RNS 310 Kartenmaterial International?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Servus Leute,

meiner Meinung nach werde ich definitiv nicht die Minderheit aller RNS 310 Radiobesitzer (oder zukünfitger) repräsentieren, also hoffe ich hier auf Hilfe.

Mitgeliefert wird beim RNS 310 definitiv nur die Deutschlandkarte. Toll. Aber ich bin gierig und reise gerne und würde mich über mehr Material freuen. Hat jmd eine Ahnung wo ich für das RNS 310 mehr Kartenmaterial ersteigern könnte. Das Radio ist selbst von Blaupunkt. Teleatlas stellt die Karten. Möglich die Karten vom RNS 510 zu verwenden oder handelt es sich dann um ein inkompatibles Format?

Vllt hat jmd schon Erfahrung. Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße, Patrick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von EosLoerrach


Habe auch diese Email bekommen. In dieser wird nichteinmal in guter Grammatik geantwortet.
Teleatlas hat soebend wieder Post bekommen:

Sehr geehrtes Teleatlas Team,

ich werde diesen Sachverhalt dann rechtlich prüfen lassen, da mit Bestellung ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Und wenn die Ware 0Euro kostet oder 149Euro, der Vertrag wurde geschlossen!
Die Bestellbestätigung per E-Mail wurde ja von Ihrem System an meinen E-Mail Account versendet.
Sie haben die Frist von mir erhalten, bis wann die Ware zu liefern ist, ansonsten übergebe ich
diese Angelegenheit an einen Rechtsbeistand meines Vertrauens!



Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe, dass Du auch auf solch eine "Härte" und Unnachgiebigkeit Deines Gegenüber stößst, wenn Dir mal ein Fehler unterläuft.

Was soll denn dieses Anwaltsgedrohe? Damit wirst Du nichts erreichen. Es ist doch offensichtlich, dass es dort

ein Server-/ Computerproblem gab. Deswegen jetzt mit Anwalt zu drohen halte ich für ziemlich aussichtslos.

Und wenn Du doch einen Rechtsbeistand einschaltest, gehst Du ein ziemliches finanzielles Risiko ein.

Solltest Du rechtsschutzversichert sein, muss Dir die Versicherung vorher die Regelungszusage geben, bevor Du den Anwalt einschaltest. Das wird die Versicherung bei ehrlicher Schilderung des Falles nicht tun.

Aber, jeder so wie er kann und wie er will ! 😉 🙂

Gruß
Gonzo

PS:
Ich halte diese ganze Bestellaktion und die folgende Diskussion darüber übrigens für ziemlich OT. Da sie nur sehr begrenzt mit dem Thema "RNS 310 Kartenmaterial" zu tun hat. Also bitte wieder BTT. 🙂

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Hi,

ich habe mir auch die Karten bestellt und mir wurde das Geld 4 Tage später abgebucht. Erst auf Nachfrage habe ich die o.g. Mail erhalten, Geld habe ich sogleich zurück buchen lassen.

Meines erachtens kam ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Das 0,0€ Angebot lassen viel Interpretationsraum. Einer ist der in der Mail dargestellte. Ich bin der Meinung, dass ein Vertrag deshalb zu stande kam, weil stillschweigend, so bei mir, 4 Werktage nach Bestellung die Versandskosten abgerufen worden sind und es keinerlei Kontakt gab, dass es ein bedauerlich Irrtum war. Von daher, wenn es einer drauf ankommen lässt, dass der seine Navi-Daten bekommt.

Viele Grüße
mirage

Der rechtliche Schlüssel zur Klärung der Frage nach der Lieferverpflichtung scheint mir § 518 Abs. 1 BGB zu sein. Danach bedarf ein Schenkungsversprechen zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.

Für einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB fehlt es an einem Kaufpreis für die CDs, deren Lieferung versprochen wird.

Auf die Frage, ob der Verkäufer die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung (noch) anfechten kann, kommt es daher nicht an.

Zitat:

Original geschrieben von gonzo26


Ich halte diese ganze Bestellaktion und die folgende Diskussion darüber übrigens für ziemlich OT. Da sie nur sehr begrenzt mit dem Thema "RNS 310 Kartenmaterial" zu tun hat. Also bitte wieder BTT. 🙂

Ich denke, wir sollten uns alle wieder beruhigen, TeleAtlas wird die CD's für den Kaufpreis von 0 EUR nicht liefern. Für diejenigen, die per Lastschrift bezahlt haben (Versandkosten), entweder man wartet auf die Gutschrift oder bucht es zu Lasten von TeleAtlas zurück auf sein Konto.

Und wie Gonzo26 schon geschrieben hat, wird die ganze Diskussion hier immer mehr Off-Topic und sollte dann in einem anderem Forum mit anderen Thema diskutiert werden.

Also bitte jetzt wieder zurück zum Thema "RNS 310 Kartenmaterial".

Zitat:

Original geschrieben von falloutboy77


Toll, wie hier alle meinen, Rechtsberatung vornehmen zu können. Vor allem die Ansage "Erklärungirrtum" hat mir sehr gut gefallen. Ich darf kurz auf §§ 121, 122 BGB hinweisen und allen, die wagemutig und/oder rechtsschutzversichert sind, empfehlen mal einen Anwalt zu konsultieren.

Wer macht denn hier Rechtsberatung?? Und wenn du nicht weisst, was ein Erklärungsirrtum ist...nuja, sag ich mal nix dazu. Und auch was du mit den angeführten §§ aussagen willst, erschliesst sich mir nicht so ganz 😕 Was war doch gleich noch mal deine juristische Vorbildung?? 😉

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Wenn du die Paragraphen nicht verstehst, frag einen Rechtsanwalt. Die sind ja auch nicht für Laien geschrieben.

Meine Vorbildung spielt zwar keine Rolle, aber: Zwei Staatsexamen und seit zig Jahren Rechtsanwalt.

Ist doch eigentlich auch egal. Man hat probiert zu bestellen - hat aber leider nicht geklappt.
Geld ist schon wieder zurück auf meinem Konto. Damit ist für mich der Fall erledigt.
Wenn man klagen will muss man schon ein Arschloch sein. Auch wenn man vielleicht gute Chancen hätte zu gewinnen muss man das ganze doch auch moralisch vertreten können. Jeder weiß wohl, dass er "eigentlich" kein Anrecht auf die CDs hat.

.. was ich bei mir immer noch nicht in ordnung finde, ist, dass sich bis heute keiner bei mir gemeldet hat von wegen "ohje uns ist ein fehler unterlaufen, der vertrag kommt doch nicht zustande".
haben einfach geld abgebucht, und nichts weiter gemacht.
ich lass das noch ein wenig weiter laufen. gibt es da eine max grenze, in der man sein handelsinteresse zurücknehmen muss?

Ausgehend von der oben dargestellten Auffassung, dass es sich bei der Bestellbestätigung über die Lieferung zu einem "Preis" von 0 EUR um ein formunwirksames Schenkungsversprechen handelt, bedarf es seitens des Anbieters keiner Anfechtung der etwa irrtümlich abgegebenen Erklärung und läuft mithin keine Frist. Der Formmangel würde durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB). Dazu wird es aber wohl nicht kommen.

Die Versandkosten für die "schenkungsversprochene" Ware sind natürlich ohne Rechtsgrund erbracht und können zurückgefordert werden, wenn und solange die bestellten CDs nicht geliefert wurden. Bei Lastschrifteinzug ist die Rückbuchung bekanntlich ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von ploeni


.. was ich bei mir immer noch nicht in ordnung finde, ist, dass sich bis heute keiner bei mir gemeldet hat von wegen "ohje uns ist ein fehler unterlaufen, der vertrag kommt doch nicht zustande".
haben einfach geld abgebucht, und nichts weiter gemacht.
ich lass das noch ein wenig weiter laufen. gibt es da eine max grenze, in der man sein handelsinteresse zurücknehmen muss?

Genauso bei mir. Ich glaube die werden einfach mein Geld behalten für immer oder bis ich mich melde.

Ja, habe denen geschrieben und sie fragten mich nach meiner Kontonummer (obwohl abgebucht), man hat sich auch entschuldigt das sich niemand deswegen gemeldet hat - trotzdem keine Entschuldigung für dieses Verhalten.

Hehe...ihr habt Sorgen*g*
Wenn ihr wirklich für Lau die CDs haben wollt, dann bemüht doch mal ein bischen Herrn Google, der Hilft mit Sicheheit weiter...

Zitat:

Original geschrieben von educatdcc


Hehe...ihr habt Sorgen*g*
Wenn ihr wirklich für Lau die CDs haben wollt, dann bemüht doch mal ein bischen Herrn Google, der Hilft mit Sicheheit weiter...

Von mir aus lasse ich die Holländer mein Geld behalten und ich gehe mal googleln. Ich zahle für das Nutzen auf einem RNS310 und wo die Daten herkommen ist egal.

Zitat:

Original geschrieben von deChrLam



Zitat:

Original geschrieben von educatdcc


Hehe...ihr habt Sorgen*g*
Wenn ihr wirklich für Lau die CDs haben wollt, dann bemüht doch mal ein bischen Herrn Google, der Hilft mit Sicheheit weiter...
Von mir aus lasse ich die Holländer mein Geld behalten und ich gehe mal googleln. Ich zahle für das Nutzen auf einem RNS310 und wo die Daten herkommen ist egal.

LOL, das ist natürlich auch ne Idee :-)

Nicht dass ich das jemals machen würde... ^^

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