Rotlicht
Jungs habe ein Problem!
Habe heute meine sommerreifen drauf gemacht und schwups haben mich krippobeamte angehalten wegen einem rotverstoß.
Ich soll angeblich über rot gefahren sein obwohl sie keine beweise haben und es orange gewesen ist! Sie unterstellen es mir einfach so!!!
3 krippobeamten behaupten das, und in meinem auto auch 3 leute einschließlich meiner aussage.
gillt es das die anzeige fallengelassen wird wegen aussage gegen aussage???
mfg nico
78 Antworten
...ts...lappen weg und ab dafür 😉
Zitat:
Original geschrieben von BMW320ie46
.... Das Gericht glaubt den Bullen mehr als Dir.
Bitte keine Beleidigungen auf so ne plumpe Art ausprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Nico289
es gibt nicht mal beweise, das ist nur eine unterstellung. Man konnte nicht mal feststellen wie lange es gewesen ist!!
HILFEEE, bin schon auf probezeitverlängerung bis 2007 und habe schon 2 B verstoße!! wenn der kommt ist die opappe für ne ganze zeit weg, und ich darf alles neu machen
Es tut mir sehr leid für dich. Aber es ist nun mal so und bei deinen Vorverstössen kannst Du dir den Anwalt schenken und lieber richtig fahren lernen.
3 sek. Gelb reichen um über Rot zu fahren.
Gruß
Addi
War heute wiede an der ampel und habe die zeit gestoppt mit rot, grün und orange phase.
Wenn ich die erste ampel über rot passiert habe, müsste ich auch die zweite über rot passieren was leider nicht der fall war!! Die zweite ampel war grün und schlatete kurz bevor ich rüber fuhr auf orange!!
Die polizei hat somnit einen fehler gemacht und das sind nun mal beweise! Mein anwalt wird auch ein vidio diesbezüglich aufnehmen und es vorzeigen!
UNSCHULDIG
mfg nico
Zitat:
Original geschrieben von Nico289
War heute wiede an der ampel und habe die zeit gestoppt mit rot, grün und orange phase.
Wenn ich die erste ampel über rot passiert habe, müsste ich auch die zweite über rot passieren was leider nicht der fall war!! Die zweite ampel war grün und schlatete kurz bevor ich rüber fuhr auf orange!!
Die polizei hat somnit einen fehler gemacht und das sind nun mal beweise! Mein anwalt wird auch ein vidio diesbezüglich aufnehmen und es vorzeigen!
UNSCHULDIG
mfg nico
Vergiss es....
bei deinen "Vorstrafen" wirst du da nicth mehr rauskommen... dein Lappen wird einbehalten.
Sitze gerade hier mit meinem Anwalt, und der sagt, dass du da keine Chance hast. Er hat auch mal so einen "Volldeppen" mal vor Gericht mit ähnlichen Vergehen verteten müssen, und da war anschließend der Lappen weg. Und mein Anwalt ist sehr gut in diesen Dingen. Er hat bisjetzt fast jeden mit solchen Fahrverstoßen vor gericht auf Geldstrafe runterhandeln könne.... Aber Freispruch in deinem speziellen Fall hält er für unmöglich. Und mein Anwalt hat schon über 30Jahre Erfahrung auf den Gebit der Verkehrsstraftaten.
Also Junge.... keine Chance, finde dich damit ab.
Und kein Polizist wird sich wegen so einem Rotlichtverstoß seine Karriere oder Job aufs Spiel setzen, wenn sie vor Gericht Lügen würden.
Ich hoffe du hast jetzt daraus gelernt ... und fährst in Zukunft... wenn du überhaubt wieder ein Führerschein bekommst ... dann angemessen und so wie es die StraßenverkehrsOrdnung vorschreibt.
PS:
Mein Anwalt konnte sich kaum noch auf den Stuhl halte, als er deine ganzen Schutzbehauptungen hier reingestellt hast.
Zitat:
Original geschrieben von Nico289
vielleicht wollten sie mir eins auswischen, denn an dem tag hatte ich das auto meines bruders( einen CLK) mit sportausstatung und geilen chrom felgen usw! hier in berlin können sowas polizisten überhaupt nicht ab wenn kleine jungs solch karren fahren.
mfg nico
selten son Schwachsinn gelesen...wie kommst du dazu, so einen Scheiss hier reinzuschreiben?
was hat das mit Berlin zu tun?
Und deine Uneinsichtigkeit wird nur noch von deiner Dummheit übertroffen, wenn ich schon lese was du da gemessen haben willst...ich hoffe dein Lappen ist für ne lange Zeit weg!
@grampa
*LOL* 😁
Hast Du vollkommen Recht.
Er soll schon lieber sein Lappen freiwilig abgeben und sein Geld für die MPU sparren ... vielleicht als Kind hatte er kein Fahrad und jetzt protzt er mir seiner Dummheit und spielt den Unschuldigen (trotz schönen Register).
Zitat:
hallo toni,
dieses schimpfwort liegt hier bei einigen voll im trend.
bleibt aber die beruhigende gewissheit,das diese leute durchgehend über einen sehr begrenzten intellekt verfügen,also nicht representativ für das forum sind!
repräsentativ 😛
P.S.: Kenne auch so jemanden. Der fährt ständig zu schnell und wird auch öfter erwischt. Komischerweise passiert es nur ihm. Er wurde auch mal mit 103 auf der Hauptstraße zur Schule erwischt, weil er noch fix 2 Autos überholt hat.
Ein ganz lieber Kerl und wenn man sich mit ihm über den Kram unterhält auch teilweise einsichtig.
Aber er lernt nicht daraus und immer wieder passiert sowas.
Fazit:
Vielleicht sollte man sich - wenn es schon soweit ist mit den ganzen Verstößen - mal ernsthaft fragen, ob man den Scheiss nicht vielleicht ein klitze-kleines bißchen selbst verbockt hat und nicht allein nur das Opfer von Ungerechtigkeiten ist!!
Denk mal drüber nach!
MfG Timo
Auch auf die Gefahr hin mich hier zu outen, aber was genau sind denn überhaupt A- und B-Verstöße?
Ich bin ja schon am mutmaßen ob B-verstoß=Bußgeld-Verstoß(???) oder ähn liches gemeint ist, kann mir da aber keinen reim drauf machen.
Und zum Thema: Ich bin auch schonmal zu schnell gefahren und wurde erwischt, mein pech, denn schließlich bin ich gefahren und nicht derjenige, der dieses nette Foto (sehen wir darauf nicht immer stark aus😁???) von mir gemacht hat.
Damit will ich sagen, wer Bockmist macht der sollte auch dafür gerade stehen! Ausreden bringen da gar nix, mal davon ab, die Ampelzeiten zu messen und irgendwelche mathematische Formeln aufzustellen warum das gar nicht möglkich ist etc und das dann auch mit nem video beweisen zu wollen!!!
Also ich würde auch sagen, deine Chancen sehen nicht gerade rosig aus!
gruß
Also, die von Nico aufgezählten Verstöße wegen Geschwindigkeit und Rotlicht sind 100%ig A-Verstöße, und zwar alle drei! Hab ich erst vor kurzem eine Auflistung in einer Autozeitung gelesen, was A- und was B-Verstöße sind. Überschreitung ab 20kmh, Ampel, Fahrerflucht, Falschüberholen etc. sind alles A-Verstöße. B-Verstöße sind Parken, Behinderung, TÜV-Mißachtung, Kennzeichenmißbrauch und noch so´n paar Kleinigkeiten!
Ich glaube auch nicht, daß es Zufall ist, wenn man innerhalb von so kurzer Zeit dreimal erwischt wird. Ich fahr auch mal 20-30 zu schnell, aber sonst gesittet, und ich hatte in 10 Jahren noch keinen einzigen Punkt. Ich muß sagen, das eine oder andere Mal hätte ich einen einsammeln können, z.B. mit 80 auf der Ausfallstraße oder mit 150 statt 120 auf der Bahn. Aber Rotlicht, Überholen oder sogar noch schlimmere A-Verstöße wie Fahrerflucht oder Nötigung, könnten mir nicht passieren. Das hat man schon selbst in der Hand. Alkohol ist übrigens auch ein typischer A-Verstoß.
Daß die grünen Jungs manche Autos gezielter anhalten, wäre mir neu. Bei uns halten sie nur an, wenn man auffällig fährt oder einen Schlitten, an dem mehr gebastelt als original ist.
Übrigens, was ist an dem Wort "Bullen" so dramatisch!? Hier sagt das jeder, ohne damit die Polizei beleidigen zu wollen, es ist sozusagen einfach ein Spitzname, wie in England the dogs oder was auch immer.
also ich finde es schon auffällig mit welchem auto man wann und wo kontrolliert wird:
- nachts wurde ich bis jetzt nur mit dem calibra 2mal kontolliert und zwar immer dann wenn mich die polizei gesehen hat, anscheinend mögen sie das auto
- beim peugeot war bis jetzt noch nichts,
und beim bmw sind sie mir schon bestimmt 3mal hinterhergefahren und das über mehrere kilometer aber noch nie wurde ich kontrolliert
- der hammer war aber als ich mit dem auto einer freundin gefahrn bin (alter escort), sind nachts zu mir gefahren und die polizei ist mir die gasse hinterhergefahren und hat mich in der einfahrt als wir schon ausgestiegen sind noch kontrolliert!
- dafür musste ich beim bmw schon 2mal den führerschein und fahrzeugpapiere zeigen als ich in die tschechei gefharn bin. einmal waren meine großeltern im auto und einmal 2 verwandte von mir.
also da ist man als 18jähriger mit einem schönen bmw schon auffällig und wird gerne kontrolliert!
es kommt also schon auch drauf an in welchem auto man unterwegs ist da geb ich dem threadersteller schon TEILWEISE recht, aber dass gleich 3 polizisten lügen glaub ich dann doch nicht.
zudem: wer in seiner probezeit so unterwegs ist wie du braucht sich nicht wundern wenn ihm der schein genommen wird.
ich bin in meiner probezeit auch nicht immer genau nach vorschrift gefahren aber an bestimmte sachen muss man sich einfach halten: niemals mehr als 20 zu schnell, bei ampeln vorsichtig sein...
bin in der probezeit auch an jeden stop-schild stehen geblieben was ich jetzt nachts um 3 uhr bei keinem auto auf der straße auch nicht mehr mache.
die ersten beiden jahre sind die lernjahre im straßenverkehr und da sollte man schon einigermaßen an die regeln halten! wer schon in 2 jahren als raser auffällt, was du meiner meinung nach bist, hat im straßenverkehr nicht viel zu suchen.
meine meinung!
dominik
1. Das sind 101% A-Verstöße.
Hier sind Beispiele für B-Verstöße:
*Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren...
*Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate...
*Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)...
*Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten...
UND 2. hier ein Auszug aus einer Verkerhsseite über die Gesetzeslage ( ab "Achtung" wirds lustig 🙂 )
Lese und fang an zu hoffen, dass du dein Führerschein nicht NEU machen musst !!! Denn dann verlängert sich deine Probezeit um 2 JAhre !!! also 2009 !!!
1. Verkehrsverstoß:
In diesem Fall verordnet die Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde) eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule. Der Kursteilnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet - auch wenn er bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre.
2. Verkehrsverstoß:
Bei einem erneuten Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (Anm.: bitte nicht verwechseln mit einer MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können aber insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden.
3. Verkehrsverstoß:
Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich.
Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit - zusätzlich zur Restprobezeit - um zwei Jahre.
ACHTUNG ... :
Was passiert nun aber, wenn nach dem ersten noch weitere Verstöße jeweils vor Teilnahme an einem Aufbauseminar oder vor Ablauf der genannten Frist zur Teilnahme an einer verkehrs-psychologischen Beratung begangen werden?? Wir erinnern uns an die gesetzlichen Bestimmungen des § 2 a Abs. 2 StVG: "...wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar / wenn er nach Ablauf der genannten Frist..." Darf die Fahrerlaubnisbehörde dann in solchen Fällen überhaupt keine Maßnahmen ergreifen??
Weit gefehlt, dies regelt § 2a Abs. 4 StVG: Die Entziehung der Fahrerlaubnis [...] bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalles bereits Anlaß zu der Annahme geben, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Hält die Behörde auf Grund des Gutachtens seine Nichteignung nicht für erwiesen, so hat sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis an einem solchen Kurs nicht bereits teilgenommen hatte.
Auch wenn z.B. der Fahranfänger das "verpflichtete" Aufbauseminar noch nicht absolviert hat oder die Verpflichtung nach einem begangenen Verkehrsverstoß noch nicht ausgesprochen wurde, können die (weiteren) Eintragungen im VZR trotzdem relevant sein. Abweichend von den durch § 2a Abs. 2 StVG vorgegebenen Bestimmungen für behördliche Maßnahmen in der Probezeit kann die Fahrerlaubnisbehörde im eigenen Ermessen dbzgl. Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis ergreifen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann also bereits grundsätzlich vor Erreichen der Eingriffsschwellen des Absatzes 2 handeln.
MFG
ar-pac
Zitat:
Original geschrieben von king-getter
.....
Übrigens, was ist an dem Wort "Bullen" so dramatisch!? Hier sagt das jeder, ohne damit die Polizei beleidigen zu wollen, es ist sozusagen einfach ein Spitzname, wie in England the dogs oder was auch immer.
Dramatisch?? Ich glaube Du verstehst da irgendwas falsch oder garnicht.
Es ist ein Schimpfwort und kein Spitzname! ... und sowas gilt als Beleidigung.
Es ist nun mal so.
Gruß
Addi
Guten Morgen,
wollte mich auch mal kurz zum Thema " Bullen " mitteilen.
Ich hatte noch nie größere Probleme mit der Polizei und bin sehr froh das es Menschen gibt, die für uns alle den Kopf hinhalten und einen so gefährlichen ( und dabei nicht gerade mit einem tollen Image versehenen ) Beruf bei gleichzeitig realativ wenig Gehalt aussüben.
Bisher wurde ich immer fair und korrekt behandelt und habe einen bekannten der bei der Kripo ist.
Damit will ich zum ausdruck bringen, daß ich froh bin das es die Polizei gibt und ich keinen Grund habe, Polizisten zu beschimpfen oder mich über sie lustig zu machen!!
Trotzdem werden Sie bei uns umgangsprachlich als Bullen bezeichnet. Wo ist das Problem??
Noch nie den " Bullen von Tölz " gesehen?? Ich glaube das die meisten Polizisten damit weniger schwierigkeiten haben, als einige hier in diesem Thread.
So, und nun wünsche ich uns allennoch einen schönen Tag.
Viele Grüße
Thomas
@katermoqai: GENAU DAS wollte ich auch mit meinem posting sagen! Ich glaube auch, daß hier ein paar Leute diesbezüglich überempfindlich sind. Verstehe ich nicht als Schimpfwort, und wird auch oft von anderen nicht so aufgefasst. Ich denke auch nicht negativ über die Polizisten, schon gar nicht verallgemeinert - warum auch? Also, trifft genau meine Meinung, was mein Vorredner gesagt hat. Gibt ja auch für andere Berufsgruppen solche umgangssprachlichen Bezeichnungen...