Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@Bell407 schrieb am 3. August 2017 um 21:22:09 Uhr:
Mal ne ganz andere Frage: gibts für die VW EA189 Motoren dann nochmal ein neues Softwareupdate? Auf Euro 6 oder so?
Ich bin nicht sicher, aber viele Meldungen lauteten, dass es für die kein weiteres Update gebe. Das wundert mich allerdings, denn ich dachte, das Update für die EA 189 Motoren sei dazu da, die in einen rechtskonformen Zustand zu bringen, nicht mehr. Aber die jetzt neu beschossenen Updates sollen ja (angeblich) die Emissionen im realen Fahrbetrieb verbessern. Viel Chaos momentan und kaum richtig gute und verbindliche Infos...
Zitat:
Viel Chaos momentan und kaum richtig gute und verbindliche Infos...
Man will sich doch nur über die Wahl retten.
Danach kommt garantiert die Blaue Plakette.
Da sind dann die Euro 5 Fahrzeuge raus, weil die nur mit Hardwarenachrüstung auf Euro 6 (Blau) kommen könnten.
Fahrverbot für 5 Jahre alte Fahrzeuge, krass!
Wobei die erst einmal rechtskräftig entschieden und umgesetzt werden müssen. Das kann schon noch dauern.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. August 2017 um 10:02:59 Uhr:
Fahrverbot für 5 Jahre alte Fahrzeuge, krass!Wobei die erst einmal rechtskräftig entschieden und umgesetzt werden müssen. Das kann schon noch dauern.
Dann sind die Autos mittlerweile auch 10 Jahre! 😁
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. August 2017 um 10:02:59 Uhr:
Fahrverbot für 5 Jahre alte Fahrzeuge, krass!Wobei die erst einmal rechtskräftig entschieden und umgesetzt werden müssen. Das kann schon noch dauern.
Wobei die Fahrverbote ja "nur" in Innenstädten gelten werden.
Außerdem wurden 2015 noch Euro 5 Diesel verkauft....Die sind gerade mal 2 Jahre alt.
Ja, ich dachte halt an meinen Caddy. 🙂 Und ich sehe es auch eher gelassen - in Bezug auf mich. Andere sind da nciht so locker, was ich auch gut verstehe. Vor allem geht es mir bei der "Panik" vor Fahrverboten mehr darum, dass es vor Gericht als gutes Argument herhalten könnte, weshalb man sich von dem Fahrzeug trennen will (vorausgesetzt, es handelt sich um einen Betrugs-Diesel/EA 189 Motor).
Hilfe zum Diesel-Desaster gefällig? (dies ist keine Werbung!)
http://www.finanztip.de/finanztip-email/aktuell/?utm_campaign=KW201731
PS:
Dort sind weitere Links zu FAQs, zu einem Blog und diversen weiteren Hintergrund-Infos inkl. der Rechte der Verbraucher zu finden. U.a. las ich dort z.B. folgenden Hinweis:
Zitat:
Die Anwaltskanzleien xxx [ich will hier keine Werbung machen] berichten, dass die Volkswagen AG in mittlerweile drei Verfahren keine Berufung eingelegt oder sie zurückgenommen hat. Die Urteile sind rechtskräftig (LG Braunschweig, Urteil vom 2. Dezember 2016, Az. 6 O 735/16; LG Bayreuth, Urteil vom 12. Mai 2017, Az. 23 O 348/16; LG Wuppertal, Urteil vom 26. April 2017, Az. 3 O 156/16). In all diesen Verfahren muss Volkswagen den Kaufpreis erstatten und den Wagen zurücknehmen. Die Käufer mussten sich hingegen anrechnen lassen, dass sie das Auto bis zur Rückgabe genutzt haben. Eine Wende im Umgang mit Klagen kann man das noch nicht nennen, aber es lässt hoffen, dass Betroffene zumindest schneller zu ihrem Recht kommen.
Außerdem ist das Urteil des LG Arnsberg vom 12.05.2017, Az. I-2 O 264/16, rechtskräftig.
Du hast den Artikel und die dort verlinkten Seiten gelesen? Dann wüsstest Du es. Aber in der kurzen Zeit war Dir das noch nicht möglich. 😉
Z.B.:
Zitat:
Es gibt aber keine Pflicht der betroffenen Autobesitzer, den Rückruf auch anzunehmen und das Software-Update aufspielen zu lassen. Inwieweit sich das auf die Zulassung auswirken kann, ist noch nicht geklärt. Da VW keine Garantie dafür übernimmt, dass der Motor nach der Umrüstung auf Dauer einwandfrei läuft, empfiehlt etwa der Rechtsdienstleister Myright*, das Fahrzeug nicht umrüsten zu lassen. Wer bereits in der Werkstatt war, hat dadurch seine Rechte aber nicht verloren, falls das Auto danach zum Beispiel viel mehr Sprit verbraucht.
Oder dies hier:
Zitat:
Neben den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag stehen auch sogenannte deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller im Raum (§§ 823, 826 BGB). Die Voraussetzungen sind streng, und der Schaden muss nachgewiesen werden. Ein Schaden liegt sicher vor, wenn das Fahrzeug seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert. Sollte nach der Nachbesserung der Spritverbrauch steigen oder die Fahrleistung sinken, wären das auch Schäden. Der Kunde kann den Kaufpreis auch als Schaden geltend machen, wobei das Gericht für die Zeit, die der Käufer das Auto fahren konnte, wahrscheinlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abzieht.
Wenn das nichts mit "Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik" zu tun hat...
Zitat:
@transarena schrieb am 4. August 2017 um 14:39:29 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. August 2017 um 10:02:59 Uhr:
Fahrverbot für 5 Jahre alte Fahrzeuge, krass!Wobei die erst einmal rechtskräftig entschieden und umgesetzt werden müssen. Das kann schon noch dauern.
Wobei die Fahrverbote ja "nur" in Innenstädten gelten werden.
Außerdem wurden 2015 noch Euro 5 Diesel verkauft....Die sind gerade mal 2 Jahre alt.
....das ist leider war.... 😰
Was ist eigentlich mit den falschen Angaben zu CO2?-Werten bei ca. 36.000 VW-Fahrzeugen? Über diesen zweiten Skandal spricht kaum jemand. Liegt das nur an der geringen Anzahl betroffener Fahrzeuge (falls die überhaupt stimmt)? Welche Modelle sind denn betroffen?
Immerhin hängt die Kfz-Steuer bei Erstzulassung eines Fahrzeugs seit dem 01.07.2009 auch vom CO2?-Ausstoß ab.
Dann muss man ja froh sein, dass keiner drüber redet! 😉
Manchmal bin ich ganz zufrieden, dass ich nur noch drei Benziner >=10 Jahre habe. 😉
Zwei gute alte Sauger und was mit dem TSI wird bleibt dann noch abzuwarten.
Keine Ahnung. 🙁
Aber auf den Hubraum pro Zylinder zurück gerechnet, macht der TSI den größten Schlürf. 😉 😛
Aber jetzt mal b2t. 😉
Zitat:
@solka schrieb am 7. August 2017 um 18:15:37 Uhr:
Artikel:
Millionen-Bußgeld droht - Justiz leitet Verfahren gegen Audi AG ein
http://www.n-tv.de/.../...ahren-gegen-Audi-AG-ein-article19971876.htmlVW-Manager in USA geständig - Packt der zweite „Dieselgate“-Insider aus?
http://www.ksta.de/.../...er-zweite--dieselgate--insider-aus--28119392