Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 18. März 2017 um 19:39:46 Uhr:
Die Freigabe der Kostenübernahme/Beteiligung läuft über einen anderen Weg
Zitat:
auch unterscheiden sich wohl die Höhen der Freigaben.
Was heist das denn ?
VWN = besser als VW - Oder VWN = Schlechter als VW ?
Das ist kein "gemoser aus dem hohlen Bach". Belege kann es nur geben, wenn es wirklich angeboten wird. In anderen Foren hier bei MT ist allerdings die Rede davon, dass sie EU5 SCR Autos auf EU6 bringen wollen. Das kann ich mir tatsächlich vorstellen, da die Vernetzung des Systems mit dem Auto da schon vorhanden ist...
Zum Zeitvertreib.... 😉
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Hier ein Hinweis auf ein Urteil des
LG Düsseldorf vom 09.05.2016, 23 O 195/15- Thema (zitiert von Einträgen bei dejure):
Zitat:
Erwerb eines Fahrzeugs mit Rußpartikelfilter - Aufklärungspflicht
Zitat:
Regelmäßig Freibrennen des Diesel-Rußpartikelfilters notwendig: Verkäufer trifft eine Hinweispflicht
Zitat:
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw aufgrund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen wegen Verletzung der Hinweispflicht und Beratungspflicht
Zitat:
Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autokauf - hier zur Freibrennfahrten
Vielleicht für den Einen oder die Andere hier interessant...
Bei aller Freundschaft, hier gehen die eigentlichen Beiträge in der Flut deiner Links so langsam unter. Tut das in dieser Masse wirklich Not?
Zitat:
@Tabaluga27 schrieb am 21. März 2017 um 16:16:53 Uhr:
Bei aller Freundschaft, hier gehen die eigentlichen Beiträge in der Flut deiner Links so langsam unter. Tut das in dieser Masse wirklich Not?
Ja, das tut Not.
So kann sich der betrogene ea189 Fahrer wenigstens informieren.
Außerdem sind doch hier schon seit Ewigkeiten keine "eigentlichen Beiträge" mehr gepostet worden.
Schließlich heißt das hier: Sammelthread EA189 Problematik.
Wenn es dich stört, dann mußt du es ja nicht lesen.
Ja, nur eben ist das hier ein Caddyforum. Wenn es also in den Links um Caddys oder zumindest 1,6er gegen würde, hätte ich auch nichts gesagt, aber du "schleppst hier alles an". MT sorgt zudem mit unzähligen redaktionellen Beiträgen dafür, dass wirklich jeder der über die Hauptseite oder die App herkommt bestens informiert wird.
Zitat:
@Tabaluga27 schrieb am 21. März 2017 um 16:16:53 Uhr:
Bei aller Freundschaft, hier gehen die eigentlichen Beiträge in der Flut deiner Links so langsam unter. Tut das in dieser Masse wirklich Not?
Hier bei MT gibt es schon eine Menge der selbsternannten EA189 Detektiven. Für die meisten ist das andauernde Berichten sämtlicher Infos egal ob nachgewiesen oder nicht scheinbar wirklich zum Hobby geworden. Ich weiß gar nicht was die machen wollen, wenn alle Fahrzeuge umgerüstet sind.
Ihr müsst es ja nicht lesen und könnt mich auf Eure Ignorieren-Liste setzen.
Übrigens macht es m.E. bei gerichtlichen Verhandlungen keinen großen Unterschied, ob es z.B. ein 1.6 oder 2.0 L Motor ist, ob ein Caddy oder anderes Modell. Die Bemessung der erwarteten Gesamtlaufleistung zur Berechnung der Nutzungen hängt schon eher davon ab.
Ich freue mich immer, wenn hier jemand über technische Hintergründe zu möglichen Problemen nach einer Umrüstung berichtet (mit oder ohne Link zu weiteren Informationen und Berichten), was dann ggf. wiederum zu aktuellen Verfahren passt.
PS:
Und eins noch zum Satz bzgl. der "Detektiv-Arbeit": Hier schreibt ja wohl jeder aus Spaß an der Freude, ich ebenfalls. Ob es einem irgendwann einmal langweilig werden wird, ist alleine Sache des Schreibers. 😉
Am LG Arnsberg war in 7 Fällen verhandelt werden; in allen Fällen sollte es am 24.03.2017 eine Entscheidung geben.
Quelle: http://www.radiosauerland.de/.../-a4d0ae4a99.html
Am 24.03.2017 wurden nun 4 Urteile verkündet. Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die Autobesitzer den Kaufpreis zurückbekommen.
Quelle (leider sehr dürftig): http://www.radiosauerland.de/.../-4b4bf758f7.html
Beim LG Arnsberg werden für den 24.03.2017 sieben Verkündungstermine (alle um 12:15 Uhr) aufgelistet mit den folgenden Az.:
I-2 O 213/16
I-2 O 215/16
I-2 O 218/16
I-2 O 224/16
I-2 O 234/16
I-2 O 254/16
I-2 O 375/16
Ich nehme an, dass diese Az. zu den zuvor genannten Verhandlungen gehören. Leider bleibt unklar, welche Az. zu den Urteilsverkündungen gehören und was mit den restlichen drei Verhandlungen los ist:
http://www.lg-arnsberg.nrw.de/behoerde/sitzungstermine
PS:
Zwei Klagen gegen die Volkswagen AG wurden wohl außergerichtlich beigelegt. Über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart. Damit sind sechs von sieben Klagen erledigt (Mitteilung eines Mitstreiters).
PS2:
Dazu passend das Update von test.de mit allen Details (5 nicht 4 Urteile) in der Chronik der Ereignisse:
24.03.2017Erneut herbe juristische Schlappe für den Volkswagenkonzern und seine Händler: Das Landgericht Arnsberg hat heute fünf Urteile verkündet, wonach Händler Skandalautos zurückzunehmen haben und entweder den Kaufpreis erstatten oder einen neuen Wagen liefern müssen. In einem der Fälle war gleichzeitig auch VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Zu dieser Forderung fiel noch kein Urteil. Das Gericht gab VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen. In zwei weiteren Fällen hat das Gericht Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie jetzt über einen Vergleich. In beiden Fällen war VW direkt als Verkäufer von Skandalautos verklagt.
Sowie in der Liste der verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen:
Zu Klagen von Autobesitzern...
...gegen die Volkswagen AG
Landgericht Arnsberg, (Auflagen-)Beschluss vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 234/16
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler zur Sachmangelhaftung wegen eines VW Golf TDI. Er muss das Skandalauto zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.Gleichzeitig war in diesem Verfahren VW auch noch als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Wegen dieser Klage gab das Gericht VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 213/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Noch unbekannt, bitte melden
Besonderheit: Das Gericht hat das Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie über einen Vergleich. Verklagt war VW direkt als Verkäufer eines Skandalautos.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 218/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Noch unbekannt, bitte melden
Besonderheit: Das Gericht hat das Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie über einen Vergleich. Verklagt war VW direkt als Verkäufer eines Skandalautos.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 215/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 224/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Götz Rechtsanwälte, Berlin
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 254/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandalauto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 375/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, dem Käufer Zug um Zug gegen Rückgabe des alten einen neuen VW Passat mit korrekter Abgasreinigung zu liefern.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Arnsberg, (Teil-)Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 234/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler zur Sachmangelhaftung wegen eines VW Golf TDI. Er muss das Skandalauto zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Gleichzeitig war in diesem Verfahren VW auch noch als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Wegen dieser Klage gab das Gericht VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen.
[neu 24.03.2017]
Landgericht Hagen, Urteil vom 16.03.2017
Aktenzeichen: 4 O 93/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Tiguan 1.6 TDI Bluemotion, den VW direkt an den Kläger verkauft hatte. Das Landgericht billigte den bereits im Januar 2016 erklärten Rücktritt des Klägers und verurteilte VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Ein Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung sei entbehrlich gewesen; VW wäre wegen der fehlenden Freigabe der Änderungen im Motor und an der Motorsteuerung nicht in der Lage gewesen, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
[neu 27.03.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Egal wieviel Urteile zur Rücknahme jetzt hier noch gepostet werden, ich bin mit meinem zufrieden und werde ihn behalten.
Ich denke auch das es nun gut ist was posten von Urteilen in Bezug auf den Abgasskandal angeht. Haben jetzt glaube alle kapiert.
Wer will kann eben klagen und den Kauf Rückabwickeln. (die Chancen stehen nicht schlecht)
Feddich...
Gibt sicherlich auf Motortalk andere Foren (außer Caddy) wo man sich so richtig schön am Abgasskandal aufgeilen kann, da muss man jetzt nicht hier jedes weitere Urteil extra posten.(und da werden sicherlich noch einige kommen in nächster Zeit/ Könnte jetzt aus meiner Ecke jetzt auch noch alle Urteile dazu posten, super, und dann?). Wird irgendwann dann mal auch BOOORING.
Ein paar Vorher/Nacher- Vergleiche o. Defekte wären interessanter.