Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Warum sollten sie das tun?
Sie haben doch eine funktionierende und vom KBA abgesegnete Lösung.😉
Jetzt auf einen einzigen externen Anbieter angewiesen sein und dann noch unter Zwang hohe Preise zahlen zu müssen, wird man nicht akzeptieren. Ein paar AGR zu reparieren, dürfte günstiger sein, als alle Fahrzeuge umzurüsten. Zumal VW doch weiterhin erfolgreich verkauft. So schlecht ist der Ruf anscheinend nicht.
Das verringert aber nicht die Folgekosten wenn der (unzufriedene) Kunde dann mit defekter AGR, defektem Motor oder defektem Injektor auf der Matte steht und die Kostenübernahme oder zumindest eine Beteiligung an den Kosten verlangt.
Kennen wir doch: verlangen kann der Kunde viel, was er bekommt, ist erfahrungsgemäß dürftig. Zwar nicht in jedem Fall, aber doch idR.
Da sag die Erfahrung aktuell etwas anderes, da werden Sachen zu 100% übernommen die garnichts mit der Problematik zu tun haben bzw. auch schon vor dem Update genau die selben "Probleme" gemacht haben.
Ähnliche Themen
Dann hätte sich ja tatsächlich mal jemand von seinem hohen Ross herabbewegt und Zeichen der Zeit erkannt. Gut so.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 17. März 2017 um 22:20:47 Uhr:
Da sag die Erfahrung aktuell etwas anderes, da werden Sachen zu 100% übernommen die garnichts mit der Problematik zu tun haben bzw. auch schon vor dem Update genau die selben "Probleme" gemacht haben.
Aber nur wenn zu 100% der Service in einer VW Vertragserkstatt durchgeführt wurde.
Dann wäre man aber auch selbst Schuld wenn man meint bei einem so jungen Auto am Service sparen zu können.
Wobei ich jetzt nicht weiß ob das aktuell wirklich relevant ist oder ob man da im Sinne der Kundenzufriedenheit auch drüber hinweg sieht.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 17. März 2017 um 22:53:04 Uhr:
Dann wäre man aber auch selbst Schuld wenn man meint bei einem so jungen Auto am Service sparen zu können.Wobei ich jetzt nicht weiß ob das aktuell wirklich relevant ist oder ob man da im Sinne der Kundenzufriedenheit auch drüber hinweg sieht.
Liegt wohl auch an der Wekstatt.
http://www.motor-talk.de/.../...-update-abgasskandal-t5855591.html?...
Das ist ja VW PKW und nicht VWN das sind zwei paar Schuhe auch wenn die Probleme die selben sind 😉
Es sind halt zwei eigenständige Marken mit ihren eigenen "Spielregeln".
Zitat:
@boxor schrieb am 17. März 2017 um 18:12:27 Uhr:
Autobild. Damit werden die EU5 zu EU6d, also besser als EU6 und halten das auch im Fahrbetrieb
Ich habe das Zitat deines Textes bewusst bei dem ersten Wort begonnen, denn dann wird die Qualität der Informationen deutlich.
Denn es ist leider 1. falsch, dass EU6d besser als EU6 sein soll und zweitens werden "die" Grenzwerte sicher nicht in allen Betriebszuständen eingehalten.
Die aktuell für Typprüfungen gültige Norm für PKW ist bereits EU6W, das ist die Norm, mit der der Caddy 4 zugelassen ist. Und ein SCR-System nimmt Einfluss auf die Stickoxide, alle anderen einzuhaltenden Emissionen interessieren sich für die Ammoniakreaktion herzlich wenig.
Zudem bin ich gespannt, wie bei einem Nachrüstsystem das Einfrier-/ Heizungsproblem des SCR- Tanks gelöst wird, v.a. bei fast leerer Batterie. Und wie funktioniert die Anzeige- / Warn- und Stillegungsstrategie bei leerem oder nicht funktionierendem SCR?
Hast Du bessere Infos, dann bitte Belege. Ich hatte meine Infos nur aus dem Artikel und von der Herstellerseite. EU6w schrieb ich nicht, interessiert für die blaue Plakette auch nicht. Im Artikel steht ganz klar auch im Fahrbetrieb – daher ist auch der AdBlue Verbrauch höher als bei Serienautos mit EU6 (das ist Herstellerinfo). Dort steht auch die elektrische Heizung beschrieben, also keine Kältethemen. Die Lösung gibt's übrigens schon länger für LKW, sie wurde jetzt nur verkleinert. LKW kommen viel später auf Temperatur in der Stadt. Dass die Lösung nur NOx angeht, ist bei SCR nun mal so. NOx ist aber gerade das Problem beim EA189 Diesel. DPF/Oxi hat er weiterhin. (Störungs)meldungen kommen ganz normal im Kombiinstrument, das System hängt im CAN.
Die Radiosendung geht wohl auf die Ankündigung von Müller zur Umrüstung EU5 auf EU6 zurück, die ist auch bei http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../ besprochen.
Hier ein Link zur Beschreibung des Herstellers, dort auch weitere Links zu PEMS Messungen (sic - Fahrbetrieb) und vor allem dem Datenblatt mit technischer Beschreibung (runterscrollen): http://baumot.twintecbaumot.de/produkte/bnox-scr-system/. PKW testen sie wohl noch aber wie gesagt ist es dort nur verkleinert.
Ich habe nichts gegen Problembeschreibungen. Belege sind aber hilfreicher als Gemoser aus dem hohlen Bauch.
Einerseits fühle ich mich von VW betrogen und erwarte, dass der Mangel beseitigt wird mit einer Garantie des Herstellers und Gewährleistung des Händlers für mindestens 2 weitere Jahre ab der Umrüstung (wobei ich noch eine Neuwagen-Garantieverlängerung auf 5 Jahre habe - was würde mit dieser passieren?). Andererseits würde ich durchaus verstehen, wenn VW nicht begeistert ist, eine Verbesserung für betroffene Kfz kostenlos anzubieten, welche über das juristisch Gebotene hinausgeht. Das sollte man abwägen. Wer klagt, hat aber ggf. die Möglichkeit, mit mehr Druck zu verhandeln für einen Vergleich.
Wie unterscheiden sich denn die o.g. Spielregeln zwischen VW und VWN? (also Nutzfahrzeuge wie der Caddy, wobei der für mich ein Pkw und kein Lkw ist 😉
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 18. März 2017 um 17:59:40 Uhr:[/
Wie unterscheiden sich denn die o.g. Spielregeln zwischen VW und VWN? (also Nutzfahrzeuge wie der Caddy, wobei der für mich ein Pkw und kein Lkw ist 😉
Das würde mich auch interessieren.
Die Freigabe der Kostenübernahme/Beteiligung läuft über einen anderen Weg auch unterscheiden sich wohl die Höhen der Freigaben.
Ob ihr den Caddy als PKW seht ist völlig egal er wird nunmal von VWN vertrieben und nicht von VW "PKW".