Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat

VW Golf 7 (AU/5G)

Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.

 

Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.

Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.

Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?

 

Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?

 

Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.

Dazu habe ich wirklich keine Lust

 

Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.

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Beste Antwort im Thema

@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......

Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.

Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....

Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!

Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!

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Zitat:

Original geschrieben von powergamer86


Ich kann ihn völlig verstehen, wenn er jetzt wieder einen neuen Wagen haben möchte.

Ich kann das auch sehr gut verstehen! Aber was man möchte, was man muss, und vor allen Dingen, worauf man Anspruch hat, das sind halt unterschiedliche Dinge.

Eben.
Wenn ich nen Auto von meinem Opa Erbe, das mir viel bedeutet. Dann zahlt mir das auch keiner, wenn jmd. es kaputt macht, halt nur das Materielle.

Original geschrieben von Coestar

Ich glaube, dass das die beste Lösung für Dich ist, da Du dich in erster Linie nicht mehr mit dem Auto wohl gefühlt hättest.

Also - nun freu Dich auf Deinen neuen Golf. Ich hoffe, dass Du das Thema Übergangsfahrzeug ordentlich gelöst hat.

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Lackierer/Karosseriebauer die aus dem Nähkästchen plauderten und mir mal die technische Seite von so einer Reparatur im Vergleich zum Werkseitig verbauten Blech etc. erklärten.
Danach war für mich das Thema Reparatur erledigt, nähere Einzelheiten hierzu möchte ich mir sparen, denn das würde eine Explosion von Diskussionen auslösen die ins Uferlose gehen würden.

Genau Richtig, ich würde mit einem Reparierten noch so jungen Auto sicherlich nicht glücklich werden, auch wenn man optisch nichts mehr erkennen würde, deshalb geht schon alleine aus diesem Grund mal der Gedanke zum erneuten Neuwagen.

Als Übergangsfahrzeug habe ich mir gestern einen Golf III für 250.- gekauft, läuft prima und hat noch 6Mon TÜV

Wärst Du viel schlechter (finanziell) davongekommen, wenn Du den alten auf Kosten der gegnerischen Versicherung hättest reparieren lassen und dann gegen Bestellung eines Neuen in Zahlung gegeben hättest (Du hättest den alten dann praktisch als Übergangsfahrzeug bis zur Lieferung des Neuen behalten)?

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Zitat:

Original geschrieben von powergamer86


Und jetzt soll er mir nichts dir nichts nen Unfallwagen fahren.

er soll oder muss garnichts! 🙄

es steht ihm völlig frei, sich ein neues fahrzeug zu bestellen...
...auf dem wertverlust, den das fahrzeug aufgrund der bisherigen laufleistung erlitten hat, bleibt er natürlich sitzen - das würde er aber auch ohne unfall!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von powergamer86


Und jetzt soll er mir nichts dir nichts nen Unfallwagen fahren.
er soll oder muss garnichts! 🙄

doch, wenn er eben nicht in die eigene Tasche greift.

Zitat:

Original geschrieben von Don_Blech


Wärst Du viel schlechter (finanziell) davongekommen, wenn Du den alten auf Kosten der gegnerischen Versicherung hättest reparieren lassen und dann gegen Bestellung eines Neuen in Zahlung gegeben hättest (Du hättest den alten dann praktisch als Übergangsfahrzeug bis zur Lieferung des Neuen behalten)?

allerdings, aber abgesehen davon ist von dieser Variante mein Verkäufer nicht gerade begeistert.

Wie schon geschrieben ist Kostentechnisch das Gutachten und der Verkaufspreis des Unfallautos die beste Lösung.

Goleo, ich könnte damit auch nicht leben - kann das voll und ganz nachvollziehen. Ein Unfallwagen ist ein Unfallwagen, das doofe Gefühl bleibt und die Freude ist weg. Finde es gut, dass du das Teil verkaufst.

Zitat:

Original geschrieben von lexxi1200


Goleo, ich könnte damit auch nicht leben - kann das voll und ganz nachvollziehen. Ein Unfallwagen ist ein Unfallwagen, das doofe Gefühl bleibt und die Freude ist weg. Finde es gut, dass du das Teil verkaufst.

Kann dem nur voll und ganz zustimmen. Bei jedem einsteigen wird man sich ärgern. Wenn die Differenz im Bereich des "Machbaren" liegt, dann Verkauf und Neubestellung.

Richtige Entscheidung.
Freu dich auf deinen nagelneuen Golf VII. Wird die Konfiguration wieder genau so werden?
Und der Aufstieg vom Golf III zum VIIer wird dann richtig klasse 😁

mfg Wiesel

Zitat:

Original geschrieben von Goleo06


[.....]

Das Auto ist kein Totalschaden Gutachten+Wertminderung+Nutzungsausfall belaufen sich auf etwas über 13.000.- € Es wird wohl so rausgehen dass das Fahrzeug so in dem Unfallzustand verkauft wird und ich wieder einen neuen bestelle.

Was sagt das Gutachten denn über den Restwert deines Unfallfahrzeugs und wie wurde der Restwert bestimmt?

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Original geschrieben von Goleo06


[.....]

Das Auto ist kein Totalschaden Gutachten+Wertminderung+Nutzungsausfall belaufen sich auf etwas über 13.000.- € Es wird wohl so rausgehen dass das Fahrzeug so in dem Unfallzustand verkauft wird und ich wieder einen neuen bestelle.

Was sagt das Gutachten denn über den Restwert deines Unfallfahrzeugs und wie wurde der Restwert bestimmt?

Würde mich auch Interessieren das steht nur Wiederbeschaffungswert 18.600.- und WB ca. 23.000.-

Bei mir wurde damals das Defekte Fahrzeug
in eine reine Händlerbörse gestellt (ähnlich e**y)
Unterm Strich blieb noch ein 4 stelliger Betrag
Hängen, mit dem was die Versicherung abzgl.
MWST bezahlt hat.

Gruß

Micha

Ich hatte ja mit meinem G6 letzte Woche auch einen etwas größeren Crash (näheres hier)

In meinem Gutachten heißt es:

Zitat:

Restwert
Gemäß vorliegendem Auftrag wurde der Restwert am regionalen und
überregionalen Markt ermittelt. Dabei wird unterstellt, dass das Fahrzeug
zu dem in diesem Gutachten beschriebenen und abgebildeten Zustand
veräußert wird.

Im Klartext heißt das, für die Restwertbestimmung hat der Gutachter auf

AUTOonline

mein Fahrzeug für 23 Stunden angeboten. In meinem Fall gab es daraufhin 18 verbindliche Kaufgebote zwischen 7.920 EUR und 4.520 EUR. Daraus hat er dann (wie auch immer) einen Restwert von 6.880 EUR errechnet. Wiederbeschaffungswert liegt bei meinen bei 14.500 EUR incl. MwSt. Reparaturkosten 7.704 EUR incl. MwSt.

Angebot

Zitat:

Original geschrieben von Goleo06



Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Was sagt das Gutachten denn über den Restwert deines Unfallfahrzeugs und wie wurde der Restwert bestimmt?

Würde mich auch Interessieren das steht nur Wiederbeschaffungswert 18.600.- und WB ca. 23.000.-

Und wie ist der Restwert des Wagens gem. Gebot?

Mann spricht hier normalerweise schon von einem wirtschaftlichen Totalschaden:

Rep.-Kosten > WB - Restwert

Ihr rechnet quasi fiktiv ab. Für Dich wäre es noch interessant zu wissen, wie hoch die Ablösesumme aktuell ist, damit der Händler Dich nicht 'linkt'. Du kannst Dir bei einer Neuanschaffung noch die MwSt ziehen, die die Versicherung vorerst einbehält. Bei nicht-Reparatur wird erstmal netto abgerechnet!

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