S213 E 400 d Tausch der Ölpumpe nach 45.000 km – gilt für viele E 350 d, E 400 d mit OM656
Hallo liebe Mercedes Freunde,
insbesondere liebe 350d / 400d Freunde,
da ich auf dieser Plattform und auch sonst nirgends im Internet etwas zu diesem Thema gefunden habe, ich jetzt davon betroffen war,
und es auch manche von euch treffen kann / wird, hier mal mein Erfahrungsbericht – mit Bildern!
Mercedes hat innerhalb eines Zeitraums minderwertige Ölpumpen verbaut.
Die Folge davon ist, dass das Fahrzeug in den Notlauf geht und dieses Problem langfristig nur mit dem Tausch der Ölpumpe gelöst werden kann.
Zunächst hört sich das Ganze nicht so schlimm an, jedoch muss bei den Fahrzeugen in denen der OM656 steckt, der gesamte Motor, das Getriebe und die gesamte Vorderachse ausgebaut werden.
Da diese Wartung mit mindestens einer Woche berechnet wird, entstehen Kosten in Höhe von über 10.000€.
Das Problem tritt i.d.R zwischen 40.000 und 60.000 km auf.
Genaue Bauzeiträume kann ich nicht sagen.
Der GLC, GLE und GLS sind wahrscheinlich eher nicht betroffen, da diese Modelle nicht die ersten, sondern die Letzen mit diesem Motor sind.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind aber E-Klasse als W213 und S213, CLS, S-Klasse (Serie 222) und G-Klasse betroffen.
Jetzt aber zu meiner Erfahrung:
Das Fahrzeug habe ich an einem Montagmorgen bei meiner Werkstatt des Vertrauens abgegeben. Nachdem ich dann wie gesagt, von einer Woche ausging wurde daraus zwei und schlussendlich 3 Wochen, in denen ich meine E Klasse nicht zur Verfügung hatte.
Ich habe das Fahrzeug jetzt wieder abholen dürfen und war erstmal froh, dass es überhaupt gelaufen ist.
In nächster Zeit werde ich dann alles weitere wie Laufgeräusche des Motors, die Spur des Fahrzeugs, usw. ausgiebig testen.
Abschließend kann ich nur jedem einzelnen, der ein Fahrzeug mit der 350d oder 400d Motorisierung besitzt, raten die Garantieverlängerung abzuschließen, da dieses Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit – und wenn mit sehr hohen Kosten verbunden ist.
Damit Ihr auch mal seht, wie eine E-Klasse (hier als S213) ohne Vorderachse, Getriebe und Motor aussieht ein paar Bilder.
Ich würde mich sehr auf eure Berichte freuen, wenn ihr auch davon betroffen seid / wart.
Liebe Grüße
Euer Jonas
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Mercedes Freunde,
insbesondere liebe 350d / 400d Freunde,
da ich auf dieser Plattform und auch sonst nirgends im Internet etwas zu diesem Thema gefunden habe, ich jetzt davon betroffen war,
und es auch manche von euch treffen kann / wird, hier mal mein Erfahrungsbericht – mit Bildern!
Mercedes hat innerhalb eines Zeitraums minderwertige Ölpumpen verbaut.
Die Folge davon ist, dass das Fahrzeug in den Notlauf geht und dieses Problem langfristig nur mit dem Tausch der Ölpumpe gelöst werden kann.
Zunächst hört sich das Ganze nicht so schlimm an, jedoch muss bei den Fahrzeugen in denen der OM656 steckt, der gesamte Motor, das Getriebe und die gesamte Vorderachse ausgebaut werden.
Da diese Wartung mit mindestens einer Woche berechnet wird, entstehen Kosten in Höhe von über 10.000€.
Das Problem tritt i.d.R zwischen 40.000 und 60.000 km auf.
Genaue Bauzeiträume kann ich nicht sagen.
Der GLC, GLE und GLS sind wahrscheinlich eher nicht betroffen, da diese Modelle nicht die ersten, sondern die Letzen mit diesem Motor sind.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind aber E-Klasse als W213 und S213, CLS, S-Klasse (Serie 222) und G-Klasse betroffen.
Jetzt aber zu meiner Erfahrung:
Das Fahrzeug habe ich an einem Montagmorgen bei meiner Werkstatt des Vertrauens abgegeben. Nachdem ich dann wie gesagt, von einer Woche ausging wurde daraus zwei und schlussendlich 3 Wochen, in denen ich meine E Klasse nicht zur Verfügung hatte.
Ich habe das Fahrzeug jetzt wieder abholen dürfen und war erstmal froh, dass es überhaupt gelaufen ist.
In nächster Zeit werde ich dann alles weitere wie Laufgeräusche des Motors, die Spur des Fahrzeugs, usw. ausgiebig testen.
Abschließend kann ich nur jedem einzelnen, der ein Fahrzeug mit der 350d oder 400d Motorisierung besitzt, raten die Garantieverlängerung abzuschließen, da dieses Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit – und wenn mit sehr hohen Kosten verbunden ist.
Damit Ihr auch mal seht, wie eine E-Klasse (hier als S213) ohne Vorderachse, Getriebe und Motor aussieht ein paar Bilder.
Ich würde mich sehr auf eure Berichte freuen, wenn ihr auch davon betroffen seid / wart.
Liebe Grüße
Euer Jonas
2680 Antworten
Du musst es selber machen, bei den jetzigen Temperaturen kannst du dann auch immer erneut kontrollieren Dann hast du einen direkten Vergleich, denn nur du weißt, bis wohin du aufgefüllt hast.
Ok werde später sibals Motor kalt ist anschauen in dem entsprechend auffüllen Und beobachten. Im Unterdrucksystem wurde ja kontrolliert und keine Flüssigkeit gefunden
Zitat:
@Aleto schrieb am 13. Januar 2022 um 19:49:16 Uhr:
Mein Meister hat mich heute informiert, dass die ersten Anschreiben zur Terminierung der Maßnahme raus gehen. Eine Lieferung der Umschaltventile ist eingetroffen. Im Gegensatz zur Theorie von Walter sollen diese hier auch grundsätzlich getauscht werden https://www.motor-talk.de/.../...d-e-400-d-mit-om656-t6980742.html?...Auf meine Frage, was denn passiert, wenn nach dem Tausch ein Schaden eintritt, bekam ich (natürlich) keine verbindliche Auskunft. Er geht aber davon aus, dass (sollte es überhaupt noch zu Schadenfällen kommen) weiterhin auf Kulanz repariert wird. Aktuell hat er einen 5 Jahre alten 213er mit 180 Tkm zum Pumpentausch da. Müsste dann ja ein früher 2017er sein...
Aleto
Zitat:
@splashbiturbo schrieb am 13. Januar 2022 um 20:00:35 Uhr:
Was sind den diese Umschaltventile? Sind das die agr Ventile?
Hallo zusammen und @Aleto @splashbiturbo
die Aussage "deines Meisters" ist deckungsgleich mit dem Text in der Kundenvorabinformation zur Rückrufaktion 20090008 Kühlmittelpumpe OM656 und OM654:
"Im Rahmen eines Rückrufs werden wir daher an Ihrem Fahrzeug als vorsorgliche Maßnahme ein Softwareupdate durchführen und das elektrische Umschaltventil tauschen."
... die Kommunikation gemäß Rückrufdatenbank:
"Aufgrund eines fehlerhaften Umschaltventils der Abgasrückführung kann es zu erhöhter Brandgefahr kommen." und "Softwareupdate und Austausch des elektrischen Umschaltventils."
lässt m. E. Zweifel aufkommen. Hier ist im Kontext von einem fehlerhaften Umschaltventil die Rede, welches ausgetauscht werden soll.
Der Hinweis von @AstraCoupe18 hilft hier weiter:
Zitat:
@AstraCoupe18 schrieb am 31. Dezember 2021 um 15:04:24 Uhr:
Beim 654 ist ein Umschaltventil für Kühlmittelpumpe und ein Umschaltventil für Hochdruck AGR vorhanden. Das Niederdruck AGR ist NICHT unterdruckgesteuert sondern elektr.
Zitat:
Anfang aus der Beschreibung
"Der Hochdruck-Abgasrückführungs-Stellantrieb ist ein Klappenventil, das bei Bedarf über einen elektrischen Aktuator geöffnet werden kann.
Das CDI-Steuergerät steuert den Hochdruck-Abgasrückführungs-Aktuator nach einem Leistungskennfeld an. Durch Variation der Ansteuerung wird die
Rückführrategeregelt."
Zitat:
Ende
Nicht vom Rückruf betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum bis 26.01.2017 und ab 13.10.2021.
Vom Rückruf betroffen sind Fahrzeuge, die eine Änderung in der Ansteuerungsvorgehensweise der Kühlmittelpumpe, eingeflossen am Band oder nachträglich in einem MB-Service-Betrieb erhalten haben.
Abhilfe: Softwareupdate (Schaltung Kühlmittelpumpe) und ...
... sollte es bei der Aussage "deines Meisters" bleiben, werden nicht nur fehlerhafte, wenn mit Kühlmitteltröpfchen beaufschlagte elektrische Umschaltventile ausgetauscht, sondern auch solche, die nicht fehlerhaft sind, wenn kein "Eintrag von Kühlmittel in den Unterdruckkreislauf" vorliegt.
Plausibel, weil das Hochdruck-AGR-Ventil mit dem Unterdrucksystem verbunden ist oder etwa ein Vehikel?
Einmal angenommen, die während des Rückrufs festgestellte Fehlerquote liegt bei 35% und die Selbstkosten betragen 20% vom KVP, MB würde ca. 42.000.000 Euro für den vorsorglichen Austausch nicht fehlerhafter elektrischer Umschaltventile aufwenden. (848517 x 0,65 x 76 Eur)
LG, Walter
@WalterE200-97 hey Walter. Da du das mega Fachwissen hast möchte ich kurz was ganz anderes fragen. Sorry wegem Thema Wechsel.
Wie du vielleicht schon mitbekommen hast plagt mich ein Problem seit langer Zeit. Vor ca 30000 km hatte ich einen Getriebeupdate und diese Armaturentafel wurde gefilzt. Das Ganze wurde beim ersten Service mit ca 15000 km gemacht. Seitdem habe ich so ein nervendes Tickertn im teillast. Nicht immer gleich stark und auch nicht gleiche Drehzahl… aber im teillast. Kein fehlereintrag. X mal Werkstatt aber nix rausgekommen. Was meinst du dazu? Vorab Dankeschön
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Zitat:
@splashbiturbo schrieb am 19. Januar 2022 um 18:06:49 Uhr:
[...] ein nervendes Tickertn im teillast
Hallo @splashbiturbo ,
wir sind hier zu "99% Amateure", dazu zähle ich auch.
Meinst du dieses Thema mit der von dir geschilderten Auflösung? Ich bin an dieser Stelle überfragt.
Zitat:
@splashbiturbo schrieb am 26. April 2021 um 13:02:54 Uhr:
Zitat:
@splashbiturbo schrieb am 20. April 2021 um 12:17:28 Uhr:
Ja sicher werde berichten.
Wird zwar kein Defekt sein da es über 1 Jahr präsent ist aber das nervt. Drosselklappe, Regelventil oder sonst was. Wie du sagst muss es eine Erklärung geben.... Und nicht nur ArbeitsgeräuschSo wie gesagt berichte ich was aus dem Besuch in der Werkstatt wegen das tickern geworden ist.
Ich fahre, serviceleiter nebenan und Techniker hinten. Die beiden Herrschaften konnten erstmal nichts hören. So.....dann habe ich dem Techniker angeboten selber zu fahren.
WUNDER.... Er hört dieses helles Tickern.
Dabei muss ich erwähnen das ich seit dem letzten Tank mit Shell fuelsave.... (kein Premium) leiser ist. Weiss Gott warum.
Schlussendlich ist das ein normales Verbrennung oder einspritzgeräusch der Injektoren. Zur meiner Überzeugung hatte er einen 400d organisiert. Sind gefahren.... Und was soll ich sagen. Mehr oder weniger gleiche Geräusch. Der 400d fährt jeden Tag über 200 km und scheinbar konnte die längere Strecke eine Bedeutung auf dieses Tickern haben der bei dem probefahrzeug leiser ist.
Keine Fehler im Speicher und injektoren Werte alle in Ordnung. Also hohe einspritzdrucke ist die Erklärung.
Bis zum Rückruf Pumpe einfach abklemmen. Geht einfach und ist wirkungsvoll. Meiner braucht jetzt zwar ein wenig länger bis er warm ist aber das ist egal. Unterdruck bleibt somit rein von Glykol.
Hallo zusammen,
Nach Ablauf von Gewährleistungs-/Garantiefristen sollte kein Inspektionstermin ausgelassen werden, damit im Schadensfall ein Kulanzantrag nicht aussichtslos ist.
Ein Hersteller ist nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht zum kostenlosen Teiletausch bei einer Rückrufaktion verpflichtet.
MB grenzt mit dem vorliegenden Maßnahmenkatalog davon Fahrzeuge mit noch geltender vertraglicher Garantiezusage nicht ab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 16. Dezember 2008 (BGH-Az.: VI ZR 170/07) zwar nicht über einen Fahrzeugrückruf, trotzdem betrifft die Entscheidung auch Autobesitzer. Denn der Grundsatz lautet, dass ein Hersteller nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht zum kostenlosen Teiletausch bei einer Rückrufaktion verpflichtet ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...Zitat:
„Zur Abwendung von Gefahren, die Dritten durch die Nutzung von Produkten […] drohen, kann es auch in Fällen erheblicher Gefahren vielfach genügen, dass der Hersteller die betreffenden Abnehmer über die Notwendigkeit einer Nachrüstung oder Reparatur umfassend informiert“, so die Karlsruher Richter. Er müsse Kunden nur dabei unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen.
Ein Hersteller muss also nicht lebenslang ein fehlerfreies Produkt zur Verfügung stellen. Er haftet lediglich dafür, effektiv und zumutbar die vom fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren auszuschalten. Etwas anderes gelte nur in Sonderfällen vorsätzlicher Schädigung.
Fahrzeughersteller führen auch nach dem Urteil ihre jeweilige Rückrufaktion kostenlos für Kunden durch. Die Kulanz endet aber häufig bei den Folgekosten. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für die Fahrt zum und vom Betrieb und die Bereitstellung eines Ersatzwagens. Diesbezügliche Forderungen von Kunden sind verständlich, aber juristisch kaum durchsetzbar.
Dazu die Pressemitteilung des BGH zum Urteil v. 16.08.2008:
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...Zitat:
Der u. a. für Produkthaftung zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
Die deliktischen Sicherungspflichten des Herstellers nach Inverkehrbringen seines Produkts seien zwar nicht von vornherein auf die Warnung vor etwaigen Gefahren beschränkt.
Sie könnten insbesondere die Verpflichtung einschließen, dafür Sorge zu tragen, dass bereits ausgelieferte gefährliche Produkte möglichst effektiv aus dem Verkehr gezogen oder nicht mehr benutzt würden.
Die deliktische Herstellerhaftung sei jedoch nicht darauf gerichtet, dem Erwerber/Benutzer eine mangelfreie Sache zur Verfügung zu stellen, sondern lediglich auf den Schutz absoluter Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum.
Unter den Umständen des Streitfalles hat die Beklagte durch ihre Warnung der Pflicht zur Gefahrenabwehr genügt, weil sie davon ausgehen konnte, dass ihrer Warnung Folge geleistet wird.
Da sie zu weitergehenden Maßnahmen nicht verpflichtet war, musste sie auch nicht die Kosten der Nachrüstung tragen.
Der Hersteller spricht eine Warnung aus: "In der Zwischenzeit sollte das vom Rückruf betroffene Fahrzeug besonders umsichtig gefahren werden und die Nutzung auf das erforderliche Minimum beschränkt werden."
In der Warnung des Herstellers (Kundenvorabinformation) macht er es zu seiner Obliegenheit, in der Überschrift die Kühlmittelpumpe beim Namen zu nennen, im Maßnahmenkatalog jedoch nicht den Austausch des Bauteils Lagergehäuse der Kühlmittelpumpe mit den darin fest eingebauten Dichtungskomponenten zwischen Kühlmittel- und Unterdruckkreislauf vorzusehen, sondern auf Grund einer definierten Brandgefahr den Tausch eines ganz anderen im Unterdrucksystem eingebundenen Bauteils, und zwar des elektrischen Umschaltventils in der AGR-Hochdruckstrecke.
Zitat:
Funktion
"Der Hochdruck-Abgasrückführungs-Stellantrieb ist ein Klappventil, das bei Bedarf über einen elektrischen Aktuator geöffnet werden kann. Das CDI-Steuergerät steuert den Hochdruck-Abgasrückführungs-Aktuator nach einem Leistungskennfeld an. Durch Variation der Ansteuerung wird die Rückführrate geregelt."
Nach Ablauf der Gewährleistungspflicht ist der Hersteller nicht zum kostenlosen Teiletausch verpflichtet, er überzieht jedoch gleichermaßen die Fahrzeuge resp. die Fahrzeughalter mit Rechten aus noch geltender Gewährleistungs-/Garantiezusage mit seiner Haltung:
Softwareupdate (generell, zur Änderung der schadensverursachenden Kühlmittel-Pumpensteuerung ) und bei Schadenseintritt Folgeschäden,
Austausch des mit Kühlmitteltröpfchen beaufschlagten elektrischen Umschaltventils (wenn Kühlmittel in den Unterdruckkreislauf eingetragen worden ist), obwohl in diesem Falle die Dichtungskomponenten zwischen Kühlmittel- und Unterdruckkreislauf schadhaft geworden sind sowie womöglich weitere Bauteile, wie zum Beispiel die Tandemölpumpe und beim OM656 der Turbolader, die über Unterdruckschläuche miteinander verbunden sind.
Ähm Walter, danke! Könntest du vielleicht ein kurzes Fazit hinzufügen? Das wäre für viele sicherlich hilfreich, mich eingeschlossen…
Hallo zusammen und @Volv21 ,
in erster Linie geht es mir darum darzustellen, wie stark die Position des Herstellers ist.
Für Fahrzeuge innerhalb der Gewährleistungs-/Garantiefristen hat der Kunde vertraglich zugesicherte Rechte.
Und ein Fazit für alle betroffenen Fahrzeughalter: Inspektionstermine fristgerecht einhalten.
Es wird sich zeigen, ob während der Rückaktion die untersuchten Fahrzeuge nur zwei Kategorien zugeordnet werden:
1. ohne Befund, nur Softwareupdate
2. mit Befund (Eintritt von Kühlmittel in den Unterdruckkreislauf), zusätzliche Abhilfe kleine Lösung: Tausch elektrisches Umschaltventil
oder ob die "Regieanweisung" für Fahrzeuge innerhalb von Gewährleistungs-/Garantiefristen vorsorglich und außerhalb der Rückrufaktion eine weitere Variante vorsieht,
3. mit Befund - jedoch ohne MKL-Fehleranzeige und kein Leistungsverlust, also diesbezüglich ohne Schadenseintritt und für den Kunden schwer durchsetzbar,
als Abhilfe trotzdem die große Reparatur-Lösung mit dem Tausch des Bauteils Lagergehäuse der Kühlmittelpumpe und der Tandemölpumpe mit dem dafür notwendigen Ausbau des Motors aufzurufen.
LG, Walter
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 21. Januar 2022 um 22:38:33 Uhr:
2. mit Befund (Eintritt von Kühlmittel in den Unterdruckkreislauf), zusätzliche Abhilfe kleine Lösung: Tausch elektrisches Umschaltventil
Hallo Walter,
das wäre aber doch der Nachweis, dass die Dichtung schadhaft ist und ebenso ersetzt werden sollte bzw. das Lagergehäuse.
Aleto
Hallo zusammen und @Aleto ,
Voraussetzung ist allerdings, dass innerhalb der Gewährleistungs-/Garantiefrist tatsächlich ein Mangel an der Sache vorhanden ist und der Anspruchsteller wird den anhaftenden Mangel nachweisen müssen, wenn der Hersteller/Händler anderer Meinung sein sollte.
Zitat:
Die vertragliche Garantiezusage gibt Ihnen unsere jeweilige verkaufende Landesorganisation. Die Garantie gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges oder einer evtl. früheren Fahrzeugerstzulassung ohne Kilometerbegrenzung. Sie ergänzt die Neufahrzeug-Gewährleistung / Gesetzliche Sachmängelhaftung (1) und gibt Ihnen das sichere Gefühl in den ersten zwei Jahren abgesichert zu sein.
(1) Mit den Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung haben Sie entsprechend den Konditionen aus dem Kaufvertrag die Möglichkeit, Beanstandungen an Ihrem Mercedes-Benz einem Betrieb des Mercedes-Benz Servicenetzes vorzubringen.
LG, Walter
Da bin ich mal gespannt, die Pumpe wurde schon gewechselt, wurde denn da wieder die minderwertige eingebaut
Zitat:
die große Reparatur wurde bei meinem Wagen jetzt ausgeführt - habe bei Mercedes nachgefragt und es soll sich um eine ganz neue Oelpumpe handeln mit der das nicht wieder passiert ! Hoffentlich !
@tomsnn schrieb am 22. Januar 2022 um 12:12:44 Uhr:
Da bin ich mal gespannt, die Pumpe wurde schon gewechselt, wurde denn da wieder die minderwertige eingebaut
Zitat:
@tomsnn schrieb am 22. Januar 2022 um 12:12:44 Uhr:
Da bin ich mal gespannt, die Pumpe wurde schon gewechselt, wurde denn da wieder die minderwertige eingebaut
Ich gehe davon aus, mit Pumpe ist die Kühlmittelpumpe gemeint.
Hallo zusammen und @tomsnn ,
nach dem bekannten Stand wird die Kühlmittelpumpe auch nicht getauscht, wenn die große Reparaturlösung mit dem Ausbau des Motors erfolgt, sondern nur das Bauteil Lagergehäuse der Kühlmittelpumpe. Das Lagergehäuse enthält die Schaltung für die Kühlmittelpumpe und die Dichtungskomponenten zwischen Kühlmittel- und Unterdruckkreislauf.
Zitat:
"Auslöser des Problems ist die Software der über Unterdruck steuerbaren Kühlmittelpumpe. Die Pumpensteuerung [mittels eingeflossener abweichender Software 2017-2021] kann zu einer überhöhten Belastung der Dichtungskomponenten zwischen dem Unterdrucksystem und dem Kühlmittelkreislauf führen."
Das Softwareupdate im Rahmen der Rückrufaktion beseitigt den "Aufschlag" überhöhter Belastungen.
Eine mögliche Brandgefahr definiert ein Sprecher des Herstellers wie folgt:
Zitat:
"Sollte Kühlmittel austreten und auf das elektrische Umschaltventil im AGR-System träufeln sei „über Zeit in Einzelfällen [….] ein kontinuierliches Ansteigen der Bauteiltemperatur nicht vollständig ausgeschlossen.
Bei Eintrag von Kühlmittel in das Unterdrucksystem können Folgeschäden an den mit Unterdruckschläuchen verbundenen Bauteilen eintreten, die bis dato ausgetauscht werden, wenn als Befund der große Schadensfall festgestellt wird: Nach MKL-Fehleranzeige und Leistungsverlust ist die Nutzung des Fahrzeuges beeinträchtigt und als Abhilfe erfolgt u. a. der Austausch der Bauteile Lagergehäuse der Kühlmittelpumpe, die Tandemölpumpe - die auch den Unterdruck erzeugt, beim OM656 womöglich der Turbolader und das mit Kühlmitteltröpfchen beaufschlagte elektrische Umschaltventil. Bei Fahrzeugen innerhalb Gewährleistungs-/Garantiefristen nach der entsprechenden vertraglichen Zusicherung, bei Fahrzeugen außerhalb von Gewährleistungs-/Garantiefristen hoffentlich auf Kulanz.
Zitat:
"Als vorsorgliche Maßnahme wird über die Mercedes-Benz Serviceorganisation bei den betroffenen Fahrzeugen ein Softwareupdate der Kühlmittelpumpe durchgeführt sowie das elektrische Umschaltventil getauscht".
Sind die Unterdruckschläuche trocken, erfolgt das Softwareupdate.
Wird Kühlmittel in den Unterdruckschläuchen festgestellt, ist zur Schadensbeseitigung darüber hinaus zumindest der Austausch des Bauteils Lagergehäuse der Kühlmittelpumpe mit den darin befindlichen und undicht gewordenen Dichtungskomponenten erforderlich, denn an diesen Dichtungen ist das Kühlmittel ausgetreten und zwar Austausch auf Kosten des Herstellers, wenn sich das Fahrzeug noch innerhalb der Gewährleistungs-/Garantiefristen befindet.
Im Rahmen der Rückrufaktion wird angekündigt, lediglich das elektrische Umschaltventil wegen etwaiger Brandgefahr auszutauschen, obwohl spätestens an diesem Punkt klar geworden ist, dass ebenso das Bauteil Lagergehäuse der Kühlmittelpumpe ausgetauscht werden müsste.
Vielleicht ist es auch an dieser Stelle verständlich, dass sich der Hersteller den darüber hinaus notwendigen Austausch weiterer Bauteile vorbehält, differenziert danach, inwieweit der Fahrzeughalter die vertraglichen Bedingungen für den Eintritt von Gewährleistungs-/Garantieleistungen/Kulanzzusagen des Hersteller erfüllen wird oder auch nicht, denn zumindest nach Ablauf von Gewährleistungs-/Garantiefristen ist er nicht verpflichtet, lebenslang ein fehlerfreies Produkt zur Verfügung zu stellen. Unter dieser Voraussetzung muss der Hersteller Kunden nur dabei unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen.
Es wird sich zeigen, wie weit das Budget für Kulanzzusagen reichen wird.
LG, Walter