Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat
Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.
Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.
Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.
Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?
Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?
Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.
Dazu habe ich wirklich keine Lust
Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.
Beste Antwort im Thema
@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......
Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.
Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....
Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!
Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!
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145 Antworten
irgendwie redet ihr alle von gap und kaufpreisschutz...der te war/ist nicht schuld, sondern ein anderer, also wird die versicherung des te dafür keinen cent zahlen, sondern die versicherung des unfallschuldigen!!!
Zitat:
Original geschrieben von garfield126
irgendwie redet ihr alle von gap und kaufpreisschutz...der te war/ist nicht schuld, sondern ein anderer, also wird die versicherung des te dafür keinen cent zahlen, sondern die versicherung des unfallschuldigen!!!
So ist es!
Bei Eigenverschulden,Diebstahl in Deutschland / Totalschaden bis z. B. 5 Jahre 50000 km würde der komplette NEUWAGENPREIS + 1000.- Euro ersetzt, wenn innerhalb von 6 Monaten im gleichen Konzern ein Fahrzeug gekauft wird.
Ich überlege, diesen Baustein "KaufpreisWert" hinzu zu nehmen?!?
Würde bei meiner Konfig. Im Monat knapp 19 euronen kosten .
Empfehlenswert?
Greets
Jens
Zitat:
Original geschrieben von V-Jens
Würde bei meiner Konfig. Im Monat knapp 19 euronen kosten .
Empfehlenswert?
GreetsJens
Musst du abwägen, wie hoch das Risiko ist, dass überhaupt sowas passiert(ansich ja sehr gering) und dann weiter wie sehr man am Neuwagen hängt. Zudem man ja auch so oder so wieder einen Neuwagen kaufen kann, was in den meisten Fällen rein rechnerisch(mit Berücksichtigung aller Faktoren) wohl günstiger kommt als ein Autofahrerleben lang die 19€ im Monat zu zahlen 😉
Zitat:
Original geschrieben von ickeb
Das muß die Versicherung zahlen ohne dass du in Vorleistung gehen musst.
das ist pauschal schlichtweg falsch!
zwar wird eine abtretungs bzw. kostenübernahmeerklärung unterschrieben, aber dort steht im kleingedruckten, wenn die versicherung in zahlungsverzug kommt, treten sowohl anwalt wie auch gutachter mit ihren forderungen an ihren auftraggeber
(und damit den geschädigten)heran - was die versicherung muss oder nicht, interessiert dann erstmal nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
DAS IST DIE DEUTSCHE RECHTSSPRECHUNG für Personen die unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind.
es steht dir jederzeit frei, deinen wohnsitz in ein anderes land zu verlegen!
dann aber bitte nicht rumheulen, wenn du plötzlich feststellst, das es im gelobten ausland
- wo bekanntlich milch und honig in strömen fließen und brathähnchen einem ins maul fliegen -weder wertminderung noch ersatzwagen bzw. nutzungsausfall gibt und der anwalt auch nicht bezahlt wird! 😰
Zitat:
Wie toll und mit welchen wunderbaren Leistungen wurde mir die VVD Versicherung aufs Brot geschmiert,
die tollen und wunderbaren leistungen sind haargenau und bis ins kleinste detail in den akb's, die dir vor vertragsunterzeichnung ausgehändigt wurden und deren erhalt du schriftlich bestätigt hast, aufgeführt...
Zitat:
Original geschrieben von Pi80
ich bin mir ziemlich sicher, das bmw mir damals den wagen auch neu hingestellt hätte, wenn der unfall unverschuldet gewesen war (zumindest im ersten jahr)
aber auch nur dann, wenn ein wirtschaftlicher totalschaden vorliegt - die reparaturkosten, den fahrzeugwert übersteigen!
Zitat:
Original geschrieben von garfield126
....also wird die versicherung des te dafür keinen cent zahlen, sondern die versicherung des unfallschuldigen!!!
es ist gängige praxis
(insbesondere bei ballonfinanzierungen mit niedriger anzahlung, geringer monatlicher rate, langer dauer und hoher schlussrate)das die eigene kaskoversicherung
(sofern im tarif enthalten)im falle eines unverschuldeten totalschadens, die entstehende finanzierungslücke zwischen dem was die bank noch haben will und was die versicherung des unfallverursachers zahlt, ausgleicht...
...bei inanspruchnahme der eigenen (voll)kasko wird natürlich dann die vereinbarte sb fällig und man wird hochgestuft!
wo steht denn sowas, dass mir meine versicherung irgendeinen betrag von meiner finanzierung ausgleicht, wenn mir einer reinfährt? käse
@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......
Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.
Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....
Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!
Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!
Zitat:
Original geschrieben von garfield126
wo steht denn sowas, dass mir meine versicherung
wo/ob das bei deiner versicherung steht, weiß ich nicht!
regulär wird sowas
- wie ich bereits schrieb -in den akb's aufgeführt!
Zitat:
käse
nur weil du nicht richtig informiert bist, heißt das nicht gleichsam, das es dieses alltägliche vorgehen in der praxis nicht gibt!
So nochmal vielen Dank an all die User die ihre Meinung/Wissen und Beiträge hierzu abgegeben haben.
Das Auto ist kein Totalschaden Gutachten+Wertminderung+Nutzungsausfall belaufen sich auf etwas über 13.000.- € Es wird wohl so rausgehen dass das Fahrzeug so in dem Unfallzustand verkauft wird und ich wieder einen neuen bestelle.
Hast du schon mal über die Möglichkeit nachgedacht das Auto in einer guten günstigeren Werkstatt als VW zu reparieren. Z.b. Du reparierst es für 8000€. Dann bleiben dir 5000€ übrig die du dann auf die Finanzierung zahlst.
Dafür müsstest du dann halt den Wagen mit dem wissen dass es ein unfallauto ist weiterfahren.
Wenn du jetzt einen neuen bestellst zahlst du 1% mehr Zinsen.
Und wieviel kannst du den jetzt so ohne reparieren verkaufen?
Du musst doch bestimmt für einen neuen draufzahlen
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
So nochmal vielen Dank an all die User die ihre Meinung/Wissen und Beiträge hierzu abgegeben haben.Das Auto ist kein Totalschaden Gutachten+Wertminderung+Nutzungsausfall belaufen sich auf etwas über 13.000.- € Es wird wohl so rausgehen dass das Fahrzeug so in dem Unfallzustand verkauft wird und ich wieder einen neuen bestelle.
Wieviel bekommt man denn dann noch für so nen Wagen?
Lg.
Was spricht denn eigentlich gegen eine fachmännische Reparatur? Optisch wird man danach keinen Unterschied sehen, technisch wird er in den Ur-Zustand versetzt - also alles in allem steht nach der Reparatur doch wieder ein perfekter Golf VII da.
Und: wenn er jetzt verkauft wird, dann nur unter Wertverlust (auch wenn man die 13.000 EUR von der Versicherung erhält - du wirst was draufzahlen müssen). Und man muss erstmal einen finden, der den Wagen kauft.
Den Golf in zwei oder drei Jahren fachmännisch in Stand gesetzt zu verkaufen wird den gleichen oder eher weniger Wertverlust bringen - warum? Weil der Käufer sieht dass das Auto noch zwei oder drei Jahre problemlos gefahren ist.
Wenn VW den Golf in Stand setzt, gibt es ja auf die Reparatur ohnehin eine Garantie, und die Neuwagengarantie bleibt ja auch bestehen?! Ist das nicht viel Aufregung um nichts?
Nicht persönlich nehmen: aber ich denke, wir haben alle zu viel Geld. Statt Reparatur legst du lieber selber nochmal 2.000 - 3.000 EUR auf den Tisch nur um einen neuen zu haben - der, wenn es blöd läuft, nach 5.000km wieder einen ähnlichen Unfall hat...
ein Bekannter hatte ebenfalls einen Unfall mit einem Neuwagen, wurde in Stand gesetzt und jetzt, Jahre später, fährt das Auto noch ohne Probleme!!
Vielleicht noch eines: wenn das Auto technisch keine Probleme macht, behalte ihn und lass ihn reparieren - wer weiß, vielleicht hat der neue Golf dann plötzlich Kinderkrankheiten, weil es ein Montagsauto ist...
Dennoch: kann deinen Ärger verstehen - mir wäre es mit meinem neuen Golf genauso gegangen.
Man kann nichts dafür und muss trotzdem tief in die eigene Tasche greifen, einfach unglaublich.
Nein, das muss man nicht, wie Bekaru317 weiter oben zutreffend erklärt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Don_Blech
Nein, das muss man nicht, wie Bekaru317 weiter oben zutreffend erklärt hat.
Der Kerl hat wahrscheinlich länger auf die Lieferung des Wagens gewartet als er ihn letzendlich gefahren ist. Und jetzt soll er mir nichts dir nichts nen Unfallwagen fahren. Ich kann ihn völlig verstehen, wenn er jetzt wieder einen neuen Wagen haben möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
So nochmal vielen Dank an all die User die ihre Meinung/Wissen und Beiträge hierzu abgegeben haben.Das Auto ist kein Totalschaden Gutachten+Wertminderung+Nutzungsausfall belaufen sich auf etwas über 13.000.- € Es wird wohl so rausgehen dass das Fahrzeug so in dem Unfallzustand verkauft wird und ich wieder einen neuen bestelle.
Ich glaube, dass das die beste Lösung für Dich ist, da Du dich in erster Linie nicht mehr mit dem Auto wohl gefühlt hättest.
Ich lease seit ein paar Jahren Autos und das Thema GAP ist dabei sehr interessant aber für einen NICHT Totalschaden absolut irrelevant, da die unfallgegnerische Versicherung die Kohle auf den Tisch legt um A) den Wagen in einen Zustand zu versetzen wie vorher (klar ist er repariert, was wir persönlich dann als eine Wertminderung und Minimierung der Zuverlässigkeit sehen) und B) sie zahlt dir die Wertminderung die du ggf. beim Weiterverkauf hast. Also gibt es keinen GAP zwischen Kunde (Dir) und Leasing oder Kreditbank.
Meines erachtens hat der VVD im Übrigen hier nicht ganz richtig geantwortet. Das der gegnerische Versicherer im Totalschaden nicht eine Finanzierungslücke bezahlt ist in Ordnung, aber für Schäden die darüber hinaus gehen ist nun mal die Vollkasko da und damit auch der m.E. inkludierte GAP Schutz. Ob da nun SB und Rückstufung noch greifen weiß ich nicht. Aber auch das kann ein RA klären.
Das man seinen eigenen Gutachter besorgen soll und es keine Probleme dabei gibt, lasse ich mal so stehen! Habe schon oft genug gesehen, dass man da auf den Kosten hängen bleibt, da es in Deutschland ja das Thema Schadenminderungspflicht gibt. Mit der Empfehlung wäre ich also vorsichtig.
Die Bezahlung ist in der Regel ja nicht vom Versicherer gewürfelt und die Handwerker in den Werkstätten sind ja nicht nur Menschen die ihre Lehre oder den Meister auf der Kirmes gewonnen haben - also kann man den Wagen wieder mit adäquaten Kosten fahrtüchtig machen und sofern man vertrauen in das Handwerk hat sollte es schon gehen.
Passiert der gleiche Unfall ggf. in einem unserer Nachbarländer sind laut deren haftpflichtrecht ggf. keine Wertminderungskosten, Leihwagen usw. in Rechnung zu stellen - also so schlimm sind wir also auch nicht.
Also - nun freu Dich auf Deinen neuen Golf. Ich hoffe, dass Du das Thema Übergangsfahrzeug ordentlich gelöst hat.