Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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Zitat:
@Bernh24 schrieb am 27. Januar 2021 um 12:28:17 Uhr:
Zitat:
@Pahul schrieb am 27. Januar 2021 um 11:50:47 Uhr:
Zum allg. Verständnis:Das "illegale" Thermofenster wird beim Update aus-programmiert und die AdBlue-Einspritzung
beginnt sofort beim Starten des kalten Dieselmotors.und die chemische Reaktion der eingespritzen Pipi mit den Abgasen läuft erst ab bestimmten Temperaturen vollständig ...
Also bei klaten Abgasen (Motor) unvollständig - Folge ist Versottung!Das ist ja ja das Dilemma! Das vom KBA verordnete Dieselupdate entfernt also den Schutzmechanismus für den Dieselmotor !! Aus diesem Grund gibt es eben V-Fahrer, welche das verordnete Update nicht auf der Karre haben wollen und denen mittlerweile durch das KBA eine Stillegung angedroht wird.
Der EUGH sagt Thermofenster sind nicht erlaubt.
Der BGH sagt die Nutzung von Thermofenster ist nicht sittenwiedrig ... jedoch es bleibt zu klären, ob bei der Zulassung Daimler dem KBA alles gesagt hat ... und somit die Zulassung ok war ...
Versottung ist mehr eine Sache der Abgasrückführung; Du erinnerst dich vielleicht, ich hatte da auch mal was zum Mehrwege-AGR beim 651er heraus gesucht. Und er wird mit Update im Winter ja erkennbar schneller warm. Nur ein versiffter SCR Kat wäre nicht so dramatisch; die Rückführung in den Motor ist das Problem.
Ob das Thermofenster beim Euro 6 Rückruf komplett geschlossen wird, ist zu bezweifeln. Ich meine er verbraucht im Winter noch immer weniger AB wie im Sommer.
Entscheidend ist, dass sich Daimler nicht konkret äußert und damit mit der Unsicherheit bei den Kunden leben muss.
Der BGH hat dagegen aktuell einen Euro 5 Fall verhandelt, wo Schadenersatz nur auf Grund des Vorhandenseins eines Thermofensters gefordert wurde. Das ist schon etwas kess, da gleich mit der Sittenwidrigkeit zu kommen.
https://www.anwalt.de/.../...andal-vor-dem-bgh-vi-zr-43319_184684.html
Zitat:
Der Kläger hatte 2012 einen Mercedes 220 CDI gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Einen Rückruf durch das KBA gab es für dieses Modell nicht.
Es verbietet sich eigentlich, diesen Fall hier in dieses 447 Forum zu posten.
Die Euro 6 Fahrzeuge mit amtlichem Rückruf die nach Bekanntwerden des VW-Skandals verkauft wurden, sind da eine andere Kategorie.
Zetsche hat sich da 2015 sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
https://www.faz.net/.../...kandal-auf-900-millionen-euro-16569884.html
Zitat:
"Wir halten uns grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben und haben keinerlei Manipulationen an unseren Fahrzeugen vorgenommen. Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz“, sagte Zetsche im Interview Ende September 2015.
https://www.spiegel.de/.../...b-a-3d791add-d8fe-403f-9418-86f3b78267fd
Nach 2,5 Jahren wurde der Widerspruch Daimlers gegen den Rückruf abgelehnt. Dass man das noch erleben darf! Es ist mir nicht ganz klar was da so lang gedauert hat. Aber für "alle" Beteiligten, nun gut für KBA und Daimler, sehr praktisch. Das KBA als staatliche Überwachungsstelle hat Recht behalten. Aber Daimler tut es nicht weh. Jetzt können sie ganz in Ruhe der Klageweg beschreiten. Die Meinung des EuGH kennt man auch schon. Also, keine Hektik! Die Verjährung läuft. Die Unsicherheit bleibt.
Das Thema Sittenwidrigkeit mache ich mal an 3 Punkten fest:
1. Die Verordnung lesen. Ohne Vorsatz kommt da kein normal denkender Mensch auf die Idee, dass ein Thermofenster zulässig wäre.
Zitat:
BETRIEBSBEDINGUNGEN DES ABGASNACHBEHANDLUNGSSYSTEMS
Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. ... Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (– 15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.
2. Kartell: Daimler hat sich mit seinem Wettbewerbern über Adblue Tankgrößen und Thermofenster abgesprochen. Ziel war unter anderem eine einheitliche (laut EuGH unzulässige) Interpretation der Emissionsschutzverordnung beim KBA zu erreichen. Daimler hat sich dazu sogar selbst angezeigt!
3. Nach dem Auffliegen des VW-Skandals hat Dieter Zetsche öffentlich beteuert:
Zitat:
Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.
Im Geschäftsbericht 2016, Abschnitt Risiko, Seite 172, wird aber beschrieben: Behörden und
interne Untersuchungenlegen nahe dass,
wie bei einem anderen Hersteller, unzulässige Funktionen im Emissionskontrollsystem vorhanden sind. Das damit verbundene Risiko u.a. "Rezertifizierung existierender Dieselmodelle, ... Feldmaßnahmen, Rückrufaktionen" wird auch beschrieben. Aber beim Verkauf kein Wort zu diesen, bekannten Risiken. Das ist wie beim Gebrauchtwagenverkäufer der den Unfallsschaden nicht erwähnt.
Gut, Daimler hat vom KBA einen Abblitzer bekommen, jedoch wenn das nicht rechtskräftig festgestellt ist (im Bericht des Stern -> siehe Link von @Garon steht es auch eindeutig drin - Daimler will Rechtsmittel einlegen ...), so ist die Sache weiterhin in der Schwebe.
Somit gibt es für Updateverweigerer erst einmal Luft, bzw. einen ""Aufschub" zur drohenden Zwangsstillegung, wenn Daimler Rechtsmittel einlegt. Andererseits bleibt bis dahin die Feststellung des KBA weiterhin keine echte echte Grundlage bei einer Klage gegen Daimler ... und die Uhr tickt! Vermutlich zieht Daimler das Ganze soweit hinaus, bis die Anspruchsfristen der potentiellen Kläger in die Grütze gegangen sind. Und unsere Politik, wie auch die untergliederte Behörde (KBA) schauen dabei zu und kuscheln weiterhin mit der Autolobby.
So oder so - der Kunde ist in dem gesamten Spiel nur der zahlende Teilnehmer ... 🙁
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Zitat:
@Bernh24 schrieb am 10. Februar 2021 um 23:54:51 Uhr:
Somit gibt es für Updateverweigerer erst einmal Luft, bzw. einen ""Aufschub" zur drohenden Zwangsstillegung, wenn Daimler Rechtsmittel einlegt. Andererseits bleibt bis dahin die Feststellung des KBA weiterhin keine echte echte Grundlage bei einer Klage gegen Daimler ... und die Uhr tickt!
Diese Information wird den Update-Verweigerern weniger helfen, als den Klägern gegen Daimler.
Das Update kommt doch von Daimler selbst und wenn man sich auf Daimler beruft, kann man das schlecht nur selektiv machen. Die Argumentation wird schwierig, wenn man als Verweigerer irgendwann selbst nicht mehr sagen kann, ob man den ursprünglichen Serienzustand nun für legal oder nicht legal hält.
Zitat:
@DrLoboto schrieb am 26. Februar 2021 um 07:14:06 Uhr:
https://www.handelsblatt.com/.../26952970.htmlTja.
Zitat: "Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten dritten Fall keinen Vergleich gegeben oder der Autobauer irgendwie anders auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe"
Ja ne is klar, wir glauben auch an den Osterhasen und dem Weihnachtsmann... 🙄
Also ich komm da allgemein nicht mit. Auf was soll ich denn Daimler klagen ? Weil bei kalten Wetter mehr Abgas hinten rauskommt, oder wie ?
Zitat:
@KielerSprotte schrieb am 18. November 2020 um 14:35:20 Uhr:
Moin, soeben auch Post von der Zulassungsstelle bekommen. Frist für das Update bis 1.12..
Werde morgen auch um Fristverlängerung bitten. Aber wenn es im Dezember zu keinem Urteil kommt, kommen wir an der Durchführung des Updates wohl nicht herum.
Moin, heute kam wieder ein nettes Schreiben der Zulassungsstelle. Update bis 23.3., ansonsten Stilllegung.
Okay, ich bin es leid und werde nun ein folgsamer Bürger sein.
Bin mal gespannt, wie sich das Fahrzeug nach dem Update verhält.
Grüße aus dem hohen Norden
Falls euch (den Update-Verweigerern) die Zulassungsstelle erneut mit Terminen droht dürfte dieser Artikel der FAZ (AKTUALISIERT AM 18.03.2021-09:37) hilfreich sein:
https://www.faz.net/.../...r-klagt-gegen-diesel-rueckruf-17250939.html
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, dass die Abschalteinrichtungen unzulässig sind dürfte eine begründete Stilllegung schwer fallen ...
Für die potentiellen Kläger gegen Daimler in dieser Sache bedeutet das allerdings auch, dass es eine Diskrepanz zwischen Verjährung und Entscheidung zu den von Daimler gegen das KBA eingelegten Verfahren gibt, da diese mit Sicherheit noch lange auf sich warten lassen ...
(Wer Böses denkt könnte auch behaupten, dass Daimler sich mit diesem Schritt bewusst Zeit gelassen hat ...)
😉
Oktober ist sieben Monate her und du implizierst jetzt eine Verbindung mit dem Update, nur weil aus bisher noch völlig ungeklärten Gründen die Motorkontrollleuchte an ist!!??
Kopfschüttel
rein technisch gesehen ist es gar nicht so abwegig, dass "unschöne" Auswirkungen des Softwareupdates (Verschiebung der Thermofenster, bzw. schließen von Thermofenstern) nicht sofort sichtbar werden, sondern erst nach einer gewissen Nutzungsdauer. Leider macht dieser Umstand es um so schwieriger eine echte Korrelation zwischen Update und auftretende Fehler herzustellen.
Natürlich bleibt hier erst einmal die Diagnose abzuwarten, was wirklich defekt ist.
Aber alle, die ihre Meinung außerhalb des "zulässigen Mainstreams" äußern sofort in eine Extremistenecke zu stellen, ähnlich, wie es in der aktuellen Pandemie mehrfach geschieht, ist meines Erachtens ein größerer und ernst zu nehmender Unsinn!
Nicht jeder mit einer eigenen Meinung, sei sie auch erst einmal abwegig, ist ein Extremist, oder Verschwörungstheoretiker.