Standlich im Blinker
Hi Leute,
hab mir vorgenommen meine blinker als Standlich zu nutzen...so wie im US Style.
Da ich durch bekannte von VW gesagt bekommen hab, das eineige vw modelle ab 95 ne regelung bzw steuerung haben, dass sobald ein standlicht ausfällt, der blinker auch anfängt zu glimmen, halt wie in dem us style.
wweitere sagen, dass bei dem umbau auch die heckbliker leuchten....
wer hat sowas von euch und wer kann mir bei sowas weiterhelfen?
danke für die antworten
Beste Antwort im Thema
Tuning macht nur dann Sinn, wenn es zum einem gesetzeskonform ist oder aber zu Showzwecke gebraucht wird, wobei natürlich bei letzterem der Wagen die Zulassung logischerweise verliert.
Natürlich kann ich Dies & Das an mein Fahrzeug schrauben oder aber ändern, sollte aber etwas passieren, ist Man(n) dran, und da spreche ich aus Erfahrung!
Das komplette Signalbild eines Fahrzeuges wird dadurch verändert, das z.B. vorne die Blinker leuchten, daher sagt die Rennleitung seit geraumer Zeit den Leuten den Kampf an.
Hier im Ruhrgebiet haben Sie bereits mehrere Bekannte u.a. wegen ähnlicher zweifelhafter Tuningmaßnahmen zur Kasse gebeten.
Will man wirklich seinen "Lappen" aúf´s Spiel setzen für ein paar Pipi Blinker die 15% leuchten um dabei zu sein ?!
Persönlich bin ich froh das meine damals angesammelten 7 Punkte ( H4 75Watt Birnen ; nicht eingetragene Felgen in Kombination mit falschen Markenreifen usw usw. ) los bin.
Es hat nichts mit Spießer zu tun, sondern einfach nur mit gesundem Menschenverstand und der Verantwortung anderer im Strassenverkehr gegenüber !
65 Antworten
nein....icht fahren....nur wenn ich steh....is doch klar.....und selbst mit eingeschaltetem abblendlicht sieht es immernoch porno aus.....ja ich weiss ich bin jung und benutze solche wörter ;-) REBELL^^
Ich bin alt und finde das optisch nicht so schön...
Zitat:
Original geschrieben von chris 2.0FSI
nein....icht fahren....nur wenn ich steh....is doch klar.....und selbst mit eingeschaltetem abblendlicht sieht es immernoch porno aus.....ja ich weiss ich bin jung und benutze solche wörter ;-) REBELL^^
lol, kannste trotzdem noch in verständlichen kausalen zusammenhängen schreiben? 😉
ich glaube, ich habe ihn verstanden...
Ähnliche Themen
naja...geschmackssache...und ähmm....doofe frage aber....was is VAGCOM???????
und da hätt ich noch e fräge.......
hab im gti 30 letztens den schaltknauf gesehen....den will ich auch 🙂 hab zwar nur 5 gang aber egal...geht das und wenn ja....wie ????
www.team-dezent.at
klar, hab ihn auch verstanden. 😁
sieht aber nicht porno aus, sondern wie "hätte er mal jemanden gefragt, der sich damit auskennt!". das ist fussel-tuning wennse vaschdehn wassick meene!
Also ich würd ohne das US-Standlicht nicht mehr rumfahren-- ausgenommen zum TÜV 😉
Find es schon schick, solang es nicht jeder macht
Zitat:
Original geschrieben von chris 2.0FSI
nein....icht fahren....nur wenn ich steh....is doch klar.....
Dafür gibt es im Falle einer Kontrolle aber KEINEN Strafbonus...
na juut....also über nen vw fritz...also nen händler komm ichn ich an das "lciht tuning" soo....wat kann ichn jetzt machen...bleiben ja nur noch diese module....
Zitat:
Original geschrieben von chris 2.0FSI
bleiben ja nur noch diese module....
Das kannst du machen, da kann ich dir aber geich sagen das die im golf 5 auch nicht mehr gehen, da das steuergerät dann eine unregelmäßigkeit feststellt und dir die entsprechende leuchte abschaltet und dir nen fehler ins komiinstrument schickt, ähnlich wie beim betrieb von LED leuchtmitteln 😉.
Du siehst schon man kann am golf gott sei dank so einfach nichts mehr machen, laß am besten alles so wie es ist und du bist immer auf der sicheren seite.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von GolV
Also ich würd ohne das US-Standlicht nicht mehr rumfahren-- ausgenommen zum TÜV 😉
Und auf diese Aussage bist du jetzt noch stolz oder wie? Wenn man so denkt, sollte man den Führerschein lieber abgeben!
Zum Thema selbst:
Ist verboten so etwas und kann im ungünstigen Fall recht teuer werden, weit über 1.000.000Euro sogar!!!
Und der Führerschein kann einem für so etwas nach §21 STVZO übrigens auch auf dauer entzogen werden...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Und auf diese Aussage bist du jetzt noch stolz oder wie? Wenn man so denkt, sollte man den Führerschein lieber abgeben!
Zum Thema selbst:
Ist verboten so etwas und kann im ungünstigen Fall recht teuer werden, weit über 1.000.000Euro sogar!!!
Und der Führerschein kann einem für so etwas nach §21 STVZO übrigens auch auf dauer entzogen werden...
Jetzt übertreibst du mal wieder mit 1 Million Euro wie immer dafür liebe ich dich *lach*
Klar verboten vllt aber wenn es nur im STand und nur Vorne ist????!!! (Das Problem habe ich zum Glück net 😁 Lebe ja in den USA :-D)
Mfg Jul
Zitat:
Original geschrieben von Juls-Hummer
Jetzt übertreibst du mal wieder mit 1 Million Euro wie immer dafür liebe ich dich *lach*
dir ist bekannt, dass ein pflegedienst, für jemend der durch einen unfall (an dem du ncihtmal mehr schuld sein musst) schwer geschädigt wurde, und pflegebedürftig ist, locker flockig mal 3-5000€/monat kostet, mit nem behinderten gerechten hausumbau, kommt da schnell ein nettes sümmchen zusammen, dann ist die 1. million mit nebenkosten für unfallspurenbeseitigung usw. sehr sehr schnell ausgeschöpft...oder was meinst du warum, die versicherung die haftpflicht mit mindestens 5. millionen € empfehlen?
und da dadurch die be erloschen ist brauch die versicherung aufgr. grober fahrlässigkeit NICHT zu zahlen, d.h. du haftest mit deinem privatvermögen, falls notwendig lebenslang per lohnpfändung....und es gibt nur sehr wenige leute hier, die einen pflegedienst mit 3-5tsd. € zahlen können und zugleich ihren lebensstandart halten können, die anderen kosten mal nicht miteingerechnet.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dir ist bekannt, dass ein pflegedienst, für jemend der durch einen unfall (an dem du ncihtmal mehr schuld sein musst) schwer geschädigt wurde, und pflegebedürftig ist, locker flockig mal 3-5000€/monat kostet, mit nem behinderten gerechten hausumbau, kommt da schnell ein nettes sümmchen zusammen, dann ist die 1. million mit nebenkosten für unfallspurenbeseitigung usw. sehr sehr schnell ausgeschöpft...oder was meinst du warum, die versicherung die haftpflicht mit mindestens 5. millionen € empfehlen?
und da dadurch die be erloschen ist brauch die versicherung aufgr. grober fahrlässigkeit NICHT zu zahlen, d.h. du haftest mit deinem privatvermögen, falls notwendig lebenslang per lohnpfändung....und es gibt nur sehr wenige leute hier, die einen pflegedienst mit 3-5tsd. € zahlen können und zugleich ihren lebensstandart halten können, die anderen kosten mal nicht miteingerechnet.....
Biite nicht noch so einer von der Sorte.
Also wenn mir jemand auf den STehenden Wagen der US-Blinker als Standlicht an hat der ist schon ziehmlich doof. Also sollte der dann leiber Geld für die Reperatur bezahlen.
Mfg Jul
Zitat:
Original geschrieben von Juls-Hummer
Also wenn mir jemand auf den STehenden Wagen der US-Blinker als Standlicht an hat der ist schon ziehmlich doof.
Du sagst das so lapidardahin, ohne mal ein wenig darüber nacgedacht zu haben!
Stell dir mal vor, genau dieser Fahrer ist einem plötzlich auf die Strasse rennenden Kind ausgewichen! Durch sein aussweichen hat er das Kind vor einem Unfalltod bewahrt, ist aber in das andere Fahrzeug ringeknallt, welches rein rechtlich erst gar nicht hätte da stehen dürfen. Aber "doof" ist ja derjenige, der das Kind nicht überfahren hat nichtwahr?
In den USA sieht die Gesetzeslage nun mal anders aus wie hier. Hier ist es nach STVZO nun mal nicht erlaubt! Und nicht erlaubt bleibt nun mal nicht erlaubt!
Dafür kann man sich in den USA mit Kaffee vom Mc D verbrühen und Millionen dafür kassieren, so was währe hier dann nicht möglich!
Fakt ist halt nur, dass einem ein solcher "Umbau" hier viel viel Geld kosten kann, auch wenn es einige lieber halt nicht hören, dass dem so ist...