Smart quer parken

Smart Fortwo 450

Hallo,

habe den Smart heute quer zur Fahrtrichtung eingeparkt. War eine halbe Stunde unterwegs und als ich zurück zu dem Auto kam, haben sich zwei Politessen lebhaft drüber unterhalten, von wegen was das für ein unmögliches Parkverhalten wäre (Knöllchen hing aber keins an der Scheibe). Ich habe beim Parken niemanden behindert, es sah halt nur etwas komisch aus.
So eine Aufregung um eine solche Pille-Palle kann es doch nur in Deutschland geben....
Ich habe die beiden Frauen einen Moment angelächelt und bin dann eingestiegen und gefahren. Habt ihr damit schon mal Erfahrungen gemacht?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo Gemeinde .....

Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.

Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.

Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05.

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Tachchen!

1) männliche Politessen heißen genaugenommen Überwacher des ruhenden Verkehrs und weibliche heißen Überwacherin des ruhenden Verkehrs 😉

2) Ich würde es beim Querparken mal drauf ankommen lassen, ob es ein Knöllchen gibt und dann falls es eins gibt einfach mal die genauen Rechtsgrundlagen einfordern und ggf. Widerspruch einlegen und sich mal mit den Leuten da unterhalten. Das sind im Gegensatz zur allgemein herrschenden Meinung nämlich auch Menschen.

3) Bitte die Schuld der mangelnden Gesetzeslage nicht auf die Executive schieben. Die haben genausowenig Einfluß drauf wie Ihr.

4) Die Öffnungszeiten von Kfz-Zulassungsstellen sind bei gleichbleibendem Personalmangel tatsächlich recht schwierig auszuweiten, da die Leute die an den Schaltern sitzen zusätzlich außerhalb der Öffnungszeiten auch noch andere Sachen erledigen müssen (oftmals sind Führerscheinstelle u.ä. bereits integriert) und es werden auch Halterauskünfte (vom Ordnungsamt usw.) dort beantwortet...
Da gibt es sehr viel was hinter den Kulissen passiert und da man keine zusätzlichen Leute einstellt muss das halt alles von den gleichen erledigt werden. In NRW gibt es für Kommunalbeamte überigens eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden während die Angestellten die die gleiche Arbeit erledigen 38,5 Wochenstunden haben, dafür allerdings auch volles Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekommen... Die meisten Verkehrsüberwachungskräfte sind überigens nicht verbeamtet...

5) Ich denke mal, dass es rechtlich einfach eine Grauzone ist mit dem quer parken und viele sich halt keine Dienstanweisung dazu genscheidert haben und deshalb auf dem Schlauch stehen. Einfach mal im örtlichen Ordnungsamt anrufen, sich eine verbindliche Auskunft holen (am besten den Namen der Person am anderen Ende der Leitung notieren). Dann seit ihr später auf der sicheren Seite, wenn doch mal was kommen sollte...

Zitat:

Es gab doch auch mal ,bzw gibt's noch ,, Smart Parkplätze '' (mit Extra Smart Parkkschild ) aber meistens parkte da ein Twingo drauf

sicher ein misverstændnis, ging ja nicht darum, so smart zu sein, ein kleines auto fuer wenig geld zu kaufen, sondern ein auto zu kaufen, dass so heisst... 😁 "

think

" ist auch so eine marke, den kann man auch quer parken. es wurde ja eigentlich schon alles gesagt, aber logisch ist fuer mich nur, dass man da parkt, wo ein parkplatz ausgewiesen ist und man weder verkehr noch fussgænger behindert. und wenn man das auto auf's dach rollt, wen soll es kuemmern? 🙂

lieb gruss
oli

hallo hier die offizielle smart stellungnahme zum querparken..
gefunden unter my smart auf der smart homepage..

} Querparken
Der smart fortwo kann quer zur Fahrtrichtung geparkt werden, wenn man einige Regeln und Anforderungen beachtet. Die Zulässigkeit des Querparkens richtet sich nach den "besonderen Umständen des einzelnen Falles". Zu beachten sind dabei drei Aspekte:

1. Man darf den fliessenden Verkehr nicht behindern. Dazu ein Beispiel: Behindert ein längsparkender LKW mit einer Breite von ca. 2,5 Metern bereits den fliessenden Verkehr, so ist auch Querparken mit einem 2,5 Meter langen smart fortwo nicht erlaubt. D.h. man muss sich nach den örtlichen Verhältnissen richten.

2. Der fliessende Verkehr darf auch nicht gefährdet werden. D.h. man muss vorausschauend und vorsichtig ein- bzw. ausparken, ähnlich dem Fahrverhalten bei Ein- bzw. Ausfahrten.

3. Der vorhandene Parkraum muss knapp sein, d.h. wenn genügend Parkraum in Längsrichtung vorhanden ist, darf man nicht Querparken.

Wichtig ist immer die Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.

Diese Angaben gelten nur für Deutschland. Die smart gmbh übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Verwarnungen in Deutschland oder anderen Ländern.

Stand: April 2004 - Änderungen vorbehalten.

Zitat:

Original geschrieben von smart assasin


Die smart gmbh übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Verwarnungen in Deutschland oder anderen Ländern.

😁

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ich habe mich mal mit einem "überwacher des ruhenden verkehrs" unterhalten (privat, nicht im dienst) und der meinte, dass smarts definitiv nicht quer zur fahrtrichtung parken dürfen, weil sie an den seiten keine roten rückstrahler haben, wie sie am heck eines fahrzeugs vorgeschrieben sind. unsere gesetze sind in deutschland nun mal nicht so flexibel, dass sie bei heller witterung anders sind wie bei dunkler oder bei einer sonnenfinsterniss :-) (zumindest was das parken betrifft).

klar vertrete ich auch die meinung, dass man schon schauen sollte wo man hinfährt, auch wenn da zufällig kein rückstrahler is. aber es kann ja nich jeder so schlau sein wie wir oder :-))) ?

Zitat:

Original geschrieben von Moppedfan


ich habe mich mal mit einem "überwacher des ruhenden verkehrs" unterhalten (privat, nicht im dienst) und der meinte, dass smarts definitiv nicht quer zur fahrtrichtung parken dürfen, weil sie an den seiten keine roten rückstrahler haben, wie sie am heck eines fahrzeugs vorgeschrieben sind.

 

genau das habe ich Anfangs schon geschrieben mit den Reflektoren.

oh! sorry, dachte, dass ich dieses thema aufmerksam gelesen habe. naja doppelt hält besser.

macht ja nix ist ja keinem was passiert :-)

ich hab das ja nur auf der smart page gefunden...

ich parkier eh nicht quer..

und mir is das theater eigentlich auch egal.. ;-)

Hallo Gemeinde .....

Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.

Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.

Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05.

wofür hast du nen smart?

einfach machen und fertig...😉

Zitat:

Original geschrieben von Esslinger1962


...den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert...

Und hier wären wir beim Kern der Debatte, typischerweise lokale Ansichtssache. 🙄

Lieb Gruss
Oli

Zitat:

Original geschrieben von oli



Zitat:

Original geschrieben von Esslinger1962


...den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert...
Und hier wären wir beim Kern der Debatte, typischerweise lokale Ansichtssache. 🙄

Lieb Gruss
Oli

Auch wenn das Thema schon älter ist, dieses besagte Urteil gab es mal (gild aber immer noch), trift aber nur auf den 450er zu, das Querparken ist nur für Fahrzeuge zulässig die nicht länger als 2,55m (max. erlaubte LKW Breite StVZO § 32.1) sind, und es muß auf die verbleibende Straßenbreite geachtet werden, diese darf 3m nicht unterschreiten.

Die 2,55m max. Länge und 3m verbleibende Straßenbreite sind feste Vorgaben, allerdings sollte man so nur auf Seitenstreifen oder bei Tageslicht Parken, denn es gibt auch noch den §17.4 der eine Kentlichmachung bei Dunkelheit vorschreibt, also müße man bei Dunkelheit seitlich Katzenaugen/Reflektoren am Fahrzeug anbringen oder grundsätzlich direkt unter einer Laterne Parken.

Gruß Ingo

Warum es nicht vorgeschrieben ist, an sämtlichen Autos seitliche Reflexe/Positionsleuchten zu haben, ist mir bis heute nicht verständlich. Es gibt eine Menge andere Situationen, in denen sowas hilfreich wäre.

Lieb Gruss
Oli

Zitat:

Original geschrieben von oli


Warum es nicht vorgeschrieben ist, an sämtlichen Autos seitliche Reflexe/Positionsleuchten zu haben, ist mir bis heute nicht verständlich. Es gibt eine Menge andere Situationen, in denen sowas hilfreich wäre.

Lieb Gruss
Oli

Wie willst du die schalten daß diese immer "vorne" Weis und "hinten" Rot sind, kommt ja drauf an wie rum du parkst, alternativ wäre Gelb wie bei den Amis, nur Gelb ist in D soweit mir bekannt nicht zugelassen.

Wobei eine Kentlichmachung damit gegeben wäre.

Gruß Ingo

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