Rückrufaktion - 27H2 & 27H8
Hat schon wer näheres zur folgenden Aktion:
Audi muss laut KFZ-Betrieb weltweit 530.000 Exemplare von A4 bis A7 und Q5 in die Werkstatt rufen, davon 53.250 in Deutschland. Betroffen sind demnach „Fahrzeuge mit Mild-Hybrid-System und Zweiliter-TFSI-Ottomotor (EA888) der Modelljahre 2017 bis 2020.“ Durch den Fehler kann es zu einem Kurzschluss und dadurch wiederum zu einem Fahrzeugbrand kommen. Die Werkstatt tauscht deshalb den betroffenen Riemenstartergenerator aus.
https://www.pcwelt.de/.../...ueckruf-bei-Audi-BMW-und-VW-10801536.html
Beste Antwort im Thema
So ein Marder ist eigentlich recht robust, wenn der mal einen Schaden hat, repariert sich der meistens von selbst 😉
Zur Not kannst Du das arme Viech ja zum Tierarzt bringen 🙂
478 Antworten
Versicherungstechnisch ist es leider nicht so einfach, weiterzufahren. Wir sind offiziell informiert über die Feuergefahr. Die eigene straf- und zivilrechtliche Haftung kann auch nicht durch einen brief an Audi abgedrückt werden nach dem Motto "wenn ihr mir keinen Ersatzwagen gebt, fahre ich den auf Eure Verantwortung weiter" - nein, es bleibt die ureigenste Verantwortung des Fahrers / Halters. Wenn Ihr statt in Eurer Garage, unter freiem Himmel parkt und einer vermackt den Wagen, erstattet das keiner. Wenn Euch die Karre dann wider Erwarten auf der Autobahn oder in ner Tiefgarage/Parkhaus/ vorm Wohnhaus in Flammen aufgeht und dabei Menschen zu Schaden kommen, ist niemand anderer als Ihr selbst dran. Ihr könnt dann gerne versuchen, Audi den Streit zu verkünden und die mit reinzuziehen, aber die GefKV oder KV mit Todesfolge oder sonstwas im Strafrecht, die werdet Ihr leider selbst zu verantworten haben. Ihr denkt Euch "wird schon nichts passieren", Ihr wisst aber dass es diesen Mangel gibt, damit habt Ihr den Schaden zwar nicht gewollt, aber billigend in Kauf genommen. Im Strafrecht reicht das. Nachdem ich das unserem Händler klar gemacht habe, gabs nen VW Tiguan. Was mich auch stört sind die 1.500 SB, unser Audi ist auf 0SB versichert in der Vollkasko
Zitat:
@kleineRakete schrieb am 14. Juni 2020 um 11:13:33 Uhr:
Wir sind offiziell informiert über die Feuergefahr.
Sind wir das?
Die Frage ist ernstgemeint. Reicht ein einfacher, nicht eingeschriebener Brief (der auf den ersten Blick auch noch wie Werbung aussieht) oder die Veröffentlichung durch das KBA (gibt es die überhaupt?) um die Haftung auf den Halter abzuwälzen? Oder bin ich als Halter verpflichtet, mich regelmäßig über aktuelle Rückrufaktionen zu informieren?
Zitat:
@krheinwald schrieb am 14. Juni 2020 um 12:02:49 Uhr:
Zitat:
@kleineRakete schrieb am 14. Juni 2020 um 11:13:33 Uhr:
Wir sind offiziell informiert über die Feuergefahr.Sind wir das?
Die Frage ist ernstgemeint. Reicht ein einfacher, nicht eingeschriebener Brief (der auf den ersten Blick auch noch wie Werbung aussieht) oder die Veröffentlichung durch das KBA (gibt es die überhaupt?) um die Haftung auf den Halter abzuwälzen? Oder bin ich als Halter verpflichtet, mich regelmäßig über aktuelle Rückrufaktionen zu informieren?
Wieso sieht der wie Werbung aus? Ganz normaler Briefumschlag, wie die den in allen Dingen verwendet wird von denen. Das KBA veröffentlicht jeden Rückruf und auch ob es überwacht oder nicht.
Bei solchen gravierenden Rückruf, wirst du immer per Post informiert.
Zitat:
Sind wir das?
Die Frage ist ernstgemeint. Reicht ein einfacher, nicht eingeschriebener Brief (der auf den ersten Blick auch noch wie Werbung aussieht) oder die Veröffentlichung durch das KBA (gibt es die überhaupt?) um die Haftung auf den Halter abzuwälzen? Oder bin ich als Halter verpflichtet, mich regelmäßig über aktuelle Rückrufaktionen zu informieren?
Spätestens durch die Teilnahme im Forum ... oder eine Kontaktaufnahme mit dem Freundlichen ... ist die Kenntnis bewiesen. Und ja, obschon viel Post verschwindet, "reicht" der einfache Brief. Ich jedenfalls möchte nicht - wenn was passiert ist - anfangen herauszufinden, ob ich den Zugang und die Kenntnis abstreiten kann. Und wie Werbung sah die Post nicht aus. Firmenwagenfahrer können erst Recht nichts abstreiten, denn da gehen die Briefe über die Zentrale bzw. Sekretariat. Abgesehen davon musst Du beweisen, dass Du nichts gewusst hast, wenn Du den Hersteller verklagen willst auf Schadensersatz, und einfaches Abstreiten genügt da nicht wenn der Hersteller die Einhaltung des KBA-Rückruf-Kodex offenlegt.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller nur für durch das schadhafte Produkt entstehende Schäden, nicht aber für Schäden am Produkt selbst. Wenn Dir also Dein Auto abfackelt, ist dieser Schaden zumindest nicht über das Produkthaftungsgesetz abgedeckt und für die Fremdschäden hast Du 500 Euro SB.
Bei schweren Sicherheitsmängeln kann das KBA sogar eine Betriebserlaubnis entziehen bzw Nutzungsuntersagung aussprechen wenn nicht nachgebessert wird, und dafür ist es vollkommen unerheblich, ob Du von einer Rückrufaktion wusstest oder nicht.
Und mal im Ernst - wenn Deinem Kind was passiert weil Du mit rauchendem Motorraum auf der Autobahn anhalten und aussteigen musst, oder wenn Dein Haus abfackelt weil die Karre in der Einfahrt Feuer fing, ist es doch wurstegal ob Du den Brief bekommen hast. Du wirst doch dann Deines Lebens nicht mehr froh. Coolness und "kein Einschreiben" hin oder her.
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Im Grunde stimmt das, was du da schreibst. Aber Audi hat nicht informiert, dass die Wagen nicht mehr gefahren werden dürfen oder man den Wagen nicht mehr an der Luft parken darf (wo sollte er denn in diesem Falle hin?), sondern dass sie abraten, den Wagen in Garagen oder carports zu parken. Daher gegen deine Ausführungen nur auf diesen Teil zu.
So long.
Zitat:
@kleineRakete schrieb am 14. Juni 2020 um 12:57:39 Uhr:
Zitat:
Sind wir das?
Die Frage ist ernstgemeint. Reicht ein einfacher, nicht eingeschriebener Brief (der auf den ersten Blick auch noch wie Werbung aussieht) oder die Veröffentlichung durch das KBA (gibt es die überhaupt?) um die Haftung auf den Halter abzuwälzen? Oder bin ich als Halter verpflichtet, mich regelmäßig über aktuelle Rückrufaktionen zu informieren?
Spätestens durch die Teilnahme im Forum ... oder eine Kontaktaufnahme mit dem Freundlichen ... ist die Kenntnis bewiesen. Und ja, obschon viel Post verschwindet, "reicht" der einfache Brief. Ich jedenfalls möchte nicht - wenn was passiert ist - anfangen herauszufinden, ob ich den Zugang und die Kenntnis abstreiten kann. Und wie Werbung sah die Post nicht aus. Firmenwagenfahrer können erst Recht nichts abstreiten, denn da gehen die Briefe über die Zentrale bzw. Sekretariat. Abgesehen davon musst Du beweisen, dass Du nichts gewusst hast, wenn Du den Hersteller verklagen willst auf Schadensersatz, und einfaches Abstreiten genügt da nicht wenn der Hersteller die Einhaltung des KBA-Rückruf-Kodex offenlegt.
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Das ist alles das typische Problem zwischen dem was wirklich passiert ist und was bewiesen werden kann. Kann Audi beweisen, dass der Brief angekommen ist, kann Audi einen Besuch herstellen zwischen deinen forumsbeiträgen und deiner Identität?
Den Händler kam man versuchen, unter Druck zu setzen, schnell zu reparieren, einen tollen Ersatzwagen zu liefern, oder eine niedrige SB zu vereinbaren. Aber das ändert nicht an der rechtlichen Situation wenn mit dem kaputten Wagen in der Garage geparkt wird.
Rechtlich ist man zumindest nicht mehr gutgläubig, wenn man von dem Rückruf gehört hat. Was das genau bedeutet, wenn der Wagen in der Garage abfackelt, wird der Einzelfall entscheiden. Aber Audi versucht natürlich, sich aus dem Haftungs-Risiko zu ziehen, und zu vermeiden Ersatzwagen und/oder Schadensersatz zahlen zu müssen
Lg
Leute, ich wollte die juristische Sachlage heraus arbeiten. Nicht mit dem Ziel, die Vorsichtmaßnahme zu ignorieren, sondern weil mich die juristische Bewertung des Vorgehens und in der Folge die Frage 'Wer haftet denn' interessiert.
Ich lese hier viele Meinungen, aber wenig konkretes. Ein Bezug/Verweis auf konkrete Normen und Urteile würde helfen.... Wenn also vlt. ein Jurist/FA für Zivilrecht mitliest?
@chris und @Rakete, eure Ansätze gehen in die richtige Richtung. Könnt ihr das noch unterfüttern? Besonders der Ansatz mit dem ProdHaftG gefällt mir: Ist Audi da überhaupt in der Haftung, oder hafte ich als Halter ('Betriebsrisiko'😉 vollumfänglich? Dann würde natürlich auch ein einfacher Brief als 'nette Geste' reichen.
Schönen Abend noch...
Moin moin
Ich bin leider kein VollJurist und kann dazu nicht tiefer Stellung beziehen.
Aber um auf Rakete zu kommentieren. Wenn das ProdHaftG Schäden, die durch den Wagen passiert sind, auszugleichen, und neben der Teilkasko greift, kommt Deine Vollkasko-, und Gapversicherung für den Schaden am Auto auf. Für Vorfälle in der Garage wird dir mindestens eine Teilschuld zugeschrieben werden können, weil du Unwissenheit nicht mehr abstreiten kannst.
So long!
Zitat:
@markusmm schrieb am 3. Juni 2020 um 12:08:58 Uhr:
Zitat:
@Cobold03 schrieb am 3. Juni 2020 um 10:40:52 Uhr:
So, nachdem ich gestern auch das Schreiben im Briefkasten hatte habe ich direkt meinen Händler kontaktiert.
Ich auch die Zusage, dass ich einen Ersatzwagen bekomme und meinen 2019er A4 TFSI 40 dort abstellen kann, bis die Raparatur vorgenommen werden kann. Wann das sein wird konnte man mir auch nicht sagen.Ich bekomme heute oder morgen noch einen Anruf, wann ich meinen A4 zum Händler bringen und den Ersatzwagen abholen kann. Ich bin gepannt.
@markusmm: Was hast du für einen Ersatzwagen bekommen?
Hallo Cobold03,
Ich habe einen A4 35TFSI Kombi aus BJ18 für die Zeit bekommen.
Gruß
Markus
Hallo Zusammen,
Haben meinen A4 TSFI soeben wieder abgeholt, schneller als gedacht.
Gruß
Markus
hab heute auch den Mietwagen abgeholt, mal schauen ob es auch schneller erledigt wird.
Zunächst war von Juli die Rede, jetzt meinte man 1-2 Wochen
Ich hatte am 08.06. nach Intervention per E-Mail beim Händler einen Golf 8 TDI von Europcar erhalten, mein A4 blieb dort. Nach den Infos hier im Thread hatte ich mich schon darauf eingestellt, diesen Ersatzwagen über längere Zeit fahren zu müssen.
Gestern, also nach genau einer Woche, konnte ich meinen A4 jedoch schon wieder in Empfang nehmen.