Reifenwahl RunFl@t wegen Leasing Rückgabe

BMW 3er

Hallo,

ist zwar noch einige Monate hin, aber ich brauche für meinen 320xdA Sportline bald neue 18 Zoll Reifen.
Die Originalen sind ja Runflat. Ich werde mit dem nächsten Reifensatz den Wagen auch zurückgeben an BMW.
Ich würde nun gerne, aus Preis und Komfortgründen KEIN Unflat kaufen. Wird das bei der Leasingrückgabe ein Problem sein? Dann würde ich nämlich lieber Unflat kaufen, da ich sonst ja doppelt kaufe.
Die Frage ist eben so auf das Fabrikat zu übertragen. Muss es ein Premium Hersteller sein oder geht auch was drunter. Ich werde nur noch ca 5tkm mit dem Wagen und den neuen Reifen machen und will da einfach nicht über 1000 Euro in die Reifen investieren.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

es steht ja auch nicht im leasingvertrag, dass das navi nicht ausgebaut werden darf, oder, dass das auto mit navi kam .... .
trotzdem wird man gehörige schwierigkeiten bekommen, wenn es dann fehlt.
genauso wie mit einer nicht vorgenommenen tüv abnahme die fällig war.
ich finde, es sollte selbstverständlich sein, dass ein auto,welches mit RFT kam, mit RFT abgegeben wird.
das sagt der gesunde menschenverstand.

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Zitat:

Original geschrieben von scooter17


der leasing geber verkauft den wagen ja weiter und eben dieser käufer erwartet auf dem wagen RFT reifen, wie im original ausgeliefert.
das hat mit der marke nichts zu tun sondern ist eine produkteigenschaft.
wenn diese reifen nicht auf dem wagen sind, hat der neue käufer einen reklamationsgrund.
ergo, müssen bei der rückgabe auch RFT reifen drauf sein.

Nochmal: ich war einer der ersten, die geantwortet haben, dass bei der Rückgabe wieder RFT drauf sein müssen, das ist nicht die Frage.

Meine These ist aber, dass es nicht aus dem Leasingvertrag hervorgeht, genauso wennig wie daraus hervorgeht, welche Parkrempler ok sind und welche nicht oder wieviele Steinschläge in der Motorhaube sein dürfen. Im Streitfall wird das ein Gutachter bewerten müssen und dieser wird dann auch sagen, dass nonRFT nicht ok sind.

Ich wollte damit nur belegen, dass der TE in seinem Leasingvertrag dazu nichts findet, weil er ja gefragt wurde, warum er dort nicht nachschaut.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von scooter17


der leasing geber verkauft den wagen ja weiter und eben dieser käufer erwartet auf dem wagen RFT reifen, wie im original ausgeliefert.
das hat mit der marke nichts zu tun sondern ist eine produkteigenschaft.
wenn diese reifen nicht auf dem wagen sind, hat der neue käufer einen reklamationsgrund.
ergo, müssen bei der rückgabe auch RFT reifen drauf sein.
Nochmal: ich war einer der ersten, die geantwortet haben, dass bei der Rückgabe wieder RFT drauf sein müssen, das ist nicht die Frage.

Meine These ist aber, dass es nicht aus dem Leasingvertrag hervorgeht, genauso wennig wie daraus hervorgeht, welche Parkrempler ok sind und welche nicht oder wieviele Steinschläge in der Motorhaube sein dürfen. Im Streitfall wird das ein Gutachter bewerten müssen und dieser wird dann auch sagen, dass nonRFT nicht ok sind.

Ich wollte damit nur belegen, dass der TE in seinem Leasingvertrag dazu nichts findet, weil er ja gefragt wurde, warum er dort nicht nachschaut.

Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob die RFTs als Zusatzausstattung explizit erwähnt sind oder nicht. Sind sie das, kannst du sie nicht einfach abbauen, weil du laut Leasingvertrag den Wagen ja mit dem gleichen Zubehör abgeben musst, mit dem er dir geliefert worden ist.

Das ist dann keine Frage des Zustands, sondern lediglich des Lieferumfangs.

Zitat:

Original geschrieben von jloh24



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Nochmal: ich war einer der ersten, die geantwortet haben, dass bei der Rückgabe wieder RFT drauf sein müssen, das ist nicht die Frage.

Meine These ist aber, dass es nicht aus dem Leasingvertrag hervorgeht, genauso wennig wie daraus hervorgeht, welche Parkrempler ok sind und welche nicht oder wieviele Steinschläge in der Motorhaube sein dürfen. Im Streitfall wird das ein Gutachter bewerten müssen und dieser wird dann auch sagen, dass nonRFT nicht ok sind.

Ich wollte damit nur belegen, dass der TE in seinem Leasingvertrag dazu nichts findet, weil er ja gefragt wurde, warum er dort nicht nachschaut.

Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob die RFTs als Zusatzausstattung explizit erwähnt sind oder nicht. Sind sie das, kannst du sie nicht einfach abbauen, weil du laut Leasingvertrag den Wagen ja mit dem gleichen Zubehör abgeben musst, mit dem er dir geliefert worden ist.
Das ist dann keine Frage des Zustands, sondern lediglich des Lieferumfangs.

Ja, so würde ich das auch sehen.

Aber es ist, wenn man die Reifen lt. Konfiguration wählt, doch Bestandteil des Zubehörs!

"19" M Leichtmetallräder Doppelspeiche 598 M mit Mischbereifung, Größe vorn 8 J x 19 Zoll, Bereifung 225/45, Größe hinten 9 J x 19 Zoll, Bereifung 255/40. Mit Notlaufeigenschaften." ... so steht das bei mir mit drin.

Danach kann man nur Reifen mit Notlaufeigenschaften wieder zurückgeben. Verstehe Deine vielen Fragen nicht.

Im Vertrag steht, dass man den Wagen so zurückgeben muss, mit der Einschränkung, dass es dem Zustand des Alterns entsprechen muss. Kleine Lackschäden durch Steinschlag sind normal - Beulen natürlich nicht. Bremsscheiben müssen ausreichend dick sein und wenn getauscht, müssen sie den Eigenschaften der gelieferten Bremsscheiben entsprechen. Reifen brauchen ein Mindestprofil und müssen denen der Auslieferung entsprechen. etc.

Der Leasingvertrag gekoppelt mit dem Kaufvertrag und der Ausstattungsliste gibt das doch klar vor. Wo gibt es da noch Spielraum zur Interpretation?

ABER: Ich gebe meinen z.B. zurück mit Winterreifen und der Händler nimmt die gerne mit zurück, auch wenn die nicht im Leasingvertrag sind. Dafür ist er an anderer Stelle etwas großzügiger. Darum ja auch der Tipp: Vertrag ist Vertrag aber man kann ja mal mit dem Händler darüber reden.
😉

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Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Aber es ist, wenn man die Reifen lt. Konfiguration wählt, doch Bestandteil des Zubehörs!

"19" M Leichtmetallräder Doppelspeiche 598 M mit Mischbereifung, Größe vorn 8 J x 19 Zoll, Bereifung 225/45, Größe hinten 9 J x 19 Zoll, Bereifung 255/40. Mit Notlaufeigenschaften." ... so steht das bei mir mit drin.

Danach kann man nur Reifen mit Notlaufeigenschaften wieder zurückgeben. Verstehe Deine vielen Fragen nicht.

Im Vertrag steht, dass man den Wagen so zurückgeben muss, mit der Einschränkung, dass es dem Zustand des Alterns entsprechen muss.

Wo steht denn im Vertrag, dass man ihn **wie geliefert** zurückgeben muss? Das steht nicht drin, sondern nur, dass sich „das Fahrzeug“ in einem der Laufleistung entsprechenden Zustand befinden muss.

Dass man ihn wie geliefert zurückgeben muss ist dir klar und ist mir klar. Aber der TE war sich dessen eben nicht sicher und die Antwort „schau in Deinen Leasingvertrag“ hätte ihn diesbzgl. nicht weiter gebracht. Nur um diesen Sachverhalt ging es.

Danach kannst Du dann ja auch das ganze Zubehör ausbauen und darauf pochen, dass es so nirgends stand. Wenn Du es nicht verstehen willst, kann ich da auch nichts machen. Wir drehen uns hier im Kreis.

Ich gebe es auf!! Lass sein...

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Danach kannst Du dann ja auch das ganze Zubehör ausbauen und darauf pochen, dass es so nirgends stand. Wenn Du es nicht verstehen willst, kann ich da auch nichts machen. Wir drehen uns hier im Kreis.

Ich gebe es auf!! Lass sein...

Seltsame Sache: Wir beide schreiben das gleiche in anderen Worten.

Mir stimmt er zu, dir widerspricht er?

Danke! So hatte ich es auch gesehen, wollte es nur noch mal von anderer Seite her beschreiben!
🙁

Das Problem ist einfach, dass ihr die zwei Ebenen auf denen das Thema diskutiert wird nicht auseinanderhaltet.

Mein erster Beitrag zu der Frage des TE war folgender:
"Es ist keine Frage. Ein Runflat-Fahrzeug wird mit Runflat-Reifen zurückgegeben. Punkt. "

Jetzt erklärt ihr mir ständig, dass man ein Runflat-Fahrzeug mit Runflat-Reifen zurückgeben muss. Aber genau das habe ich doch auch immer behauptet.

Ich sage lediglich der TE hätte sich diese Frage nicht durch das Durchlesen des Leasingvertrages beantworten können, wie ihm geraten wurde, weil dort diesbzgl. nichts drin steht.

Wenn ich nun sage "es steht nichts im Leasingvertrag" bedeutet dies trotzdem nicht, dass ich der Meinung bin, dass es rechtlich zulässig wäre das Fahrzeug mit anderen Reifen zurückzugeben. Ist das verständlich?

Alles wird gut! 😁

Im Leasingvertrag steht bei mir unter 8-3: "Nachträgliche Änderungen... der Leasingteilnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Leasinggebers den ursprünglichen Zustand zum Vertragsende auf eigene Kosten wiederherzustellen, ..."

Das wird wahrscheinlich genau der Part sein, auf den man sich im Leasingvertrag beziehen kann. Steht also zumindest in meinem Vertrag.
😉
Wenn das jetzt nicht die Frage beantwortet, dann gebe ich definitiv auf! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Alles wird gut! 😁

Im Leasingvertrag steht bei mir unter 8-3: "Nachträgliche Änderungen... der Leasingteilnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Leasinggebers den ursprünglichen Zustand zum Vertragsende auf eigene Kosten wiederherzustellen, ..."

Das wird wahrscheinlich genau der Part sein, auf den man sich im Leasingvertrag beziehen kann. Steht also zumindest in meinem Vertrag.
😉
Wenn das jetzt nicht die Frage beantwortet, dann gebe ich definitiv auf! 🙁

Was mich eher verzweifeln lässt ist, dass Du immer noch der Meinung bist die ursprüngliche Frage wäre nicht beantwortet. 😉

DUEW, man kann die AUssage in den Vertrag reininterpretieren, aber es ist nicht explizit von den Reifen-Eigenschaften/Reifentypen die Rede.

Reifen sind auch nicht verlgeichbar mit anderen Zubehörteilen/Sonderausstattungen, sondern eher noch anderen Verschließmitteln (Wischwasser, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Motoröl,...). Da hat auch Jens schon drauf hingewiesen.

Was mit anderen Eigenschaften des Reifens, wie
1) ob es sich um Rollwiderstandreduzierte Reifen handelt?
2) Was ist mit dem prozentualen Verhältnis von Positiv und Negativ-Profil?
3) Was ist mit der Marke des Reifens oder gar der konkrete Namen des Reifenmodells?
4) Was ist mit der speziellen Freigabe des Reifen-Modells für BMW (=Markierung durch den Stern)?
Das sind auch alles Dinge die bei Auslieferung eindeutig sind - müssen Sie bei Rückgabe 100% übereinstimmen? Kann man das auch aus dem Leasingvertrag herauslesen? Konkret. Wodurch wird aus dem Leasingvertrag klar, dass die eine Eigenschaft vorhanden sein muss, und die anderen nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Sencer


Kann man das auch aus dem Leasingvertrag herauslesen? Konkret. Wodurch wird aus dem Leasingvertrag klar, dass die eine Eigenschaft vorhanden sein muss, und die anderen nicht?

Dadurch, dass in der Bestellung des Fahrzeugs steht:

Serienausstattung:

0258 Bereifung mit Notlaufeigenschaften

Zusammen mit dem von DUEW zitierten Absatz aus den "AGB für das Leasing von Kraftfahrzeugen", der übrigens beginnt mit:

"Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten sowie Umlackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind nur zulässig, wenn der Leasinggeber vorher schriftlich zugestimmt hat." Dann folgt der schon zitierte Teil. (noch einmal: Abschnit VIII, Absatz 3)

Sprich: Wenn du Reifen ohne Notlaufeigenschaften anschraubst, veränderst du die Serienausstattung des Fahrzeugs. Das ist dir ohne schriftliche Genehmigung des Leasinggebers aber nicht erlaubt. Zudem kann von dir verlangt werden, dass du den Zustand zurückbaust.

Jens, du hast doch selber gefraft, wo genau das im Leasingvertrag steht. Hier, an dieser Stelle, die DUEW völlig korrekt zitiert hat (aber vielleicht zu sehr gekürzt). Daher wunder dich nicht, wenn noch ne Antwort drauf kommt, obwohl die Eingangsfrage selbst schon länger beantwortet ist.

Zitat:

Original geschrieben von jloh24


Dadurch, dass in der Bestellung des Fahrzeugs steht:
Serienausstattung:
0258 Bereifung mit Notlaufeigenschaften

Dann entimmst du die Information aber der Fahrzeugbestellung und nicht dem Leasingvertrag.

es steht ja auch nicht im leasingvertrag, dass das navi nicht ausgebaut werden darf, oder, dass das auto mit navi kam .... .
trotzdem wird man gehörige schwierigkeiten bekommen, wenn es dann fehlt.
genauso wie mit einer nicht vorgenommenen tüv abnahme die fällig war.
ich finde, es sollte selbstverständlich sein, dass ein auto,welches mit RFT kam, mit RFT abgegeben wird.
das sagt der gesunde menschenverstand.

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