Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Nach den EUGH Urteil im Dezember 2020 : Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster von Daimler sind illegal, das Softwareupdate einspielen lassen.

Dann warte ich jetzt auf meinen Gerichtstermin im April gegen Daimler.

Zitat:

@Gaastra03 schrieb am 13. Januar 2021 um 09:43:22 Uhr:


Nach den EUGH Urteil im Dezember 2020 : Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster von Daimler sind illegal, das Softwareupdate einspielen lassen.

Dann warte ich jetzt auf meinen Gerichtstermin im April gegen Daimler.

Das hast du sinnentstellend vereinfacht und stimmt so nicht.

https://www.faz.net/.../...cht-nicht-fuer-schadensersatz-17166190.html

Volkswagen case in Spain...
https://www.motorpasion.com/.../...-cada-conductor-afectado-dieselgate

3.000€ for each owner. Less than was in Germany as it says but at least is something

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Ich habe auch Post vom KBA bekommen.
Ich hätte die Möglichkeit für ein freiwilliges Update meiner 220er V Klasse von 2014.
Geht es hier um dieses Update, oder um ein Zwangsupdate für die neueren Modelle?

Und hat jemand schon dieses freiwillige Update für den Euro5 Diesel machen lassen?

KBA

Das ist doch von Mercedes und nicht vom KBA? Außerdem, was ist an „freiwillig“ so missverständlich?

Der Brief kam vom KBA!

Und ja, es ist freiwillig.
Und ja, ich habe nicht vor, dies machen zu lassen.
Aber vielleicht hat das ja jemand anderes schon machen lassen, und hat etwas positives oder negatives bewerkt?!

Img-20210127

Zitat:

@Hanes1982 schrieb am 27. Januar 2021 um 10:14:39 Uhr:


Ich habe auch Post vom KBA bekommen.
Ich hätte die Möglichkeit für ein freiwilliges Update meiner 220er V Klasse von 2014.
Geht es hier um dieses Update, oder um ein Zwangsupdate für die neueren Modelle?

Und hat jemand schon dieses freiwillige Update für den Euro5 Diesel machen lassen?

Bist Du mit deiner V bis jetzt zufrieden? Wenn JA - dann lass es so wie es ist. Du bekommst durch das Update keine Leistungssteigerung und wahrscheinlich auch keine Einsparung im Verbrauch. Also wieso sollte es man dann machen?

Zitat:

@holle9 schrieb am 27. Januar 2021 um 08:35:06 Uhr:


https://www.faz.net/.../...cht-nicht-fuer-schadensersatz-17166190.html

Somit sollte also das vom KBA angeordnete Diesel-Update (nicht zu verwechseln mit dem kürzlich genanntem freiwillgem Update) seine Stützbasis weiter verlieren. Wenn also die Behörde mit Stillegung wegen noch nicht umgesetztem Update droht, dann sollte ein Verweis auf dieses Urteil und die im Artikel abzuwartende Entscheidung

"Man habe sein Argument nicht berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe. Dieses Argument soll nun noch geprüft werden, wobei auch Daimler die Gelegenheit zur Reaktion bekommen soll."

zumindest eine ausreichende Basis für eine Aufschiebung sein.

Zum allg. Verständnis:

Das "illegale" Thermofenster wird beim Update aus-programmiert und die AdBlue-Einspritzung
beginnt sofort beim Starten des kalten Dieselmotors.

Funktionsweise
Thermofenster beseitigen

Ein 220 aus 2014 wird kein AdBlue haben...

Ist es das?

https://www.daimler.com/innovation/antriebe/diesel/rueckruf-vans.html

... einfach mal drunter schauen:

W447 aus 3 / 2015

10,5 l AdBlue-Tank
AdBlue Dosierventil

Du hast einen 250er? Der hatte von Beginn an Euro 6 mit AdBlue. Die Umstellung Euro 5 auf 6 von 200 und 220 (bzw. 114 und 116) erfolgte später.

Zitat:

@Pahul schrieb am 27. Januar 2021 um 11:50:47 Uhr:


Zum allg. Verständnis:

Das "illegale" Thermofenster wird beim Update aus-programmiert und die AdBlue-Einspritzung
beginnt sofort beim Starten des kalten Dieselmotors.

und die chemische Reaktion der eingespritzen Pipi mit den Abgasen läuft erst ab bestimmten Temperaturen vollständig ...
Also bei klaten Abgasen (Motor) unvollständig - Folge ist Versottung!

Das ist ja ja das Dilemma! Das vom KBA verordnete Dieselupdate entfernt also den Schutzmechanismus für den Dieselmotor !! Aus diesem Grund gibt es eben V-Fahrer, welche das verordnete Update nicht auf der Karre haben wollen und denen mittlerweile durch das KBA eine Stillegung angedroht wird.

Der EUGH sagt Thermofenster sind nicht erlaubt.
Der BGH sagt die Nutzung von Thermofenster ist nicht sittenwiedrig ... jedoch es bleibt zu klären, ob bei der Zulassung Daimler dem KBA alles gesagt hat ... und somit die Zulassung ok war ...

Und mit der 2J Garantie für den SW-Update von MB kann man sich auch gleich den Hintern abwischen... grad jemand im 166er (ML/GLE) Forum, der nach SW Update mit defekten NOX Sensoren zu kämpfen hat... muss er alles selber bezahlen > 2k€, Garantie- sowie Kulanzantrag abgelehnt. Also zweimal überlegen bevor man sich diesen Mist aufspielen lässt!

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