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Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Rauchen gefährdet die Gesundheit noch mehr. Wird da was gegen getan? nö.
Dumme Spinnerei ist das alles nur. Deshalb gibt es auch so viele Verweigerer (rechtens eigentlich).
Ich war damals so dumm und hab ohne viel nachzudenken zum Update zugesagt. Naja.

Klar hätte man damals auch die alte Software wieder aufspielen lassen können auf privatem weg, aber das Geld war mir zu teuer und auf das rumgerenne und evtl. Stress hatte ich keine Lust.

Ja, Aufdrucke auf den Schachteln. An Rauchern verdient der Staat, an den Autofahren so oder so. Es wird halt als unnötige Belastung anderer ausgelegt, wobei ich Zigaretten auch aus zig Metern Entfernung rieche und es mich nervt...

Ich bin derzeit genau in derselben Situation. Aktuell läuft bei dem Landgericht Bielefeld die Klage gegen den Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Sharan. Termin wurde verlegt auf den 24.11.2018.
Die Zulassungsstelle des hiesigen Kreises droht mir jetzt mit Stilllegung meines Sharan´s zum 18.09.2018, da es sich ja hier um einen erheblichen Mangel handelt. Da komme ich mir doch wie ein großer Umweltsünder vor, der seine alten Elektrogeräte am Wald abstellt. Na ja, dann habe ich mir gedacht, jetzt doch dieses Update durchführen zu lassen und habe ein entsprechendes Schreiben vorbereitet. Es beinhaltet, dass ich dieses Softwareupdate lediglich unter Vorbehalt durchführen lasse, um die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs nicht zu verlieren. Weiter lehne ich die Rückrufaktion und das in deren Rahmen vorgesehene Update als Nachbesserungsmaßnahme ab. Ich werde weiter meine Ansprüche trotz Teilnahme an der Rückrufaktion geltend machen.

Gestern hatte ich einen Termin bei dem Händler, wo ich das Auto bestellt hatte. Eine Unterschrift wurde mir im entsprechenden Autohaus nach langer Wartezeit verweigert. Ich bin sodann unverrichteter Dinge wieder vom Hof gefahren. Mittwoch habe ich bei einem freien VW-Händler noch einen weiteren Termin. Sollten auch die mir die Unterschrift verweigern, stecke ich in der Zwickmühle.

Es ist doch unstrittig, dass es sich um einen Mangel handelt und dieser ist doch nun durch die Rückrufaktion bestätigt. Es sollte doch nachvollziehbar sein, dass man zu dem Update genötigt wurde. Ansonsten abmelden und einen Leihwagen für die Zeit nehmen, was wohl aber teuer werden könnte, solltest du verlieren.

Zitat:

@frape.72 schrieb am 8. September 2018 um 11:48:09 Uhr:


Ich bin derzeit genau in derselben Situation. Aktuell läuft bei dem Landgericht Bielefeld die Klage gegen den Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Sharan. Termin wurde verlegt auf den 24.11.2018.
Die Zulassungsstelle des hiesigen Kreises droht mir jetzt mit Stilllegung meines Sharan´s zum 18.09.2018, da es sich ja hier um einen erheblichen Mangel handelt. Da komme ich mir doch wie ein großer Umweltsünder vor, der seine alten Elektrogeräte am Wald abstellt. Na ja, dann habe ich mir gedacht, jetzt doch dieses Update durchführen zu lassen und habe ein entsprechendes Schreiben vorbereitet. Es beinhaltet, dass ich dieses Softwareupdate lediglich unter Vorbehalt durchführen lasse, um die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs nicht zu verlieren. Weiter lehne ich die Rückrufaktion und das in deren Rahmen vorgesehene Update als Nachbesserungsmaßnahme ab. Ich werde weiter meine Ansprüche trotz Teilnahme an der Rückrufaktion geltend machen.

Gestern hatte ich einen Termin bei dem Händler, wo ich das Auto bestellt hatte. Eine Unterschrift wurde mir im entsprechenden Autohaus nach langer Wartezeit verweigert. Ich bin sodann unverrichteter Dinge wieder vom Hof gefahren. Mittwoch habe ich bei einem freien VW-Händler noch einen weiteren Termin. Sollten auch die mir die Unterschrift verweigern, stecke ich in der Zwickmühle.

Hallo,

ich würde sofort ein Einschreiben mit Rückschein an den Vorstand von VW mit Deinem Hinweis, Du wirst zu dem Update gezwungen und machst es unter Vorbehalt usw. lässt Du es notgedrungen aufspielen mit allen Angaben zu Deinem Fahrzeug mit der FIN Nummer lossenden. Parallel vielleicht als qualifiziertes Fax mit detailliertem Zustellbericht. Damit ist dokumentiert welchen Textinhalt Du geschickt hast. Dann kann hinterher niemand sagen in dem Brief war nur ein weißes Blatt drin.

Mit dem Fax würde ich es auch mit dem VW Partner direkt vor dem Werkstattbesuch machen. Dann ist auch dort nachweisbar Dein Protest dokumentiert.

Was sagt Dein Anwalt dazu?

Gruß Hans-Jürgen

Da die Sache der Stillegung ein getrenntes Verfahren zu dem bisherigen ist, muss ich erst wieder eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung haben. Gegen diese habe ich bereits in dem anderen Verfahren geklagt und bei dem OLG Düsseldorf nach über 18 Monate gewonnen. Ich überlege noch, wie ich weiter vorgehe. Danke erstmal für deinen Rat.

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

Zitat:

Nun gehts endlich los: (Thema Hardwarenachrüstungen)

http://www.spiegel.de/.../...selnachruestung-zugelassen-a-1222566.html

und Twintec kommt in den nächsten Wochen:

http://www.spiegel.de/.../...-zur-hardware-nachruestung-a-1222236.html

Und los gehts:

https://dieselnachruestung.eu/#register

VG

Registrierte Fahrzeuge Stand 10.09.2018 = 1.360, bin etwas - über diese kleine Zahl - überrascht, aber ok, muss ja jeder für sich entscheiden.... VG

(auf https://solutions.baumot.de/produkte/bnox-scr-system/ entdeckt...)

Bnox-registrierung

@Luxury-Gap, danke für dein Musterschreiben.
Was hat die Zulassungsstelle den dir darauf geantwortet?

Zitat:

@quattro 1 schrieb am 10. September 2018 um 19:33:08 Uhr:


@Luxury-Gap, danke für dein Musterschreiben.
Was hat die Zulassungsstelle den dir darauf geantwortet?

Dass die Zulassungsstelle dem Widerspruch nicht abhelfen kann und das Verfahren an das Landesverwaltungsamt als Widerspruchsbehörde abgeben wird.

Und ich hoffe das wird dauern ... 😉

Ok. Vielen dank!
Werde jetzt auch Widerspruch einlegen und hoffen,dass die Behörden total überlastet sind.

Zitat:

@quattro 1 schrieb am 10. September 2018 um 20:19:12 Uhr:


Ok. Vielen dank!
Werde jetzt auch Widerspruch einlegen und hoffen,dass die Behörden total überlastet sind.

Die völlig unbeabsichtigte Überlastung der Behörden kommt uns natürlich zufälligerweise entgegen ... ;-)

Das stimmt :-)
Jetzt wollte ich den Widerspruch verfassen und dabei gesehen, dass ich noch garkein Aktenzeichen habe, wahrscheinlich nur ein Infoschreiben, wo steht, ich soll Update durchführen und nachweisen, dass es erledigt ist, und wenn ich es nicht mache, müssen Sie mir den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Heisst das, ich kann mich erstmal zurücklehnen und warten bis die Betriebsuntersagung kommt?
Danke.

Zitat:

@quattro 1 schrieb am 11. September 2018 um 11:30:47 Uhr:


Das stimmt :-)
Jetzt wollte ich den Widerspruch verfassen und dabei gesehen, dass ich noch garkein Aktenzeichen habe, wahrscheinlich nur ein Infoschreiben, wo steht, ich soll Update durchführen und nachweisen, dass es erledigt ist, und wenn ich es nicht mache, müssen Sie mir den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Heisst das, ich kann mich erstmal zurücklehnen und warten bis die Betriebsuntersagung kommt?
Danke.

Ja, das scheint wohl so zu sein. In etwa 2-3 Wochen kommt dann ein Bescheid mit Zustellungsurkunde. So richtig offiziell. Aber dann musst du handeln. Und hoffentlich ohne Anordnung des Sofortvollzugs, den nur das Verwaltungsgericht aufheben kann. Der Widerspruch alleine hilft dann nicht. Die Behörden in Deutschland handhaben das wohl unterschiedlich.

Ich habe heute auch den Widerspruch eingereicht. Mangel festgestellt am 14.08., Bescheid vom 23.08., Beseitigungsfrist 30 Tage

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