Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Wie oben geschrieben denke ich, dass hier EuGh und BGH verwechselt wurde. Und BGH ist geplatzt

Zitat:

@OpelKone schrieb am 30. Oktober 2020 um 10:37:26 Uhr:


Hat schon jemand ein Urteil gefunden bzw. was gehört wie der EuGH geurteilt hat ?

Eine weitere Verhandlung in Sachen Daimler ist für den 14.12.2020 vor dem BGH angesetzt.

Ein Urteil zum Thermofenster vom EUGH steht weiterhin aus.

Danke für die Info.

Hat jemand schon was von Zulassungsstelle gehört ?

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Nö noch nichts.....ich war gerade meine V von der Mercedes Werkstatt abholen, wegen eines Marderschaden. Ich wollte mich schon als Updateverweigerer geschlagen geben und hatte gestern freiwillig das Update beauftragt....heute beim abholen die Überraschung......Marderschaden behoben aber das Update wurde vergessen... dem Servicemann war es sichtlich peinlich, aber ich sagte ihm nur: ist mir egal, juckt mich überhaupt nicht .... alles wird gut
Grüße euch aus Benztown

Heute:

https://www.daserste.de/.../klagen-diesel-skandal-100.html

Kein Mitleid, wenn man keine Sammelklagen zulässt gibt es halt einzelne Verfahren.

Ich habe noch keine Post von der Zulassungsbehörde erhalten. Hoffentlich bleibt das so!

Am Freitag : Sie haben Post.....

Mein Rechtsanwalt wird tätig. Die Zulassungsbehörde soll bis zur Entscheidung meines Zivilprozesses gegen Daimler den Bescheid aussetzen.

Was widersprüchlich ist, mein Fahrzeug entspricht nicht den geltenden Typengenehmigungsvorschriften, obwohl das Kraftfahrbundesamt bei Zulassung die Typengenehmigung erteilt hat.

Mal sehen.

Zitat:

@Gaastra03 schrieb am 14. November 2020 um 19:28:42 Uhr:


Am Freitag : Sie haben Post.....

Mein Rechtsanwalt wird tätig. Die Zulassungsbehörde soll bis zur Entscheidung meines Zivilprozesses gegen Daimler den Bescheid aussetzen.

Was widersprüchlich ist, mein Fahrzeug entspricht nicht den geltenden Typengenehmigungsvorschriften, obwohl das Kraftfahrbundesamt bei Zulassung die Typengenehmigung erteilt hat.

Mal sehen.

Das ist ja die Krux an der Sache. Der Gesetzgeber gibt und der Gesetzgeber nimmt. Und alle regen sich über D. Trump auf? Da weiste wenigstens was man hat. Hier treiben die es hinter der Tür still und heimlich.

Ich wurde von der Zulassungsbehörde angeschrieben dass ich bis zum 24.11.2020 den Rückruf durchführen muss, sonst droht die gebührenpflichtige Zwangsstilllegung.

Ich habe eben mit der Zulassungsstelle telefoniert und mir wurde eine Fristverlängerung bis zum 29.01.2021 zugesagt.

Ich soll aber noch die Aktenzeichen der anhängigen Verfahren (BGH/EuGH) nachreichen.

Hier meine Bitte: Bevor ich die 106 Seiten hier durchlese, hat mir Jemand die betreffenden Aktenzeichen???????

DANKE!!!!!

Zitat:

@Madzico schrieb am 17. November 2020 um 10:09:37 Uhr:


Ich wurde von der Zulassungsbehörde angeschrieben dass ich bis zum 24.11.2020 den Rückruf durchführen muss, sonst droht die gebührenpflichtige Zwangsstilllegung.

Ich habe eben mit der Zulassungsstelle telefoniert und mir wurde eine Fristverlängerung bis zum 29.01.2021 zugesagt.

Ich soll aber noch die Aktenzeichen der anhängigen Verfahren (BGH/EuGH) nachreichen.

Hier meine Bitte: Bevor ich die 106 Seiten hier durchlese, hat mir Jemand die betreffenden Aktenzeichen???????

DANKE!!!!!

Einfach mal eine Internetrecherche durchführen. Sticheorte: "Diesel Thermofenster EUGH"

das führt zum EuGH - C-693/18

und massenhaft Links zum nachlesen, z.B.:

https://www.vw-schaden.de/.../...er-daimlers-thermofenster-entscheiden

oder

https://www.springerprofessional.de/.../18273710

PS: Solange das EUGH nicht entschieden hat, dass die Nutzung der Thermofenster nicht zulässig war/ist, fehlt dem Rückruf des KBA und somit der Zulassungsstelle zum Stillegen die Rechtsgrundlage ... Deshalb warten wir ja alle gespannt darauf.

Moin, soeben auch Post von der Zulassungsstelle bekommen. Frist für das Update bis 1.12..
Werde morgen auch um Fristverlängerung bitten. Aber wenn es im Dezember zu keinem Urteil kommt, kommen wir an der Durchführung des Updates wohl nicht herum.

Frag die Zulassungsstelle doch gleichzeitig höflich mit Hinweis auf das schwebende Verfahren beim EUGH auf welcher Rechtsgrudlage sie die Stillegung dann durchführen wollen ...
Hier sollte wohl eher eine Fristverlängerung bis mind. 4 Wochen nach rechtskräftigem Urteil des EUGH in dieser Sache gewährt werden ...

Ich habe nun auch Post erhalten. Frist bis 15.12. Zunächst einmal gut zu wissen, dass unser Bürokratie-Apparat trotz Corona noch funktioniert🙂 Beim EuGH scheint das ja schon langsamer zu gehen. Da kommt wohl nix (ich finde immer noch keine echte Verfahrensnummer) und ein Monat extra oder so bringt wohl wenig. Ich überlege der Verkehrsbehörde gleich mit andrrem Hebel zu kommen. Gibt es Ideen?

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