Scheinwerfer vergilben

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hallo allerseits!

Wie auf dem Foto zu sehen, fangen meine Scheinwerfergläser an zu vergilben.
[Edit:] Je nach Bildschirm ist die Färbung evtl. nicht zu erkennen. Live sieht man aber, dass es nicht mehr so farblos ist wie noch vor ein paar Jahren.

1. Frage:
Ist eine Vergilbung tüvrelevant, solange die Gläser nicht trübe werden?

2. Frage:
Kann eine Politur, welche die Trübung entfernen kann, auch die Vergilbung beseitigen? (ungeachtet des Verlustes der ABE bei einer Politur, also rein hypothetisch natürlich)

Besten Dank schon mal und einen guten Start in die neue Woche!

Scheinwerfer
21 Antworten

Zitat:

@m_moench schrieb am 23. Oktober 2022 um 17:32:44 Uhr:



Doch, man darf. Nur wird nach dem polieren noch Klarlack aufgetragen. Da gibt es 2K- Lacke aus der Dose, reicht für 2 Scheinwerfer und hält ein paar Jahre.

M.M.

du weißt schon was ich meine ;-) Wir alle tun es

In Deutschland ist es laut StVzO verboten...aber in Deutschland ist ja auch fast alles verboten.

Jeder soll machen wie er lustig ist und gut. Es werden paar tausendstel Millimeter abgetragen....

Ein Aufbereiteter Scheinwerfer ist 1000 mal sicherer und hilfreicher als ein Vergilbter/matter

Und der TÜV merkt davon gar nichts.

Zitat:

@thriller.12 schrieb am 23. Oktober 2022 um 17:49:03 Uhr:



Zitat:

@m_moench schrieb am 23. Oktober 2022 um 17:32:44 Uhr:



Doch, man darf. Nur wird nach dem polieren noch Klarlack aufgetragen. Da gibt es 2K- Lacke aus der Dose, reicht für 2 Scheinwerfer und hält ein paar Jahre.

M.M.

du weißt schon was ich meine ;-) Wir alle tun es

In Deutschland ist es laut StVzO verboten...

Ich bin da ein Fan von Originalliteratur.

Worauf in der StVzO beziehst du dich da?

M.M.

https://www.adac.de/.../?...

... Die Scheinwerfer selbst zu polieren ist verboten. Diese Verordnung ist laut
§ 22a Absatz 7
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gesetzlich verankert:

Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht müssen in einer Bauart ausgeführt sein, die amtlich genehmigt ist.
Die Bauart von Scheinwerfern darf keinerlei Veränderungen durchlaufen.
In der Fach-Sprache fallen die Scheinwerfer unter die Bezeichnung „typgenehmigte Bauteile“.
Hieraus ergeben sich zwei Gründe, die das eigenständige Polieren von Scheinwerfern als gesetzeswidrig definieren:

A: Als Privatperson erhalten Sie keine Bauartgenehmigung.

B: Die Schweinwerfer-Politur erzeugt eine neue Beschaffenheit der Oberfläche und dies ist nicht zulässig.

Beide Bedingungen sprechen dafür, dass das die eigenständige Scheinwerfer-Aufbereitung verboten ist.

Das Resultat: Durch diese Veränderung der Beschaffenheit erlischt die Typgenehmigung des Scheinwerfers und somit auch die Zulassung des gesamten Pkw.

.. so jetzt genug der Klugscheisserei.. weiter im Text 😉

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OK,
die haben wirklich nicht alle Latten am Zaun.
Wegen vergammelter Scheinwerfer habe ich den Tüv schon nörgeln höern, aber nie wegen aufbereiteter Scheinwerfer? Nee

M.M.

Ich will den Prüfer echt sehen der erkennt dass ein Scheinwerfer aufbereitet wurde.

Da ist es wieder, das Problem zw. Theorie und Praxis. 😁

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