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Reifenwahl RunFl@t wegen Leasing Rückgabe

BMW 3er
Themenstarteram 6. April 2014 um 18:28

Hallo,

ist zwar noch einige Monate hin, aber ich brauche für meinen 320xdA Sportline bald neue 18 Zoll Reifen.

Die Originalen sind ja Runflat. Ich werde mit dem nächsten Reifensatz den Wagen auch zurückgeben an BMW.

Ich würde nun gerne, aus Preis und Komfortgründen KEIN Unflat kaufen. Wird das bei der Leasingrückgabe ein Problem sein? Dann würde ich nämlich lieber Unflat kaufen, da ich sonst ja doppelt kaufe.

Die Frage ist eben so auf das Fabrikat zu übertragen. Muss es ein Premium Hersteller sein oder geht auch was drunter. Ich werde nur noch ca 5tkm mit dem Wagen und den neuen Reifen machen und will da einfach nicht über 1000 Euro in die Reifen investieren.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

es steht ja auch nicht im leasingvertrag, dass das navi nicht ausgebaut werden darf, oder, dass das auto mit navi kam .... .

trotzdem wird man gehörige schwierigkeiten bekommen, wenn es dann fehlt.

genauso wie mit einer nicht vorgenommenen tüv abnahme die fällig war.

ich finde, es sollte selbstverständlich sein, dass ein auto,welches mit RFT kam, mit RFT abgegeben wird.

das sagt der gesunde menschenverstand.

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Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von jloh24

Dadurch, dass in der Bestellung des Fahrzeugs steht:

Serienausstattung:

0258 Bereifung mit Notlaufeigenschaften

Dann entimmst du die Information aber der Fahrzeugbestellung und nicht dem Leasingvertrag.

Der Einwand ist relativ wenig sinnvoll, der Leasingvertrag bezieht sich schließlich immer auf ein spezifisches Fahrzeug.

Und, wo wird die Ausstattung des Fahrzeugs festgelegt? Korrekt. In der Bestellung.

Oder anders:

Im Leasingvertrag steht die Information, dass am Fahrzeug keine Änderungen vorgenommen werden dürfen. Die Information, was denn nun zum Fahrzeug gehört, steht (z.B., aber mir liegt gerade nur die vor) in der Bestellung.

am 10. April 2014 um 15:02

Schön, dass ihr alle über den relevanten Teil meines Beitrags drüber gelesen habt und nur wieder die Allgemeinplätze wiederholt welche keiner in Frage stellt.

Das ist der springende Punkt:

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Reifen sind auch nicht verlgeichbar mit anderen Zubehörteilen/Sonderausstattungen, sondern eher noch anderen Verschließmitteln (Wischwasser, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Motoröl,...).

Und die Tatsache, dass man die Notlaufeigenschaft der Reifen strotzdem als AUsstattungsmerkmal wertet und nicht wie die anderen Verschleißmittel ist der, dass BMW Aufpreis dafür nimmt und es in der Fahrzeugbestellung aufführt und nicht irgendwelche Absätze in den Leasingbedingungen.

Der Reifen selbst ist ein Verschleissteil, keine Frage, das Ausstattungsmerkmal RFT aber eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von jloh24

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Kann man das auch aus dem Leasingvertrag herauslesen? Konkret. Wodurch wird aus dem Leasingvertrag klar, dass die eine Eigenschaft vorhanden sein muss, und die anderen nicht?

Dadurch, dass in der Bestellung des Fahrzeugs steht:

Serienausstattung:

0258 Bereifung mit Notlaufeigenschaften

Zusammen mit dem von DUEW zitierten Absatz aus den "AGB für das Leasing von Kraftfahrzeugen", der übrigens beginnt mit:

"Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten sowie Umlackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind nur zulässig, wenn der Leasinggeber vorher schriftlich zugestimmt hat." Dann folgt der schon zitierte Teil. (noch einmal: Abschnit VIII, Absatz 3)

Sprich: Wenn du Reifen ohne Notlaufeigenschaften anschraubst, veränderst du die Serienausstattung des Fahrzeugs. Das ist dir ohne schriftliche Genehmigung des Leasinggebers aber nicht erlaubt. Zudem kann von dir verlangt werden, dass du den Zustand zurückbaust.

Jens, du hast doch selber gefraft, wo genau das im Leasingvertrag steht. Hier, an dieser Stelle, die DUEW völlig korrekt zitiert hat (aber vielleicht zu sehr gekürzt). Daher wunder dich nicht, wenn noch ne Antwort drauf kommt, obwohl die Eingangsfrage selbst schon länger beantwortet ist.

Danke! Natürlich ist das gekürzt... Aber es gibt Menschen die mch verstehen ... das gibt mir die notwendige Ruhe, jetzt dazu zu schweigen, weil eigentlich alles gesagt und klar ist. Wer immer noch glaubt, dass das nicht so ist, kann ha mal den Praxistest machen!

:D

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