Standlich im Blinker
Hi Leute,
hab mir vorgenommen meine blinker als Standlich zu nutzen...so wie im US Style.
Da ich durch bekannte von VW gesagt bekommen hab, das eineige vw modelle ab 95 ne regelung bzw steuerung haben, dass sobald ein standlicht ausfällt, der blinker auch anfängt zu glimmen, halt wie in dem us style.
wweitere sagen, dass bei dem umbau auch die heckbliker leuchten....
wer hat sowas von euch und wer kann mir bei sowas weiterhelfen?
danke für die antworten
Beste Antwort im Thema
Tuning macht nur dann Sinn, wenn es zum einem gesetzeskonform ist oder aber zu Showzwecke gebraucht wird, wobei natürlich bei letzterem der Wagen die Zulassung logischerweise verliert.
Natürlich kann ich Dies & Das an mein Fahrzeug schrauben oder aber ändern, sollte aber etwas passieren, ist Man(n) dran, und da spreche ich aus Erfahrung!
Das komplette Signalbild eines Fahrzeuges wird dadurch verändert, das z.B. vorne die Blinker leuchten, daher sagt die Rennleitung seit geraumer Zeit den Leuten den Kampf an.
Hier im Ruhrgebiet haben Sie bereits mehrere Bekannte u.a. wegen ähnlicher zweifelhafter Tuningmaßnahmen zur Kasse gebeten.
Will man wirklich seinen "Lappen" aúf´s Spiel setzen für ein paar Pipi Blinker die 15% leuchten um dabei zu sein ?!
Persönlich bin ich froh das meine damals angesammelten 7 Punkte ( H4 75Watt Birnen ; nicht eingetragene Felgen in Kombination mit falschen Markenreifen usw usw. ) los bin.
Es hat nichts mit Spießer zu tun, sondern einfach nur mit gesundem Menschenverstand und der Verantwortung anderer im Strassenverkehr gegenüber !
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Du sagst das so lapidardahin, ohne mal ein wenig darüber nacgedacht zu haben!
Stell dir mal vor, genau dieser Fahrer ist einem plötzlich auf die Strasse rennenden Kind ausgewichen! Durch sein aussweichen hat er das Kind vor einem Unfalltod bewahrt, ist aber in das andere Fahrzeug ringeknallt, welches rein rechtlich erst gar nicht hätte da stehen dürfen. Aber "doof" ist ja derjenige, der das Kind nicht überfahren hat nichtwahr?
In den USA sieht die Gesetzeslage nun mal anders aus wie hier. Hier ist es nach STVZO nun mal nicht erlaubt! Und nicht erlaubt bleibt nun mal nicht erlaubt!
Dafür kann man sich in den USA mit Kaffee vom Mc D verbrühen und Millionen dafür kassieren, so was währe hier dann nicht möglich!Fakt ist halt nur, dass einem ein solcher "Umbau" hier viel viel Geld kosten kann, auch wenn es einige lieber halt nicht hören, dass dem so ist...
Man kann auch viel Wind um nichts machen. Klar hast du recht das es Verboten ist aber da müssen schon viele Faktor zusammen kommen damit das passiert.Zum einen Muss dein Golf/Jetta genau dort stehen und das er dann dein Ato findet in das er rein kracht aber hat man(n) dann schuld??? Wenn dir jemand aufs parkenden Auto fährt??? Also Bitte wenn dir jemand ins stehende AUto rast musst du keine Millionen euro zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Juls-Hummer
aber da müssen schon viele Faktor zusammen kommen damit das passiert.
ein schlecht gelaunter kuh-dorf-sherrif reicht vollkommen aus, um kosten von bereits über 1000€ zu verursachen....
geht dann ganz schnell, dann heißt es nämlich: "das fz ist hiermit sichergstellt, der abschlepper informiert..." und das kann der ohne mit der wimper zu zucken machen.....
Zitat:
Original geschrieben von Juls-Hummer
Klar hast du recht das es Verboten ist .
Siehst du!!! und das ist das Einzige was zählt, es ist nicht erlaubt! Wievieöle Faktoren zusamenkommen müssen ist irrelevant und interessiert nicht...
Aber ein Bild darf man davon schon noch posten?!
http://img460.imageshack.us/my.php?image=bild14pp8.jpg 🙂
btw, die Diskussion ist schon in Ordnung, ist ja diesselbe Diskussion wie beim Golf 4 mit den US-GTI Rückleuchten. Wenn jemand hinten drauf fährt und bemerkt die US Rückleuchten bla bla usw...
Aber bleibt doch mal etwas lockerer, ihr haftet doch für nichts, sondern ich bzw. der Fahrer des Fahrzeuges mit den illegalen Leuchtmitteln.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von RSven6
Aber bleibt doch mal etwas lockerer, ihr haftet doch für nichts, sondern ich bzw. der Fahrer des Fahrzeuges mit den illegalen Leuchtmitteln.
naja....mich als potenziellen unfallgegner würde es schon ankotzen, wenn dein privatvermögen nicht reicht, um meine schäden zu decken, und ich das geld nur langwierig über lohnpfändung bekommen würde.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...wenn dein privatvermögen nicht reicht.....
Das sollte nicht das Problem sein 😉
Am besten wird dieser Thread geschlossen, bevor man hier noch angezeigt wird oder morgen die Grünen vor meiner Tür stehen wg. angeblichem US Standlicht! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
naja....mich als potenziellen unfallgegner würde es schon ankotzen, wenn dein privatvermögen nicht reicht, um meine schäden zu decken, und ich das geld nur langwierig über lohnpfändung bekommen würde.....
Bei uns in CH (und in D ??) spielt es absolut keine Rolle, ob der Unfallgegner reich oder arm ist. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss (sofern der schuld ist)
immer zahlen. Wenn dann dieser eine "Arme Kirchenmaus" ist, dann hat diese Versicherung das Problem, wegen dem mühsamen Rückgriff auf diese Person. Das wird dann für
die Versicherungetwas langwierig!
Gruss: Peter
@ peter2a
ja is bei uns auch so!
nur sind hier einige der meinung wenn man eine geringe veranderung an seinem fahrzeug durchfühhrt , die nicht vom tüv abgesegent wurde wäre das fahreug nicht mehr versichert!
Nur leider is das quatsch!
Ich hätte gern mal ein beispiel bei dem der Beteiligte am crash alles zahlen musste egal ob schuld oder nicht wegen einer geringen veränderung!
sry für das schlechte deutsch aber bin grad noch am essen und reg mich einfach nur über so unqualifizierte äußerungen auch seitens mitglieder des teams auf!
Wenn nochmal jmd auf die idee kommt etwas zu fragen was nicht zu 100% der STVO entspricht bitte schrweibt dazu das es nur dür ein Show-fahrzeug is! Bitte!
Zitat:
Original geschrieben von fini
nur sind hier einige der meinung wenn man eine geringe veranderung an seinem fahrzeug durchfühhrt , die nicht vom tüv abgesegent wurde wäre das fahreug nicht mehr versichert!
Jede Lichttechnische EInrichtung hat ein Lichttechnisches Gutachten, denn ohne dieses darf die Lichttechnische Einrichtung nicht betrieben werden!
Verändert man nun die Lichttechnische Einrichtung, so erlischt automatisch das Gutachten, da sich die Lichttechnische Einrichtung nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem sie getestet wurde und das Gutachten ausgestellt wurde!
Ohne dieses Gutachten erlischt die BE für dieses Bauteil, somit zwingend auch die BE des fahrzeugs selbst! Fahärt man nun ohne BE des Fahrzeugs besteht somit auch kein Versicherungsschutz mehr!
Du regst dich über unqualifizierte Beiträge auf, dann solltest du dich mal über den deinigen als allererstes aufregen, denn du schreibst hier Dinge die nicht richtig sind!
Zu deinem letzten Satz sage ich jetzt nicht viel, ausser das diesem nichts an Beachtung geschenkt werden soll...
gut du hast recht!
Dann sollte es doch ein Leichtes sein, mir ein glaubwürdiges Beispiel anzuführen!
Übrigens ein weiteres Beispiel dafür das es nicht immer so läuft wie man denkt:
Ein junger Fahrer(gearde 18 geworden) nimmt das QAuto seiner Mutter obwohl er nicht auf dieses versichert ist! DEr junge hat es geschaft das Auto seiner Mutter und das eines andern schrottreif zu fahren und war Schuld! normal sollte man davon ausgehen das die Versichterung zwar den schaden am Gegner zahlt, aber den Betrag zurückverlangt, wie bei anderen ähnlichen verstoßen gegen die bedingungen.
Aber nix da die Versicherung hat schön gezahlt und nix zurück gefordert! die machen das bestimmt nicht, weil zu viel geld in den kassen ist!
Um den Versicherungsschutz bzw die BE eines Fahrzeugs zu verlieren brauch es sehr viel!
Noch ein bespiel:
ein bekannter hat sich weil das so modernt ist neonleuchten im fahrzeug montiert! dann fährt er einem polizisten auf, der außer dienst war. trotzdem hat die versicherung alles gezahlt...
und zu meinem letzten satz:
diese diskusion ist überflüßig, weil die theoretiker sich an was festbeisen und die andern etwas an erfahrungswerten festmachen. beide seiten haben nicht recht,aber das is auch egal, da es kein ethik forum ist, sondern ein techniches !
übrigens war ich auch mal mod, nur war das forum nicht ganz so groß und in einem etwas andern bereich, über den man sicher genauso lange diskutieren könnte und ich hätte die diskusion längst beendet!
Moin,
ob auch alle immer brav ihr gepredigtes Wasser selbst trinken, oder ob doch dann der Wein aus Fässern gesoffen wird !?
Wenn alle so rechtschaffend wären wie der ein oder andere, über was würden wir dann noch streiten auf dieser Welt ?
Gruß aussem Saarland
Zitat:
Original geschrieben von fini
Um den Versicherungsschutz bzw die BE eines Fahrzeugs zu verlieren brauch es sehr viel!
nö....
diese drei punkte:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
reichen dazu völlig aus...ob alleine oder in kombination...
zu 1: sollte wohl jedem klar sein, was gemeint ist...
zu 2: das trifft dann hier zu....sobald dein unfallgegner sagt, er wäre durch die lichter irritiert gewesen, biste fällig
zu 3: das idt dann der berühmte nicht eingetragene lufi, esd o.ä.
also in einem anderen forum gibts für solche diskussionen eine "prügelarena"... es ist doch seine sache... ihn darauf hinzuweisen das das verboten ist, ist ok aber er muss es doch selbst wissen was er macht...
Kann mir eigentlich mal einer die Gesetzestexte vorlegen dass die Blinker als Standlicht NICHT erlaubt sind?
Dazu braucht man keine Gesetzestexte.
Die Bauartzulassung eines Blinkers hat dieser z.B. nur deshalb erhalten, weil sein lichttechnisches Gutachten unter der Berücksichtigung der Verwendung als Blinker erstellt worden ist.