Schweller "Ausbeulen" möglich - Wertminderung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage: Ich hatte meinen Wagen beim Händler und als ich Ihn wieder entgegennahm, war der Schweller unter der Fahrertüre eingedrückt. Anscheinend war die Hebebühne an der falschen Stelle angesetzt worden und dadurch eine kräftige Delle entstanden.

Ich habe den Händler drauf angesprochen und auch relativ flott einen Termin zum Instandsetzen bekommen. Für das Instandsetzten wurden 5 Werktage veranschlagt.

Ich habe den Wagen nun wieder und es wurde mir gesagt, dass nicht der Schweller ausgedellt wurde, sondern ein Blech, welches um den Schweller ist. Sozusagen rein Kosmetisch.

Meine Frage nach einer Wertminderung wird immer weiter hinausgezögert.

Meiner Auffassung nach, sind Schäden am Schweller immer extrem Wertmindernd. Ist es hier anders?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ugolf, das ist jetzt nichts persönliches, aber in letzter Zeit schweifst du in nahezu jedem Thread ab, kommst vom Hundertsten ins Tausendste und behelligst die Leute mit irgendwelchen Lebensweisheiten. Auch wenn du damit im Kern oft Recht hast, bleibt doch bitte mal beim Thema.

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Die ganze Diskussion hier zeigt doch schon wie verquer man in Deutschland tickt wenn es um diese Sch... Kisten geht.
Hast Du schon gesehen wieviele Autos in Frankreich, Italien oder anderswo mit Beulen herumfahren ? Niegendwo anders wird so ein Tanz darum gemacht.

Ein Auto ist ein relativ schnell im Wert vergänglicher Gebrauchsgegenstand. Beim Gebrauch entstehen nun mal Spuren.

Sicher ist hier die Sache in der Kommunikation vielleicht schief gelaufen. Aber dafür noch Gutachter für viel Geld beschäftigen und womöglich noch einen Prozeß führen und dafür das Mehrerfache des Schadens aufzuwenden - das geht wohl bei solchen Bagatellen zu weit.

Wer soll das dann bezahlen ? Die Allgemeinheit über die Versicherungen ?

Manchmal wünsche ich mir daß wir hierzulande in Sachen Auto mal einen richtigen Dämpfer bekommen. Damit vielleicht wieder etwas Normalität in die Köpfe im Umgang miteinander in Sachen Auto reinkommt.
Man tut hierzulande so als ob das Goldene Kalb " Auto " und Fußball das Wichtigste auf der Welt sind.

Aber wer gebildet ist weiß wie es den Verehrern des Goldenen Kalbes ergangen ist ...

Zitat:

@Ugolf schrieb am 19. Juni 2018 um 08:22:20 Uhr:


Hast Du schon gesehen wieviele Autos in Frankreich, Italien oder anderswo mit Beulen herumfahren ?

Hast du schon mal gesehen, wie viele sündhafte teure Autos in Abu Dhabi herumfahren? Und jetzt? Warum soll sich der TO an einem verbeulten italienischen Auto orientieren?

Da du ja immer gerne Gesellschaftskritik übst, kann man das auch mal gesellschaftlich, betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich betrachten: Die Werkstatt ist ein auf Gewinn abzielender Gewerbebetrieb. Die verdienen also mit Reparaturen Geld, das der TO erst mal verdienen musste und dann an die Werkstatt zu zahlen hat. Wenn dabei an seinem Eigentum ein Schaden (und eine Wertminderung) entsteht, dann hat die Werkstatt dafür gerade zu stehen. Dagegen kann sie sich auch versichern. Da aber nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt, sondern eine Betriebshaftpflichtversicherung, entsteht auch der Allgemeinheit kein Schaden (höchstens der Allgemeinheit der Gewerbebetriebe). Die Geltendmachung eines Wertverlustes ist eigentlich ein ganz normaler Vorgang und kein Grund den Untergang des Abendlandes zu befürchten.

Also um es noch einmal klar zu stellen:

Mir ist der Schaden aufgefallen als ich einsteigen wollte. Von der Werkstatt hat sich natürlich niemand dazu gemdlet. Daraufhin bin ich zur Empfangsdame gegangen und habe dies gesagt. Sie hat mit den Schultern gezuckt und gesagt ich solle Bilder machen und mich am Montag melden (Freitag 16Uhr). Dies habe ich auch getan.

Nach ca. 1 Woche hatte ich die Rückmeldung das es behoben werden wird. Aber ohne Begründung oder Entschuldigung. Über eine Wertminderung wolle man sich Gedanken machen....

Laut Werkstatt müsste ich den Schaden bei Verkauf nicht angeben. Naja mir geht es eigentlich weniger um eine Wertminderung, sondern darum, dass es ordentlich Instandgesetzt wurde. Wenn der Schweller wirklich durch ein Blechkleid geschützt ist und nur dieser eingedellt war, dann ist für mich die Sache ok und das Autohaus kann sich als Wertminderung bei meiner nächsten Inspektion/Reifenkauf erkenntlich zeigen.

Hatte mehr Angst, dass die Werkstatt etwas vertuschen möchte und mir einfach nur einen Verbogenen Schweller gerade gezogen hat. 🙂

Zitat:

@gti_3006 schrieb am 19. Juni 2018 um 08:40:23 Uhr:


Mir ist der Schaden aufgefallen als ich einsteigen wollte. Von der Werkstatt hat sich natürlich niemand dazu gemdlet. Daraufhin bin ich zur Empfangsdame gegangen und habe dies gesagt. Sie hat mit den Schultern gezuckt und gesagt ich solle Bilder machen und mich am Montag melden (Freitag 16Uhr).

Nach ca. 1 Woche hatte ich die Rückmeldung das es behoben werden wird. Aber ohne Begründung oder Entschuldigung.

Allein diese dreiste Vorgehensweise würden mich dazu veranlassen, der Werkstatt keinen Cent zu schenken.

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Zitat:

@gti_3006 schrieb am 19. Juni 2018 um 08:40:23 Uhr:


Laut Werkstatt müsste ich den Schaden bei Verkauf nicht angeben.

Selbstverständlich muss ein reparierter Schaden am Schweller beim Verkauf angegeben werden, und daher ist auch eine Wertminderung angebracht. Wenn man schon Schäden an tragenden Teilen der Karosserie nicht angeben muss, was bitte dann? Absolut absurde Aussage, die zum dreisten Verhalten dieser Werkstatt passt.

Falls es Diskussionen gibt: Dass die Werkstatt den Schaden auf ihre Kosten repariert kann man quasi als Schuldeingeständnis werden. Warum sollte sie so etwas aus "Kulanz" machen, wenn sie sich selber nicht als Verursacher des Schadens ansieht?

Auf irgendwelches "Entgegenkommen" beim Reifenkauf oder der nächsten Inspektion würde ich mich gar nicht erst einlassen. Wieso solltest du dir vorschreiben lassen was du mit der Wertminderung machst und wo du deinen nächsten Reifenkauf tätigst oder Service machst? Bei so einem Betrieb sollte man sich ohnehin zwei Mal überlegen, ob man denen das Auto nochmal überlassen möchte.

Bist du zufällig ADAC-Mitglied?

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 19. Juni 2018 um 08:44:28 Uhr:



Zitat:

@gti_3006 schrieb am 19. Juni 2018 um 08:40:23 Uhr:


Laut Werkstatt müsste ich den Schaden bei Verkauf nicht angeben.

Selbstverständlich muss ein reparierter Schaden am Schweller beim Verkauf angegeben werden, und daher ist auch eine Wertminderung angebracht. Wenn man schon Schäden an tragenden Teilen der Karosserie nicht angeben muss, was bitte dann? Absolut absurde Aussage, die zum dreisten Verhalten dieser Werkstatt passt.

Falls es Diskussionen gibt: Dass die Werkstatt den Schaden auf ihre Kosten repariert kann man quasi als Schuldeingeständnis werden. Warum sollte sie so etwas aus "Kulanz" machen, wenn sie sich selber nicht als Verursacher des Schadens ansieht?

Auf irgendwelches "Entgegenkommen" beim Reifenkauf oder der nächsten Inspektion würde ich mich gar nicht erst einlassen. Wieso solltest du dir vorschreiben lassen was du mit der Wertminderung machst und wo du deinen nächsten Reifenkauf tätigst oder Service machst? Bei so einem Betrieb sollte man sich ohnehin zwei Mal überlegen, ob man denen das Auto nochmal überlassen möchte.

Bist du zufällig ADAC-Mitglied?

Ja bin auch im ADAC 🙄

Mhhhhh, hab es jetzt für mich so eingeordnet, dass kein Schaden am Schweller, sondern am Blech um den Schweller ist und somit eher kosmetischer Natur ist.

Ich werde erstmal abwarten was mir die guten Herren erzählen. Laut Aussage ist die Reparatur dokumentiert worden. Danach bewerte ich wie ich weiter vorgehe oder ob es schlüssig ist.

Ich werde berichten! 🙂

Was glaubt ihr eigentlich wieviel gebrauchte Autos jeden Tag in Deutschland verkauft werden bei denen wirkliche Unfallschäden nicht genannt werden ? Bei denen der Tacho frisiert wird .
Bei denen versteckte Mängel existieren ?

Ich will das nicht schönreden oder rechtfertigen.
Aber um einen " kosmetischen Schaden " der zudem repariert wurde einen Tanz zu machen ist schon albern und wirklichkeitsfremd.

Ich frag mich manchmal, wer Weltfremd ist.
Man muss zwar nicht alles auf die Goldwaage legen, aber es ist nun mal kein Steinschlag oder Fingernagelkratzer am Griff.

Zitat:

@gti_3006 schrieb am 19. Juni 2018 um 09:41:22 Uhr:


Ja bin auch im ADAC 🙄

Falls alle Stricke reißen sollten hast du dann eine Rechtsschutzversicherung für alles was das Auto betrifft, explizit werden auch Streitigkeiten mit Werkstätten genannt.

Zitat:

@gti_3006 schrieb am 19. Juni 2018 um 09:41:22 Uhr:


Mhhhhh, hab es jetzt für mich so eingeordnet, dass kein Schaden am Schweller, sondern am Blech um den Schweller ist und somit eher kosmetischer Natur ist.

Du bist so zu stellen, als wäre der Schaden nie entstanden. Dazu gehört neben einer fachgerechten Reparatur in solch einem Fall auch eine Wertminderung, da du beim Wiederverkauf den Vorschaden angeben musst. Bei einem Schaden am Schweller steht das in meinen Augen völlig außer Frage. Das Fahrzeug hat somit einen Makel.

Zitat:

@gti_3006 schrieb am 19. Juni 2018 um 09:41:22 Uhr:


Laut Aussage ist die Reparatur dokumentiert worden.

Schön für die Werkstatt, aber Hauptsache

du

hast alles dokumentiert.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 19. Juni 2018 um 11:34:52 Uhr:


Was glaubt ihr eigentlich wieviel gebrauchte Autos jeden Tag in Deutschland verkauft werden bei denen wirkliche Unfallschäden nicht genannt werden ? Bei denen der Tacho frisiert wird .
Bei denen versteckte Mängel existieren ?

Schlimm genug, aber deshalb muss er das jetzt nicht genauso machen oder auf dem von der Werkstatt verursachten Wertverlust sitzen bleiben.

Bevor man hier heftig über Wertminderung diskutiert, sollte man zunächst mal die genauen Kenndaten des betroffenen PKW kennen.
Laut Signatur des TE ist der Wagen jetzt 4,5 Jahre alt und wurde laut Spritmonitor allein in 2014 über 22.000 km bewegt. Er hat also sehr wahrscheinlich derzeit über 100.000 km auf dem Tacho. Lieber TE, ist das so?

Patrick

Eine Wertminderung fällt auch bei älteren Fahrzeugen an. Das tut also bestenfalls im Hinblick auf die Höhe der Wertminderung etwas zur Sache. Grundsätzlich ging es um die nicht nachvollziehbare Aussage der Werkstatt, dass solch ein Schaden nicht angegeben werden müsse, was in meinen Augen eine dreiste Lüge ist, denn die Werkstatt muss so etwas wissen. Beim bisherigen Ablauf ist wohl eine gewisse Skepsis gegenüber der Vorgehensweise dieses Betriebs geboten.

Nun ja, es gibt bekanntlich verschiedene Modelle zur Ermittlung der Wertminderung.
Je nach Ermittlungsmodell gibt es Grenzen von 4-6 Jahren Alter oder/und 100.000 km Laufleistung.
Wobei diese Grenzen heutzutage etwas kritischer/vorsichtiger gesehen werden. Quelle.

Die Sache ist ärgerlich, ohne Frage, und das Kommunikationsverhalten der Werkstatt ist nicht OK. Grundsätzlich ist jeder nicht-Bagatellschaden anzugeben. Jedoch erscheint mir bei der hier vorliegenden Kombination aus Laufleistung, Fahrzeugalter und Schaden (nur Blech überm Schweller, nicht das tragende Teil) die in Frage kommende Wertminderung zu gering, um darum ein Fass aufzumachen.

Die Werkstatt soll ihr Reparaturprotokoll abliefern, und wenn die Arbeit gut gemacht wurde, wäre das für mich OK.

Patrick

So ist es !

Da fallen mir hierzulande ganz andere Tatbestände ein welche einen wirklichen Anspruch auf Wertminderung begründen würden.

Ist man da auch so eifrig in der Durchsetzung von Gerechtigkeit und Wahrheit wie bei einem Schönheitsschaden ?

Ugolf, das ist jetzt nichts persönliches, aber in letzter Zeit schweifst du in nahezu jedem Thread ab, kommst vom Hundertsten ins Tausendste und behelligst die Leute mit irgendwelchen Lebensweisheiten. Auch wenn du damit im Kern oft Recht hast, bleibt doch bitte mal beim Thema.

Zitat:

@patba schrieb am 19. Juni 2018 um 12:12:28 Uhr:


Laut Signatur des TE ist der Wagen jetzt 4,5 Jahre alt und wurde laut Spritmonitor allein in 2014 über 22.000 km bewegt. Er hat also sehr wahrscheinlich derzeit über 100.000 km auf dem Tacho. Lieber TE, ist das so?

Alter ist korrekt aber Laufleistung ist 80.000km...

Wie gesagt... Vielen Dank für eure Beiträge! Ich werde erstmal abwarten was kommt. Ich habe bis jetzt alles dokumentiert und nun mal sehen was kommt. War bis dato auch immer zufrieden mit dem Händler, deswegen bin ich zwar nun etwas skeptisch, aber denke das es sich regeln wird.

Natürlich ist es kein Neuwagen mehr und ein Gebrauchsgegenstand, aber trotzdem will ich den Sachverhalt korrekt lösen.

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