Reifenwahl RunFl@t wegen Leasing Rückgabe
Hallo,
ist zwar noch einige Monate hin, aber ich brauche für meinen 320xdA Sportline bald neue 18 Zoll Reifen.
Die Originalen sind ja Runflat. Ich werde mit dem nächsten Reifensatz den Wagen auch zurückgeben an BMW.
Ich würde nun gerne, aus Preis und Komfortgründen KEIN Unflat kaufen. Wird das bei der Leasingrückgabe ein Problem sein? Dann würde ich nämlich lieber Unflat kaufen, da ich sonst ja doppelt kaufe.
Die Frage ist eben so auf das Fabrikat zu übertragen. Muss es ein Premium Hersteller sein oder geht auch was drunter. Ich werde nur noch ca 5tkm mit dem Wagen und den neuen Reifen machen und will da einfach nicht über 1000 Euro in die Reifen investieren.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
es steht ja auch nicht im leasingvertrag, dass das navi nicht ausgebaut werden darf, oder, dass das auto mit navi kam .... .
trotzdem wird man gehörige schwierigkeiten bekommen, wenn es dann fehlt.
genauso wie mit einer nicht vorgenommenen tüv abnahme die fällig war.
ich finde, es sollte selbstverständlich sein, dass ein auto,welches mit RFT kam, mit RFT abgegeben wird.
das sagt der gesunde menschenverstand.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Genie21
Na na, ich habe ordentlich und brav geantwortet, den Rest Deiner Lümmelhaften Antwort verzeihe ich Dir.Zitat:
Original geschrieben von cubebiker
Da aber nahezu alle Leasingverträge zumindest ähnlich sind, habe ich gehofft und so ist es ja auch eingetreten, das sich jemand findet, der seine Meinung kundtut.
Du warst mit der Anspielung ja auch keineswegs gemeint, der angesprochene hat es gemerkt und leider überhaupt nicht verstanden. Liegt aber sicher nicht am Intellekt, so schwer war es ja schliesslich nicht, sondern eher daran, das mache Menschen beruflich scheinbar unterfordert sind oder ein schwieriges Sexualleben haben. Anders kann ich es mir zumindest nicht erklären.
Ich habe nicht gesagt das ich BILLIGreifen montieren will. Fulda oder Bridgestone reichen mir für 5000 Kilometer. Wer glaubt dass man mit anderen Markenreifen nicht Autofahren kann, ist eins schlimmeres Marktingopfer als ich das schon bin. Des Weiteren sollte man aufhören hanebüchene Vergleiche mit Felgen herzustellen. Ich könnte mir an den Kopf greifen. Junge, DUEW verbringe Deine Zeit irgendwie sinniger. Felgen haben ein Design, das ist vorgegeben. Bei Reifen spielt das keine Rolle, der Vergleich ist Schrott.
Ich habe auch nie behauptet, dass ich das in mehreren Foren gepostet habe. Nur das ich in mehreren Foren unterwegs bin. Ich weiss eigentlich garnicht warum ich mir die Mühe gebe. Ändern werde ich wahrscheinlich ohnehin nichts. Aber der tipp: GET A LIFE den muss ich einfach geben. Und wenn du dann keine Zeit mehr hast Dir unsinnige Vergleiche, zu Themen, zu denen Du NICHTS SINNVOLLES beizutragen hast durchzulesen, dann kauf Dir einen BMW und lies in Ruhe deinen Leasingvertrag...
ABO OFF und ich lese hier nicht mehr weiter.
Zitat:
Original geschrieben von cubebiker
ABO OFF und ich lese hier nicht mehr weiter.
Das hast du doch schon mal versprochen! Ausser Beleidigungen hast du wohl nichts drauf, oder? Beleidigt hat dich hier keiner ... aber Spaß scheinst du auch keinen zu verstehen! Versuche mal irgendwas zu machen, was dir deine Aggressionen nimmt, damit du deine schlechte Laune nicht an anderen auslassen musst!
😁
PS: Keine Angst! Das du dir Mühe gegeben hast, hat keiner gemerkt! 😉
Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
bevor hier ein Schloss dran kommt...wie ging das Thema Reifen nun aus?
Der TE will/kann seinen Leasingvertrag nicht durchlesen und/oder möchte die Mitforisten nicht an dem Ergebnis teilhaben lassen.
Schloss dran und aus.
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Im Leasingvertrag steht diesbzgl. auch nichts drin, weswegen mich mal interessieren würde, auf welchen Artikel diejenigen sich beziehen, die sagen er solle seinen Leasingvertrag durchlesen.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Im Leasingvertrag steht diesbzgl. auch nichts drin, weswegen mich mal interessieren würde, auf welchen Artikel diejenigen sich beziehen, die sagen er solle seinen Leasingvertrag durchlesen.
Wer kennt schon den Leasingvertrag vom TE bis ins Detail? Ansonsten steht doch sicher was in der Art drin, dass das Auto vollständig mit der Ausstattung zurückzugeben ist, mit der man es erhalten hat oder etwa nicht? Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. RFT ist bei BMW schon seit einiger Zeit ab 17" Standard.
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Wer kennt schon den Leasingvertrag vom TE bis ins Detail?
Jeder der Leasing bei BMW macht. Die Leasingverträge sind ja von BMW Financial Services, nicht vom Händler.
Zitat:
Ansonsten steht doch sicher was in der Art drin, dass das Auto vollständig mit der Ausstattung zurückzugeben ist, mit der man es erhalten hat oder etwa nicht? Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. RFT ist bei BMW schon seit einiger Zeit ab 17" Standard.
Der Punkt "Rückgabe des Fahrzeugs" lautet vollständig so:
Zitat:
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schäden.
Es wird empfohlen, über den Zustand bei der Rückgabe ein gemeinsames Protokoll anzufertigen und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten zu unterschreiben.
That's it. 😉
Das bedeutet für mich: wenn mit Runflat bestückt bei Auslieferung, dann auch damit wieder zurück - vergleichbare Qualität. Oder?
sind RFT nicht Bestandteil der Ausstattungsliste?
wenn ja, dann doch eher unstrittig
imho muss bei Rückgabe auch kein Wintergummi auf den geleasten Sommerrädern akzeptiert werden
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Das bedeutet für mich: wenn mit Runflat bestückt bei Auslieferung, dann auch damit wieder zurück - vergleichbare Qualität. Oder?
Es ist so - es gab schon zahlreiche Fälle hier im Forum (bzw. im 1er-Forum), wo Reifen in Rechnung gestellt wurden - aber aus den Leasingbedingungen geht es trotzdem nicht hervor.
Finde schon. Ist ja von "vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand" die Rede und daher müssen gleichwertige Reifen aufgezogen werden, um den Kaufzustand zu erhalten. Man könnte sogar drüber streiten, ob es die gleiche Marke sein muss.
Genauso, wie man gleichwertige Scheibenwischer montiert haben muss. Der Händler kalkuliert ja den Wiederverkaufswert entsprechend ein.
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Finde schon. Ist ja von "vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand" die Rede und daher müssen gleichwertige Reifen aufgezogen werden, um den Kaufzustand zu erhalten. Man könnte sogar drüber streiten, ob es die gleiche Marke sein muss.Genauso, wie man gleichwertige Scheibenwischer montiert haben muss. Der Händler kalkuliert ja den Wiederverkaufswert entsprechend ein.
Im Prinzip steht da nur, dass z.B. bei einem Leasing über 30.000 km das Fahrzeug danach nicht wie eines nach 100.000 km auszusehen hat.
Im entsprechenden Erhaltungszustand. Und das bedeuted, dass alles, was damals laut Ausstattunglsliste verbaut war (und da stehenauch die RFT drauf), in einem akzeptablen Zustand sein müssen. Das nicht jedes Bauteil einzeln aufgeführt wird, ist ja verständlich. 😉
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Im entsprechenden Erhaltungszustand. Und das bedeuted, dass alles, was damals laut Ausstattunglsliste verbaut war (und da stehenauch die RFT drauf), in einem akzeptablen Zustand sein müssen. Das nicht jedes Bauteil einzeln aufgeführt wird, ist ja verständlich. 😉
Nochmal: dass es so ist, weiß ich auch - aber dem TE wurde empfohlen in seine Leasingbedingungen zu schauen und daraus geht es eben nicht eindeutig hervor.
Der Knackpunkt ist doch der, dass es bei den Reifen für bestimmte Kilometerleistungen keinen entsprechenden Erhaltungszustand gibt, d.h. das gelieferte Teil kann gar nicht zurückgegeben werden, sondern es muss ein anderes, vergleichbares zurückgegeben werden. Und was vergleichbar ist, ist eben formal nicht geregelt.
der leasing geber verkauft den wagen ja weiter und eben dieser käufer erwartet auf dem wagen RFT reifen, wie im original ausgeliefert.
das hat mit der marke nichts zu tun sondern ist eine produkteigenschaft.
wenn diese reifen nicht auf dem wagen sind, hat der neue käufer einen reklamationsgrund.
ergo, müssen bei der rückgabe auch RFT reifen drauf sein.