Reifengarantie, Winterreifenmitbestellung od. VW-Zubehörshop

VW Golf 7 (AU/5G)

Letzten Sommer habe ich für meine Eltern den Golf VII Variant bestellt; 4 Winterreifen auf Stahlfelgen wurden gleich mit dazu bestellt. Preis: 635 EUR (wobei dieses Zubehör kaum rabattfähig ist, jedenfalls gab es längst keine 16% wie für das Grundfahrzeug) zzgl. 110 EUR Lager- und Lieferkosten, weil extra Winterreifen prinzipiell nicht bei der Werksabholung mitgenommen werden können, sondern frühestens 4 Wochen später über den VW-Händler ausgehändigt werden können.
Kosten: 745 EUR (völlig identische Fertigräder frei Haus gibt es Online für 200 EUR weniger).
Der Hammer kommt jetzt: Die Reifen wurden beim VW-Händler eingelagert, wobei sich jetzt bei einer Kontrolle feststellte, dass ein Reifen einen Schaden durch nen Nagel hat, aber: dafür gäbe es KEINE REIFENGARANTIE!! Die gäbe es nur für separat aus dem VW-Zubehörshop gekaufte, nicht für als Zubehör mit dem Neuwagen mitgekaufte. Dieser sehr feine juristische Unterschied ist meiner Mutter bis jetzt nicht klarzumachen. Es gab mehrere Emails, Faxe und Telefonate deswegen, am Ende eine dramatische Aufforderung des VW-Händlers, dann doch gefälligst einen Anwalt zu nehmen und sie bzw. VW zu verklagen.

Meine Frage an VW: Muss das sein? Kann man nicht einfach ohne juristische Spitzfindigkeiten für alle bei VW bezogenen Neureifen auch die Neureifengarantie abgeben?

Wer ab Werk mitbestellt, ist ohnehin geneppt:
Im Zubehörshop finden sich aktuell für den Golf Variant Winterreifen Kompletträder für 179,- Rad/716 EUR der Satz:

  • schönere Alufelgen von VW (statt Stahlfelgen bei Werksmitbestellung)
  • bessere Michelin Alpin (statt Dunlop bei Werksmitbestellung) und
  • anstandslos die Reifengarantie dazu und
  • spart bei alledem noch 30 EUR (gegenüber der Werksmitbestellung)

Diesen 4-fach Nepp verstehen wir nicht.

Grüße
Uwe-Hans

Beste Antwort im Thema

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man einen Anspruch auf Reifengarantie für einen nicht beim VW-Partner gekauften Reifen (so sieht es die Garantie vor) einfach aus der Luft greifen kann. Auf die ab Werk montierten Reifen gibt es auch keine Garantie gegen Nagelschäden o.ä. Wie kommt man auf sowas?

Ach ja, das VW Feindbild muss ja gepflegt werden...erst waren keine Behinderte erwünscht, dann wurde ein für Senioren zu kompliziertes Auto gebaut... Nach den Stories würde ich mich nicht trauen, hier mit sowas aufzulaufen....

Und der nächste Schreiber will wegen eines neuen Reifens gleich RTL und SAT1 drauf los lassen. Böses Unternehmen hält sich an seine AGB...Armes Deutschland...

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Zitat:

@uhs schrieb am 15. Oktober 2014 um 21:55:42 Uhr:


@BigWolf: Natürlich waren die Reifen - genau wie das Auto - bei einem VW Partner gekauft worden. Die Reifengarantie wird von VW recht aggressiv sogar auf eigener Homepage beworben; nirgendwo findet sich der explizite Hinweis, dass als Zubehör beim Neuwagenkauf mitbestellte Ersatzräder von der Garantie ausgenommen wären. Auf den Ausschlusstrick muss man erst mal kommen.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass Ihr Euer Auto lobenswerterweise ganz klassisch bei einem deutschen VW-Partner erworben habt. Was Euch aber offenbar nie klar war und Ihr Euch jetzt zu einzusehen weigert: die mitbestellten Winterräder bietet VW als Werks-Sonderausstattung zum Fahrzeug an,

nicht

als Zubehör. Das lässt sich auch im Konfigurator mittels deutlicher Trennung nachvollziehen und war auch schon immer so. Die beworbene Reifengarantie bezieht sich eindeutig auf separat zum Fahrzeug erworbene Räder/Reifen.

Ich kann da keinen "Trick" erkennen und finde das Konstruieren eines solchen aus eigenen Informationsdefiziten gepaart mit Unvermögen schon ziemlich frech. Es passt aber nach wie vor zum Tenor der bisherigen Beiträge, aus denen immer ein großes Misstrauen gegenüber Unternehmen (die übrigens keinen karitativen Auftrag haben) und eine fasst schon paranoide Angst, permanent ungerecht behandelt zu werden, hervorgeht.

Und falls jemand fragt: Nein, ich habe nichts mit VW zu tun. Ich fahre nur deren Autos gerne und versuche ansonsten die Welt halbwegs realistisch zu sehen.

Also bei VW Werksabholung kann VW aus logistischen Gründen die Winterräder nicht gleich mit ausliefern, so wurde uns das erklärt. Fernerhin sei es (warum auch immer) VW ebenfalls nicht möglich, die Winterräder direkt dem Kunden (also meinen Eltern) zuzusenden. Schließlich dauere die Auslieferung der Winterräder immer mind. 4 Wochen nach Abholung, sodass für die Zwischenzeit eben 45 EUR Lagerkosten (wenn man sie anschl. selber beim VW-Händler abholt) oder eben 110 EUR (wenn man sie sich via VW-Händler zuschicken lässt) an Zusatzkosten entstehen.
Ich zitiere aus dem entsprechenden Formular:

Zitat:

Winterräder/Sommerräder
Um eine schnelle und reibungslose Zustellung ihrer Reifen nach der
Fahrzeugauslieferung zu gewährleisten, bitten wir Sie dieses Formular zu ergänzen
und uns mit der verbindlichen Neuwagenbestellung zurück zu senden. Der Versand
wird in Höhe von EUR 110,00 separat in Rechnung gestellt. Selbstverständlich
haben Sie auch die Möglichkeit die Reifen bei uns persönlich abzuholen. Da die
Reifen aus Kapazitätsgründen jedoch extern ausgelagert werden, erheben wir in
diesem Fall eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 45,00. Einen genauen
Abholtermin, frühestens vier Wochen nach der Fahrzeugauslieferung, klären Sie bitte
telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.

@BigWolf: Die Winterräder wurden nicht anstelle der serienmäßigen Sommerräder mitbestellt, sondern zusätzlich, was man dann gemeinhin als "Zubehör" versteht. Dass solch ein zusätzlicher Satz Reifen eben kein "Zubehör" ist, hat der VW-Händler meiner Mutter völlig vergeblich zu erklären versucht. Als Normalmensch kann man das nicht verstehen, sowas erlebt man sonst nur bei bestimmten Versicherungsvertretern. Eine einfache, kundenfreundliche Regelung ist das jedenfalls nicht. Die wäre z.B.: "alle von VW bezogenen Neureifen bekommen 36 Monate Neureifengarantie". Zumal die mitbestellten Räder kein Schnäppchen waren, vor allem mit den Zusatzkosten nicht (die aus logistischen Gründen veranlasst seien).

Grüße
Uwe-Hans

Zitat:

@miken001 schrieb am 16. Oktober 2014 um 07:58:50 Uhr:


für was sind den da 110,- Lager-Lieferkosten zu leisten. Lagerkosten sehe ich ja noch ein, wenn beim 🙂 die jeweils nicht benötigten Räder gelagert werden.

Genau das ist ja passiert. Frischen wir unser Gedächtnis doch noch mal auf: Im Sommer 2013 wurde der Wagen bei einem Internethändler blind bestellt und im November 2013 abgeholt. Da sollten die Winterräder also eigentlich letztes Jahr schon ab Werk aufgezogen gewesen sein. Über den Sommer waren sie dann eingelagert. Dafür fallen dann logischerweise Lagerkosten an (Höhe sei mal dahingestellt).

Und jetzt bin ich gespannt, ob wir hier die 41 Seiten Diskussion vom letzten Jahr schlagen 😛opcorn:

635 € sind immer noch günstiger als 716 € ! Mein Händler hat mir auf die ab Werk mit bestellten Winterräder den gleichen Rabatt gewährt wie auf das Fahrzeug selbst. Bei einem hiesigen Reifenhändler wäre der Satz deutlich teurer geworden. Das ein Dunlop-Reifen schlechter ist als z.B. ein Michelin ist mir völlig neu.......... Wann ist denn der Nagel in den Reifen gekommen? War der schon drin, BEVOR die Reifen das erste Mal am Fahrzeug montiert wurden? Wenn ja, dann hat der Händler den Reifen zu ersetzen! Wenn der sich weigert, ab zum Anwalt! - So einfach ist das................

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Zitat:

@uhs schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:55:50 Uhr:


Dass solch ein zusätzlicher Satz Reifen eben kein "Zubehör" ist, hat der VW-Händler meiner Mutter völlig vergeblich zu erklären versucht.

Ist mir ja bei Dir offensichtlich auch nicht gelungen. Aber bei soviel Renitenz bin ich dann auch raus... Ihr werdet zwangsläufig feststellen, dass Ihr - wie schon bei anderen Themen - mit Eurer Sicht auf die reale Welt recht allein dasteht. Ich hätte auch gern 3-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich, kriege ich aber nicht. Viel Glück beim Klagen...

Zitat:

@CarstenH77 schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:56:14 Uhr:



Zitat:

@miken001 schrieb am 16. Oktober 2014 um 07:58:50 Uhr:


für was sind den da 110,- Lager-Lieferkosten zu leisten. Lagerkosten sehe ich ja noch ein, wenn beim 🙂 die jeweils nicht benötigten Räder gelagert werden.
Genau das ist ja passiert. Frischen wir unser Gedächtnis doch noch mal auf: Im Sommer 2013 wurde der Wagen bei einem Internethändler blind bestellt und im November 2013 abgeholt. Da sollten die Winterräder also eigentlich letztes Jahr schon ab Werk aufgezogen gewesen sein. Über den Sommer waren sie dann eingelagert. Dafür fallen dann logischerweise Lagerkosten an (Höhe sei mal dahingestellt).

Und jetzt bin ich gespannt, ob wir hier die 41 Seiten Diskussion vom letzten Jahr schlagen 😛opcorn:

von einem Internethändler wußte ich zum Zeitpunkt meiner Antowrt nix.

Zumindest bei mir war es immer so, dass nach der Bestellung bzw. Auslieferung/Abholung des Neuwagens die Räder irgendwann später ins Autohaus geliefert wurden. Danach erhielt ich eine kurze Info und ich habe die Räder im Autohaus abgeholt. Weder für die Lieferung ins Autohaus noch für die Einlagerung mußte ich damals extra Zahlen. Von daher scheint der Sachverhalt sich mittlerweile geändert zu haben, zumindest bei Bestellung über einen Onlinehändler.

Also zur Klarstellung: die o.g. 45 EUR Lagerkosten bzw. 110 EUR Lagerkosten m. Versand haben nichts mit der aktuellen Einlagerung der Reifen beim VW-Händler zu tun. Die werden jedesmal mit 40-45 EUR berechnet, aber die erstgenannten Kosten (45-110 EUR) entstehen immer mit Neuwagenbestellung iVm Werksabholung.

Die Abholung fand erst im November statt und da waren dann die WR montiert, das stimmt. Allerdings entstand diese Verzögerung der Abholung ja nur, weil zuerst kein Abholpaket mit behindertem Kind gebucht werden konnte.

Ansonsten kann ich auch 1 Tag nach dem letzten "

VW-Reifengarantie-Abweisungstelefonat

" beim gar-nicht- so-Freundlichen nur das Resumee meiner Mutter wiedergeben, sie sagte heute morgen am Telefon:

Zitat:

Die denken halt, mit den alten Leuten kann man's machen.

@BigWolf: Du hast schon recht, das Auto wurde über das Internet bestellt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum ich hier zum Feindbild mutiere: Rentner sollen vom Internet-Discount-Markt abgeschnitten bleiben, sie sollen sich gefälligst brav mit (fast) Listenpreisen abzocken lassen und quasi die Internetrabatte der jungen Generation querfinanzieren. Und da wird es einem richtig übel genommen, wenn man als Sohnemann seinen wenig Internet-kompetenten Eltern diesen Markt mit all seinen Rabatten erschließt. Das ist für viele ein Skandal!

Aber jedesmal, wenn mein Vater mit seinem Golf beim Freundlichen vorfährt, kommt er mit einem exorbitant teuren Fläschchen heim: Mal superteure Spezialscheibenreiniger, mal sündteures Spezialmotorenöl etc., alles oft im Internet zu 1/5 des Preises. Wahrscheinlich erwartet man von ihm, jetzt 200 EUR für den scheinbar defekten Reifen abzudrücken. Aber mein Vater ist gerade in Kur und so hat es der Freundliche jetzt mit meiner Mutter zu tun, einer echt schwäbischen Hausfrau, ausstaffiert von mir mit einem richtig guten Angebot vom Internet-Reifenhändler (83 EUR).

Ich gebe zu, bei der Winterräder-Mitbestellung habe ich mich im Namen meiner Eltern abzocken lassen, aber diesmal klappt das nicht!

Zitat:

@uhs schrieb am 16. Oktober 2014 um 10:40:17 Uhr:


@BigWolf: Du hast schon recht, das Auto wurde über das Internet bestellt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum ich hier zum Feindbild mutiere: Rentner sollen vom Internet-Discount-Markt abgeschnitten bleiben, sie sollen sich gefälligst brav mit (fast) Listenpreisen abzocken lassen und quasi die Internetrabatte der jungen Generation querfinanzieren. Und da wird es einem richtig übel genommen, wenn man als Sohnemann seinen wenig Internet-kompetenten Eltern diesen Markt mit all seinen Rabatten erschließt. Das ist für viele ein Skandal!

Äähhh, zu dem Thema hatte ich mich gar nicht geäußert... ich war ja eigentlich tatsächlich von einer "normalen" Händlerbestellung ausgegangen. Ich hatte mich lediglich - egal ob nun online gekauft oder nicht - an dem faktisch nicht bestehenden Anspruch auf die VW-Reifengarantie abgearbeitet und der Punkt ist nun für mich erledigt. Mögen andere mit Dir eine Grundsatzdiskussion zu den Ungerechtigkeiten des Lebens führen.

Zitat:

@uhs schrieb am 16. Oktober 2014 um 10:40:17 Uhr:


Aber mein Vater ist gerade in Kur und so hat es der Freundliche jetzt mit meiner Mutter zu tun, einer echt schwäbischen Hausfrau, ausstaffiert von mir mit einem richtig guten Angebot vom Internet-Reifenhändler (83 EUR).

Dann soll deine Mutter halt die Adresse von diesem Internet-Reifenhändler ins Navi eingeben und hinfahren (noch sind ja offenbar die Sommerreifen drauf). Und dann kann der ihr den Reifen wechseln.

Zitat:

@uhs schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:55:50 Uhr:


Ich zitiere aus dem entsprechenden Formular:

Zitat:

Winterräder/Sommerräder
Um eine schnelle und reibungslose Zustellung ihrer Reifen nach der
Fahrzeugauslieferung zu gewährleisten, bitten wir Sie dieses Formular zu ergänzen
und uns mit der verbindlichen Neuwagenbestellung zurück zu senden. Der Versand
wird in Höhe von EUR 110,00 separat in Rechnung gestellt. Selbstverständlich
haben Sie auch die Möglichkeit die Reifen bei uns persönlich abzuholen. Da die
Reifen aus Kapazitätsgründen jedoch extern ausgelagert werden, erheben wir in
diesem Fall eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 45,00. Einen genauen
Abholtermin, frühestens vier Wochen nach der Fahrzeugauslieferung, klären Sie bitte
telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.

Worüber beschwerst Du Dich?

VOR

der verbindlichen Bestellung wurdest Du vom Händler darüber informiert, dass zusätzliche Kosten für den Versand der Räder auf Dich zukommen, wenn Dir der auf Grund der Internetvermittlung weit entfernte Händler die Reifen zuschicken soll. Sie schlagen Dir sogar als Alternative die Selbstabholung vor.

Da Du zu diesem Zeitpunkt das Auto noch nicht verbindlich bestellt hattest, hättest Du an dieser Stelle auch noch selbst feststellen können, dass sich das für Dich dann nicht rechnet und Du den Wagen lieber ohne Winterräder bestellen möchtest.

Wer trägt also die Verantwortung?

@gdir: So einfach ist die Sache nicht. Man schließt erstmal einen Vertrag mit dem Online-Vermittler ab. Der ist verbindlich! Da stehen auch die Preise für mitbestelltes Zubehör wie z.B. die extra Winterräder drin. Über die extra Kosten für die Winterräder von mindestens 45 EUR (die fallen IMMER, auch bei baldmöglichster Selbstabholung an!) bis 110 EUR wurden wir dann erst im Nachhinein, nachdem der Vertrag mit dem Online-Vermittler schon geschlossen war, unterrichtet.
Ob man dann aus dem eigentlichen Kaufvertrag, der in der Tat separat danach geschlossen wurde, sich hätte rauswinden können, das weiß ich nicht.
So ganz sauber war die Masche mit den (versteckten) Zusatzkosten nicht, zumindest sowohl wettbewerbsrechtlich als auch verbraucherschutzrechtlich nicht.

Eigentlich wollten wir nur sparen. Stattdessen gab es Zusatzkosten und am Schluss - als wir sie nötig gebraucht hätten - der Entzug der Reifengarantie.

@CarstenH77: Keine Angst, meine Mutter muss nicht zum Internet-Reifenhändler fahren. Ich könnte dort online bestellen und die Reifen zu einem Schrauber in einem nahegelegenen Dorf schicken lassen. Der arbeitet mit dem Online Händler zusammen und macht die Montage inkl. Wuchten für 10 EUR. 83,17 EUR f. d. Reifen + 10 EUR Montage + 4,50 Altreifenentsorgung sind 97,67 EUR. Daran muss sich der Freundliche messen lassen. Ich werde berichten!

Immerhin beruhigend zu wissen, dass die rüstigen Senioren noch munter und gesund sind.
Es gab ja z.T. nicht ganz unberechtigte Befürchtungen, dass es bei der verzweifelten Suche nach dem Massageknopf während der Fahrt zu gesundheitsgefährdenden Fahr-Situationen kommt 😁

Weiterhin gute Fahrt mit dem Variant !

Hatte mein WR ebenfalls direkt ab Werk mit bestellt. Es gab den gleichen Rabatt wie auf das Auto in Prozent. Lagerkosten musste ich keine zahlen. Auto wurde auf WR ausgeliefert. Dafür wurden die SR kostenlos zum Händler geliefert.

Zitat:

@cycroft schrieb am 16. Oktober 2014 um 14:30:46 Uhr:


Hatte mein WR ebenfalls direkt ab Werk mit bestellt. Es gab den gleichen Rabatt wie auf das Auto in Prozent. Lagerkosten musste ich keine zahlen. Auto wurde auf WR ausgeliefert. Dafür wurden die SR kostenlos zum Händler geliefert.

So war es bei mir auch.

also den reifen hast Du ja nun zu einem riiiiiichtig guten preis gefunden. und nun brauchst Du jemanden der ihn bezahlt? bestell ihn und lass ihn drauf machen, fertig! Du musst ihn selber bezahlen bzw. Deine eltern!

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