Schwerer Hagelschlag über Autostadt
Am gestrigen Samstag ist zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr ein schweresUnwetter mit Hagel
> 3 cm über Wolfsburg gezogen. Anscheinend sind die Schäden enorm. Vor allem an den Autos. Muß ich ein von Hagelschaden betroffens Auto abnehmen ?
Wie ist die Rechtslage?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Das ist ganz einfach! für den Kunden ist immer der Verkäufer zuständig, er muss alles Regeln mit WOB. WOB hat nix mit den Kunden zu tun, dafür gibt es den Verkäufer.Wie gesagt mir ist das jetzt auch sowas passiert, mein Golf 7 ist seit dem 26.7 fertig und sollte am 28.8 ausgeliefert werden. Ich habe zu meine Verkäufer gesagt ok alles klar da mein Fahrzeug fertig gebaut ist und in WOB rum steht habe Sie jetzt die Wahl entweder Sie rufen bei der Terminierung an und machen mal Rabatz oder Sie stellen mir solange ein gleichwertiges Fahrzeug als Leihwagen zur Verfügung.
1 Stunde später habe ich aus WOB ein Anruf bekommen, Sie können ihren Golf 7 am 13.08 um 9:00 Uhr abholen.
Es ist leider so das man öfters sein Verkäufer auf die Füsse treten muss.
Also Leute mit allem Respekt; aber diese Gequake mit: "der Verkäufer muss dies regeln", "der Verkäufer hat sich darum zu kümmern", "es ist die Aufgabe des Verkäufers, das zu tun" ist der größte Mist, den ich seit meinem ersten Login hier im mt gelesen habe.
@funky: Du musst Deiner eigenen Redensweise mal den Spiegel vorhalten. Es sagt wohl sehr viel über Dein Menschenbild aus. "seinem Verkäufer" -> wir reden hier über einen Menschen im Angestelltenverhältnis, der Weisungen seiner Marke oder Geschäftsleitung ausführt und nicht 'frei' entscheidet und nicht über den Leibeigenen des Käufers.
Ferner ist es auch nicht die Aufgabe des Autohauses oder des Verkäufers, einen Abholtermin zu vereinbaren. Der Ablauf ist der, dass die Autostadt bei Planbarkeit auf das Autohaus zukommt. Würden alle Käufer 'Rabatz' machen, würde dies gar nichts bringen. Es bringt nur dem Einzelnen was; der seinen Willen durchdrückt.
Zur Situation im Speziellen:
VW in WOB hat noch nicht mal einen Überblick über die Anzahl und das Ausmaß der einzelnen Schäden. Gehen wir mal von 10.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Was passiert jetzt wohl, wenn jeder für die 10.000 Autos zuständige Verkäufer anruft und fragt: "Was ist mit dem Wagen, kann er ausgeliefert werden?"
-> richtig, gar nichts. Weil es der aktuellen Situation entsprechend gar nicht auf die Schnelle zu regeln ist und der Verkäufer ebenso wie der Kunde keinen Einfluss darauf nehmen kann.
Zum vorliegenden Fall:
Wenn man natürlich beim Großhändler in Nürnberg mit ordentlichem Rabatt bestellt, braucht man sich natürlich nicht wundern, als 'Nummer' und nicht als Kunde behandelt zu werden.
Vielleicht wäre der Kauf beim kleinen, ortsansässigen Händler mit Kunden-naher Betreuung und Lösungen die Alternative gewesen. Sind wir doch mal ehrlich: den Händler in Nürnberg interessiert der Kunde aus Hamburg oder Berlin gar nicht. Und wenn es die Vorgabe des Herstellers ist, den Mietwagen zur Summe x zur Verfügung zu stellen, wird er das tun; nicht mehr und nicht weniger. Und Druck auf den Verkäufer auszuüben ist unter Umständen noch kontraproduktiv.
Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?
Zum Hagel selbst:
Natürlich ist das eine beschissene Situation. Aber hier wird niemand auf dem Schaden an sich sitzen bleiben. Vor Wochen haben einige Familien ihr Haus das 2. Mal durch Hochwasser verloren. Oder heute hat der ein oder andere in Dtld. die Nachricht über seine tödliche Krankheit erhalten; diese Menschen haben ein PROBLEM. Ein Auto mit 3 Beulen lässt sich reparieren oder neu bestellen, so ärgerlich das Ganze auch ist!
Ich habe fertig...
1391 Antworten
hm, ich denke, dass man generell überall gleich behandelt werden kann.
es ist nunmal so, dass der ton die musik macht und eben, wie schon erwähnt gehören da echt zwei dazu "einer macht, einer lässt es mit sich machen".
in meinem konkreten fall geht es einfach um eine ersparnis von über 8000 € zwischen kauf vor ort und kauf beim händler in nürnberg. dann ist natürlich die frage, wieviel "weniger" service darf ich erwarten?
ich habe da eine für mich einfache antwort drauf: so viel weniger, wie ich selbst ausgleichen kann.
im aktuellen fall (um es mal wieder aufzuwärmen), geht es ja um ein kfz, was verbindlich für den 1.8. abgeholt werden sollte. daher habe ich verbindlich ab da mit der mobilität geplant (altes kfz schon verkauft!).
für den hagelschaden kann niemand was, aber die verbindlichkeit bleibt und da sollte es eben - von welcher stelle auch immer - eine möglichkeit geben, mich in der bestehenden planung bestmöglich zu unterstützen.
mehrere dinge, die einfach schlecht gelaufen sind:
* die info über das nicht abholbare kfz habe ich mir einen tag vor abholung selbst geholt (nochmal im autohaus angerufen, um mir grünes licht/ ein gute gefühl zu holen und dann kam "herr r., ich habe schlechte nachrichten..." angeblich habe der verkäufer unmittelbar vor meinem anruf erst diese info erhalten (naja, kann man so glauben oder halt hinterfragen)
* nach schilderung meiner situation hieß es: entweder 450 km zum autohaus fahren und da einen kostenfreien mietwagen abholen, oder beim vw händler vor ort einen mietwagen nehmen, der "von volkswagen mit 30 € bezuschusst wird". nogo: ich durfte mich also selbst bei den autohäusern hier im ort nach nem mietwagen erkundigen, was meines empfindens nach ein verkäufer zu regeln hat im sinne der stressfreiheit des kunden.
jetzt bin ich ja weder auf den kopf, noch den mund gefallen und habe selbst alles so in die wege geleitet, dass die 30 bezuschussten vw-euros genügen für den mietwagen vom autohaus hier im ort, aber ich bin mir sicher: das wäre bei vielen, die einen ähnlichen fall haben, nicht so gewesen und der "fromme michel" hätt zwar gemeckert, aber wieder draufgezahlt.
naja, deckel drauf... bis zur abholung meines gti - wann sie auch immer sein mag - hab ich jetzt nen schönen eos, der bei dem wetter ja auch spaß machen kann. kostenfrei, kilometer frei...
bei änderungen schreie ich laut, um euch info zu geben^^
(achja, hilfe für alle, die auch "stress" mit dem eigenen verkäufer haben: ich glaube der anruf bei vw direkt mit detaillierter schilderung und aufnahme als fall mit vorgangsnummer kann manchmal wunder bewirken und den verbraucher an den längeren hebel setzen ;-) zumal die gespräche da meistens aufgezeichnet werden und wenn man schön sachlich bleibt, sich auch keiner mehr rauswinden kann)
Zitat:
Original geschrieben von djfishhunter
hm, ich denke, dass man generell überall gleich behandelt werden kann.
es ist nunmal so, dass der ton die musik macht und eben, wie schon erwähnt gehören da echt zwei dazu "einer macht, einer lässt es mit sich machen".in meinem konkreten fall geht es einfach um eine ersparnis von über 8000 € zwischen kauf vor ort und kauf beim händler in nürnberg. dann ist natürlich die frage, wieviel "weniger" service darf ich erwarten?
ich habe da eine für mich einfache antwort drauf: so viel weniger, wie ich selbst ausgleichen kann.im aktuellen fall (um es mal wieder aufzuwärmen), geht es ja um ein kfz, was verbindlich für den 1.8. abgeholt werden sollte. daher habe ich verbindlich ab da mit der mobilität geplant (altes kfz schon verkauft!).
für den hagelschaden kann niemand was, aber die verbindlichkeit bleibt und da sollte es eben - von welcher stelle auch immer - eine möglichkeit geben, mich in der bestehenden planung bestmöglich zu unterstützen.
mehrere dinge, die einfach schlecht gelaufen sind:
* die info über das nicht abholbare kfz habe ich mir einen tag vor abholung selbst geholt (nochmal im autohaus angerufen, um mir grünes licht/ ein gute gefühl zu holen und dann kam "herr r., ich habe schlechte nachrichten..." angeblich habe der verkäufer unmittelbar vor meinem anruf erst diese info erhalten (naja, kann man so glauben oder halt hinterfragen)
* nach schilderung meiner situation hieß es: entweder 450 km zum autohaus fahren und da einen kostenfreien mietwagen abholen, oder beim vw händler vor ort einen mietwagen nehmen, der "von volkswagen mit 30 € bezuschusst wird". nogo: ich durfte mich also selbst bei den autohäusern hier im ort nach nem mietwagen erkundigen, was meines empfindens nach ein verkäufer zu regeln hat im sinne der stressfreiheit des kunden.jetzt bin ich ja weder auf den kopf, noch den mund gefallen und habe selbst alles so in die wege geleitet, dass die 30 bezuschussten vw-euros genügen für den mietwagen vom autohaus hier im ort, aber ich bin mir sicher: das wäre bei vielen, die einen ähnlichen fall haben, nicht so gewesen und der "fromme michel" hätt zwar gemeckert, aber wieder draufgezahlt.
naja, deckel drauf... bis zur abholung meines gti - wann sie auch immer sein mag - hab ich jetzt nen schönen eos, der bei dem wetter ja auch spaß machen kann. kostenfrei, kilometer frei...
bei änderungen schreie ich laut, um euch info zu geben^^
(achja, hilfe für alle, die auch "stress" mit dem eigenen verkäufer haben: ich glaube der anruf bei vw direkt mit detaillierter schilderung und aufnahme als fall mit vorgangsnummer kann manchmal wunder bewirken und den verbraucher an den längeren hebel setzen ;-) zumal die gespräche da meistens aufgezeichnet werden und wenn man schön sachlich bleibt, sich auch keiner mehr rauswinden kann)
Ich frage mich gerade, wie eigentlich meine Rechte in so einem Fall sind, wenn bereits ein verbindlicher Auslieferungs- oder Abholungstermin vereinbart wurde?
Bzgl. des Lieferzeitraumes gibt es ja glaube ich die 6 Wochen Frist, welche der Hersteller den unverbindlichen Liefertermin max. überziehen darf. Wobei bei mir z.B. nur 10/2013, also der Monat angegeben ist.
Was aber, wenn bereits ein konkreter Abholtermin vereinbart wurde: Kann dieser seitens VW ebenfalls noch verschoben werden, ohne dass hieraus direkt Schadenersatzansprüche entstehen?
Wie sind da die genauen Regelungen bzw. Vertragsklauseln?
Zitat:
Original geschrieben von vertigomagic
Ich frage mich gerade, wie eigentlich meine Rechte in so einem Fall sind, wenn bereits ein verbindlicher Auslieferungs- oder Abholungstermin vereinbart wurde?Bzgl. des Lieferzeitraumes gibt es ja glaube ich die 6 Wochen Frist, welche der Hersteller den unverbindlichen Liefertermin max. überziehen darf. Wobei bei mir z.B. nur 10/2013, also der Monat angegeben ist.
Was aber, wenn bereits ein konkreter Abholtermin vereinbart wurde: Kann dieser seitens VW ebenfalls noch verschoben werden, ohne dass hieraus direkt Schadenersatzansprüche entstehen?
Wie sind da die genauen Regelungen bzw. Vertragsklauseln?
also ich habe ganz klar darauf aufmerksam gemacht, dass mir verbindlich die woche der terminierung angegeben wurde und in der terminierungswoche 3 auswahltage zur abholung angeboten wurden (30.7., 31.7. oder 1.8.). habe dann den 1.8., 17uhr verbindlich als abholzeit von der autostadt zugesagt bekommen und über die sogar einen mietwagen reservieren lassen, mit dem ich nach wob gefahren wäre.
ich hatte also eine email von denen, dass ich definitiv am 1.8. mein fahrzeug empfange. darauf habe ich mich auch berufen, was den entstandenen schaden angeht (nach 1.8. verbindliche termine, bei denen ich ohne auto nichts tun kann).
hast du denn die besagte mail und evtl den anruf der autostadt bekommen?
EDIT: im leasingvertrag steht übrigens auch nur auslieferung "08/2013"
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... es ist zwar traurig hier betroffen zu sein, aber die verbindlichsten Termine sind nichts wert, wenn VW die Leistung (hier die Lieferung) nicht erbringen kann.
Bernd.
Sorry für das Zitieren. Bin noch etwas "unbeholfen"... da dies mein erster Beitrag werden soll(te). Als bisher stiller und ebenfalls betroffener Mitleser, möchte ich nun auch mal ein paar Informationen in den Ring werfen:
Habe am Samstag, um 10.30 Uhr, einen Termin in der Autostadt und noch nichts positives/ negatives gehört. Sitze deshalb ebenfalls auf heißen Kohlen.
Es wird aber definitiv weiter ausgeliefert!
Nach meinem gestrigen Anruf in der Autostadt, der außer einem netten Gespräch mit einem Mitarbeiter nichts ergab, habe ich nun gerade frische Informationen aus dem Autohaus, die auf ALLE auszuliefernden Fahrzeuge in der Autostadt zutreffen: Es wird täglich, so gegen 10 Uhr und nochmals 14 Uhr, jeweils ein Status erhoben, betreffend die Auslieferungen für den NÄCHSTEN Tag. Heißt also für mich, bis morgen , ca. 15 Uhr warten. Ggf. wird mir zunächst sofort einen Leihwagen zur Verfügung gestellt.
Wie es ab der übernächsten Woche mit der Abwicklung weiter geht, weiß noch keiner.
Mein Auto wird nicht ausgeliefert. In frühestens einer Woche gibts dann die Info ob und wie dolle das Fahrzeug beschädigt ist - und im selben Zusammenhang kann dann auch darüber gesprochen werden wie man weiter verfährt. Und das wird den meisten anderen Empfangnehmern hier nicht anders ergehen. Fakt ist, die Fahrzeuge konnten längst noch nicht alle geprüft werden, betroffen sind schließlich über 10.000 Kunden. Schönen Resttag noch, und den Betroffenen wünsche ich stramme Beine und einen kühlen Kopf (beides aufs Radfahren gemünzt) 🙂
So habe heute aus WOB mein Brief bekommen zur Auslieferung, dort steht:
Die Auslieferung Ihres Fahrzeuges ist am Diestag, 13 August 2013 9:00 Uhr vorgesehen
Also nix verbindliches, daher hat keiner Rechtsansprüche wenn der Termin nicht eingehalten werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
So habe heute aus WOB mein Brief bekommen zur Auslieferung, dort steht:Die Auslieferung Ihres Fahrzeuges ist am Diestag, 13 August 2013 9:00 Uhr vorgesehen
Also nix verbindliches, daher hat keiner Rechtsansprüche wenn der Termin nicht eingehalten werden kann.
Ist dein Fahrzeug definitiv beschädigt worden?
Zitat:
Original geschrieben von newbeginner
Ist dein Fahrzeug definitiv beschädigt worden?Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
So habe heute aus WOB mein Brief bekommen zur Auslieferung, dort steht:Die Auslieferung Ihres Fahrzeuges ist am Diestag, 13 August 2013 9:00 Uhr vorgesehen
Also nix verbindliches, daher hat keiner Rechtsansprüche wenn der Termin nicht eingehalten werden kann.
Nein!
Hier kam die Frage auf ob man ein Rechtsanspruch hat weil WOB den Auslieferungstermin nicht einhält. Da die Auslieferung im Schreiben ausdrücklich den Termin als vorgesehen kennzeichnet hat, ist somit jeder Termin unverbindlich für die Abholung.
Daher kann man nicht wirklich versuchen WOB unter Druck zu setzen oder sein Verkäufer da der Auslieferungstermin unverbindlich ist.
Also muss man weiter warten und Bier trinken!
Zitat:
Original geschrieben von mr. technik
Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?
Zur Gesellschaft wie du es nennst gehöhren auch Konzere wie Volkswagen und ihre Lenker. Wir wollen doch nicht ganz vergessen, dass gerade dieser Konzern ein Musterschüler ist, wenn es darum geht das Maximum für sich herauszuschlagen. Da werden Zulieferer ausgequetscht bis zum Allerletzten, aber wehe die Qualität stimmt bei 2 Teilen unter 10000 nicht. Statt mit Festangestellten zu entwickeln werden Aufträge ausgeschrieben, die irgendwelche nett genannt "Dienstleister" erbringen, mit billigsten Konstruktionsdrohnen die frisch vom Studium kommen und 0 Erfahrung haben. Da werden Leih- und Werksarbeiter neben die Stammbelegschaft gestellt für einen Bruchteil des Geldes und ohne jegliche Absicherung. Aber wenn dann der normale Kunde - der den ganzen Verein finanziert - versucht für sich das Maximum raus zu holen, dann ist das natürlich absolut verwerflich und pöööse pöööse 🙄.
Zitat:
Original geschrieben von einblumentopf
Zur Gesellschaft wie du es nennst gehöhren auch Konzere wie Volkswagen und ihre Lenker. Wir wollen doch nicht ganz vergessen, dass gerade dieser Konzern ein Musterschüler ist, wenn es darum geht das Maximum für sich herauszuschlagen. Da werden Zulieferer ausgequetscht bis zum Allerletzten, aber wehe die Qualität stimmt bei 2 Teilen unter 10000 nicht. Statt mit Festangestellten zu entwickeln werden Aufträge ausgeschrieben, die irgendwelche nett genannt "Dienstleister" erbringen, mit billigsten Konstruktionsdrohnen die frisch vom Studium kommen und 0 Erfahrung haben. Da werden Leih- und Werksarbeiter neben die Stammbelegschaft gestellt für einen Bruchteil des Geldes und ohne jegliche Absicherung. Aber wenn dann der normale Kunde - der den ganzen Verein finanziert - versucht für sich das Maximum raus zu holen, dann ist das natürlich absolut verwerflich und pöööse pöööse 🙄.Zitat:
Original geschrieben von mr. technik
Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?
das ist aber nicht VW seine schuld das es so was gibt bzw die so was machen.Die Regierung ist dafür verantwortlich und sonst niemand.Ich als Chef würde auch Leute einstellen die billiger sind wie Festangestellte......
Zitat:
... Ich als Chef würde auch Leute einstellen die billiger sind wie Festangestellte......
Ich würde es nicht tun, daran hindert mich mein
soziales Gewissen. 😉
Ich weiß, viele haben das nicht.
Ich denke, VW macht auch ohne die über Werksverträge überlassenen Kollegen Gewinn. Aber die AG und die Großaktionäre wollen ja mit Gewalt noch schneller, noch reicher werden.
So weit dazu und zurück zum Thema. 😎
@einblumentopf: Wir kommen hier zwar vom Thema ab, aber es gab auch Zeiten, wo es VW nicht so gut ging. Natürlich muss der Preis gedrückt werden, denn VW möchte auch in Zukunft Autos verkaufen. VW kann nur die Preise bei den Zulieferern drücken, weil es immer einen anderen gibt, der das noch günstiger produzieren würde. So gesehen sind die Zulieferer schuld und nicht VW. Es werden nur die Möglichkeiten genutzt. VW wollte bei uns auch einige Produkte kaufen, aber die Konzernleitung sagte zu den Preisvorstellungen: "Unser Name steht für höchste Qualität und die gibt es nicht günstiger". Am Ende hat VW woanders gekauft, hat aber bereits nach kürzester Zeit viele defekte Geräte. Ob dann noch einmal gespart wird?
Zum Thema Diensleister: Ein Dienstleister nutzt die Mitarbeiter aus, denn für VW ist ein externer Mitarbeiter teurer als ein interner Arbeitnehmer. Wenn man die Überkapazitäten nicht in kürzester Zeit abbauen kann, kann es auch böse für ein Konzern enden (550.000 Mitarbeiter kosten 2,75 Mrd. EUR pro Monat, ~ Kosten 5.000 EUR pro Person). Wer als Wissenschafter oder Ingenieur länger als ein Jahr bei einem Dienstleister arbeitet, hat etwas falsch gemacht. Gute Leute werden direkt genommen oder schnellstmöglich vom Dienstleister abgeworben.
Zitat:
Original geschrieben von Halema
Zum Thema Diensleister: Ein Dienstleister nutzt die Mitarbeiter aus, denn für VW ist ein externer Mitarbeiter teurer als ein interner Arbeitnehmer.
What😁
Ne Ne ein Externer ist günstiger oder gleich
1. keine Bezahlung bei Urlaub und Krankheit, kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld keine Zulagen oder Tariferhöhung oder sonstiges.
2. Steuerlich absetzbar.
3. Externe Mitarbeiter kann man in der Bilanz verstecken bzw läuft in der Bilanz wie zBsp ein Leasingwagen
Das kannst du alles mit ein Angestellten nicht machen, auch wenn an die Leihfirma das doppelte gezahlt wird, ist unterm Strich ist der Leiharbeiter günstiger oder genauso teuer.
das Geschäft mit Leiharbeiter boomt in D.