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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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Zitat:

@touranfaq schrieb am 30. Dezember 2016 um 10:49:48 Uhr:

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 30. Dezember 2016 um 10:21:33 Uhr:

Kind eingeschult am 01.09.2015, es geht ins dritte Schuljahr ab 01.09.2017 und nicht Ende Dezember 2016, Danke für die Aufklärung! :p

Der fragliche Satz lautetet "Der Abgasskandal geht in das dritte Jahr" und nicht "ist im dritten Jahr", und das ist, wenige Tage vor Jahreswechsel, nach wie vor eine völlig korrekte Aussage. Da kannst Du lollen wie Du willst.

Und jetzt zum letzten Mal:

Er geht im September 2017 ins dritte Jahr.

Lasst es doch frei nach Nuhr gut sein, ist ja nicht schlimm, wenn man mal korrigiert wird.

An VOX DEIs stelle schon, kann schon das Ego sehr angreifen...

Ach ja *oh oh oh*

Aber schon Lustig wieviele Seiten man mit einem Jahresvergleich vollmachen kann :o

Zitat:

@touranfaq schrieb am 30. Dezember 2016 um 10:49:48 Uhr:

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 30. Dezember 2016 um 10:21:33 Uhr:

Kind eingeschult am 01.09.2015, es geht ins dritte Schuljahr ab 01.09.2017 und nicht Ende Dezember 2016, Danke für die Aufklärung! :p

Der fragliche Satz lautetet "Der Abgasskandal geht in das dritte Jahr" und nicht "ist im dritten Jahr", und das ist, wenige Tage vor Jahreswechsel, nach wie vor eine völlig korrekte Aussage. Da kannst Du lollen wie Du willst.

Ich gebe Dir Recht, für den gemeinen VW-"Kritisierer" (Synonym: VW-Basher) klingt es einfach besser: "Der Skandal geht in das dritte Jahr" obwohl dieser erst seit 1 Jahr und gute 3 Monaten bekannt geworden ist! :p

Zitat:

@es.ef schrieb am 30. Dezember 2016 um 10:57:11 Uhr:

Und jetzt zum letzten Mal:

Er geht im September 2017 ins dritte Jahr.

Nein, weil ein Jahr vom 01.01. bis 31.12. geht. Zumindest in Europa, manche Länder halten das anders. Es geht, wie gesagt, nicht um den "Geburtstag", sondern um die Kalenderjahre. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:00:59 Uhr:

Ich gebe Dir Recht, für den gemeinen VW-"Kritisierer" (Synonym: VW-Basher) klingt es einfach besser: "Der Skandal geht in das dritte Jahr" obwohl dieser erst seit 1 Jahr und gute 3 Monaten bekannt geworden ist! :p

Klar, alles VW-Basher :rolleyes:!

Zitat:

@es.ef schrieb am 29. Dezember 2016 um 23:18:19 Uhr:

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 29. Dezember 2016 um 22:44:12 Uhr:

Zitat:

Gott sei Dank!

Wenn das Kind am 01.09. 2015 geboren ist, geht es doch nicht am 01.01.2017 schon ins dritte Jahr?!

Nein, aber nach dem 01.09.2017!

Ja langsam wird es peinlich. Was haben wir am Wochenende? Richtig, den 1.1.2017.

Somit ist der Dieselgate im zweiten Jahr, so schwer ist das doch nicht.

Dazu braucht man in der Grundschule 30 min inkl. Übungen. Bei MT dauert es etwas länger.

Peinlich ist hier nur deine Begriffstutzigkeit und die deiner "Danke"-Drücker! Das der Skandal 2017 ins 3. Jahr geht ist Fakt, das genaue Datum (01.01.2017) habt ihr ins Spiel gebracht, um zu versuchen eure abstrusen Gedankengänge halbwegs zu verteidigen. Versuch definitiv gescheitert!

[Beitrag editiert - Sachlich bleiben - MT-Moderation]

 

Jubi weisst du woran mich das erinnert :D

Guckt mal hier:

https://m.youtube.com/watch?v=SexNPSD6YaA

Und schön bis fast zum Ende gucken ;)

Zitat:

@GolfCR schrieb am 30. Dezember 2016 um 10:50:30 Uhr:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 30. Dezember 2016 um 00:30:56 Uhr:

http://www.swr.de/.../

VW-Abgasaffäre geht 2017 weiter

Keine TÜV-Plaketten ab 1. Juli

Hört sich doch gut an für die, die es verweigern wollen, also hat man bis Juni wohl Zeit wenn du vorher zum TÜV musst...

Vielleicht haben dann auch Leute, die kein Update haben das Auto schon verkauft?!

Edit: 2017 werden alle das Update haben, was sie mit ihrem Wagen danach machen sieht man dann an der Zufriedenheit!

Japp, im Juni 2017 zum TÜV und schon hat man Ruhe bis Juni 2019, ohne Update. ;)

Sozusagen JA ;)

Sofern nicht das kba oder Zulassungsstelle doch noch entscheidet durch zu gehen.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:21:51 Uhr:

 

Japp, im Juni 2017 zum TÜV und schon hat man Ruhe bis Juni 2019, ohne Update. ;)

So kann man es machen, aber ob die Preise angesichts dieser Ansage weiter so stabil bleiben wage ich Mal zu bezweifeln... Offensichtlich setzt sich jetzt überall die Meinung durch dass die Fahrzeuge ohne Update illegal unterwegs sind (was ich von Anfang an so gesehen habe).

Hallo gibt es mittlerweile schon 1.6er TDis mit 105 PS die ein Update erhalten haben? Welche erfahrungen gibt es da? Ich habe meinen Golf 6 mit diesem Motor verkauft....

Deshalb meine Frage....

Ich möchte euch in den letzten Zügen des alten Jahres ganz sicher nicht den Spaß verderben.

Die TÜV-Abnahme ist nicht entscheidend.

Sollte irgendwann (nach Wahlen ...) eine Zwangsstillegung tatsächlich durchgeführt werden, erfolgt diese aufgrund der fehlenden BE, weswegen keine Zulassung erfolgen durfte.

BE (+), also Zulassungsfähigkeit, erst ab Update.

Bis dahin Duldung, allenfalls mit Übergangsfrist, wie üblich.

So sah und sieht der Deal zwischen Staat im Staate (VW) und Staat (D) aus.

Eine TÜV-Plakette ist und bleibt bei alledem lediglich ein unbedeutendes "Aufkleberli".

Zitat:

@superfodi schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:45:12 Uhr:

 

Hallo gibt es mittlerweile schon 1.6er TDis mit 105 PS die ein Update erhalten haben? Welche erfahrungen gibt es da? Ich habe meinen Golf 6 mit diesem Motor verkauft....

Deshalb meine Frage....

Guck mal hier

http://www.motor-talk.de/.../...-update-abgasskandal-t5855591.html?...

Zitat:

@P990i schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:53:03 Uhr:

Ich möchte euch in den letzten Zügen des alten Jahres ganz sicher nicht den Spaß verderben.

Die TÜV-Abnahme ist nicht entscheidend.

Sollte irgendwann (nach Wahlen ...) eine Zwangsstillegung tatsächlich durchgeführt werden, erfolgt diese aufgrund der fehlenden BE, weswegen keine Zulassung erfolgen durfte.

BE (+), also Zulassungsfähigkeit, erst ab Update.

Bis dahin Duldung, allenfalls mit Übergangsfrist, wie üblich.

So sah und sieht der Deal zwischen Staat im Staate (VW) und Staat (D) aus.

Eine TÜV-Plakette ist und bleibt bei alledem lediglich ein unbedeutendes "Aufkleberli".

Fazit: Lass uns mal abwarten was 2017 noch auf uns und VW zukommt!

Tz Tz Tz....hat VW wieder den Kunden falsche Hoffnungen gemacht:

http://www.wz.de/.../...ch-nicht-alle-umruestungen-genehmigt-1.2345032

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