Schweller "Ausbeulen" möglich - Wertminderung?
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage: Ich hatte meinen Wagen beim Händler und als ich Ihn wieder entgegennahm, war der Schweller unter der Fahrertüre eingedrückt. Anscheinend war die Hebebühne an der falschen Stelle angesetzt worden und dadurch eine kräftige Delle entstanden.
Ich habe den Händler drauf angesprochen und auch relativ flott einen Termin zum Instandsetzen bekommen. Für das Instandsetzten wurden 5 Werktage veranschlagt.
Ich habe den Wagen nun wieder und es wurde mir gesagt, dass nicht der Schweller ausgedellt wurde, sondern ein Blech, welches um den Schweller ist. Sozusagen rein Kosmetisch.
Meine Frage nach einer Wertminderung wird immer weiter hinausgezögert.
Meiner Auffassung nach, sind Schäden am Schweller immer extrem Wertmindernd. Ist es hier anders?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ugolf, das ist jetzt nichts persönliches, aber in letzter Zeit schweifst du in nahezu jedem Thread ab, kommst vom Hundertsten ins Tausendste und behelligst die Leute mit irgendwelchen Lebensweisheiten. Auch wenn du damit im Kern oft Recht hast, bleibt doch bitte mal beim Thema.
35 Antworten
DieselSeppl. Manchmal fallen mir zu Problemen einfach nur Lebensweisheiten ein.
Würde man die gelegentlich berücksichtigen wär manches Problem in Wirklichkeit kleiner wie es aussieht.
Persönlich nehme ich das nicht 😉
Dazu schätze ich Dich unbekannterweise auf Grund Deiner Beiträge zu sehr.
Mir ist durch das Internet auch ein dickeres Fell gewachsen.
Also nichts für ungut !
Am besten gleich in die Presse mit der Karre und von VW eine neue verlangen. 🙄
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Juni 2018 um 22:25:08 Uhr:
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. Juni 2018 um 21:30:22 Uhr:
Aber was glaubst Du wen das interessiert ? Keinen.Du würdest es also beim Verkauf nicht angeben. Ich hingegen würde beim Kauf eines Gebrauchtwagens gerne wissen, ob der Schweller mal eingedrückt war und wieder herausgezogen wurde. Und wenn dann ein gleichwertiges Auto ohne einen solchen Vorschaden zur Verfügung steht, dann würde ich diesem den Vorzug geben. Das würden sicherlich viele Gebrauchtwagenkäufer auch so sehen. Und damit ist der merkantile Minderwert (= Wertverlust) gegeben.
Wer sagt denn überhaupt, dass der Schweller eingedrückt wurde und nicht nur das Zierblech beschädigt war?
Meine Güte! Ich bedanke mich bei Leuten wie dir, dass es Gebrauchtwagen(!) ein paar Hunderter günstiger gibt, weil sie ein paar (behobene) (Schönheits)mängel haben.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 19. Juni 2018 um 22:29:39 Uhr:
Wer sagt denn überhaupt, dass der Schweller eingedrückt wurde und nicht nur das Zierblech beschädigt war?
Das sagt niemand. Ich hatte weiter vorne gefragt, wie denn der Schweller eigentlich aufgebaut ist und wie groß der Abstand zwischen dem äußeren Blech und dem eigentlichen Schweller ist.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 19. Juni 2018 um 22:29:39 Uhr:
Ich bedanke mich bei Leuten wie dir, dass es Gebrauchtwagen(!) ein paar Hunderter günstiger gibt, weil sie ein paar (behobene) (Schönheits)mängel haben.
Es kommt darauf an, von wem du ein Auto kaufst. Wenn du es von mir kaufen würdest, dann würde ich den Vorschaden angeben. Ugolf oder die Werkstatt des TO sind ja der Meinung, dass man das nicht angeben müsse, sie würden es also verschweigen, du würdest also auch nichts davon erfahren und nichts sparen. Und ein Auto von dir selbst dürftest du auch nicht kaufen.
Hier der Aufbau (aus einem anderen MT-Thread), wobei ich nicht weiß, ob es wirklich von einem Golf 7 ist.
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Zitat:
Ugolf oder die Werkstatt des TO sind ja der Meinung, dass man das nicht angeben müsse, sie würden es also verschweigen, ... "
Florian , ich wollte Dir jetzt erst mit einer längeren Auslassung anworten.
Ich habe es wieder gelöscht weil es diesen Quatschthread unnütz weiter befördern würde.
Du bist ein Prinzipienreiter , kein Pragmatiker .
Um mal wieder auf den Ursprung der Frage zurück zu kommen;
Im Januar wurde unser neuer Golf Sportsvan durch eine Tür, welche versehentlich in die hintere Kotflügelwölbung geschlagen wurde, beschädigt.
Was nach einem Bagatellschaden (nur leicht eingedellt) aussieht, kosten bei VW gleich ein kleines Vermögen.
Da aber alles was mehr als 700,- € an Reparaturkosten verursacht, als Unfall angegeben werden muss, handelt es sich um einen "Unfallwagen".
Wir haben den Schaden und die Reparatur sowohl durch Bilder wie auch durch die Reparaturrechnungen dokumentiert.
Wenn ich den Golf einmal verkaufen möchte, würde ich diesen als Unfallfrei anbieten. Den Interessenten, oder potentiellen Käufer würde ich jedoch die Bilder und Belege zeigen.
Wer glaubt dann einen Abzug als "Unfallwagen" vornehmen zu müssen, ist wohl fehl am Platze.
Die durch die Versicherung erstattete "Wertminderung" in Höhe von 200,- € für einen Neuwagen, deckt nicht einmal die Spritkosten und die Lauferei ab, welche durch den Schaden entstanden sind.
Insofern deckt sich meine Sichtweise eher mit der von Ugolf, bei welchem ich nicht erkennen konnte das er einen Unfallwagen ohne Angabe verkaufen würde, welcher aber sehr wohl differenziert in der Bewertung eines Schadens.