RNS 310 Kartenmaterial International?
Servus Leute,
meiner Meinung nach werde ich definitiv nicht die Minderheit aller RNS 310 Radiobesitzer (oder zukünfitger) repräsentieren, also hoffe ich hier auf Hilfe.
Mitgeliefert wird beim RNS 310 definitiv nur die Deutschlandkarte. Toll. Aber ich bin gierig und reise gerne und würde mich über mehr Material freuen. Hat jmd eine Ahnung wo ich für das RNS 310 mehr Kartenmaterial ersteigern könnte. Das Radio ist selbst von Blaupunkt. Teleatlas stellt die Karten. Möglich die Karten vom RNS 510 zu verwenden oder handelt es sich dann um ein inkompatibles Format?
Vllt hat jmd schon Erfahrung. Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße, Patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von EosLoerrach
Habe auch diese Email bekommen. In dieser wird nichteinmal in guter Grammatik geantwortet.
Teleatlas hat soebend wieder Post bekommen:Sehr geehrtes Teleatlas Team,
ich werde diesen Sachverhalt dann rechtlich prüfen lassen, da mit Bestellung ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Und wenn die Ware 0Euro kostet oder 149Euro, der Vertrag wurde geschlossen!
Die Bestellbestätigung per E-Mail wurde ja von Ihrem System an meinen E-Mail Account versendet.
Sie haben die Frist von mir erhalten, bis wann die Ware zu liefern ist, ansonsten übergebe ich
diese Angelegenheit an einen Rechtsbeistand meines Vertrauens!
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe, dass Du auch auf solch eine "Härte" und Unnachgiebigkeit Deines Gegenüber stößst, wenn Dir mal ein Fehler unterläuft.
Was soll denn dieses Anwaltsgedrohe? Damit wirst Du nichts erreichen. Es ist doch offensichtlich, dass es dort
ein Server-/ Computerproblem gab. Deswegen jetzt mit Anwalt zu drohen halte ich für ziemlich aussichtslos.
Und wenn Du doch einen Rechtsbeistand einschaltest, gehst Du ein ziemliches finanzielles Risiko ein.
Solltest Du rechtsschutzversichert sein, muss Dir die Versicherung vorher die Regelungszusage geben, bevor Du den Anwalt einschaltest. Das wird die Versicherung bei ehrlicher Schilderung des Falles nicht tun.
Aber, jeder so wie er kann und wie er will ! 😉 🙂
Gruß
Gonzo
PS:
Ich halte diese ganze Bestellaktion und die folgende Diskussion darüber übrigens für ziemlich OT. Da sie nur sehr begrenzt mit dem Thema "RNS 310 Kartenmaterial" zu tun hat. Also bitte wieder BTT. 🙂
187 Antworten
Ich glaube eher die besprechen mit ihrer Rechtsabteilung wie man da am einfachsten wieder rauskommt... ^^
Ich habe mal gefragt wo meine Bestellung bleibt.
Dann habe ich diese Nachricht (wohl von einem Praktikanten mit google translate übersetzt) bekommen:
Zitat:
Sehr geehrter Kunde,
Diese Produkte sind nie rausgeschickt worden, da diese Bestellung nicht richtig registriert worden ist wegen einen Systemfehler. Sie hätten dies schon annehmen können, da wir keine Produkte gegen 0 € anbieten werden, der normalerweise 149 € kosten.
Wir haben Ihnen selbstverständlich schon die Versandkosten rückerstattet. Sie können dann selbst entscheiden ob Sie die Bestellung erneut machen wollen oder nicht.
Wir entschuldigen uns für diese Beschwerlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Tele Atlas Team
Für mich sind 1490 € (10 x 149 €) genauso lächerlich wie 0 € für Kartenmaterial für ganz Europa.
Muss man so einen Mist akzeptieren?
Ich habe auf meinem Konto nachgeschaut und es ist noch kein Geld von Teleatlas gutgeschrieben worden.
´
Zahlt Teleatlas für diese Geldleihgabe Zinsen 🙂 ? Werde mir dann auch einmal Geld von Teleatlas ohne Gegenleistung für ein paar Tage gegen Monatsende abbuchen. Ist doch günstiger als ein Dipo 😉
Mal abwarten ob das für Teöeatlas so einfach geht.
Gruss
Grundsätzlich wird ein rechtsgültiger Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.
So weit ich weiß - bitte berichtigt mich, falls ich verkehrt liege - gelten aber Angebote in Katalogen, auf Websites etc. nicht bereits als rechtsgültiges Angebot, sondern nur als "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots".
Das heißt, dass der Vertrag nicht über
Angebot: Produkt XYZ zum Preis vom 47,11 auf der Website und
Annahme: Bestellung im Webshop
zustande kommt, sondern über
Einladung zur Abgabe eines Angebots: Produkt XYZ zum Preis vom 47,11 auf der Website,
Angebot: Bestellung des Produkts im Shop (Ich biete an, dieses Produkt zum angegebenen Preis zu kaufen) und
Annahme: Entweder Bestellbestätigung oder einfach Lieferung des Artikels (Annahme durch konkludentes Verhalten).
In unserem konkreten Fall würde das also bedeuten, dass Teleatlas Euer Kaufangebot nicht annimmt und damit raus ist.
Wie gesagt - bitte korrigiert mich, wenn das nicht oder nicht mehr richtig ist - meine Recht-Vorlesungen sind nun auch schon ein paar Tage her. 🙂
Gruß
Stiggelsche
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Nunja, Teleatlas hat ja die Bestellung wie folgt bestätigt (und im Anschluss den Betrag abgebucht):
"NAVSHOP Bestätigung Ankauf für Bestellung Nummer OC: NAV00000xxxxx
Sehr geehrter Kunde/Kundin,
Danke für Ihre Bestellung in unserem Shop. In Kürze wird Ihnen Ihre Bestellung zugesandt.
Wir wünschen Ihnen jetzt schon eine gute Fahrt."
Kommt in meinen Augen eine Auftragsbestätigung zur Auftragsannahme gleich und ist keine reine Bestellbestätigung. Allerdings ist die Rechtslage durch die seltsam übersetzte Betreffzeile fraglich und ich würde mich nicht mit einem Unternehmen aus dem Ausland vor Gericht mit ungewissenem Ausgang (da der Irrtum ja eigentlich offensichtlich ist) streiten wollen.
Selbst wenn das Verfahren am Gerichtsstand der Verbrauchers stattfindet: wenn man verliert, zahlt man doch die Kosten des gegnerischen Anwalts, oder? Sind die nicht höher als normal, wenn Reisekosten oder Kosten für die Einschaltung eines Korrespondenzanwalts enstehen. Selbst wenn man eine Rechtsschutz-Versicherung hat, muss diese doch (glaube ich zumindest) eine gewisse Aussicht auf Erfolg sehen, damit sie die Kostenübernahme erklärt.
P.S.: Ich habe übrigens auch heute früh eine ähnliche E-Mail wie die oben zitierte Nachricht erhalten, allerdings steht bei mir, dass man den Betrag erst noch erstatten wolle, was ich schon unverschämt genug finde, schließlich hatte man dazu ja eine Woche Zeit, wenn dort schon klar war, das man nicht liefern wird. Ich habe jetzt eine Frist bis Morgen gesetzt und gebe den Betrag ansonsten beim Kreditkartenunternehmen zurück. Dann muss Teleatlas jedenfalls für die Chargeback-Gebühren aufkommen.
Eine Bestellung im Shop und eine automatische email noch nicht unbedingt aber sobald sie bei mir Geld abbuchen ist das für mich eine ganz klare Annahme des Kaufvertrages. Die Waren einfach nicht zu verschicken ohne Benachrichtigung des Käufers ist schon eine Frechheit...
Tja,
genau die Frage, wie die Bestätigungsmail und die Abbuchung rechtlich zu werten ist, wäre wohl Thema der Verhandlung, wenn jemand klagen würde.
Wenn einer eine Rechtsschutzversicherung und zu viel Langeweile hat, kann er's ja mal testen.
Andernfalls würde ich sagen: Hätte ja klappen können, hat aber nicht... schade! 🙂
Gruß
Stiggelsche
Zitat:
Original geschrieben von all-time
Eine Bestellung im Shop und eine automatische email noch nicht unbedingt aber sobald sie bei mir Geld abbuchen ist das für mich eine ganz klare Annahme des Kaufvertrages. Die Waren einfach nicht zu verschicken ohne Benachrichtigung des Käufers ist schon eine Frechheit...
Doch, auch die automatische E-Mail würde reichen, wenn es keine reine Bestellbestätigung ist, sondern eine "Auftragsbestätigung". Das ist in diesem Fall wg. der schlecht übersetzten Formulierungen fraglich. Auch bei der Abbuchung könnte man ja eine Automatik annehmen, aber auch für mich zählt das noch eher als Bestätigung als eine E-Mail.
Das Problem wäre auch eher ein u.U. offensichtlicher Preisirrtum. Es gibt da bei heise.de ein Urteil, wo jemand ein Handy für 14 EUR (?) statt für 140 EUR (?) bekommen hat, weil neben der verschickten AB auch dem Kunden nicht hätte klar sein müssen, dass das Handy viel mehr wert ist. Und da hängt es dann letztlich vom Richter ab und davon ob er meint, dass man wissen muss, dass es Navi-CDs nicht für 0 EUR gibt oder ob man das guten Gewissens hätte annehmen dürfen. Schließlich hätte Teleatlas das ja auch als Aktion gedacht haben können, um den Absatz der Hardware und damit den Kauf von aktualisierten Folgeversionen zu fördern oder aber wg. einer Sondervereinbarung mit VW zwecks Absatzförderung oder um Restposten ohne Entsorgungskosten loszuschlagen (wg. des bald kommenden RNS 315 - vielleicht kommt dann ja auch eine Europa-CD für das 310) undsoweiter undsofort. Aber ob das den Richter überzeugt.
Ich werde es nicht auf einen Versuch ankommen lassen, so sehr es mit doch ärgert, dass Teleatlas nicht einfach eine Mail geschrieben hat nach dem Motto "Tut uns leid - Fehler - wir stornieren die Bestellung".
Habe auch diese Email bekommen. In dieser wird nichteinmal in guter Grammatik geantwortet.
Teleatlas hat soebend wieder Post bekommen:
Sehr geehrtes Teleatlas Team,
ich werde diesen Sachverhalt dann rechtlich prüfen lassen, da mit Bestellung ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Und wenn die Ware 0Euro kostet oder 149Euro, der Vertrag wurde geschlossen!
Die Bestellbestätigung per E-Mail wurde ja von Ihrem System an meinen E-Mail Account versendet.
Sie haben die Frist von mir erhalten, bis wann die Ware zu liefern ist, ansonsten übergebe ich
diese Angelegenheit an einen Rechtsbeistand meines Vertrauens!
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
Original geschrieben von EosLoerrach
Habe auch diese Email bekommen. In dieser wird nichteinmal in guter Grammatik geantwortet.
Teleatlas hat soebend wieder Post bekommen:Sehr geehrtes Teleatlas Team,
ich werde diesen Sachverhalt dann rechtlich prüfen lassen, da mit Bestellung ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Und wenn die Ware 0Euro kostet oder 149Euro, der Vertrag wurde geschlossen!
Die Bestellbestätigung per E-Mail wurde ja von Ihrem System an meinen E-Mail Account versendet.
Sie haben die Frist von mir erhalten, bis wann die Ware zu liefern ist, ansonsten übergebe ich
diese Angelegenheit an einen Rechtsbeistand meines Vertrauens!
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe, dass Du auch auf solch eine "Härte" und Unnachgiebigkeit Deines Gegenüber stößst, wenn Dir mal ein Fehler unterläuft.
Was soll denn dieses Anwaltsgedrohe? Damit wirst Du nichts erreichen. Es ist doch offensichtlich, dass es dort
ein Server-/ Computerproblem gab. Deswegen jetzt mit Anwalt zu drohen halte ich für ziemlich aussichtslos.
Und wenn Du doch einen Rechtsbeistand einschaltest, gehst Du ein ziemliches finanzielles Risiko ein.
Solltest Du rechtsschutzversichert sein, muss Dir die Versicherung vorher die Regelungszusage geben, bevor Du den Anwalt einschaltest. Das wird die Versicherung bei ehrlicher Schilderung des Falles nicht tun.
Aber, jeder so wie er kann und wie er will ! 😉 🙂
Gruß
Gonzo
PS:
Ich halte diese ganze Bestellaktion und die folgende Diskussion darüber übrigens für ziemlich OT. Da sie nur sehr begrenzt mit dem Thema "RNS 310 Kartenmaterial" zu tun hat. Also bitte wieder BTT. 🙂
Also habe heute auch die Mittelung von Teleatlas erhalten!
Zitat:
Diese Produkte sind nie rausgeschickt worden, da diese Bestellung nicht richtig registriert worden ist wegen einen Systemfehler. ...
Ich werde das Geld was von meinem Konto abgebucht wurde einfach zurück buchen. Werde da jetzt nicht meine Kontonr. etc zusenden, und warten bis die mir das zurückerstatten!
Zitat:
Original geschrieben von EosLoerrach
ich werde diesen Sachverhalt dann rechtlich prüfen lassen, da mit Bestellung ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Und wenn die Ware 0Euro kostet oder 149Euro, der Vertrag wurde geschlossen!
Da wäre ich an deiner Stelle mal nicht so sicher. Kaufverträge über 0 € gibt es nicht, das wäre dann ein Schenkungsvertrag. Einen solchen wollte Teleatlas aber nie abschliessen. Bleibt also durchaus fraglich, ob dann wirklich ein Vertrag zustande kommen kann/konnte. Im Übrigen gehe ich mit Stiggelsche überein, wenn er sagt, dass die Artikel bzw. die dazugehörigen Preise auf der Webseite lediglich eine invitatio ad offerendum darstellen...
Gruß Tecci
Erklärungsirrtum, spart euch den Anwalt..
Zitat:
Original geschrieben von da_didi
Erklärungsirrtum
Sag ich doch 😁 Und auch nicht Inhalts- oder Eigenschaftsirrtum 😉
Toll, wie hier alle meinen, Rechtsberatung vornehmen zu können. Vor allem die Ansage "Erklärungirrtum" hat mir sehr gut gefallen. Ich darf kurz auf §§ 121, 122 BGB hinweisen und allen, die wagemutig und/oder rechtsschutzversichert sind, empfehlen mal einen Anwalt zu konsultieren.