Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat

VW Golf 7 (AU/5G)

Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.

 

Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.

Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.

Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?

 

Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?

 

Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.

Dazu habe ich wirklich keine Lust

 

Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.

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Beste Antwort im Thema

@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......

Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.

Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....

Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!

Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!

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Nein habe nichts ans Autohaus abgetreten, nur Gutachter beauftragt und dann heute Vormittag beim Anwalt gewesen (Fachanwalt für Verkehrsschutz) der hat mir mal die Augen geöffnet und geschildert was machbar ist, das Ergebnis ist frustrierend.

Neuwagen bzw. Neuwagenentschädigung gibt es von der gegnerischen Versicherung nicht, Warum?
Das Auto ist älter als 4 Wochen
Das Auto hat mehr als 1000Km
Das Auto hat keinen Schaden an der A-Säule

Keines der genannten 3 Kriterien sind erfüllt, somit keine Chance vor Gericht lt. Anwalt müsste wenigstens
1ne Kriterie davon erfüllt sein um nur den Hauch einer Chance auf Neuwagen zu bekommen, ich hab nicht eine einzige davon.
Im Klartext heißt das ich muss Reparaturen bis zur Totalschadensgrenze akzeptieren, und die ist bei meinem Auto ungefähr 23.500.- €
Es würde noch eine Wertminderung angerechnet werden, und die kann auch mal 1000.- € betragen.....

DAS IST DIE DEUTSCHE RECHTSSPRECHUNG für Personen die unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind.
Danke mir reichts, möchte gar nicht weiterschreiben den ich fühl mich gerade ziemlich beschissen.

Darf ich mal fragen, wieviel Du für Deinen Golf bezahlt hast?

Und wie Deine Ausstattung ist?

Das ist wirklich mies, sehr mies!

Aber sei erstmal froh, dass dir nichts passiert ist - das ist doch das wichtigste!

Und rede doch mal mit deinem Autohaus, sage denen das du den Wagen so nicht mehr möchtest, sondern einen neuen. Ich denke daran sind die auch interessiert. Und das du nicht allzu viel dazu zahlen möchtest, sollte denen auch klar sein. Versuch macht Kluch ähhm Klug 🙂

Das sind wirklich schlechte Nachrichten... 🙁 Aber nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Rede mal mit deinem Autohaus, deiner Versicherung und hör mal, was dein Anwalt mit der Versicherung des Gegners aushandelt. Vielleicht kommt ja am Ende doch noch ein Neuwagen heraus...

Den Stress und die verlorene Zeit ersetzt dir natürlich keiner. Aber niemand kam körperlich zu schaden, und der Rest ist am Ende doch einfach nur Geld...

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Zitat:

Original geschrieben von Goleo06


Nein habe nichts ans Autohaus abgetreten, nur Gutachter beauftragt und dann heute Vormittag beim Anwalt gewesen (Fachanwalt für Verkehrsschutz) der hat mir mal die Augen geöffnet und geschildert was machbar ist, das Ergebnis ist frustrierend.

Neuwagen bzw. Neuwagenentschädigung gibt es von der gegnerischen Versicherung nicht, Warum?
Das Auto ist älter als 4 Wochen
Das Auto hat mehr als 1000Km
Das Auto hat keinen Schaden an der A-Säule

Keines der genannten 3 Kriterien sind erfüllt, somit keine Chance vor Gericht lt. Anwalt müsste wenigstens
1ne Kriterie davon erfüllt sein um nur den Hauch einer Chance auf Neuwagen zu bekommen, ich hab nicht eine einzige davon.
Im Klartext heißt das ich muss Reparaturen bis zur Totalschadensgrenze akzeptieren, und die ist bei meinem Auto ungefähr 23.500.- €
Es würde noch eine Wertminderung angerechnet werden, und die kann auch mal 1000.- € betragen.....

DAS IST DIE DEUTSCHE RECHTSSPRECHUNG für Personen die unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind.
Danke mir reichts, möchte gar nicht weiterschreiben den ich fühl mich gerade ziemlich beschissen.

bitte nicht falsch verstehen...aber genau das ist immer der punkt, welchen ich mit "risiko bei kaufen" meine und dafür belächelt werde. bei leasing interessiert dich sowas nicht. der wagen wird repariert, nach x jahren abgegeben und gut ist. wie hoch der tatsächliche wiederverkaufswert ist interessiert mich beim km-leasing nicht (weil in der regel wird die differenz zwischen kalkulierten und tatsächlichen restwert von der leasingversicherung gedeckt ist ). aber bitte keine dikussionen pro/contra leasing starten. dazu gibt es schon genug.

ich hoffe, das du dich mit den gedanken anfreunden kannst, einen "unfallwagen" zu fahren. einfach darauf achten, das der wagen fachmännisch von einer vertragswerkstatt deines vertrauens in stand gesetzt wird, damit keine weiteren probleme auftreten. der wagen sollte wieder zu 100% hergestellt werden können (vorausgesetzt du hast keinen totalschaden). das einzige was bleibt ist das wissen, das der wagen einen unfall hatte....

Zitat:

Original geschrieben von Pi80


...

bitte nicht falsch verstehen...aber genau das ist immer der punkt, welchen ich mit "risiko bei kaufen" meine und dafür belächelt werde. bei leasing interessiert dich sowas nicht. der wagen wird repariert, nach x jahren abgegeben und gut ist. wie hoch der tatsächliche wiederverkaufswert ist interessiert mich beim km-leasing nicht (weil in der regel wird die differenz zwischen kalkulierten und tatsächlichen restwert von der leasingversicherung gedeckt ist ). aber bitte keine dikussionen pro/contra leasing starten. dazu gibt es schon genug.
ich hoffe, das du dich mit den gedanken anfreunden kannst, einen "unfallwagen" zu fahren. einfach darauf achten, das der wagen fachmännisch von einer vertragswerkstatt deines vertrauens in stand gesetzt wird, damit keine weiteren probleme auftreten. der wagen sollte wieder zu 100% hergestellt werden können (vorausgesetzt du hast keinen totalschaden). das einzige was bleibt ist das wissen, das der wagen einen unfall hatte....

Also das ist ja wohl Quatsch!

Beim Leasing musst du dann mit der reparierten Karre die Restlaufzeit fahren und genau das ist ja Mist!

Der TE will ja gerade nicht mit einem reparierten Fahrzeug fahren, was ich 100 % verstehen kann. Würde ich auch nicht wollen. Restwert egal, es geht darum das es ein repariertes Fahrzeug ist, welches niemals mehr so gut ist wie ab Werk. Und ob es wirklich fachmännisch ausgeführt wurde, wie soll man das denn erkennen?! Das merkt man entweder erst nach Jahren, wenn es doch anfängt zu rosten oder aber wenn er nochmal einen starken Unfall hat, ob der Wagen die Sicherheit noch bietet, wie es sein sollte. Sonst merkt man es nicht!

Von daher nicht akzeptabel!

So ein Unfall ist immer ein großes Ärgernis. Ich hatte das "Glück", dass mir einer an der ersten Tankstelle nach der Autostadt in meinen nagelneuen GTI reingefahren ist, weil er rückwärts an der Zapfsäule losfuhr. Die Reparaturkosten waren ca. € 1.300 (vordere Stoßstange) und als Wertminderung habe ich € 800 bekommen.

Google einfach mal nach "merkandile Wertminderung nach Ruhkopf-Sahm", da sind einige sehr gute Links mit Berechnungsbeispielen.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS



Zitat:

Original geschrieben von Pi80


...

bitte nicht falsch verstehen...aber genau das ist immer der punkt, welchen ich mit "risiko bei kaufen" meine und dafür belächelt werde. bei leasing interessiert dich sowas nicht. der wagen wird repariert, nach x jahren abgegeben und gut ist. wie hoch der tatsächliche wiederverkaufswert ist interessiert mich beim km-leasing nicht (weil in der regel wird die differenz zwischen kalkulierten und tatsächlichen restwert von der leasingversicherung gedeckt ist ). aber bitte keine dikussionen pro/contra leasing starten. dazu gibt es schon genug.
ich hoffe, das du dich mit den gedanken anfreunden kannst, einen "unfallwagen" zu fahren. einfach darauf achten, das der wagen fachmännisch von einer vertragswerkstatt deines vertrauens in stand gesetzt wird, damit keine weiteren probleme auftreten. der wagen sollte wieder zu 100% hergestellt werden können (vorausgesetzt du hast keinen totalschaden). das einzige was bleibt ist das wissen, das der wagen einen unfall hatte....

Also das ist ja wohl Quatsch!

Beim Leasing musst du dann mit der reparierten Karre die Restlaufzeit fahren und genau das ist ja Mist!

Der TE will ja gerade nicht mit einem reparierten Fahrzeug fahren, was ich 100 % verstehen kann. Würde ich auch nicht wollen. Restwert egal, es geht darum das es ein repariertes Fahrzeug ist, welches niemals mehr so gut ist wie ab Werk. Und ob es wirklich fachmännisch ausgeführt wurde, wie soll man das denn erkennen?! Das merkt man entweder erst nach Jahren, wenn es doch anfängt zu rosten oder aber wenn er nochmal einen starken Unfall hat, ob der Wagen die Sicherheit noch bietet, wie es sein sollte. Sonst merkt man es nicht!

Von daher nicht akzeptabel!

warum ist die reparierte karre mist? wenn sie fachmänisch in stand gesetzt ist sollte sie funktionstechnisch kein ärgernis darstellen. der wagen hat nen schaden für z.b. 18.000euro (soviel kostet die instandseztung) und für die summe wird er wieder in stand gesetzt. wenn das ordentlich gemacht wird, sollten keine weiteren probleme auftreten (evtl bin ich da auch zu blauäugig). und sollten gefahren in der sicherheit (auch passive bestehen) wird der wagen garantiert nicht repariert werden dürfen. und warum sollte er einen neuen bekommen (auch wenn wenn es hart klingt und ich den gedankengang gewisserweise nachvollziehen kann)? und ganz krass gesprochen, bis probleme mit rost und co auftreten, ist der leasingwagen längst wieder beim händler auf dem hof und nicht dein problem. und somit bekommst du imho für die leasingrate den vollen funktionsumfang des wagens.

vielmehr gehts hier doch um den ideelen wert des objekts. etwas zu besitzten was defekt war/ist und dafür geld investieren zu müssen (gut hast beim leasing auch, aber die summe ist im normalfall geringer)?
der ideele wert lässt sich leider wie so oft nicht in geld ausdrücken. was machst du wenn ein erbstück eines verwandten abhanden kommt? der geldwert ist oft gering, aber der ideele wert?
Nur ist meine erfahrung ist einfach die, dass man an einen leasingwagen "weniger hängt" und weniger emotional verbunden ist, als ein einen gekauften (ist zumindest bei mir so). damit lässt sich so ein fall leichter verkraften. ob es an der aussicht liegt, in x jahren etwas neues zu bekommen, ohne probleme mit wiederverkauf zu haben oder um sich bei der restrate gedanken machen zu müssen weiss ich nicht....

und wenn ich mir die anderen kommentar durchlese, scheint bei einigen usern nicht nur der ideele wert, sondern auch der finanzielle aspekt noch eine rolle zu spielen. oder wie kommt es, das gleich aussagen und fragen zur wertminderung gestellt werden? und die interessiert dich halt beim leasing nicht die bohne.
anderes gedankenspiel, was machst du, wenn der gutachter den wagen noch einen restwert von z.b. 18.000 euro bescheinigt die reperatur 20.000 kostet? der wertverlust ist am anfang am höchsten. ein neuer kostet aber wie vom TE schon erwähnt mindestens 24.000 und die konditionen sind auch schlechter. dann hast 2 möglichkeiten a) die 18000 euro nehmen und was neues kaufen -> dann hast in wenigen wochen 6000 Euro vernichtet und du kaufst was günstigeres oder legst nochmal die differenz hin oder b) den aufpreis zur reperatur zahlen und sich weiterhin ärgern eine unfallwagen zu besitzten (bin mir aber nicht sicher ob das so leicht geht)
vorteile hast natürlich wenn du eine GAP-Versicherung hast, dann ist das gendankenspiel hinfällig. bei meinen leasingfahrzeugen war diese GAP immer händlerseitig dabei (also im ersten jahr totalschaden -> du bekommst einen identischen wagen zu gleichen konditionen wieder hingesetellt). wenn du den wagen gekauft hast, kannst du hoffen so ne GAP in der KFZ versicherung dabei zu haben.

ich blieb aber dabei...in dieser konstellation - wagen recht neu/extrem hoher schaden - wärst du beim leasing in meinen augen besser bedient, weil du dir weniger gedanken machen musst.

Zitat:

Original geschrieben von thehoern



Zitat:

Original geschrieben von powergamer86


so ein schönes Auto in diesem Zustand ... jetzt bin ich erst mal wach 🙁

Mein Beileid und viel Glück, ich hoffe du bekommst deinen Neuwagen.

Beileid wünscht man, wenn ein Mensch gestorben ist!!!

war nicht meine absicht es gleichzustellen

Original geschrieben von: Pi80
wenn du den wagen gekauft hast, kannst du hoffen so ne GAP in der KFZ versicherung dabei zu haben.

Ha.. ha... ich lach mich tot, natürlich habe ich die GAP mit in meinen Versicherungsleistungen, aber die ist nun mal Total für den Arsch, weil: Die GAP nur bei TOTALSCHADEN greift und das auch nur bei einem Kaskoschaden oder selbstverschuldeter Schaden, nicht wie in meinem Fall als Differenzzahlung zur Schadenhöhe welche die gegnerische Versicherung bezahlt.

Abgesehen greift die GAP auch nur 18Mon, manche Versicherer sogar noch weniger jedoch max. 24 Mon.
und das wie gesagt nur bei Totalschaden.
Wie toll und mit welchen wunderbaren Leistungen wurde mir die VVD Versicherung aufs Brot geschmiert, letztendlich nur heiße Luft, die selbigen Leistungen bieten auch Direktversicherer für einen Bruchteil des Versicherungsbetrages zur VVD und die Hotline ist noch schlechter zu erreichen als ein Direktversicherer.
Was ich im Nov. tun werde dürfte wohl klar sein!

Zitat:

Original geschrieben von Goleo06


Original geschrieben von: Pi80
wenn du den wagen gekauft hast, kannst du hoffen so ne GAP in der KFZ versicherung dabei zu haben.

Ha.. ha... ich lach mich tot, natürlich habe ich die GAP mit in meinen Versicherungsleistungen, aber die ist nun mal Total für den Arsch, weil: Die GAP nur bei TOTALSCHADEN greift und das auch nur bei einem Kaskoschaden oder selbstverschuldeter Schaden, nicht wie in meinem Fall als Differenzzahlung zur Schadenhöhe welche die gegnerische Versicherung bezahlt.

Abgesehen greift die GAP auch nur 18Mon, manche Versicherer sogar noch weniger jedoch max. 24 Mon.
und das wie gesagt nur bei Totalschaden.
Wie toll und mit welchen wunderbaren Leistungen wurde mir die VVD Versicherung aufs Brot geschmiert, letztendlich nur heiße Luft, die selbigen Leistungen bieten auch Direktversicherer für einen Bruchteil des Versicherungsbetrages zur VVD und die Hotline ist noch schlechter zu erreichen als ein Direktversicherer.
Was ich im Nov. tun werde dürfte wohl klar sein!

danke für die aufklärung, aber mir ist vollkommen klar, welche leistungen eine GAP abdeckt und beinhaltet und welche nicht ( 2 familienmitglieder arbeiten jeweils bei versicherungen). ich wollte das hier nur nicht diskutieren und noch mehr ausführen.

und wer redet von der VVD? ich nicht?

bei bmw und mini ist es so das die gap mit dem leasingvertrag gekoppelt ist nicht mit einer versicherung von bmw. du kannst also deine versicherung selbst irgendwo anders abschließen. dies gap greift auch (wenn ich mich richtig entsinne und korrigiert mich wenn ich falsch liege) wenn du am unfall unschuldig bist.

meine aussage bezüglich des selbstabschlusses war natürlich mist bezogen auf den fall, das dir einer rein fährt, wie es beim TE der fall war.

Original geschrieben von Pi80
dies gap greift auch (wenn ich mich richtig entsinne und korrigiert mich wenn ich falsch liege) wenn du am unfall unschuldig bist.

eben nicht, das hat mir die VVD heute Nachmittag schon ins Gesicht geschmettert.
Keine Differenzzahlung zum unverschuldeten Unfall, GAP Zahlung nur bei Selbstverschuldeten Totalschäden oder Kaskoschäden alles klar.

Zitat:

Original geschrieben von Goleo06


Original geschrieben von Pi80
dies gap greift auch (wenn ich mich richtig entsinne und korrigiert mich wenn ich falsch liege) wenn du am unfall unschuldig bist.

eben nicht, das hat mir die VVD heute Nachmittag schon ins Gesicht geschmettert.
Keine Differenzzahlung zum unverschuldeten Unfall, GAP Zahlung nur bei Selbstverschuldeten Totalschäden oder Kaskoschäden alles klar.

ich rede von einer gap die beim leasingvertrag inkludiert ist.....ich bin mir ziemlich sicher, das bmw mir damals den wagen auch neu hingestellt hätte, wenn der unfall unverschuldet gewesen war (zumindest im ersten jahr)

Zitat:

Original geschrieben von Pi80



Zitat:

Original geschrieben von Goleo06


Original geschrieben von: Pi80
wenn du den wagen gekauft hast, kannst du hoffen so ne GAP in der KFZ versicherung dabei zu haben.

Ha.. ha... ich lach mich tot, natürlich habe ich die GAP mit in meinen Versicherungsleistungen, aber die ist nun mal Total für den Arsch, weil: Die GAP nur bei TOTALSCHADEN greift und das auch nur bei einem Kaskoschaden oder selbstverschuldeter Schaden, nicht wie in meinem Fall als Differenzzahlung zur Schadenhöhe welche die gegnerische Versicherung bezahlt.

Abgesehen greift die GAP auch nur 18Mon, manche Versicherer sogar noch weniger jedoch max. 24 Mon.
und das wie gesagt nur bei Totalschaden.
Wie toll und mit welchen wunderbaren Leistungen wurde mir die VVD Versicherung aufs Brot geschmiert, letztendlich nur heiße Luft, die selbigen Leistungen bieten auch Direktversicherer für einen Bruchteil des Versicherungsbetrages zur VVD und die Hotline ist noch schlechter zu erreichen als ein Direktversicherer.
Was ich im Nov. tun werde dürfte wohl klar sein!

und wer redet von der VVD? ich nicht?

Also bei meiner 50/50 Finanzierung über die Porsche Bank

muss

ich die VVD nehmen🙁

Das wird von der Bank als Voraussetzung für die Finanzierung vorgeschrieben ( In AT ).

Wollte mir auch meine letzte Versicherung behalten ... hatte super Konditionen ... aber geht halt nicht 😠

Gruß Kurt

Wobei es bei der VVD den Kaufpreisschutz gibt.
Diesen habe mit der Kaskowert dazu gebucht.
Diese soll solche Vorfälle abdecken. Aber diese ist leider nicht so billig.

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