dass hier Kfz reingewertet werden die 600 km vom Wohnort entfernt sind, hat man auch die lokale Bezugsfähigkeit eingerechnet und auch hier haben Richter mit Sicherheit das Thema "Zumutbarkeit des Geschädigten" bei der Widerbeschaffung berücksichtigt.

Machen wir ein Beispiel:
Der Versicherer sagt:
Ein ähnliches, identisches Kfz in der Region des Kunden kostet 10.000 Euro.
Dann ist das der Wert den der Versicherer erst einmal als Schaden vorsich hat. Im Totalschadenfall stellt der Gutachter aber den Schrottwagen in eine Internebörse für Händler. Hier haben Händler die Chance wie bei Ebay ein Gebot abzugeben, welches für ein Zeitfenster XYZ (meine 1-2 Wochen) verbindlich ist. Angenommen jetzt bietet jemand 2500 Euro für das Auto als Meistbietender.
Der Kunde (also Ihr) könnt den Wagen also für 2500 Euro an den Händler verkaufen und solltet es meiner Meinung nach machen.
Dann kommt ein Händler vorbei, packt den Wagen auf nen Hänger, macht nen Kaufvertrag und gibt die Kohle raus. Die in den Börsen gelisteten Händler sind laut meiner Erfahrung alles seriös, denn unseriöse Händler fliegen da sofort raus. Nachverhandelt wird da auch nicht.
Also ist die Schlussrechnung:
Versicherer zahlt Euch 7500 €
Ihr habe bekommen für den Unfallwagen: 2500 €
Unterm Strich habt Ihr also 10.000 Euro an Kohle vor Euch liegen (oder auf dem Bankkonto) und könntet eine ähnlichen Wagen damit wieder kaufen.

Bietet aber ein Restverwehrter mehr, dann reduziert sich die Entschädigung des Versicherers entsprechend...denn es werden unter dem Strich nie mehr als die 10.000 Euro auf Eurem Konto werden.

Umgekehrt geht es schon:
Der Kunde nimmt bei obigem Beispiel das Angebot der Resteverwertung nicht an und versucht sein Glück selber und verkauft dann ergebnislos mit 500 Euro. Dann wird der Versicherer weiterhin nur 7.500 Euro zahle und der Kunde muss sich mit 8000 Euro insgesamt auf dem Tisch begnügen.

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Im Klartext heißt das, für die Restwertbestimmung hat der Gutachter auf AUTOonline mein Fahrzeug für 23 Stunden angeboten. In meinem Fall gab es daraufhin 18 verbindliche Kaufgebote zwischen 7.920 EUR und 4.520 EUR. Daraus hat er dann (wie auch immer) einen Restwert von 6.880 EUR errechnet. Wiederbeschaffungswert liegt bei meinen bei 14.500 EUR incl. MwSt. Reparaturkosten 7.704 EUR incl. MwSt.

Ergo hast Du 14.800 Euro zu erwarten, welche Du inkl. MwSt bekommst, wenn Du nachweislich einen neuen Wagen kaufst. Das mit der MwSt ist seit Jahren so und auch bei jedem kleineren Schaden, der z.B. auf Kostenvoranschlagsbasis abgerechnet wird.

So neuestes Update: Mein Auto ist inzwischen abgemeldet, ein Nachgutachten hat ergeben als noch ein paar Teile demontiert wurden, dass das Radhaus innen einen etwa 20cm langen Riss hat und die Bodengruppe verformt ist.
Also Totalschaden, die Versicherung hat inzwischen bezahlt, und ich bin so lala mit 0 aus der Sache Rausgekommen, nur den 1% mehr Zins und das teurer gewordene neu Neufahrzeug bleibt bei mir hängen.

Ich habe mir den gleichen nun so nochmal bestellt, habe aber nun den 140PS Motor genommen, das Soundsytem dazu DAB+, Fahrprofilauswahl und weil so schön ist noch ne Standheizung draufgepackt.

Liefertermin derzeit: Stand 11/2013 :-( liegt an der Rückfahrkamera, na ja hoffe da tut sich noch was und der kommt bissl schneller.
Fahre derzeit nen Golf3 mit 237000KM 20 Jahre alt, ein geringfügiger Unterschied zum 7ner :-) na ja Hauptsache man ist Mobil, aber das Warten nervt trotzdem, und die Möhre hat natürlich keine Klima..puuuhh.

Wobei man sich jetzt aber fragen muss, was ist schlimmer? all die Leute deren Auto vom Hagelschlag erwischt wurden und kein Auto bekommen oder mein Fall Ich konnte wenigstens 6Wochen Testen/Fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Coestar



Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Im Klartext heißt das, für die Restwertbestimmung hat der Gutachter auf AUTOonline mein Fahrzeug für 23 Stunden angeboten. In meinem Fall gab es daraufhin 18 verbindliche Kaufgebote zwischen 7.920 EUR und 4.520 EUR. Daraus hat er dann (wie auch immer) einen Restwert von 6.880 EUR errechnet. Wiederbeschaffungswert liegt bei meinen bei 14.500 EUR incl. MwSt. Reparaturkosten 7.704 EUR incl. MwSt.
Ergo hast Du 14.800 Euro zu erwarten, welche Du inkl. MwSt bekommst, wenn Du nachweislich einen neuen Wagen kaufst. Das mit der MwSt ist seit Jahren so und auch bei jedem kleineren Schaden, der z.B. auf Kostenvoranschlagsbasis abgerechnet wird.

Es müsste jetzt aber heißen ", du

hättest

14.800 zu erwarten", denn ich habe in reparieren lassen. 😉

Karosserie und Lackarbeiten wurden zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt.

2013-07-11-17-16-20
2013-07-16-12-55-06
2013-07-17-15-14-26
+7

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


...

Karosserie und Lackarbeiten wurden zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt.

Man sieht doch schon auf den Bildern, dass die Heckklappe nicht richtig montiert ist; die inneren Rückleuchten sind zu hoch. Wenn man sowas schon auf Fotos sieht, dann ist es in Natura sicher nicht besser 🙄

G6-heck

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS



Man sieht doch schon auf den Bildern, dass die Heckklappe nicht richtig montiert ist; die inneren Rückleuchten sind zu hoch. Wenn man sowas schon auf Fotos sieht, dann ist es in Natura sicher nicht besser 🙄

Du siehst Dinge...da ist schlichtweg nix, das wird maximal durch die Helligkeitskonstrate und den Blickwinkel vorgetäuscht.

Für den TE ists die optimale Lösung. Teiletausch und mal Drüberlackieren - das lasse ich noch gelten. Aber spätestens wenn ein neues Seitenteil eingeschweisst wird ist es mit dem Rostschutz Essig. Und dann macht man die Reparatur nur bei einem Wagen, der nach spätestens 5 Jahren weggeht.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


[.....]
Man sieht doch schon auf den Bildern, dass die Heckklappe nicht richtig montiert ist; die inneren Rückleuchten sind zu hoch. Wenn man sowas schon auf Fotos sieht, dann ist es in Natura sicher nicht besser 🙄

Keine Ahnung was du da gesehen haben willst, in Natura ist da alles 100%ig korrekt montiert!

Das Foto kann man auch vergrössern und die Stellen sind markiert wo es nicht passt 😉

Wer den Fehler dann nicht sieht, sorry, ist blind!

Glaub mir einfach das da alles richtig an seinen Platz sitzt, oder lass es sein. Versuch aber bitte nicht anhand von Bildern MIR zu erzählen was "schief" ist und was nicht!

ICH kann es in "Natura" sehen und bin nicht, wie du mir gerade unterstellst, blind sonst wie sehbehindert! 😠

Schon ok...ist ja dein Auto und nicht meines 😉 Wenn du glücklich damit bist, ist alles perfekt!

Manche wollen auch nach einer Reparatur keine Fehler sehen 🙄
Mit 400% sieht man es ganz Genau.
Gruß Kurt

Also ich sehe nichts!!

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