Reimport aus Italien
Ist ein Comfortline 2l TDI für 18500 ,-
kennt einer Nachteile, das Auto hat 6 Airbags Klimaautomatik und das einfache Radio !
gibt es Unterschiede zur deutschen Version ?
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Keynes
Soviel zu dem Wahrheitsgehalt der Tabelle. Laut Tabelle dürfte es den für 12080 nicht geben.
Ich dachte es ist klar das es bei der EU-Tabelle um Listenpreise handelt. Da geht natürlich noch der ausgehandelte Rabatt runter. Ausserdem diskutieren wir hier ja über EU-Fahrzeuge aus Italien. Als EU-Wagen aus einem anderen EU-Land kann es durchaus günstiger sein. (z.B. Griechenland)
Also zurück zu dem italienischen Reimport-Golf, jetzt mit den frischen (Listen-)Preisen von den Homepages:
1.9 TDI (105PS) Trendline 3-Türer
Italien €19.230,- = €16.025 ohne MwSt.
Italien €18.625,- = €16.056 ohne MwSt.
Ausstattung ist identisch, aber das Sparpaket bestehend aus Climatic und Radio gibt es nicht. In Italien sind die vollen Aufpreise zu zahlen.
Zwischenfazit 1: Listenpreis excl. MwSt ist in Italien und Deutschland IDENTISCH. (plus/minus €50 ist hiebei zu vernachlässigen)
Händlermargen gehören zu den guten Geheimnissen. Nach dem, was ich aber gehört habe, liegen sie in Deutschland zwischen 11% und 19% (Prämienabhängig). Die Margen in Italien sind angeblich geringer.
Zwischenfazit 2: Die Margen können ebenfalls als gleichwertig betrachtet werden und überschreiten 19% nicht.
Wenn also ein Golf, der aus Italien stammt, deutlich weniger als 15% (ein kleiner Gewinn muss ja für beide Händler drin sein) unter deutscher Liste kosten soll, dann sollten erstmal Warnleuchten angehen, wo das Auto herkommt. Insbesondere, wenn schon auf "Steuerbvergünstigungen" hingewiesen wurde!
Zitat:
Original geschrieben von Keynes
Soviel zu dem Wahrheitsgehalt der Tabelle. Laut Tabelle dürfte es den für 12080 nicht geben.
Richtig erkannt (wenn es sich um einen italienischen Wagen handelt). Es dürfte ihn nicht geben. Wenn doch, lohnt es sich eventuell nochmal nachzuhaken.
So ähnlich, wie bei Levis für €10 oder Rolex-Schnäppchen auf dem Trödelmarkt.
Ciao
Kai
Zitat:
Original geschrieben von Keynes
Mit der Rechnung habe ich den Wagen ordnungsgemäß bezahlt und auch die Steuern bezahlt. Wenn in der Kette vorher einer Mist gebaut hat dann muß das Finanzamt sich an den halten !
Sicher? Ich gebe nicht vor diesen Spezialfall genau zu kennen, aber:
- MwSt wird vom Endverbraucher geschuldet
- Insbesondere bei Kfz ist dies der erste Halter, nicht die Zwischenhändler. (d.h. Du)
=> Das Fianzamt hat zumindest gute Gründe, die Steuer von dir nachzufordern. Nur Vorsatz können sie dir nicht unterstellen.
Wenn Du z.B. ein gestohlenes Fahrzeug erwirbst, erhälst Du damit -meines Wissens nach- keine Eigentumsrechte. Wird der Wagen von der Polizei gefunden, geht der Wagen zurück an den Eigentümer und Du kannst sehen wie Du dein Geld vom Verkäufer/Dieb/Hehler wiederbekommst.
Dies nur als Beispiel, das es mit einer Rechnung nicht getan ist. Im Zweifelsfall bringt dich das auch nicht weiter.
Ciao
Kai
Nabend 🙂
Nach diesem wissenschaftlichen Exkurs ist ja alles "palletti" und wir können hier schliessen.
Der Threadersteller hat seinen Tschechen den er ja immer haben wollte und wir können uns den wichtigeren Dingen zuwenden. 😛
Gruss
Vadder