Rückfahrscheinwerfer nicht sehr hell!
Hallo Forum,
ich fahre zur Zeit einen Golf 7 Comfortline als Leihwagen (bis meiner fertig ist...)
Mich stört ein bisschen das doch recht schwache Rückfahrlicht (nicht Rücklicht!)
Mein Golf wird zwar die LED-Rückleuchten haben (und RFK), aber ist das Rückfahrlicht denn da heller?
Weiß jemand, ob man für das Rückfahrlicht stärkere Lampen einsetzen kann oder ob es andere Möglichkeiten gibt, die für mehr Licht zu sorgen? (Frei nach J.W.v.Goethe 😁)
Vielen Dank für Eure Infos.
Gruß
__errbee__
Beste Antwort im Thema
Ist das nicht irgendwie komisch?
Zuerst will man möglichst dunkle Scheiben und die 65% sind noch zuwenig und dann braucht man stärkere RFS weil man zuwenig sieht.
74 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BennyTT
Die Helligkeit lässt sich auch noch per Codierung etwas anpassen! Bei mir war es glaube ich auf 86% eingestellt!
Welche Lampen hast du denn drin bzw. wo hast du die her?
Zitat:
Original geschrieben von TobiTobsen78
Welche Lampen hast du denn drin bzw. wo hast du die her?Zitat:
Original geschrieben von BennyTT
Die Helligkeit lässt sich auch noch per Codierung etwas anpassen! Bei mir war es glaube ich auf 86% eingestellt!
Ich hab alles orig. halt die LED Rückleuchten!
Zitat:
Original geschrieben von TobiTobsen78
So habe heute endlich die Lampen erhalten.Positiv = keine Fehlermeldung.
Negativ = nicht die gewünschte Helligkeit. Werde dann mal schauen wie sich das in kompletter Dunkelheit verhält. Optisch sieht das natürlich schon nicht schlecht aus in LED, aber bei weitem nicht zu vergleichen mit zum Beispiel den originalen LED Rückfahrleuchten der aktuellen E-Klasse
Hi,
liest sich ja nicht so vielversprechend - schade.
Nach wie vor: Wie bekommt man ein helleres Rückfahrlicht?
Wie prüfe ich die "Kodierung" und stelle die ggf. auf die volle Leistung (100%)?
frage, wie lässt sich die codierung auslesen, verstellen?
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Zitat:
Original geschrieben von werano
frage, wie lässt sich die codierung auslesen, verstellen?
z. B. per VCDS. Dort kann man dann nachsehen und Ändernungen vornehmen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Golfbesitzer13
z. B. per VCDS. Dort kann man dann nachsehen und Ändernungen vornehmen.Zitat:
Original geschrieben von werano
frage, wie lässt sich die codierung auslesen, verstellen?Gruß
Genau so geht das!!!
Zitat:
Original geschrieben von Stevie_B
Genau so geht das!!!Zitat:
Original geschrieben von Golfbesitzer13
z. B. per VCDS. Dort kann man dann nachsehen und Ändernungen vornehmen.
Gruß
Ich habe mir jetzt nochmal ein paar andere bestellt.
Sind mit CREE Led ausgestattet. Dauert aber bestimmt noch 4 Wochen bis die eintreffen 😉
Mal sehen wie die sind.
Zitat:
Original geschrieben von TobiTobsen78
Ich habe mir jetzt nochmal ein paar andere bestellt.Zitat:
Original geschrieben von Stevie_B
Genau so geht das!!!
Sind mit CREE Led ausgestattet. Dauert aber bestimmt noch 4 Wochen bis die eintreffen 😉Mal sehen wie die sind.
Hallo,
leider ist dieses Thema bei sehr vielen Fahrzeugen ein großer Mangel, oder besser gesagt ein Konstruktionsfehler, und eine Mißachtung der Stvzo.
Wenn nur die Lichtaustrittsfläche zuklein ist, sie sollte nindestens 5x5 cm sein, könnte eine stärkere Lichtquelle helfen. Diese muß aber exakt in den vorhandenen Reflektor passen, sonst hilt die auch nicht.
In der Straßenverkehrs Zulassungsordnung steht, dass der Rückfahrscheinwerfer die Fahrbahn (egal ob befestigt oder unbefestigt) auf max. 10 Meter beleuchten soll und nicht geradeaus in's Leere leuchten, und darf den Nachvolgeverkehr nicht blenden. Die Stückzahl Leuchten ist in diesem Paragrafen auch noch auf 2 begrenzt, also dürfen auch keine zusätzlichen, der Ordnung entsprechend ausgerichteten Scheinwerfer angebaut werden.
Richtige, umweltfreundliche und materialsparende Abhilfe bei diesem Problem bringt auch keine Gesetzesänderung sondern kan nur vom Autohersteller kommen. Stellt Anfragen an den Hersteller der Fahrzeuge. Es müssen möglichst viele Kunden ihre Unzuriedenheit mitteilen, dann ändert sich auch was. Vielleicht haben ja die Hersteller auch schon eine Lösung in der Schublade. Lasst Euch nicht vertrösten, fragt nach einer Mängelbeseitigung.
Zitat:
Original geschrieben von DDR-Karosseriebauer
In der Straßenverkehrs Zulassungsordnung steht, dass der Rückfahrscheinwerfer die Fahrbahn (egal ob befestigt oder unbefestigt) auf max. 10 Meter beleuchten soll und nicht geradeaus in's Leere leuchten
Das wird das original Rückfahrlicht auch mindestens machen, keine Sorge.
Man muss nur ein Auge für Licht haben, mach mal in einem komplett abgedunkelten Raum eine Mini-LED mit 1 Lux an (zB. aus einem Kugelschreiber) du wirst überrascht sein, wie viel so etwas ausmachen kann.
Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit des ausgeleuchteten Raumes oder eben Parkplatzes o.Ä. drauf an.
Viele Menschen haben auch Probleme mit dem Sehen bei Nacht und wissen gar nicht, dass die da Probleme haben und denken es wäre normal. Wie ein Kurzsichtiger der immer denkt ab einer gewissen Entfernung kann man nun einmal nicht mehr alles 100%ig erkennen und bekommt dann eine exakt angepasste Brille aufgesetzt 😉
Eine wirkliche Chance auf Verbesserung sehe ich da nur in Verbindung mit LED, die Reflektoren werden nicht größer.
Allein die Verwendung von LED ist natürlich auch keine Garantie für mehr Ausleuchtung. Habe leider noch nicht die Möglichkeit gehabt, LED Rückfahrscheinwerfer selbst zu testen, wie sie z. B. bei Mercedes oder Audi verbaut werden.
Zitat:
Original geschrieben von DDR-Karosseriebauer
leider ist dieses Thema bei sehr vielen Fahrzeugen ein großer Mangel, oder besser gesagt ein Konstruktionsfehler, und eine Mißachtung der Stvzo.
Letzteres hättest du vielleicht gerne, ist aber nicht der Fall. Oder glaubst du etwa wirklich im Ernst, dass VW (oder sonst ein Hersteller) für ein Fahrzeug, dass die StVZO "missachtet", jemals eine Typgenehmigung bekommen hätte?
Zitat:
Wenn nur die Lichtaustrittsfläche zuklein ist, sie sollte nindestens 5x5 cm sein,
Sagt wer? Die StVZO jedenfalls nicht.
Zitat:
könnte eine stärkere Lichtquelle helfen. Diese muß aber exakt in den vorhandenen Reflektor passen, sonst hilt die auch nicht.
Und dann muss sie noch ein passendes E-Prüfzeichen haben, und darf nicht zu viel Abwärme produzieren, und und und...
Zitat:
In der Straßenverkehrs Zulassungsordnung steht, dass der Rückfahrscheinwerfer die Fahrbahn (egal ob befestigt oder unbefestigt) auf max. 10 Meter beleuchten soll und nicht geradeaus in's Leere leuchten, und darf den Nachvolgeverkehr nicht blenden.
Und welche dieser Bedingungen soll VW denn nun "missachtet" haben?
Zitat:
Richtige, umweltfreundliche und materialsparende Abhilfe bei diesem Problem bringt auch keine Gesetzesänderung sondern kan nur vom Autohersteller kommen.
Auch hier irrst du, und das gleich doppelt. Abhilfe kann bei weitem nicht nur vom Autohersteller kommen; das könnte auch jeder halbwegs engagierte Aftermarket-Anbieter von Lampen. Und doch, eine Gesetztesänderung
kannda selbstverständlich Abhilfe schaffen. Es könnte z.B. eine Mindest-Ausleuchtungsweite und -Helligkeit vorgeschrieben werden. Nicht dass ich es für wahrscheinlich halten würde, dass eine solche Änderung in absehbarer Zeit kommt, aber möglich ist sie ohne weiteres.
Anpassung Leuchthraft der Rückfahrlichter
Im Bordnetzsteuergerät besteht die Möglichkeit die Helligkeit der Rückfahrlichter anzupassen.
Wenns einem zu Hell ist kann auch mehr dimmen, also dunkler einstellen.😁
Folgende Codierung ist anzuwenden:
1. STG 09 (Bordnetz) auswählen
2. STG Zugriffsberechtigung--Funktion 16
3. Zugriffscode 31347 eingeben
4. STG Anpassung--Funktion 10
5. Leuchte 28RFL LC11--Dimmwert AB 28 auswählen( Bei Leuchte 29RFL RA64--Dimmwert AB 29)
6. Wert entsprechend anpassen
Jetzt kann der Servicetechniker was machen!
Viel Spaß beim Rückwärtsfahren.
Also liebe Leute wenn jemand dann denkt es ist bei 100% Anpassung zu grell dann schaut euch mal die Konkurrenz an.
Es sind keine Rückfahrscheinwerfer mehr sondern Rückfahrkerzenlichter😛
Zitat:
Das wird das original Rückfahrlicht auch mindestens machen, keine Sorge.
Leider nicht. Denn durch die zugelassene Einbauhöhe und die Leuchtweite ist eine Neigung des Lichtkegels vorgeschrieben, Diese wird aber weder bei der Einbaulage des Scheiwerfers berücksichtigt, noch durch die Linse (Streuscheibe oder Abdeckung) ausgerichtet.
Wie die Fahrzeughersteller trotzdem ihre Genehmigungen ist teilweise schleierhaft, teilweise auch durch gute Ausreden wie eine andere Benennung "Es ist kein Scheinwerfer, sondern nur eine Rückfahrleuchte". Dann kann Reflektor umbenannt werden in Gehäuse, und und die Scheinwerferlinse heißt dann Streuscheibe. Reichen diese Maßnahmen nicht aus wird der Reflektor ein wenig aufgerauht, die Glühlampe elektonisch gedimmt oder nur noch eine 5 Watt Birne eingebaut.
Als ich 1975 meine Facharbeiterprüfung abgelegt habe waren 15 Watt für einen Rückfahrscheinwerfer in der StVZO vorgesehen. Heute kaufen wir Lichtquellen nichtmer nach Watt sondern nach Lumenwerten (Helligkeit in 1m von der Lichtquelle entfernt gemessen) ein. Im Moment sind keine Werte im Gesetz nachlesbar, darf dann Jeder machen wozu er Lust und Laune hat? Gerade jetzt, wo die Leuchtdiode zur verwendungsfähigen Lichtquelle geworden ist sind Richtwerte dringend erforderlich, aber der Gesetzgeber läßt uns im warsten Sinne des Wortes im Dunkeln.
Ich habe mir für meine Rückfahrscheinwerfer 2 BA 15s 1156 mit 102 SMD LED gekauft. Die sind 60 mm Lang. Die austretende Lichtmenge entspricht bei meinem Skoda etwa einer 20W Glühkampe. Durch die Lichtfarbe von 6000K ist eine bessere Farberkennung möglich, und durch die große Baulänge kommt die Lichtquelle dichter an die Streuscheibe und kann dadurch den Boden direkt hinter dem Fahrzeug ein wenig besser bekeuchten. Zufriedenstellend ist das für mich nicht, weil mir die ersten 3m direkt hinter dem Fahrzeug am wichtigsten sind. Als Lösung fällt mir dazu nurnoch ein, die serienmäßigen Rückfahrscheinwerfer, deren Lichtkegel waagerecht nach hinten in's Leere gerichtet sind totzulegen und zusätzliche höhenverstellbare Rückfahrscheinwerfer anzubauen. Halt doch ein Kostruktionsfehler!
Jetzt zu der Größe der Lichtaustrittsfläche. Das ist für eine 21W Lampe ein Erfahrungswert aus 25 jähriger Berufspraxis.
Zitat:
Original geschrieben von DDR-Karosseriebauer
Das ist für eine 21W Lampe ein Erfahrungswert aus 25 jähriger Berufspraxis.
Wenn du 25 Jahre Berufspraxis hast und in der Zeit immer deine Leuchtkraft in Watt gemessen hast, dann hast du 25 Jahre lang was falsch gemacht 😉
Spätestens jetzt wo monatlich die Leistungsaufnahmen von LEDs sinken brauchst du mit Watt gar nicht mehr anfangen, sondern bitte Lumen nutzen! Und wenn hier dann von LED-Alternativen gesprochen wird, bitte nicht einfach nur darauf achten wie das lm/W-Verhältnis ist.
Möglichst viel lm/w (lumen pro Watt) ist jedoch kein Qualitätsmerkmal einer LED, hier sollte man sich auch mit Begriffen wie zB. L70/B10 bei 50.000h auskennen, das hier angibt, wieviel % des Ausgangslichtstroms nach der angegebenen Lebensdauer noch gewährleistet sind und wieviel % nach dem Ende der LED-Lebensdauer ausgefallen sind.
Ich glaube dir anhand deines Usernamens, dass du dich mit Karosseriebau auskennst, aber bitte lass die Finger vom Licht oder versuche nicht Lichtmengen zu schätzen anhand deines Wissenstands... das wird einfach nicht klappen...