Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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Passend zum Thema:
https://www.heise.de/autos/artikel/Kommentar-Ueberraschungen-in-der-Abgasaffaere-4076105.html
P.S. Auch wenn ich den Link hier poste, hat der Artikel keinen Bezug zu meiner persönlichen Meinung.
Zitat:
@Unzeit schrieb am 12. Dezember 2018 um 14:58:10 Uhr:
Ich glaube nicht, dass man Software-Updates in der reinen Computer-Branche auf Autos übertragen kann, auch wenn das Wort „Software“ zu dieser Wortspielerei verführt - was auch gezielt genutzt wird.
Software-Updates am Computer haben Vorteile für den Nutzer zum Ziel, auch wenn es auf dem Weg dorthin manchmal Bugs gibt, die in Folgeupdates korrigiert werden. Die Motor-Updates bringen aber keine Vorteile für den Kunden, und dürften daher eigentlich gar nicht als Updates bezeichnet werden, sondern als - de facto - technische Veränderungen, die halt heutzutage durch Software bewirkt werden.
Sachlich genau richtig und man sollte auch die rechtliche Seite betrachten.
Software kennt Lizenzen und Nutzungsrechte, die auch mit dem Endkunden explizit vereinbart sind!
Das Auto ist mit dem aktuellen Stand der Elektronik Eigentum des Käufers. Er hat keinem EULA unterzeichnet oder zugestimmt.
Zitat:
@n4rcotic schrieb am 10. Dezember 2018 um 23:30:41 Uhr:
Die 4 anderen Deppen sind natürlich scharf geworden und haben Geld gerochen, weil Sie sich betrogen gefühlt haben, obwohl Ihnen kein wirklicher Schaden entstanden ist. Im Kollektiv fühlt man sich auch schneller betrogen als alleine. Da fallen Kommentare die ich hier besser nicht erwähne, sonst kotzt man im Dreieck...Also ab zum Anwalt. Was ist passiert gar nichts. Nach einigen Monaten und ein paar Briefen kam es nicht mal zu einer Klage.... Weil Sie in keiner gefährdeten Region gewohnt haben usw.
Es kam nicht zur Klage wegen Wohnort nicht in einer "gefährdeten Region"?
Muss ich jetzt den drohenden verkleinerten Nutzinhalt meines AdBlue Tanks erst in eine gefährliche Region fahren 😁
Die Story ist ein Märchen; passt auch gar nicht zusammen mit den mehreren Monaten und dieser "Regionenbetrachtung", die ja erst Ergebnis des letzten Diesel-Gipfels am 2.10.2018 war.
Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 10. Dezember 2018 um 22:54:03 Uhr:
Was soll Mercedes jetzt machen? Die rufen zurück, weil sie müssen. Weil sie ein Fahrzeug entwickelt haben (im übrigen wie jeder andere Hersteller auch), dass zulassungstechnisch unter Ausnutzung diverser Grauzonen bestimmte Werte erfüllt.
Es gibt in der EU Richtlinie keine "Grauzonen". Die werden nur zur Verschleierung der Situation behauptet.
Siehe z.B. auch diesen Punkt.
Zitat:
9.3. In den Anweisungen ist anzugeben, ob ein selbstverbrauchendes Reagens vom Fahrzeugbetreiber zwischen den planmäßigen Wartungen nachgefüllt werden muss. Darin muss auch beschrieben werden, wie der Reagensbehälter vom Fahrer zu befüllen ist. Aus diesen Informationen muss ferner hervorgehen, mit welchem Reagensverbrauch beim jeweiligen Fahrzeugtyp zu rechnen ist und wie häufig das Reagens nachgefüllt werden muss.
MB hat es einfach nicht beachtet; es bleibt die Frage warum?
Damit man die Schummelei später leichter korrigieren kann?
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Was mich ein wenig wundert ist, dass noch niemand und v.a. kein Interessenverband (z.B. ADAC, VDA o.ä.) wegen Unverhältnismäßigkeit und Willkür gegen die bisher erlassenen Fahrverbote klagt.
Die Umwelthilfe klagt ja nicht gegen den Diesel an sich, sondern gegen Städte, die in ihren Luftreinhalteplänen etc. nicht genug gegen Grenzwertüberschreitungen unternehmen. Die Gerichte geben dem aufgrund der objektiven Grenzwertüberschreitung statt und als Reaktion verhängen die Städte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge.
Das erscheint doch recht willkürlich, wenn man sieht, dass anscheinend jeder private Kaminofen deutlich mehr ausstößt, viel über Containerschiffe im Hamburger Hafen geschrieben wurde und anscheinend auch die Grenzwerte in Büros so hoch sind, dass jeder Anwohner von Fahrverbotsstraßen wohl tagsüber im Büro an seinem Drucker deutlich mehr einatmet, als er es jemals abends und am Wochenende zu Hause schaffen könnte.
Mit anderen Worten, Diesel sind ein Verursacher neben anderen auch, aber anscheinend nicht der einzige und v.a. nicht der Größte. Woran liegt es, man überhaupt nichts darüber hört, dass hier recht willkürlich ein Gruppe herausgegriffen wird und warum klagt niemand gegen die Unverhältnismäßigkeit eines Fahrverbotes, wenn die Städte nicht parallel auch einen Blumenstrauß an weiteren Maßnahmen in die Wege leiten? Man könnte ja auch beschließen, Dieselfahrverbote zu erlassen, parallel aber auch private Kaminöfen zu verbieten und gleichzeitig im Gewerbegebiet der Industrie engere Vorgaben zu machen. Dann wäre eine gewisse Verhältnismäßigkeit hergestellt. Aber so wie es jetzt abläuft...?
es ist müssig darüber zu diskutieren solange man keines der urteile gelesen hat und die gründe für diese richterlichen Entscheidungen kennt.
Ich habe das Update heute aufgespielt bekommen. Ich merke zunächst keinen Unterschied. Klingt wie vorher, fährt wie vorher. Diesel-Verbrauch weiß ich natürlich noch nicht, werde das aber bei meinem Fahrprofil kaum reproduzierbar messen können. AdBlue ist mir egal - kostet ja so gut wie nix an der Tanke.
Zitat:
@schoema schrieb am 12. Oktober 2018 um 07:00:24 Uhr:
Zitat:
@globalchameleon schrieb am 12. Oktober 2018 um 06:44:58 Uhr:
Ist der Rückruf Pflicht oder kann man ihn auch verweigern?
Wenn die V Klasse jetzt noch mehr nach Traktor sich anhört ist das ja noch nerviger als es jetzt schon ist.Gegen den amtlichen hilft nur ein Rückzugsgefecht. Verzögerung und dann akzeptieren oder Exit - sollte von VW bekannt sein.
Ja, so ist das wohl. Mercedes hat uns ein nicht zulassungstaugliches Fahrzeug verkauft, diesen Mangel vorher gekannt und uns deshalb betrogen. Jeder, der das Update und damit die "Behebung" dieses Mangels akzeptiert, ist raus. Wer drin, also im Spiel, bleiben will, muss verweigern und (am Ende) auf Wandelung, d.h. den ganz steinigen Weg gehen. Das (allerdings noch nicht rechtskräftige) Urteil des Landgerichts Augsburg zeigt aber, dass dieser Weg erfolgreich sein (Wandelung OHNE Nutzungsentschädigung). Ob man sich diesen Stress aber wirklich antun will/sollte, ist schon wieder eine andere Frage. Das ganze Thema wird ohnehin möglicherweise gerade rechts überholt von dem taufrischen EuGH-Urteil zu den von der EU-Kommission unrechtmäßig erhöhten Euro-6-Grenzwerten. Das betrifft dann auch wieder die Euro-6d-temp-Diesel. Der reine Wahnsinn!
Wann ist die Frist für mögliche Klagen? In einer Finanztest-Zeitschrift habe ich Dez. 2020 gelesen, für die V-Klasse, da die Vorwürfe erst im Frühjahr 2017 gegen diese Klasse bekannt wurden. Stimmt dies mit dem Fachwissen hier im Forum überein? Das würde erklären, warum sich Musterfeststellungskläger hier noch Zeit lassen.
Die Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB grundsätzlich 3 Jahre und beginnt nach § 199 Absatz 1 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Also wäre ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz verjährt, wenn nicht bis zum 31.12.2020 Klage eingereicht wird.
Genau, wobei jedoch davon auszugehen ist, dass der Anspruch mit Erhalt des Anschreibens seitens MB entstanden ist und demnach ab diesem Datum die Frist läuft.
Hallo Zusammen, ich zitiere hier mal aus dem Schreiben meiner Anwältin:
„Hier greift ebenso wie in den VW-Angelegenheiten eine 3jährige Frist ab Kenntnis.
Die Ansprüche gegen VW verjähren zum 31.12.2018, und zwar vor dem Hintergrund, dass im September 2015 diese Täuschung aufgedeckt wurde.
Bezüglich der Mercedes Benz AG wäre zu prüfen, ob selbige wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen in die Presse gelangte. M. E. war dies erst im Juni 2018 der Fall, und zwar, als das Kraftfahrtbundesamt entsprechenden Rückruf für einige Modelle anordnete.
Dessen ungeachtet habe ich rein vorsorglich diesbezüglich Verjährungsfrist bis zum 31.12.2019 notiert.
Ich schlage hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise daher vor, dass wir Klage bis spätestens 13.03.2019 erheben, da in diesem Fall sämtliche Verjährungsfristen eingehalten sind...“
Oh je, bei der beseitigung einiger mängel und dem austausch der starterbatterie hat meine mercedes werkstatt auch das berüchtigte sw update aufgespielt,... ungefragt/ohne absprache. Ich dachte gut was solls wird schon nicht so schlimm sein. Das trecker ähnliche nageln im kaltzustand kann ich bestätigen, stört mich aber nicht sonderlich da er vorher auch nicht „besser“ klang. Nach nunmehr 1.000 km erfahrungen mit der „unsichtbaren“ software nun erstes messbares:
Verbrauch: 10,1 l
Adblue 5 l / 1.000 km
Ich bin distronic fahrer,... mehr rechte spur typ vmax auf der autobahn so um die 130km/h.
Ich hab jetzt mal in der werkstatt angerufen und gefragt ob da was schief gelaufen ist?!? Antwort nein, das ist normal.
Tja, was soll ich sagen,... normal finde + 2l auf 100km eher nicht.
5l AdBlue-Verbrauch auf 1000km? Dann wäre die Warnschwelle beim kleinen Tank gar nicht mehr einzuhalten.