Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
1693 Antworten
Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 10. Dezember 2018 um 22:54:03 Uhr:
...
Naja. Etwas zu krass ausgedrückt. Entmündigt wird nicht der Kunde von Mercedes. Sondern Mercedes wird gegeißelt vom KBA.
Was soll Mercedes jetzt machen? Die rufen zurück, weil sie müssen. Weil sie ein Fahrzeug entwickelt haben (im übrigen wie jeder andere Hersteller auch), dass zulassungstechnisch unter Ausnutzung diverser Grauzonen bestimmte Werte erfüllt.
Nun hat VW sich doof angestellt, ist aufgeflogen und allen anderen Herstellern wurde auch gleich mal auf die Finger geschaut. Und siehe da, alle haben die selben Grauzonen ausgenutzt.
Nun müssen alle Hersteller reagieren und nachbessern. Und wie das so ist, wenn man Mist gebaut hat, man versucht sich halbwegs rauszureden. Da ist Mercedes nicht besser oder schlechter als andere.
Das würde implizieren, dass MB und "jeder andere Hersteller auch" genauso, wie bei VW festgestellt betrogen hat.
Im Übrigen: das KBA ordnet ja nicht eine Nachbesserung wegen Ausnutzung einer Grauzone etwas an. Dazu würde es keine rechtliche Grundlage geben. Liegt ein Verstoß gegen Vorschriften und Gesetze vor, dann schon. Die werden sich das schon überlegt haben, warum diese Anordnung gemacht wird und was die rechtlichen Grundlagen dazu sind.
Zitat:
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Mercedes hat die Daumenschrauben angesetzt bekommen und rufen nun zurück, um die einzige Möglichkeit (das Update) umzusetzen, ihre bereits verkauften Fahrzeuge vor einer Stilllegung zu schützen. Denn dem KBA einfach zu sagen: „Nö, machen wir nicht“ hätte sowohl für Mercedes, als auch für den Kunden einen höheren Schaden.
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Das ist wohl eher nicht so. Würde MB seinen Fehler vollumfänglich offen legen, also das Missachten der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, so würde einzig und allein bei MB der Schaden entstehen, da jeder Kunde einen Schadensersatzanspruch hätte.
Zitat:
@n4rcotic schrieb am 10. Dezember 2018 um 23:30:41 Uhr:
...
Warum sollte MB so ins Detail gehen? Das was man Wissen muss steht im Brief Ende. MB gibt dir 24 Monate Garantie oder bis zu einer Fahrleistung von 250.000km. Wenn Probleme auftreten haftet MB im Ernstfall.
...
Bitte mal das Schreiben von MB richtig lesen! Ja, es wird eine Garantie für 24 Monate versprochen. Nein, diese gilt nicht auch bis 250 Tkm! sondern nur bis 250 Tkm im Zeitrahmen der 24 Monate. Und nicht zu vergessen die zahlreich genannten sehr allgemein gehaltenen Einschränkungen der Wirksamkeit dieses Garantieversprechens!
Dieses Garantieversprechen ist genau gesagt ein hohles Versprechen, was im Ernstfall kaum jemandem etwas nutzen wird, wenn MB nicht will.
Zitat:
@morphi700 schrieb am 11. Dezember 2018 um 06:45:17 Uhr:
Im Übrigen hat das Eine überhaupt nichts mit dem Anderen zu tun. Einstufung nach dem Energielabel ist eine Thematik, Update und vom KBA angeordnete Schließung bzw. Reduzierung des Thermofensters eine ganz andere.
...
Das stimmt nicht ganz, denn es geht allgemein gesagt um den realen Schadstoffausstoß. Die "notwendigen Kalibrierungen", wie MB es so schön sagt, welche vom KBA angeordnet sind sollen ja bewirken, dass der Schadstoffausstoß innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen bleibt. Diese haben schon einen sehr engen kausalen Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Energielabel und der ausgewiesenen Schadstoffwerte.
Zitat:
@morphi700 schrieb am 11. Dezember 2018 um 06:45:17 Uhr:
Im Übrigen hat das Eine überhaupt nichts mit dem Anderen zu tun. Einstufung nach dem Energielabel ist eine Thematik, Update und vom KBA angeordnete Schließung bzw. Reduzierung des Thermofensters eine ganz andere.
Warum der Staat so ein Interesse hat, die Fahrzeuge statt nach NEFZ (wo ja die Kunden durch Prüfstandwerte sooo beschi... wurden) jetzt nach WLTP oder dann RDE (auch hier soll eine Vergleichbarkeit unter allen Typen und Herstellern mit realitätsnahen Fahrsituationen hergestellt werden) zu zertifizieren, fällt einem auf wenn man jetzt ein Fahrzeug neu zulässt. Tja, da bringt mein 250er plötzlich rund 100€ mehr Steuern. Da bringt ein Kleinwagen statt 60€ ohne etwas zu tun plötzlich 130€ Steuern. Beim Bescheid vom Zollamt für den Zweitwagen ist mir erst einmal die Kinnlade heruntergefallen. Wer natürlich möchte, dass sein Auto mit dem Update von Stand 2016 auf Stand 2018 umgelabelt wird, kann auch gern dann den höheren Steuersatz haben. Ist fraglich, ob nicht hier der Staat auch nochmal eingreift. Unmut, warum man jetzt mit dem neuen Bus deutlich mehr zahlt als ich mit dem gleichen in 2017 zugelassenen Auto, macht sich im Bekanntenkreis schon bemerkbar.
Die Besteuerung der Fahrzeuge entscheidet doch die EZ und der Ausstoß zum Datum der EZ. Eine Abgasnormänderung müsste ja im Fahrzeugbrief/Schein vermerkt werden, erst dann käme eine neue Einstufung und somit andere Besteuerung zum tragen. Da interessiert doch kein Softwareupdate. Wenn man von einem aufs andere Jahr mehr Steuern bezahlt für das gleiche Auto, wurden halt mal wieder die Steuern erhöht.
Die letzten Jahre war es doch ähnlich. Ich habe mir einen BMW M3 gekauft 2013 hier hatte ich die Wahl zwischen einem Modell vor einem bestimmten Stichtag der Steueränderung. Vor diesem Datum hätte ich 220 Euro / Jahr bezahlt und für das neuere Modell über 400 Euro / Jahr. Ich habe das neuere Modell genommen und zahle auch dementsprechend mehr. Du schreibst du zahlst 100 Euro mehr für deinen Bus? Wenn ich meine Kfz-Steuer berechne komme ich für einen V250 vor 2018 auf 335 Euro und ab 2018 auf 375 Euro. Wie errechnen sich deine 100 Euro oder zählt du da den Zweitwagen mit rein?
Ich habe das schon richtig gelesen und verstanden entschuldige, dass ich nicht im gleichen Satz noch "250.000km innerhalb der 24 Monate" geschrieben habe. Jedes Garantieversprechen ist zuerst ein wie du sagst "hohles versprechen" denn Garantieleistungen sind immer freiwillig seitens des Herstellers. Kunden fahren mit Ihren Autos und ob mit oder ohne Update entstehen Schäden. Ich kann mir schon vorstellen wie in Zukunft alles auf das Update geschoben wird, denn jetzt hat man einen "Übeltäter" im System.
Das kostenlose Update seitens MB ist so gesehen ohne rechtliche Grundlage oder Schadenersatzansprüche vom Kunden, da es kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Somit hat man als Kunde keine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Ausser es ist bewiesen, dass das Update wirklich Schadhaft ist und oder der Händler hat Mist gebaut. Soweit lehne ich mich aber mal nicht aus dem Fenster und sehe dem ganzen eher gelassen entgegen.
Zitat:
@n4rcotic schrieb am 11. Dezember 2018 um 09:37:18 Uhr:
...
@Bernh24... Jedes Garantieversprechen ist zuerst ein wie du sagst "hohles versprechen" denn Garantieleistungen sind immer freiwillig seitens des Herstellers. Kunden fahren mit Ihren Autos und ob mit oder ohne Update entstehen Schäden. Ich kann mir schon vorstellen wie in Zukunft alles auf das Update geschoben wird, denn jetzt hat man einen "Übeltäter" im System.
...
Das ist nicht richtig. Ein Garantieversprechen, sofern es bei Vertragsschluss besteht ist ein zugesicherter Vertragsbestandteil, somit von hause aus erst einmal nicht generell, weil freiwillig ein "hohles Versprechen".
Ist jedoch das Garantieversprechen so formuliert, das es ein butterweiches Gummiband ist, mit zahlreichen Wenn und Aber, wie im Anschreiben zum Update von Daimler praktiziert, so wird es zu einem "hohlen Versprechen" ohne großen Wert für den Kunden.
Zum Update und dessen technische Auswirkungen und somit zu erwartenden Folgen, vor allem im Kurzstreckenbereich wurde hier ja ausreichend dargelegt, was auf die Fahrzeuge zukommen wird. Die Technik ist ja kein Hexenwerk, jedoch können die Gesetze der Physik und Chemie (in diesem Falle ebenfalls notwendig) auch durch das Update nicht umgangen werden und so kann man sich bereits heute mit etwas technischem Sachverstand gut vorstellen, dass die mit dem Update vorgenommenen Änderungen (sind ja leider nur immer Informationsbrocken, was genau geändert wird - genannt wird nur "neue Kalibrierungen" (was für eine super sanfte Beschreibung der Änderungen 😉 ) Probleme hervorbringen werden. Leider sind diese dann NICHT klar von normaler Benutzung und Verschleis abgrenzbar, oder gibt es genaue Kennzahlen, wann der Ausfall eines NOx-Sensors "normal" wäre, oder eine Versottung und somit Schäden einer "normalen Benutzung" entsprechen? - Nein! Somit ist das Garantieversprechen bereits dahin ... 😠
Zitat:
Das kostenlose Update seitens MB ist so gesehen ohne rechtliche Grundlage oder Schadenersatzansprüche vom Kunden, da es kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Somit hat man als Kunde keine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Ausser es ist bewiesen, dass das Update wirklich Schadhaft ist und oder der Händler hat Mist gebaut. Soweit lehne ich mich aber mal nicht aus dem Fenster und sehe dem ganzen eher gelassen entgegen.
🙄
Das Update ist deshalb für Kunden kostenfrei, weil es durch das KBA eine MB auferlegte Maßnahme ist, nicht weil Daimler so großzügig ist! Auf die weiteren Ausführungen wegen "rechtliche Grundlage oder Schadenersatzansprüche" gehe ich hier mal nicht ausführlicher ein. Jedoch sei angemerkt, dass das nicht richtig ist. Da sollte mal jemand mit Sachverstand im Bereich Recht Aufklärung geben.
Jeder einzelne Garantiefall ( auch wenn er Vertragsbestandteil ist ) ist individuell zu bewerten und nur weil man Garantie hat im Vertrag, heisst es noch lange nicht das man eine Garantieleistung erhält oder etwa nicht? Es gibt ja meist auch mehr Garantieausschlüsse wie Garantieversprechen.
Was wurde und vor allem wo wurde dargelegt welche Folgen eintreten in Zukunft? Ich hoffe du meinst hier nicht diverse Aussagen einzelner User...Niemand weiß was passiert in Zukunft, da keine Langzeittests mit diesem Update vorliegen. Du kannst mir aber gerne mit deinem techn. Sachverstand deine Version aufzeigen die mich wirklich interessieren würde! Was den von dir angesprochenen NOX Sensor angeht, es ist und bleibt ein Verschleißteil wie eine Lambda-Sonde. Hier gibt es keine Regelwerte. Früher hat BMW z.B. einen Lambda-Wechsel bei 80.000km empfohlen. Gemacht hat es kaum einer oder die Sonde kam früher. Man steckt halt nicht drin ein Teil kann ewig halten oder nach kurzer Zeit kaputt gehen. Geht es in der Garantiezeit kaputt hat man sicherlich Anspruch darauf, aber das entscheidet wieder Einzelfall, doch MB ist doch nach meiner pers. Erfahrung sehr Kulant.
Der ADAC hat dazu auch eine Meinung und auch hier wird das Thema besprochen was im Fall eines Schadens passiert und was man als Kunde tun kann:
Wenn man diesem Text glauben schenken mag, ist es wie bei jeder Garantie oder Kulanzanfrage eine Entscheidung des Herstellers, ausser man kann als Kunde beweise vorbringen die einen Anspruch auf Nachbesserung belegen.
Ich habe auch nie gesagt das MB großzügig ist. Das KBA hat natürlich MB Auflagen erteilt die nun durchgeführt werden. Im Grunde hat man auf eine freiwillige kostenlose Leistung keinerlei Ansprüche MB räumt aber eine 24 Mon. Garantie ein bei Schäden, die auf das Update zurückzuführen sind ein. Wie das dann in der Praxis aussieht weiß heute auch noch niemand, da niemand weiß welche Schäden womöglich mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten werden.
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Mann, der Daimler soll endlich "Butter bei die Fische" geben und sagen, was genau sie machen bei dem Update. Wäre doch so einfach, jeglichen Verdacht auf Mauschelei auszuräumen, wenn man nun endlich mal die Wahrheit sagt. Aber genau das trauen sie sich nicht, warum wohl? Weil sie nicht zaubern können und schlicht betrogen haben wie alle anderen Hersteller auch.
Und genau dafür gehört ihnen auf die Finger gehauen.
Zitat:
Du schreibst du zahlst 100 Euro mehr für deinen Bus? Wenn ich meine Kfz-Steuer berechne komme ich für einen V250 vor 2018 auf 335 Euro und ab 2018 auf 375 Euro. Wie errechnen sich deine 100 Euro oder zählt du da den Zweitwagen mit rein?
Aktuell ist kein Hersteller verpflichtet in seinen Präsentationsunterlagen, Prospekten, etc. den tatsächlichen WLTP Wert für die Modelle auszuweisen. Es werden NEFZ Hochrechnungen auf den WLTP dargestellt und mit *Sternchen versehen, dass der reale Wert ein anderer ist.
So kommt es, dass ein gewöhnlicher Mini vor dem 01.07.18 mit 111g/km CO², ab September 2018 mit 121g/km als Hochrechnungswert, dann aber laut Bescheid vom Zollamt 141g/km WLTP kombiniert nach der CoC Unterlage 122€ Steuern kostet.
Bei einem T6 mit 150PS Diesel waren es bis 01.07.18 159g/km, ab 09/18 dann 191g/km und gem. Bescheid vom Zollamt 219g/km, was 438€ Steuern bedeutet.
Wenn man jetzt den MPA250d hernimmt, waren es mit 157g im vergangenen Jahr 333€ Steuern und bei einer jetzigen Neuzulassung werden wir uns im Bereich des VW T6 bewegen.
Hat jemand einen exakten WLTP Wert aus den CoC Papieren? So einfach lassen sich die neuen Werte nicht herausbekommen. Außer CoC Papier oder Zulassung, aber nicht Internet, Prospekt o.ä.
Zitat:
@Bernh24 schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:40:40 Uhr:
Zitat:
@morphi700 schrieb am 11. Dezember 2018 um 06:45:17 Uhr:
Im Übrigen hat das Eine überhaupt nichts mit dem Anderen zu tun. Einstufung nach dem Energielabel ist eine Thematik, Update und vom KBA angeordnete Schließung bzw. Reduzierung des Thermofensters eine ganz andere.
...Das stimmt nicht ganz, denn es geht allgemein gesagt um den realen Schadstoffausstoß. Die "notwendigen Kalibrierungen", wie MB es so schön sagt, welche vom KBA angeordnet sind sollen ja bewirken, dass der Schadstoffausstoß innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen bleibt. Diese haben schon einen sehr engen kausalen Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Energielabel und der ausgewiesenen Schadstoffwerte.
Genauso ist es, es geht um den realen Schadstoffausstoß, der je nach Messverfahren für einen kombinierten Zyklus ermittelt wird. Kraftstoffverbrauch und CO² Ausstoß ergeben dann eine Einklassifizierung nach einem Energielabel.
Die "notwendigen Kalibrierungen" beziehen sich nicht auf einen Fahrzyklus sondern auf einen Bereich in der Warmlaufphase des Motors. Um Schäden zu vermeiden, haben viele Hersteller in diesem sog. Thermofenster die Einspritzung des Adblue reduziert. Vermutlich werden sich nur Juristen in den gesetzlichen Grundlagen zurechtfinden, ob dieses Abschalten, reduziertes Einspritzen, etc. nun eine Grauzone oder eine unzulässige, illegale Maßnahme ist. Jeder Chemiker wird jedoch bestätigen, dass ein Vermengen von Stoffen unterhalb einer Reaktionstemperatur (in dem Falle ausreichend heißer Katalysator) zu keinem gewünschten Ergebnis führt. Heißt, ich kann so viel Adblue bei kaltem Abgasstrang einspritzen wie ich will, der Schadstoffreduzierung wird es nicht dienen.
Um jetzt den Bogen wieder zum Update zu spannen. Die durch mehrere Betroffene festgestellte schnellere Erwärmung des Motors ist offensichtlich auf eine höhere Anreicherung des Kraftstoff-Luft-Gemisches zurückzuführen. Dies würde auch die höheren Verbrauchswerte (die auch bei anderen Herstellern feststellbar sind) führen. Aber eben auch teilweise schlechterem Kaltstartverhalten, zu höheren Emissionen, wie NOx und Russ. Dies kann sich nachteilig auf den gesamten Abgasstrang inkl. SCR und DPF nebst Sensorik auswirken. Deshalb wird in dem Schreiben auch auf eine Garantie dieser Komponenten hingewiesen. Wie dann mit auftretenden Fällen umgegangen wird, werden wir dann durch Langzeitstudien am Kunden erleben.
Zitat:
@gardiner schrieb am 11. Dezember 2018 um 16:23:54 Uhr:
Mann, der Daimler soll endlich "Butter bei die Fische" geben und sagen, was genau sie machen bei dem Update. Wäre doch so einfach, jeglichen Verdacht auf Mauschelei auszuräumen, wenn man nun endlich mal die Wahrheit sagt. Aber genau das trauen sie sich nicht, warum wohl? Weil sie nicht zaubern können und schlicht betrogen haben wie alle anderen Hersteller auch.
Und genau dafür gehört ihnen auf die Finger gehauen.
Leider geht das nicht so einfach...
Eigentlich freut sich jeder Softwarehersteller, wenn regelmässige Updates rauskönnen, denn dann können auch die Bugfixes verteilt werden, welche sich in der Zwischenzeit angesammelt werden. Software ohne Fehler (Bugs) gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Die Kombinationsmöglichkeiten sind so vielfältig und komplex, dass es unmöglich ist, diese alle abzufangen. Man sehe nur wie Microsoft seit nunmehr 2 Monaten mit dem neuen Windows 10 Update rumeiert und ein Stop Shipment nach dem anderen kommt. Natürlich gibt es auch rühmliche Ausnahmen (z.B. Synology) welche mit jedem Update eine "Releasenote", aufgeteilt nach "Bugs" und "Features" herausgeben.
Mercedes wird sich hüten sowas herauszugeben. Wenn ich sehe, wieviel Beschwerden, Androhungen von Klagen etc. schon jetzt kommen, können sie bei Herausgabe der Daten ihre Rechtsabteilung gleich verzehnfachen. Dann geht es nämlich los mit dem Streit wo die Grenze zwischen Fehlerbeseitigung (Bugfix) oder Feature (Programmänderung) ist. Zusätzlich geht es natürlich auch noch um Herausgabe von Know-How.
Noch eine Anmerkung zu dem Thema Höchstgeschwindigkeit, welches gerne im Zusammenhang mit dem Zwangsupdate genannt wird. Wer sich für die Berechnung der Höchstgeschwindigkeit interessiert, kann sich ja mal das Dokument eines Forumsmitglieds anschauen:
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=76803
Das Ergebnis (mit der angenommen Vmax=200 km/h) zeigt, dass 10% Leistungssteigerung 3,2% Geschwindigkeitsänderung bringt, was im Umkehrschluss heisst, dass die hier angeführten 10-15 km/h geringere Höchstgeschwindigkeit einen Leistungsverlust von 20% bedeuten, was eher auf ein massives Motorproblem, als auf eine geringfügige Softwareänderung hinweist.
Also liegt das Problem vielleicht anderswo?
Wenn man sich die Formeln mal genauer anschaut, dann ist eine Komponente der Luftwiderstand welcher auch die Luftdichte beinhaltet. Der Luftwiderstand steigt ja auch logarithmisch und bremst somit irgendwann das Fahrzeug je nach Leistung, cw-Wert etc. auf die Höchstgeschwindigkeit ab.
Die in der Formel enthaltene Luftdichte beinhaltet wiederum Temperatur, Luftdruck etc. Wen es interessiert, hier der Onlinerechner für die Luftdichte:
https://rechneronline.de/barometer/luftdichte.php
Ergebnis: 30°K Temperaturunterschied bedeuten 10% Änderung der Luftdichte und da haben wir schon einen Grund für die gedrosselte Höchstgeschwindigkeit im Winter.
Fazit: Die Höchstgeschwindigkeit als Nachweis für Leistungsänderung kann nur bei identischen Aussentemperaturen, Luftdruckverhältnissen, Windgeschwindigkeit und Rollwiderstand hergenommen werden - was praktisch unmöglich ist. Allein der Vergleich der Vmax in einem warmen Sommermonat mit einem kalten Wintermonat kann bis zu 10 km/h unterschiedlich sein.
Leistungsänderung kann man nur auf dem Leistungsprüfstand feststellen - und da kommt jetzt dann wahrscheinlich wieder der Streit ob an Antriebswelle oder am Rad (mit dem ganzen Leistungsverlust am Antriebststrang...)
Gruss
Claus
Guten Abend Claus,
Danke für diese mal wieder sehr fundierten Ausführungen.
Hoffe nur, du wirst nun nicht als Landschaftspfleger oder schlimmeres bezeichnet.
Viele Grüsse
Michael
Zitat:
Das Ergebnis (mit der angenommen Vmax=200 km/h) zeigt, dass 10% Leistungssteigerung 3,2% Geschwindigkeitsänderung bringt, was im Umkehrschluss heisst, dass die hier angeführten 10-15 km/h geringere Höchstgeschwindigkeit einen Leistungsverlust von 20% bedeuten, was eher auf ein massives Motorproblem, als auf eine geringfügige Softwareänderung hinweist.
Also liegt das Problem vielleicht anderswo?
...
Ergebnis: 30°K Temperaturunterschied bedeuten 10% Änderung der Luftdichte und da haben wir schon einen Grund für die gedrosselte Höchstgeschwindigkeit im Winter.Fazit: Die Höchstgeschwindigkeit als Nachweis für Leistungsänderung kann nur bei identischen Aussentemperaturen, Luftdruckverhältnissen, Windgeschwindigkeit und Rollwiderstand hergenommen werden - was praktisch unmöglich ist. Allein der Vergleich der Vmax in einem warmen Sommermonat mit einem kalten Wintermonat kann bis zu 10 km/h unterschiedlich sein.
Leistungsänderung kann man nur auf dem Leistungsprüfstand feststellen - und da kommt jetzt dann wahrscheinlich wieder der Streit ob an Antriebswelle oder am Rad (mit dem ganzen Leistungsverlust am Antriebststrang...)Gruss
Claus
Das sehe ich auch so. Festgestelltes Problem hatte wohl mit der Ansteuerung Turbolader zu tun. Komischweise ist relativ viel "Pfeffer" bis 150kmh drin. Sobald der Luftwiderstand größer wird, wird es zäher als gewohnt. Nach dem neuen Termin werden wir weiter sehen, ob sich der Fehler wiederholt hat oder nicht. Ggf. werde ich dann doch mal den Prüfstand aufsuchen. Wobei der Gutachter schon erwähnt hat, die Werte die in den Kfz Papieren muss er zzgl. Tachoabweichung bringen. Sowie, im Streitfall könnte es tatsächlich um Messung am Rad oder an der Welle gehen.
Was einen Leistungsverlust mit kalter Luft anbetrifft, teile ich Ihre Meinung nicht. Kalte Luft führt zu höherem Luftvolumen im Brennraum, daher gibt es Ladeluftkühler. Hat vielleicht jeder schon einmal verspürt wenn die "alte Rakete" am kalten Herbsttag spektakulärer "durchzieht" als an einem schwülen Sommertag.
Gruß und schönen Abend!
Zitat:
@morphi700 schrieb am 11. Dezember 2018 um 18:38:11 Uhr:
...
Genauso ist es, …
...
Deshalb wird in dem Schreiben auch auf eine Garantie dieser Komponenten hingewiesen. Wie dann mit auftretenden Fällen umgegangen wird, werden wir dann durch Langzeitstudien am Kunden erleben.
Genau. Und das sind WIR die Kunden, die den Vau gekauft haben. An uns, bzw. mit uns wird diese Langzeitstudie gemacht. Nur wir als Kunden zahlen halt die auftretenden Probleme in dieser Langzeitstudie. Und nur dann, wenn MB will oder es keine Ausrede mehr gibt wird einem geholfen ... ! Tolle Aussichten.
Zitat:
@streetglide schrieb am 11. Dezember 2018 um 18:38:43 Uhr:
...
Leider geht das nicht so einfach...
... Software ... herausgeben.Mercedes wird sich hüten sowas herauszugeben.
...
Ich glaube keiner der Kunden möchte die Software des Updates von Mercedes im Quellcode sehen.
Was jedoch sehr hilfreich wäre ist eine konkrete Aussage, was an unseren Fahrzeugen nicht stimmt und was aus diesem Grund geändert wird, bzw. werden soll. Wie gesagt, der Hinweis "neue Kalibrierung" ist dafür leider nicht ausreichend. Aber niemand möchte den Programmcode oder Ähnliches von MB!
Never change a runing system...
Erst wenn ich muss kommt neue Software drauf.
1l AB auf 1.000 km Verbrauch derzeit.
Bilder sind von heute morgen, Fahrt zur Arbeit, je 1/3 Landstraße, Autobahn und Stadt bei 3 Grad.
Olli
Zitat:
@streetglide schrieb am 11. Dezember 2018 um 18:38:43 Uhr:
Zitat:
@gardiner schrieb am 11. Dezember 2018 um 16:23:54 Uhr:
Mann, der Daimler soll endlich "Butter bei die Fische" geben und sagen, was genau sie machen bei dem Update. Wäre doch so einfach, jeglichen Verdacht auf Mauschelei auszuräumen, wenn man nun endlich mal die Wahrheit sagt. Aber genau das trauen sie sich nicht, warum wohl? Weil sie nicht zaubern können und schlicht betrogen haben wie alle anderen Hersteller auch.
Und genau dafür gehört ihnen auf die Finger gehauen.Leider geht das nicht so einfach...
Eigentlich freut sich jeder Softwarehersteller, wenn regelmässige Updates rauskönnen, denn dann können auch die Bugfixes verteilt werden, welche sich in der Zwischenzeit angesammelt werden. Software ohne Fehler (Bugs) gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Die Kombinationsmöglichkeiten sind so vielfältig und komplex, dass es unmöglich ist, diese alle abzufangen. Man sehe nur wie Microsoft seit nunmehr 2 Monaten mit dem neuen Windows 10 Update rumeiert und ein Stop Shipment nach dem anderen kommt. Natürlich gibt es auch rühmliche Ausnahmen (z.B. Synology) welche mit jedem Update eine "Releasenote", aufgeteilt nach "Bugs" und "Features" herausgeben.Mercedes wird sich hüten sowas herauszugeben. Wenn ich sehe, wieviel Beschwerden, Androhungen von Klagen etc. schon jetzt kommen, können sie bei Herausgabe der Daten ihre Rechtsabteilung gleich verzehnfachen. Dann geht es nämlich los mit dem Streit wo die Grenze zwischen Fehlerbeseitigung (Bugfix) oder Feature (Programmänderung) ist. Zusätzlich geht es natürlich auch noch um Herausgabe von Know-How.
Noch eine Anmerkung zu dem Thema Höchstgeschwindigkeit, welches gerne im Zusammenhang mit dem Zwangsupdate genannt wird. Wer sich für die Berechnung der Höchstgeschwindigkeit interessiert, kann sich ja mal das Dokument eines Forumsmitglieds anschauen:
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=76803Das Ergebnis (mit der angenommen Vmax=200 km/h) zeigt, dass 10% Leistungssteigerung 3,2% Geschwindigkeitsänderung bringt, was im Umkehrschluss heisst, dass die hier angeführten 10-15 km/h geringere Höchstgeschwindigkeit einen Leistungsverlust von 20% bedeuten, was eher auf ein massives Motorproblem, als auf eine geringfügige Softwareänderung hinweist.
Also liegt das Problem vielleicht anderswo?
Wenn man sich die Formeln mal genauer anschaut, dann ist eine Komponente der Luftwiderstand welcher auch die Luftdichte beinhaltet. Der Luftwiderstand steigt ja auch logarithmisch und bremst somit irgendwann das Fahrzeug je nach Leistung, cw-Wert etc. auf die Höchstgeschwindigkeit ab.
Die in der Formel enthaltene Luftdichte beinhaltet wiederum Temperatur, Luftdruck etc. Wen es interessiert, hier der Onlinerechner für die Luftdichte:
https://rechneronline.de/barometer/luftdichte.php
Ergebnis: 30°K Temperaturunterschied bedeuten 10% Änderung der Luftdichte und da haben wir schon einen Grund für die gedrosselte Höchstgeschwindigkeit im Winter.Fazit: Die Höchstgeschwindigkeit als Nachweis für Leistungsänderung kann nur bei identischen Aussentemperaturen, Luftdruckverhältnissen, Windgeschwindigkeit und Rollwiderstand hergenommen werden - was praktisch unmöglich ist. Allein der Vergleich der Vmax in einem warmen Sommermonat mit einem kalten Wintermonat kann bis zu 10 km/h unterschiedlich sein.
Leistungsänderung kann man nur auf dem Leistungsprüfstand feststellen - und da kommt jetzt dann wahrscheinlich wieder der Streit ob an Antriebswelle oder am Rad (mit dem ganzen Leistungsverlust am Antriebststrang...)Gruss
Claus
Richtig Mercedes wird keine Details auf den Tisch legen für alle. Was man bis jetzt wohl vermutet ist, dass MB in der Software auf die Funktionen BIT15 (geregelte Abschalteinheit nach einer bestimmten Laufstrecke) und Slipguard ( Prüfstandserkennung ) zurückgegriffen hat. Kurz gesagt sowas wie bei VW.
Im Bezug auf den BMW E30, wie in der Rechnung angegeben, mag das alles stimmen. Beim V hat man dagegen ganz andere Werte zu betrachten. Alleine der CW Wert ist deutlich positiver als im Beispiel mit 0,37 (cw 0,31 das entspricht dem gleichen cw-Wert meines BMW E92 M3 😁 ) jedoch ist die Querspantfläche oder anders gesagt die Stirnfläche enorm höher beim V. Leider habe ich die Stirnfläche vom V nirgends finden könne weiß die jemand zufällig, dann rechne ich das gerne einmal nach.
Sicherlich ist es belegbar, dass alleine der Temperaturunterschied für Leistungsänderungen verantwortlich ist, aber eher in den Sommermonaten wo es sehr warm ist. Es ist bekannt, dass bei kühleren Temperaturen mehr Sauerstoff ( wegen höherer Dichte ) in der Luft vorhanden ist und somit mehr Kraftstoff beigemischt wird. Hier kann man wiederum sagen mehr Kraftstoff = mehr Leistung wenn es in einem stöchiometrischen Rahmen ist, der für die Verbrennung vonnöten ist.
Es spielen aber noch viel mehr Faktoren mit. Luftfeuchte, Meereshöhe, Kraftstoffqualität, Fahrzeuggewicht... usw.
Aber Generell gilt, wenn im Fahrzeugschein Vmax 200kmh steht und das Betriebsfenster in allen Punkten stimmt am Fahrzeug, dann muss das Fahrzeug diesen Wert auch erreichen. Was auch noch ein Thema ist beim V. Die Ausstattung. Von leer bis voll liegen ja meist ein paar 100Kg unterschied. Ich selbst bin seit 14 Jahren im Kfz-Bereich tätig und habe noch nie gehört von einem Kunden " Mein Auto geht keine Vmax mehr im Winter...". Oben raus wird der V eh begrenzt also kommt der eine mit deutlicher weniger Gewicht und Ausstattung wohl schneller an Vmax als ein V mit voller Hütte.
Was Leistungsmessung angeht, kann ich Insoric empfehlen, kein Prüfstand notwendig und man prüft mit Sensoren am Fahrzeug. Absolut zuverlässig. Meinen M3 habe ich vor dem Tuning auf einem Prüfstand gemessen mit 405PS dagegen mit Insoric 403,9PS und nach dem Tuning waren es auf dem Prüfstand 442PS und mit Insoric 444PS also die Unterschiede sind minimal.
Ich glaube nicht, dass man Software-Updates in der reinen Computer-Branche auf Autos übertragen kann, auch wenn das Wort „Software“ zu dieser Wortspielerei verführt - was auch gezielt genutzt wird.
Software-Updates am Computer haben Vorteile für den Nutzer zum Ziel, auch wenn es auf dem Weg dorthin manchmal Bugs gibt, die in Folgeupdates korrigiert werden. Die Motor-Updates bringen aber keine Vorteile für den Kunden, und dürften daher eigentlich gar nicht als Updates bezeichnet werden, sondern als - de facto - technische Veränderungen, die halt heutzutage durch Software bewirkt werden.