Schwerer Hagelschlag über Autostadt
Am gestrigen Samstag ist zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr ein schweresUnwetter mit Hagel
> 3 cm über Wolfsburg gezogen. Anscheinend sind die Schäden enorm. Vor allem an den Autos. Muß ich ein von Hagelschaden betroffens Auto abnehmen ?
Wie ist die Rechtslage?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Das ist ganz einfach! für den Kunden ist immer der Verkäufer zuständig, er muss alles Regeln mit WOB. WOB hat nix mit den Kunden zu tun, dafür gibt es den Verkäufer.Wie gesagt mir ist das jetzt auch sowas passiert, mein Golf 7 ist seit dem 26.7 fertig und sollte am 28.8 ausgeliefert werden. Ich habe zu meine Verkäufer gesagt ok alles klar da mein Fahrzeug fertig gebaut ist und in WOB rum steht habe Sie jetzt die Wahl entweder Sie rufen bei der Terminierung an und machen mal Rabatz oder Sie stellen mir solange ein gleichwertiges Fahrzeug als Leihwagen zur Verfügung.
1 Stunde später habe ich aus WOB ein Anruf bekommen, Sie können ihren Golf 7 am 13.08 um 9:00 Uhr abholen.
Es ist leider so das man öfters sein Verkäufer auf die Füsse treten muss.
Also Leute mit allem Respekt; aber diese Gequake mit: "der Verkäufer muss dies regeln", "der Verkäufer hat sich darum zu kümmern", "es ist die Aufgabe des Verkäufers, das zu tun" ist der größte Mist, den ich seit meinem ersten Login hier im mt gelesen habe.
@funky: Du musst Deiner eigenen Redensweise mal den Spiegel vorhalten. Es sagt wohl sehr viel über Dein Menschenbild aus. "seinem Verkäufer" -> wir reden hier über einen Menschen im Angestelltenverhältnis, der Weisungen seiner Marke oder Geschäftsleitung ausführt und nicht 'frei' entscheidet und nicht über den Leibeigenen des Käufers.
Ferner ist es auch nicht die Aufgabe des Autohauses oder des Verkäufers, einen Abholtermin zu vereinbaren. Der Ablauf ist der, dass die Autostadt bei Planbarkeit auf das Autohaus zukommt. Würden alle Käufer 'Rabatz' machen, würde dies gar nichts bringen. Es bringt nur dem Einzelnen was; der seinen Willen durchdrückt.
Zur Situation im Speziellen:
VW in WOB hat noch nicht mal einen Überblick über die Anzahl und das Ausmaß der einzelnen Schäden. Gehen wir mal von 10.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Was passiert jetzt wohl, wenn jeder für die 10.000 Autos zuständige Verkäufer anruft und fragt: "Was ist mit dem Wagen, kann er ausgeliefert werden?"
-> richtig, gar nichts. Weil es der aktuellen Situation entsprechend gar nicht auf die Schnelle zu regeln ist und der Verkäufer ebenso wie der Kunde keinen Einfluss darauf nehmen kann.
Zum vorliegenden Fall:
Wenn man natürlich beim Großhändler in Nürnberg mit ordentlichem Rabatt bestellt, braucht man sich natürlich nicht wundern, als 'Nummer' und nicht als Kunde behandelt zu werden.
Vielleicht wäre der Kauf beim kleinen, ortsansässigen Händler mit Kunden-naher Betreuung und Lösungen die Alternative gewesen. Sind wir doch mal ehrlich: den Händler in Nürnberg interessiert der Kunde aus Hamburg oder Berlin gar nicht. Und wenn es die Vorgabe des Herstellers ist, den Mietwagen zur Summe x zur Verfügung zu stellen, wird er das tun; nicht mehr und nicht weniger. Und Druck auf den Verkäufer auszuüben ist unter Umständen noch kontraproduktiv.
Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?
Zum Hagel selbst:
Natürlich ist das eine beschissene Situation. Aber hier wird niemand auf dem Schaden an sich sitzen bleiben. Vor Wochen haben einige Familien ihr Haus das 2. Mal durch Hochwasser verloren. Oder heute hat der ein oder andere in Dtld. die Nachricht über seine tödliche Krankheit erhalten; diese Menschen haben ein PROBLEM. Ein Auto mit 3 Beulen lässt sich reparieren oder neu bestellen, so ärgerlich das Ganze auch ist!
Ich habe fertig...
1391 Antworten
Ich habe die Info von mein Verkäufer das ich Anspruch habe solange auf ein Polo als Ersatzwagen, ab den Tag der Auslieferung.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Wenn VW den Wagen wieder in den Werkszustand bringt gilt der Wagen wieder als Neuwagen bzw Fabrikneu.
Das ist so aber nicht richtig, bzw. kann man das so nicht für jede Art Reparatur projezieren. Sobald Teile getauscht, bzw. nachlackiert werden müssen, gilt ein Fahrzeug nicht mehr als fabrikneu. Sowas kann man nach vollziehen, und wenn das so sein sollte, wäre das ein ganz schöner Schaden für VW. Auch wenn nach gesundem Menschenverstand klar sein sollte, dass wenn ein Fahrzeug auf dem Gelände an einen Pfeiler gesetzt wird, bei der Übergabe nicht gesagt wird, dass das Schrappnel gegen einen Pfeiler gesetzt worden ist und das ganze Rearend getauscht werden musste - schlicht weil es niemand kontrolliert. Aber bei solch einem Hagelschaden ist man entsprechend sensibilisiert, da ist es eher wahrscheinlich dass es mal geprüft wird! So sehe ich die Geschichte, es war nunmal in der Presse.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Info!ich habe heute in der Autostadt angerufen und wollte wissen ob mein Wagen auch davon betroffen ist. Antwort wir können ihnen das nicht sagen, nur ihr Händler der wird von uns Informiert. Hmm also Händler angerufen, er kann es nicht sagen würde aber von der Produktions KW reinpassen. Er sagte er hat jetzt ein paar Kunden die davon betroffen sind. Er wird 24 Stunden vor den Abholtermin informiert ob das Fahrzeug davon betroffen ist, so war es bis jetzt bei seien Kunden die davon betroffen sind.
VW stellt solange ein VW Polo zur Verfügung bis der Wagen abgeholt werden kann, ob es eine Wertminderung gibt ist noch unklar.
Na Super, wenn ich also mein abholtermin am 11.8 habe dann bekomm ich evtl. Am 10.8 ein Anruf von meinem Verkäufer der mir dann sagt: Ihr Auto ist ein Sieb ?! Grrrrrr
Besonderheiten im Automobilhandel
Neuwagen dürfen nur dann als „fabrikneu“ verkauft werden, wenn das betreffende Modell zur Zeit des Kaufabschlusses weiterhin völlig unverändert in Ausstattung und technischer Ausführung hergestellt wird, wenn es - abgesehen von der Überführung vom
Hersteller zum Händler - nicht benutzt worden ist, wenn es infolge längerer Standzeit
keine Mängel (z. B. Roststellen) aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs
und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.
Das KFZ muss zudem auch modellneu sein. Auslaufende Modelle sind besonders zu
kennzeichnen; maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist die Produktionsumstellung. Jeder Modellwechsel sei mit einer aufwendigen Umrüstung von Produktionsanlagen verbunden.
Daher sei der Termin den Händlern bekannt, so der BGH in seinem Urteil vom
16.07.2003, Az. VIII ZR 243/02.
Ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw ist auch dann noch als fabrikneu anzusehen, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Neuwagengeschäftes. Der Kunde erwirbt
auch in diesen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen, so der
BGH in seinem Urteil vom 12.01.2005, Az. VIII ZR 109/04. Die kurzfristige Zulassung
dient nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern ermöglicht es dem Autohändler unter
anderem, dem Käufer einen gegenüber dem Listenpreis erheblichen Preisnachlass zu
gewähren.
Der Wagen darf als Fabrikneu keine Mängel aufweisen bei der Auslieferung, daher wie ich schon sagte wird der Mangel beseitigt vor der Auslieferung gilt das Fahrzeug weiterhin als Fabrikneu.
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Bin auch davon betroffen. Wollte am Donnerstag, den 01.08. meinen neuen Polo Life abholen.
Da ich eine etwas längere Anreise habe (einfacher Weg knapp 800 km) bin ich mit meiner Family schon einen Tag vorher mit dem eigenen Auto angereist. Am Abend vor der Abholung dann der Schock: ich bekam um ca. 15 Uhr eine Mail von meinem Händler, dass mein Wagen von dem Hagel betroffen sei.
Er kann mir auch noch nicht sagen, wie es jetzt weiter geht. Am nächsten Tag (Tag der eigentlichen Abholung) ging ich dann in die Autostadt und wollte etwas genaueres Wissen u.a. ob es auch möglich ist,
den Wagen selbst anzusehen. Aber die Antwort war ernüchternd: Leider ist dies nicht möglich, für alles andere soll ich meinen Händler kontaktieren. Gleich darauf zum Händler gefahren (ca. 80 km) entfernt.
Er konnte mir auch nichts genaueres sagen. Er hat mir dann alle Szenarien aufgezählt was möglich ist: evt. ist der Wagen unbeschädigt. Es kann auch sein, dass er beschädigt ist, dann kann es sein dass VW mir ein Angebot macht und den Kaufpreis senkt. Oder es kann sein dass sie direkt einen Neuen bauen. Ich bin gespannt wie sich die Sache entwickelt und wann ich eine Antwort vom Händler/VW bekomme. Meine Frage nun: Kann ich von VW die Reisekosten (Fahrtkosten für 1600 km) und die Kosten für die Übernachtung fordern, da die Autostadt meiner Meinung nach den Händler zu spät informiert hat (Hagel war am Samstag, Information am Mittwoch Mittag)? Hab ich in solch einem Fall auch Anspruch auf einen Leihwagen? Vielen Dank für eure Antworten
....na ja, wie ursprünglich geplant sind ja für nächte Woche keine Abholungen vorgesehen. Dann hat ja VW Zeit in Ruhe zu prüfen und rechtzeitig zu informieren. Langsam glaube ich auch das alle Fahrzeuge die auf den Freiflächen standen Schäden davon getragen haben oder gibt es jemand der die letzten 1-2 Tage einen Neuwagen unversehrt in WOB abgeholt hat😕😕😕😕
Ich merke schon, dass VW nicht rechtzeitig Infos hergeben bzw. Händler. Da muss jedenfalls verbessert werden. Las auf einige Berichte von Euch, dass meistens ein Tag vor Abholung der Anruf kam. Für mich ist das eigentlich zu spät. Da man ja Anreise verplant hat oder Urlaubstag genommen wurden ist.
Oder sehe ich das falsch ?
Zitat:
Original geschrieben von PoloLife
Bin auch davon betroffen. Wollte am Donnerstag, den 01.08. meinen neuen Polo Life abholen.
Da ich eine etwas längere Anreise habe (einfacher Weg knapp 800 km) bin ich mit meiner Family schon einen Tag vorher mit dem eigenen Auto angereist. Am Abend vor der Abholung dann der Schock: ich bekam um ca. 15 Uhr eine Mail von meinem Händler, dass mein Wagen von dem Hagel betroffen sei.
Er kann mir auch noch nicht sagen, wie es jetzt weiter geht. Am nächsten Tag (Tag der eigentlichen Abholung) ging ich dann in die Autostadt und wollte etwas genaueres Wissen u.a. ob es auch möglich ist,
den Wagen selbst anzusehen. Aber die Antwort war ernüchternd: Leider ist dies nicht möglich, für alles andere soll ich meinen Händler kontaktieren. Gleich darauf zum Händler gefahren (ca. 80 km) entfernt.
Er konnte mir auch nichts genaueres sagen. Er hat mir dann alle Szenarien aufgezählt was möglich ist: evt. ist der Wagen unbeschädigt. Es kann auch sein, dass er beschädigt ist, dann kann es sein dass VW mir ein Angebot macht und den Kaufpreis senkt. Oder es kann sein dass sie direkt einen Neuen bauen. Ich bin gespannt wie sich die Sache entwickelt und wann ich eine Antwort vom Händler/VW bekomme. Meine Frage nun: Kann ich von VW die Reisekosten (Fahrtkosten für 1600 km) und die Kosten für die Übernachtung fordern, da die Autostadt meiner Meinung nach den Händler zu spät informiert hat (Hagel war am Samstag, Information am Mittwoch Mittag)? Hab ich in solch einem Fall auch Anspruch auf einen Leihwagen? Vielen Dank für eure Antworten
Ich würde dies sehr Wohl dem VW Konzern in Rechnung stellen. Hätte man dich früher informiert, hättest du gegensteuern und ggf. die Reise stornieren können. Nur müsstest du vielleicht Beweisen, dass VW bereits vor deiner Abreise von dem Schaden wusste. Da die Fahrzeuge nach und nach erst gesichtet werden, kann es durchaus möglich sein, dass die Kenntnis recht spät erfolgte.
Versuchen würde ich es auf jeden Fall! ggf. Sogar mit Rechtsanwalt. Diese Kosten hat VW bestimmt bereits in der Schadensaufnahme mit einkalkuliert. Schließlich ist VW gegen solche Dinge Versichert.
Zitat:
Original geschrieben von Tiguan0610
....na ja, wie ursprünglich geplant sind ja für nächte Woche keine Abholungen vorgesehen. Dann hat ja VW Zeit in Ruhe zu prüfen und rechtzeitig zu informieren. Langsam glaube ich auch das alle Fahrzeuge die auf den Freiflächen standen Schäden davon getragen haben oder gibt es jemand der die letzten 1-2 Tage einen Neuwagen unversehrt in WOB abgeholt hat😕😕😕😕
Hi,
da ich an dem besagten Donnerstag (01.08.), trotz vorheriger Absage, in der Autostadt war, habe ich mitbekommen, dass einzele, sehr wenige das Werksgelände verlassen haben. Es gehen also aktuell vereinzelt Fahrzeuge raus ...
An denen scheint also nichts dran gewesen zu sein, oder standen irgendwo anders.
Jedenfalls hab ich` nen Hals 😠
Zitat:
Hi,
da ich an dem besagten Donnerstag (01.08.), trotz vorheriger Absage, in der Autostadt war, habe ich mitbekommen, dass einzele, sehr wenige das Werksgelände verlassen haben. Es gehen also aktuell vereinzelt Fahrzeuge raus ...
An denen scheint also nichts dran gewesen zu sein, oder standen irgendwo anders.
Jedenfalls hab ich` nen Hals 😠
Nach demjenigen, der das Hagelschauer zu verantworten hat, wird fieberhaft gefahndet. Falls er, was zu erwarten ist, gefunden wird, werden erhebliche Schadensersatzforderungen auf den Verursacher zukommen. Um dabei nicht zu kurz zu kommen, sollte man sich rechtzeitig um Rechtsbeistand bemühen.
Am besten einen Ami-Anwalt suchen 😁
Die kennen sich mit Sammelklagen aus! 😉
Zu den Vereinzelt ausgelieferten:
Es werden ja trotz der Kontrolle auf Hagelschaden , noch Auto's gebaut!
Die werden dann wahrscheinlich auch Termingerecht ausgeliefert.
Gruß Kurt
Zum Kotzen , so eine schlechtes Krisenmanagement habe ich auch noch nicht erlebt.
Abholung war für den 03.08.( Samstag ) vorgesehen( Polo Life) , ( ursrpünglicher Liefertermin lt
Auftragsbestätigung war die 28. KW ) also die ersten 3 Wochen Verspätung.
Dann , da mir das Problem aus den Medien bekannt war , fast täglich beim
Händler und sogar im VW Werk angerufen ( Verkaufssteuerung).
Die letzte Möglichkeit das Auto anzumelden war Freitag, dies könnte ich ruhig
veranlassen , da, wenn ich bis Donnerstag kein Anruf erhalten sollte , am Smstag
alles klappen würde.
Pustekuchen, Freitag morgen das Fahrzeug zugelassen , den Abholschein beim Händler
angefordert, kam um 11.15 h die Nachricht , Pech gehabt , Abholung nicht möglich ,
Auto evlt. demoliert, kann sein oder auch nicht ???
Abholung steht in den Sternen ....
So eine schlechtes Krisenmanagment habe ich noch nicht gesehn.
Schimpfe da nochmal einer auf die Deutsche Bahn .....
Keiner hatte merhr Lust auf die Autostadt, es waren noch Sicherheitskure etc. gebucht ,
was auch schon ein mehrfaches telefonieren nötig machte , da man sich frühzeig selber kümmern muss, und nicht auf einen Anruf vom Customer Care Center warten sollte, die begrentzen Termine sind nämlich ratz fatz ausgebucht.
Fakt für mich als Kunden :
1. zuerst 3 Wöche Verspätung zum ursprünglichen Liefertermin
2. völlig mangelhafte Informationen
3. Auto bezahlt !
4. zusätzliche Kosten durch Versicherung
5. abzusehender Wertverlust durch Anmeldedatum
6. keine meiner Fragen die sich nun ergeben haben , konnte beantwortet werden .
So was nennt sich nun Weltmarke, was machen die da eigentlich?
Kein Wunder dass der ICE dort nicht halten will.........
...was mich aber jetzt hier interessiert, lt meinem Händler ( 450 km entfernt) steht mir zwar ein Leihwagen( aber nur von Ihm) zu, ein Leihwagen von einem Händler vor Ort wird mir verwehrt . Wie ist denn da die genaue Regelung , habe hier was von Zuschuß gelesen ?
Danke und Gruss an alle Geschädigten
Das ganze wird dir hier keiner sagen könne, du musst zu dein Verkäufer und ihn auf die Füße treten. Er muss jetzt sich um alles kümmern. Zwecks kosten Versicherung, ruf deine Versicherung an und erkläre es ihnen das du das Fahrzeug noch nicht hast, bitte bei der Versicherung das der Versicherungsbeginn verschoben wird damit du in der Zeit jetzt keine Versicherung dafür zahlen musst.
Klar daß VW nichts für den Hagel kann,für VW ist die Situation auch sehr besch.... und schwierig.
Aber ich finde es schon krass daß die Leute selber hinterher tel. müssen,erst Abends vorher Kenntniss erlangt haben,Urlaub angemeldet,Taschen gepackt,Auto angemeldet,Bahntickets oder Mietwagen gebucht, und teilweise schon zur Autostadt angereist sind von weit her,und dann dort gesagt bekommen;keine Auslieferung. 😠
Naja jedes Fahrzeug was draußen stand muss einzeln begutachtet werden und auf Schäden untersucht werden, das dauert. Ich habe meine Abholung am 13.8 aber weiß nicht ob meiner betroffen ist da er am 27.07 fertig gestellt wurde, er wurde aber an der Mosel produziert. Entweder stand er da schon in WOB oder nicht. Da bekomme ich auch keine Auskünfte!
Die ganzen Kosten die entstanden sind würde ich mir aber wieder geben lassen.