Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat
Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.
Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.
Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.
Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?
Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?
Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.
Dazu habe ich wirklich keine Lust
Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.
Beste Antwort im Thema
@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......
Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.
Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....
Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!
Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!
145 Antworten
Oh man.... Ich fühle mit dir. Kann mich noch an deinen begeisterten Bericht erinnern, als du den Golf aus WOB abholen durftest.
Kann deine Frustration sehr gut nachvollziehen. Zum Glück ist niemand zu Schaden gekommen.
Also ich weiß ja nicht wie es in deiner Versicherung geregelt ist. ich habe Eine, die hätte mir innerhalb der ersten 2 Jahre das Auto komplett ersetzt.
Meine Devise wäre, die Kiste nicht mehr anzurühren. Also ich würde zu 100% einen Neuen bestellen. Denn so einen junges Auto schon so zu flicken. Nee du. Aber die Felge verwundert mich auch 🙄
mfg Wiesel
Falls es kein Totalschaden ist, würde ich mir die Reparaturkosten (+Werminderung und sonstige Entschädigungen) auszahlen lassen und dann das Auto mit dem Schaden verkaufen. Es gibt doch genügend Händler, die sich darauf spezialisiert haben, Unfallautos notdürftig instand zu setzen und dann weiterzuverkaufen. Diese werden das Auto zu einem Bruchteil der Kosten reparieren, die der Gutachter feststellen wird.
Aber auch von mir ganz klar die Empfehlung: direkt morgen Gutachter und Verkehrsanwalt hinzuziehen. Am besten welche, die schon öfter zusammengearbeitet haben, dann hat man am wenigsten Arbeit...
Ich kann dich gut verstehen, dass du einen solchen Unfallwagen nicht mehr haben willst. 100% wie neu wird das Auto ganz sicher nicht mehr. Und falls nach einer Reparatur später Probleme auftreten, wird es erst richtig ärgerlich und das Auto wohl schwer verkäuflich.
Gruß
Golf-TSI
dann bekommt er aber die mwst nicht ausgezahlt, weil die wird nur ausgezahlt, wenn repariert wurde...
Zitat:
Original geschrieben von DieselWiesel198
Also ich weiß ja nicht wie es in deiner Versicherung geregelt ist. ich habe Eine, die hätte mir innerhalb der ersten 2 Jahre das Auto komplett ersetzt.
Bei Fremdverschulden spielt es keine Rolle welche Versicherung man selbst abgeschlossen hat 😉 Außer man behauptet, dass man den Unfall selbst verursacht hätte, dann könnte man es mit allen Konsequenzen über die eigene Vollkasko abwickeln. Allerdings dürften die bei dem Schadensbild auch stutzig werden 😉
vg, Johannes
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Stimmt, da hatte ich mich bissel deppert ausgedrückt 😁....
Wollte damit nur sagen, dass ich selbst für mich diese Option bei der Versicherung immer dazu buche 😉.
mfg Wiesel
Zitat:
Original geschrieben von garfield126
dann bekommt er aber die mwst nicht ausgezahlt, weil die wird nur ausgezahlt, wenn repariert wurde...
Das ist richtig. Trotzdem kann es günstiger sein als den Wagen zuerst reparieren zu lassen und dann zu verkaufen...
Ich hatte vor kurzem selbst einen unverschuldeten Unfall. Mein Auto war kein wirtschaftlicher Totalschaden, wurde aber aufgrund meines Wunsches so abgerechnet und ich kann den MwSt.-Anteil nach Kauf eines Pkw´s mit MwSt.-Ausweis bei der gegnerischen Versicherung nachfordern. Um die vollständige MwSt. des Wiederbeschaffungswertes zurückzubekommen, muss der Pkw-Kauf in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder höher erfolgen. Dazu gibt es auch verschiedene Urteile im Internet. Genauere Informationen kannst du im Versicherungsforum erhalten.
Ich würde erst mal einen unabhängigen Gutachter beauftragen und abwarten bis dir das Gutachten vorliegt.
Zitat:
Habe ich auch gehört, aber welcher Besitzer akzeptiert den schon eine Reparatur die sich auf jeden fall im 10.000.- € Bereich bewegt an einem 6 Wochen alten Auto mit 2800Km, Würde das einer von euch machen?
Nein, ich würde es wohl nicht machen. Für mich ist ein Auto auch kein reiner Gebrauchsgegenstand. Einen kleineren Schaden würde ich wohl reparieren lassen, aber bei deinem muss ja einiges neu. Alleine dass das Seitenteil wohl getauscht werden muss (ausbeulen und spachteln lassen würde ich es bei einem Neuwagen nicht) wäre für mich ein Grund das Auto nicht mehr haben zu wollen. Optisch wird man ihn sicher wieder gut hinbekommen, aber wer weiß wie es in ein paar Jahren aussieht. Am Ende bildet sich dann irgendwo Rost oder so ... ne Danke 🙁 Und dann kommt noch die Sache mit der krummen Achse dazu.
Also meine Meinung, irgendwie das Auto mit möglichst wenig Verlust abstoßen und nen neuen bestellen...da ärgerst dich doch immer wieder und wenn dann später evtl noch Folgeschäden (Rost) auftauchen sitzet auf den Kosten --> weg damit
Vielen dank einstweilen, für die doch umfangreichen Tipps.
Es gibt aber noch genug Unklarheiten, morgen Früh als erstes zu meinem Händler, den biete ich eine Schadensabtretung an, mal sehen was dabei rauskommt, wenn Restwert und Gutachten zusammen soviel ausmacht was noch bei der VW-Bank steht dann ist die Sache geritzt, andernfalls bei "normaler" Schadenabwicklung ist ja zunächst mal nicht geklärt ob die gegnerische Versicherung den Neuwert ersetzt, bzw. falls doch, bei VW gab es ne Preiserhöhung aufs Auto selbst und der Zinssatz stieg auch um 1% und... und..
wer übernimmt diese Kosten, habe selbst ein Top Versicherungspaket von VW wo mein Golf versichert ist, aber ob die, die Neuwertentschädigung übernimmt bin ich grade überfragt, na ja morgen weiß ich mehr.
Einen guten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich auch schon) Ein Rechtstreit wäre aber der worst case d.h. warten..... warten..... kein Auto aber Rate bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
Vielen dank einstweilen, für die doch umfangreichen Tipps.Es gibt aber noch genug Unklarheiten, morgen Früh als erstes zu meinem Händler, den biete ich eine Schadensabtretung an, mal sehen was dabei rauskommt, wenn Restwert und Gutachten zusammen soviel ausmacht was noch bei der VW-Bank steht dann ist die Sache geritzt, andernfalls bei "normaler" Schadenabwicklung ist ja zunächst mal nicht geklärt ob die gegnerische Versicherung den Neuwert ersetzt, bzw. falls doch, bei VW gab es ne Preiserhöhung aufs Auto selbst und der Zinssatz stieg auch um 1% und... und..
wer übernimmt diese Kosten, habe selbst ein Top Versicherungspaket von VW wo mein Golf versichert ist, aber ob die, die Neuwertentschädigung übernimmt bin ich grade überfragt, na ja morgen weiß ich mehr.
Einen guten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich auch schon) Ein Rechtstreit wäre aber der worst case d.h. warten..... warten..... kein Auto aber Rate bezahlen
Hi,
schalte den Anwalt SOFORT mit ein, nicht erst warten ob die Versicherung zahlt.
Der Anwalt wird sämtliche Dir entstandenen Kosten auflisten und diese soweit möglich von der gegnerischen Versicherung einfordern.
Eine Schadensabtretung an den Händler würde ich erst dann unterschreiben, wenn zweifelsfrei klar ist, wie hoch der Schaden und die restlichen Positonen sind und wie die Sache final geregelt werden kann.
Viele Grüße, Sascha
Jo danke, zunächst ist ein von mir/uns Autohaus ausgewählter unabhängiger Gutachter beauftragt der mal die Schadenshöhe feststellt und dann heute Vormittag ab zum Anwalt.
so ein schönes Auto in diesem Zustand ... jetzt bin ich erst mal wach 🙁
Mein Beileid und viel Glück, ich hoffe du bekommst deinen Neuwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
Jo danke, zunächst ist ein von mir/uns Autohaus ausgewählter unabhängiger Gutachter beauftragt der mal die Schadenshöhe feststellt und dann heute Vormittag ab zum Anwalt.
hoffentlich hast noch nix an das autohaus abgetreten, also sowas wie eine abtrittserklärung.
Zitat:
Original geschrieben von powergamer86
so ein schönes Auto in diesem Zustand ... jetzt bin ich erst mal wach 🙁Mein Beileid und viel Glück, ich hoffe du bekommst deinen Neuwagen.
Beileid wünscht man, wenn ein Mensch gestorben ist!!!