Vom Kaufvertrag zurück treten????
Hallo,
habe vor ein paar Tagen schonmal über die elektrischen Probleme meines BMW gepostet. (Tacho fällt aus, Blinker geht an, Fenster gehen auf)
Mein Chef meinte jetzt ich soll das DIng bei dem Händler wieder zurückgeben.
Eigentlich hat er ja auch recht. Wer Versichert mir den, das der Airbag nicht aufeinmal während der fahrt auslöst????
Als ich den gekauft habe hat mit der Verkäufer auch Versichert, das der Wagen einwandfrei ist. Und ein Tag später fingen die Probleme an.
Habe den Wagen jetzt seit 6 Tagen.
Kann ich den so einfach zurück geben?????
Mein Chef sagte, das ich einfach sagen soll, das ich kein Vertrauen mehr habe. Es wurde mir die technische Einwandfreiheit zugesichert und dann????
Also soll ich das zurückgeben, egal ob die das jetzt beheben oder nicht???
Was meint ihr???
Mfg
32 Antworten
Moin, soweit ich weiss, kann man die ersten 2 Wochen nach Kauf vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Wenn der Wagen laut Kaufvertrag keine Mängel aufweist dann muss der Händler dir die Mängel alle beseitigen.
Hm. Also mein Chef meinte das es ein .......mangel sei.
Und es sind ja erst sechs Tage vergagen. Aber bereits nach dem ersten Tag, waren die Mängel da.
In der Rechnung steht: Fahrzeug mit Schlüsseln und KFZ Brief in einwandfreien Zustand erhalten.
Das stimmt aber nicht. Es waren da mängel von Anfang an.
Ich bin ja auch gerne Bereit die Kosten für die Anmeldung, die der Händler hatte zu übernehmen. Aber ich habe immerhin 9000 Euro dafür bezahlt. Das ist ein Pappenstiel. Da erwartet man auch was einwandfreies.
Der Verkäufer meinte selber noch zu mir, das er noch eine Probefahrt gemacht hatm genauso wie der Meister.
Beide meinte der Wagen ist in Einwandfreien Zustand.
@ Vampir
Nein!
"Pacta sunt servanda", wie der Lateiner zu sagen pflegt.
Binnen 2 Wochen kommt man (als Verbraucher) nur aus bestimmten Vertragstypen wieder raus (z.B. aus Fernabsatzverträgen).
@ AngryAngel
Mein Auto fährt seit gestern nicht mehr so richtig. Woran könnte das liegen?
Kapiert, worauf ich hinaus will?
Bei den dürftigen Angaben kann Dir niemand eine gescheite Einschätzung der Rechtslage geben.
MfG
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@ AngryAngel
Du hast ja in Deinem zweiten Beitrag schon einiges mitgeteilt (Händler, 9.000 EUR usw.)...
Eine wichtige Frage bleibt aber noch: Gabs die Kohle bar auf den Tisch oder hast Du ein Darlehen erhalten? Wenn ja, von wem?
MfG
@ BeÄmWe
ich habe Bar bezahlt.
Wer will mir den Garantieren das auch nach der Reparatur alles wieder ok ist????
Der Händler?????
Der hat mir ja schon gesagt, das vor dem Kauf alles ok ist.
Ich vertrau der Sache nicht mehr.
Stell dir mal vor du steigst ein und lehnst dich nach vorne um dich von deiner Frau ider Kinder zu verabschieden und dann geht der Airbag los.
Dann ist aber Feierabend.
Oder bei 200 auf der Autobahn.
Es handelt sich ja nicht um ne Achsmanschette oder Getriebe oder so.
Wieviele Sicherheitstechnisch relevante Sachen laufen über die Elektronik???
Eigentlich alles.
Da muß ich sagen, da ist mir nicht ganz geheuer dabei.
Mfg
Hallo!
Ich würde den Wagen ohne Zögern zurückgeben.
Allerdings hat der Händler das 3-malige Recht auf Nachbesserung. Erst danach, soweit mir bekannt, kann man den Vertrag wandeln ( Geld oder anderes Auto ).
Solange Du in den 7 Tagen bist, kannst Du den auch ohne Nachbesserung zurückgeben, wobei ein Briefeintrag mehr, schon eine Wertminderung f. d. Händler bedeutet.
Was ist das denn genau für ein Fahrzeug, BJ, KM, Vorbesitzer, Mängel.
MFG
Ist ein BMW 320, Baujahr Mai oder Juli 97.
Touring. SCheckheft, sehr gepflegt, Winterreifen, ParkditanceControl, Borcdcomputer, Garagenwagen, lack ist wie neu.
Gekauft habe ich ihn mit: kleiner Steinschlag außerhalb des Sichtbereichs und kleiner Kratzer an der Tür.
Ich habe keinen Schaden dran gemacht.
Mängel sind:
Linkes Fenster geht sporadisch auf.
Linker Blinker geht sporadisch an.
Tacho geht aus (insgesammt etwa jetzt schon 12 mal)nach vier Tagen
Danach geht die Bremsbelag warnleuchte an, Airbag , Benzin leer, Überhitzung des Motor...)
Also sämtliche Warnleuchten.
Dann geht er wieder normal.
Er hat als ich ihn gekauft habe, Tüv bekommen, und AU, ispektion ist 3 Monate als gewesen. 2000km her.
Bin damit insgesammt vieleicht 200km gefahren.
Händler hat ihn für mich angemeldet.
Bin auch gerne bereit für diese Kosten (Anmeldung mit Wunschkennzeichen) gerade zu stehen. Sind dann etwa 150€ höchstens.
Würde sogar mit insgesammt 200€ weniger (für den Aufwand)
einverstanden sein.
Mfg
Achja. Hatte ich noch vergessen.
Klopfendes Geräusch aus dem Armaturenbrett.
Etwa im Abstand von 1-2 Sekunden. Man spürt es wenn man an der AMpel steht und auf die Bremse tritt sogar noch am Fuß. Ganz leicht.
Ist nur da, wenn der Motor läuft.
?????? Was immer das ist????????
So wie ich das sehe, solltest Du dem Händler alternativ anbieten, die Mängel bei BMW beheben zu lassen oder den Wagen zurückzunehmen.
Eine Reparatur durch ihn oder einen Hinterhof Schrauber würde ich ablehnen, dann lieber wandeln.
Nur so kannst Du sicher sein, daß es nicht mehr auftritt, da BMW ja auch für die Arbeiten volle 2 Jahre Garantie gibt.
Viel Erfolg und fahr evtl. mal bei BMW an, ob die sowas schonmal gesehen haben...
MFG
Die sagten das die ihn bei BMW reparieren lassen.
Aber warum sollte BMW das so gründlich machen, für einen anderen Händler????
Schließlich wollen die sich ja nicht das Geschäft versauen.
So sehe ich das.
Ich denke mal (und das sieht BMW auch so)
Wenn ich ein Auto direkt bei BMW kaufe, bieten die mir einen ganz anderen Service bei sowas an, als wenn ich ihn bei einem Toyota Händler kaufe.
Aber ich versuche mal mein Glück.
Und auch wenn es BMW macht. Ich vertraue der Sache trotzdem nicht so wirklich.
also da der händler eine gewährleistung zu tragen hat, ist es egal wann die mängel auftreten! wenn er davon wusste und sie dir einfach verschwiegen hat, dann hast du sogar 30 jahre gewährleistungsfrist! allerding muss du ihm dann die schuld nachweisen, das er es dir verschwiegen hat!
wenn die mängel "einfach so" aufgetreten sind, nachdem er dir den wagen übergeben hat hast du immer noch eine gewährleistung von einem jahr, ausser auf verschleissteile, wozu die bordelektrik allerdings zu 100% nicht gehört!
dann hat der händler die möglichkeit auf nachbesserung (reparatur.
soll heissen er darf das teil 3 mal reparieren und wenn es dann noch immer nicht getan ist, dann kannst du vom kaufvertrag zurücktreten, oder einen preisnachlass verlangen!