Scheibe tauschen nach zwei monaten Teilkasko
Hab einen Steinschlag in der Frontscheibe der bis zum TÜV im Juni durch wechsel der Scheibe beseitigt werden muss. Kleben ist an dieser Stelle lt. Gesetzgeber nicht möglich. Nun hatte ich sowieso mal vor eine Teilkasko abzuschliessen. Wenn ich die Versicherung jetzt abschließe sind das bis Juni nur zwei Monate. Meint ihr das würde Probleme bei der Regulierung des Schadens geben? Gibt es eine Zeit die man mindestens bei einer Versicherung versichert sein muss bevor die einen Schaden übernehmen?
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ronn111
Also wie sich manche hier aufblasen ist schon sehenswert!😁 Sicherlich, wenn man stur nach den Versicherungsbestimmungen geht, ist das was der Theardersteller vor hat, nicht `hasenrein`. Allerdings wette ich mal, das 98% aller Moralapostel, die hier auf Martin eindreschen, es in der Praxis genauso machen, wenn´s draufankommt, nur aber dann wahrscheinlich nicht den Arsch in der Hose haben dies zuzugeben.
Du solltest nicht von der eigenen Einstellung auf 98% der Forennutzer extrapolieren.
Ich hatte bei meinem alten Fahrzeug nur eine Haftpflicht, wenn es solche schäden gab hab' ich sie eben selbst bezahlt - ich wusste ja, dass ich das riskiere.
Ich find's nicht in Ordnung wenn jemand Geld aus meinen Teilkasko-Beiträgen klaut, genauso wie dieser Versicherungsbetrüger es nicht lustig findet, wenn ich einfach seine Nebelscheinwerfer klaue, weil meine einen steinschlag haben.
Frei nach dem Motto "Der Steinschlag hätte ja auch bei ihm passieren können"
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Ich find's nicht in Ordnung wenn jemand Geld aus meinen Teilkasko-Beiträgen klaut, genauso wie dieser Versicherungsbetrüger es nicht lustig findet, wenn ich einfach seine Nebelscheinwerfer klaue, weil meine einen steinschlag haben.
Frei nach dem Motto "Der Steinschlag hätte ja auch bei ihm passieren können"
das ist ne völlig andere geschichte. dachte eigentlich das thema hier wär langsam mal durch.
nee matze, du weisst doch: Einmal Moralapostel - immer Moralapostel...! 😁 (tradition verpflichtet...) *fg*
ich glaube der thread sollte eh geschlossen werden, bevor das ganze noch in streit ausartet...
@ freigraf ]{laus
Ich glaube du ´extrapolierst` da gerade was falsch, das ist nicht meine Einstellung sondern meine Erfahrung, ein kleiner aber feiner Unterschied! 😉
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Zitat:
Original geschrieben von matze328
das ist ne völlig andere geschichte. dachte eigentlich das thema hier wär langsam mal durch.
Ne, es ist zimlich das gleiche, ausser dass man beim Versicherungsbetrug viele Leute um einen kleinen Betrag betrügt. Aber die Grundeinstellung ist die gleiche.
Und.. ob das Thema durch ist? Eigentlich schon, da hier nicht nur zu illegalen sondern auch zu unmoralisch/unsozialen Handlungen ermuntert wird.
Zitat:
Original geschrieben von Ronn111
@ freigraf ]{laus
Ich glaube du ´extrapolierst` da gerade was falsch, das ist nicht meine Einstellung sondern meine Erfahrung, ein kleiner aber feiner Unterschied! 😉
Ich entschuldige mich - du extrapolierst von deinem Umfeld (also deiner Erfahrung) auf diese Gruppe. 🙂
Gib es auf ]{laus, wir als Moralapostels werden das nie begreifen.
Was mir am aller unverstädlichsten ist und ewig ein Rätsel bleiben wird, ist, das diese Leute auch noch Stolz darauf sind, wenn sie jemanden übers Ohr hauen.
Mir wäre das peinlich.
Im Prinzip beweist man doch damit nur, dass man zu blöd oder zu faul ist, auf legale Art und Weise genug Geld zu verdienen, um seine Hobbys zu finanzieren.
Zitat:
Original geschrieben von BimJeam
Gib es auf ]{laus, wir als Moralapostels werden das nie begreifen.
Was mir am aller unverstädlichsten ist und ewig ein Rätsel bleiben wird, ist, das diese Leute auch noch Stolz darauf sind, wenn sie jemanden übers Ohr hauen.
Mir wäre das peinlich.
Im Prinzip beweist man doch damit nur, dass man zu blöd oder zu faul ist, auf legale Art und Weise genug Geld zu verdienen, um seine Hobbys zu finanzieren.
1. Bin ich nicht stolz drauf jemanden über`s Ohr zu hauen, sofern man in diesem Fall überhaupt davon reden kann.
2. Wurde ich selber schon mal von einer Versicherung über`s Ohr gehauen und hab keine Kohle gesehen.
3. Da ich genug Geld auf legale Art und Weise verdiene um mir andere Hobbys zu leisten, ist das Auto für mich nur ein Gebrauchsgegenstand.
Zitat:
Original geschrieben von matze328
1. Bin ich nicht stolz drauf jemanden über`s Ohr zu hauen, sofern man in diesem Fall überhaupt davon reden kann.
2. Wurde ich selber schon mal von einer Versicherung über`s Ohr gehauen und hab keine Kohle gesehen.
3. Da ich genug Geld auf legale Art und Weise verdiene um mir andere Hobbys zu leisten, ist das Auto für mich nur ein Gebrauchsgegenstand.
1. ja kann man
2. na und ? steck es weg wie ein Mann oder klage dagegen und hol dir dein "Recht"
3. dann kauf dir ne neue Scheibe und gut ist....
Hi
heute ist es Passiert :-(
habe mir heute mittag einen Steinschlag eingefangen,stimmt es das ich bei Carglas nicht einmal die SB bezahlen muss?
(habe natürlich TK)
Zitat:
Original geschrieben von StinkeBear
Hi
heute ist es Passiert :-(
habe mir heute mittag einen Steinschlag eingefangen,stimmt es das ich bei Carglas nicht einmal die SB bezahlen muss?
(habe natürlich TK)
Jepp!
Sehr schön dann werde ich da mal anrufen, leider ist der nächste Carglass laden 35km von mir entfernt.Aber wenn ich dadurch die SB spare ist das auch verkraftbar.
Ist aber nicht nur bei Carglass so, frag einfach mal bei einer Werkstatt in deiner Nähe nach!
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von StinkeBear
habe mir heute mittag einen Steinschlag eingefangen,stimmt es das ich bei Carglas nicht einmal die SB bezahlen muss? (habe natürlich TK)
Dies gilt aber nur bei der Reparatur des Steinschlages. Beim Austausch der Scheibe ist die SB fällig.
Moin,
Matze328 ... Im Grunde ist es egal ... WIE DEINE Sicht der Dinge in diesem Fall ist.
Die Sache ist hier sehr KLAR gesetzlich geregelt.
Fakt ist, du besitzt einen Glasschaden. Dieser ist EINGETRETEN, als du NICHT versichert warst. Jetzt möchtest du eine Versicherung abschließen und diese deinen Schaden regulieren lassen.
Punkt ist, du nimmst hier eine Leistung in Anspruch, welche dir NICHT zusteht, da der Schaden bereits da war.
Juristisch gesehen behauptest du aber im ZWEIFELSFALL an EIDES STATT, das der Schaden NACH Vertragsabschluss eingetreten ist.
In DIESEM Moment begehst du einen juristisch ASTREINEN Versicherungsbetrug. So sieht es der GESETZGEBER, so sieht es die Versicherung, so wird es im Zweifel ein Staatsanwalt und ein Richter sehen und die Chance erwischt zu werden ist größer als du denkst.
Und NUR und AUSSCHLIESSLICH diese Argumentationskette ist die relevante. Und der Vergleich mit den Nebelscheinwerfern ... ist nicht mal so abwegig ... das trifft es eigentlich ganz gut.
Also NOCHMALS mein Hinweis ... Lass es sein, besorg' dir lieber eine passende Scheibe vom Schrott. Denn du hast dadurch im Falle des Erwischtwerdens NUR NACHTEILE !
MFG Kester
Ich sagte ja bereits das ich die Versicherung nicht wegen des Steinschlagschlags abschließe, sondern um überhaupt mal ne TK zu haben. Die neue Scheibe kostet mit Einbau 250 Euro. Ob ich nun 250 selber oder 150 Euro mit Versicherung zahle ist mir eigentlich wurst. Es wäre nur ein bisschen günstiger gewesen.
Ich wollte nur mal ein paar Meinungen dazu hören. Die Diskusion ist nur aufgekommen weil man von einigen Herren gleich als Versicherungsbetrüger und dergleichen beschimpft wird, obwohl ich den Versicherungsbetrug noch gar nicht begangen habe. Das ist so ähnlich wie nen Steinschlag abzurechen der überhaupt nicht da ist oder wie das aus der Luft gegriffene Beispiel mit dem NSW.