Rücktritt vom Kaufvertrag?

BMW 3er E36

Ein Freund von mir hat ein Auto verkauft von Privat an Privat ohne garantie und gewährleistung. Der PKW wurde angezahlt und soll nächste woche abgeholt werden.Gibt es für einen Privatverkauf auch die 14Tage Rückgaberecht?

29 Antworten

Nein sowas gibt es bei privat nicht !

Hauptsache ist das im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" drin steht.

Das gibts nur bei Fernabnahme von Händlern.

Also......NEIN

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag?

Zitat:

Original geschrieben von moguai2000


Ein Freund von mir hat ein Auto verkauft von Privat an Privat ohne garantie und gewährleistung. Der PKW wurde angezahlt und soll nächste woche abgeholt werden.Gibt es für einen Privatverkauf auch die 14Tage Rückgaberecht?

Nein, du verkaufst ja auch bei Privat mit Ausschluss des Rückgabe... Es sei denn, der Käufer wurde arglistig gettäuscht, sprich irgendwelche gravierenden Mängel wurden verschwiegen!

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

Gruss,

Mfg MICHA

Zitat:

Original geschrieben von StinkeBear


Nein sowas gibt es bei privat nicht !

Hauptsache ist das im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" drin steht.

Ich dachte das diese Klausel nicht mehr wirksam ist??

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er meinte halt der typ der den wagen gekauft hat ist so ein komischer vogel. was wäre denn jetzt wenn der käufer sagt er will den wagen doch nicht. Muss er ihn nehmen?

Ja muß er....aber wenn ers nicht tut, hast eben nen riesen Rechtsstreit am Hals und ich glaub nicht dass sich das lohnt.
Es sei denn der hat für nen Schrottkarren 20000Euro bezahlt 😁

nene es geht um nen alten kleinwagen. der hat unter 1000€ gekostet. aber der typ ist halt irgendwie komisch drauf und mein freund hat jetzt bisschen panik das der sich das alles nochmal anders überlegt.....

gibt es für solche sachen eigentlich irgendwo ne gesetzesgrundlage wo man mal nachschauen könnte?

Zitat:

Original geschrieben von moguai2000


nene es geht um nen alten kleinwagen. der hat unter 1000€ gekostet. aber der typ ist halt irgendwie komisch drauf und mein freund hat jetzt bisschen panik das der sich das alles nochmal anders überlegt.....

gibt es für solche sachen eigentlich irgendwo ne gesetzesgrundlage wo man mal nachschauen könnte?

ADAC Rechtberatung!Bin da zwar kein Mitglied aber die wollten von mir noch nie ne Mitgliedsnummer haben😉

Zitat:

Original geschrieben von waschtel82


ADAC Rechtberatung!Bin da zwar kein Mitglied aber die wollten von mir noch nie ne Mitgliedsnummer haben😉

hast mal die telefonnummer zur hand? bin sogar mitglied aber die ADAC seite ist soooo unübersichtlich

Moment....muß nachsehen!

08976/762423 da wirst glaub gleich beim Anwalt rauskommen.

Super hat alles geklappt! Hab auch schon das passenden schriftstück parat falls sich der verkäufer doch noch quer stellt. 😉

Und was hat der ADAC Mensch dazu gesagt?

Es gibt definitiv kein "Rückgaberecht" unter privatleuten

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