Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

825 weitere Antworten
825 Antworten

Zitat:

@Luxury-Gap schrieb am 2. September 2018 um 11:39:20 Uhr:


Ich habe jetzt den Widerspruch eingelegt und hoffe, dass die sich lange Zeit lassen. Den Widerspruch kriegt man auch ohne Rechtsanwalt hin, falls man keine Rechtsschutz hat. Mit der Begründung sollte man sich nicht allzuviel Zeit lassen, sonst entscheidet die Behörde auch ohne die Begründung. Es kommt aber auch wohl drauf an, wie der Bearbeiter drauf ist. Aber hoffen wir mal auf den typischen Beamten, der viiiiiiiiieeel Zeit hat. :-)

Hallo,

halt uns mal auf dem Laufenden, was bei Deinem Einspruch rauskommt. Viel Erfolg dabei.

Gruß Hans-Jürgen

@Luxury-Gap, gibt es da fertige vordrucke für Widerspruch, oder hast du selber was geschrieben? Ich will das jetzt auch machen , nur leider kein Plan was ich da reinschreiben soll. Bekam gestern den Brief ,ich soll das Update mit einer Frist von 2 Wochen durchführen lassen.Im voraus Danke.

Ich bitte auch.

Also ich warte erstmal die offizielle behördliche Anordnung ab (kostet in unserem Fall etwa 40€) und reize die dort gesetzte Widerspruchsfrist voll aus. Allein auf das Mangelbeseitigungsschreiben reagiere ich nicht

Ähnliche Themen

Zitat:

@quattro 1 schrieb am 3. September 2018 um 16:27:08 Uhr:


@Luxury-Gap, gibt es da fertige vordrucke für Widerspruch, oder hast du selber was geschrieben? Ich will das jetzt auch machen , nur leider kein Plan was ich da reinschreiben soll. Bekam gestern den Brief ,ich soll das Update mit einer Frist von 2 Wochen durchführen lassen.Im voraus Danke.

Da gibt es leider kein Muster oder Vordruck. Ich habe das selbst gemacht und hatte echt schon überlegt, ob ich den Text hier zur Verfügung stelle.

Übrigens war ich erstmal mit 50 EURO dabei. Ich weiß nicht, ob ich das Geld zurück bekomme, wenn ich vor Gericht gewinne. Aber mir geht es erstmal um Zeitgewinn. Und der Plan scheint aufzugehen. ;-)

Hi. Also wenn du den Text mit mir/uns teilen willst, wäre ich sehr dankbar! Gerne auch per PN.

Hy,
mich hat es letzte Woche doppelt erwischt.

Erst kein TÜV bekommen und mittags war das Schreiben vom Landratsamt im Briefkasten
"Sollte bis zum genannten Termin keine Mängelbeseitigung vorliegen, müssen wir zur
Vermeidung erheblicher Verkehrsgefährdung entsprechend § 5 Fahzeug Zulassungs'
Verordnung die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durch den
Vollzugsdienst auf ihre Kosten "

Mein Anwalt hat zu mir gemeint ich soll das Update machen da es sonst schwer wird ein TÜV zubekommen.

Wie sind eure Erfahrungen dazu?

Ich werde in ein paar Tage mal die HU ohne Update probieren. Mal sehen...
Update kommt danach und dann etwas später der Tuner mit AGR Off. Aus die Maus.

Habe gerade einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen , mit einer letzten Frist von 28 Tagen , bevor der Sharan stillgelegt wird. Kann ich jetzt noch was machen ?
Bin dankbar für einen Tipp.

Zitat:

@sand04 schrieb am 4. September 2018 um 17:01:09 Uhr:


Habe gerade einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen , mit einer letzten Frist von 28 Tagen , bevor der Sharan stillgelegt wird. Kann ich jetzt noch was machen ?
Bin dankbar für einen Tipp.

Natürlich - lies einfach so 10-15 Beiträge weiter oben. Die Schreiben werden im Moment in der Breite versendet.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 4. September 2018 um 16:15:58 Uhr:


Ich werde in ein paar Tage mal die HU ohne Update probieren. Mal sehen...
Update kommt danach und dann etwas später der Tuner mit AGR Off. Aus die Maus.

Bin ich mal gespannt, bitte dann berichten.

Hallo zusammen,

ein Bekannter gab mir folgendes Urteil des Verwaltungsgericht Halle. Kein TÜV ohne Diesel-Update! Wer seinen Diesel nich nachrüstet bekommt keinen TÜV!

In einem Eilverfahren hatte ein betroffener Dieselbesitzer versucht seine verweigerte Plakette zu bekommen. Er hatte den Mangel "812 E Motormanagment / Abgasreinigungssystem - Ausführung unzulässig".

Das Gericht entschied auch bei laufender Klage auf Fahrzeugrücknahme muss das Update durchgeführt werden, auch ohne Rücksicht auf das wirtschaftliche Interesse des Fahrzeugbesitzers.

Aktenzeichen 7B83/18HAL vom 12.03.2018

Gruß Hans-Jürgen

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?...

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 6. September 2018 um 13:19:08 Uhr:


http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?...

"In diesem Verfahren spielt allein die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges eine Rolle."
Seit wann hat die Abgasreinigung etwas mit Verkehrssicherheit zu tun?
Für mich nicht nachvollziehbar, zumal das Fahrzeug ohne Update jahrelang mit erteilter Plakette in Verkehr war.

Mit dem erhöhtem Schadstoffausstoß wird die Gesundheit der Allgemeinheit (wenn man es so nennt) gefährdet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen