3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)
Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.
Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.
Zitat:
FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:
Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:
https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing
Vielen Dank für euer Mitwirken!
Polmaster
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.
Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.
A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005
Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.
Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.
Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.
Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.
Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!
Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.
4363 Antworten
Getriebe interessiert ja keinen. Es geht ja um die Software vom Motor.
Zitat:
@dr7 schrieb am 10. November 2021 um 10:56:45 Uhr:
Ja, habe jetzt auch einige angeschrieben und die meinen es gebe keine Probleme beim TÜV, wenn nur Getriebe geflashed wird.
Besonders bei 23Z2Werds wohl einfach mal probieren denke ich
Zitat:
@andy84 schrieb am 10. November 2021 um 12:41:39 Uhr:
Getriebe interessiert ja keinen. Es geht ja um die Software vom Motor.
Doch, denn falls ein Teil der "x" Aktion ein Getriebeupdate ist, kann man die Getriebesoftware NICHT ändern, wenn man legal bleiben möchte. Das gilt erstmal allgemein gesprochen (konkret wäre z.B. die 23x6). Die 23Z2 ist zum Besten meines Wissens kein Pflichtupdate. Da sieht es insgesamt dann anders aus.
Ja, kann man.
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Hello,
meine Erfahrungen:
3.0BTDI musste nun das Update durchgeführt werden.
Motorlauf ist nun deutlich schlechter.
- Motor -
Vor Update: 4G0907589 A 0004, Nach Update: 4G0907589 G 0003
- Getriebe -
Vor Update: 4G0927158 AA 1006, Nach Update: 4G0997749 1001
Plan war, zuallererst einmal MSG zurückzuflashen. Anschließend via Boot ein Backup ziehen und CALID / CVN -Anpassung und wieder aufspielen.
Allerdings:
Flashen der alten Software an Motorsteuergerät mit ODIS-E (12.2.0 und 9.2.2 probiert) funktioniert nicht: "keine gültige Flash-Session"
EXPECTED-IDENTS und Versionskontrolle war bei beiden Versionen deaktiviert.
Hab leider sonst keine Idee mehr, kenne niemanden mit VCP + entsprechenden VCP-Modul.
Zitat:
@quetschnsepp schrieb am 12. November 2021 um 09:32:39 Uhr:
Hello,meine Erfahrungen:
3.0BTDI musste nun das Update durchgeführt werden.
Motorlauf ist nun deutlich schlechter.- Motor -
Vor Update: 4G0907589 A 0004, Nach Update: 4G0907589 G 0003
- Getriebe -
Vor Update: 4G0927158 AA 1006, Nach Update: 4G0997749 1001Plan war, zuallererst einmal MSG zurückzuflashen. Anschließend via Boot ein Backup ziehen und CALID / CVN -Anpassung und wieder aufspielen.
Allerdings:
Flashen der alten Software an Motorsteuergerät mit ODIS-E (12.2.0 und 9.2.2 probiert) funktioniert nicht: "keine gültige Flash-Session"
EXPECTED-IDENTS und Versionskontrolle war bei beiden Versionen deaktiviert.Hab leider sonst keine Idee mehr, kenne niemanden mit VCP + entsprechenden VCP-Modul.
Und jetzt? Ka was du nun hier damit erreichen willst? Besorg dir vcp und gut ist frf drauf ende
Ich denke auch, dass du hier nicht mehr Hilfe für das Flashen bekommen wirst - zumindest offiziell. Es ist (leider) streng genommen illegal, da du damit einen Zustand für Abgassystem + Getriebe wiederherstellst (oder auch nur teilweise) die so nicht freigegeben sind. Also auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des PKWs nach sich zieht 😉
Zitat:
Neu geregt und dann Erfahrungen teilen? Harter Tobak.
Genau so ist es ;-)
Ich lese schon länger als Gast mit und wollte festhalten, dass ein Downgrade in diesem Fall nicht funktioniert. Genau dieser Fall steht so noch nirgends. Was ist das Problem? Ist das nicht gewollt?
Exakt- jeglicher Umbau welche die allgemeiner Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges gefährdern dürfen hier nicht geteilt werden oder nach Support angefragt werden.
Sei es DPF entfernen, AGR-Rate verändern, Abgasanlagen außerhalb der Regelung, eigene Umbauten am Airbag (das sind alles die Klassiker) ... oder eben der Versuch die SW auf einen nicht freigegeben Stand zurückzuflashen.
Jetzt aber wieder BackToTopic...