Reifendruck Sensoren ausschalten
Guten Tag,
Ich weiß nicht ob es diese Frage schon gab, aber ich finde nichts.
Ich habe neue Reifen montiert auf mein BMW f31 von 2015. Die Reifen haben aber allerdings keine RDK Sensoren wie die Reifen zuvor. Jetzt kommt bei mir die ganze Zeit Fehler im Auto, das die Sensoren nicht funktionieren (bzw. Das ich Reifendruck kontrollieren soll) die kleine Fehler Lampe nervt. Kann man das irgendwie ausschalten ?
Danke schon mal für alle antworten.
Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 13. November 2020 um 20:45:57 Uhr:
Ihr fahrt ohne ABE. Sind die 250€ das wirklich wert?! Wenn ihr einen Unfall baut, dann kommen da schnell Summen zusammen, bei denen da auch mal jemand genauer hinguckt. Man sieht es direkt von außen, dass die Sensoren fehlen.
Und deshalb ist es auch unzulässig!
Ich verstehe nicht, dass manche hier das einfach nicht einsehen wollen.
Tipps und Anleitungen, die die ABE missachten, gehören nicht hierher,
108 Antworten
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 25. November 2020 um 10:31:33 Uhr:
Das ist falsch.
Den Versicherungschutz verlierst du nicht ohne weiteres. Es eröffnet der Versicherung eventuell Regressmöglichkeiten, aber es muss schon ein Bezug vorliegen, konkret hier muss jetzt also wirklich ein platter Reifen die Unfallursache sein, und das (nunmehr passive) System nicht angeschlagen haben. Ignorieren kann man das Seriensystem nämlich auch.
Weißt du das oder vermutest du es? Bei einem Unfall sind eigentlich immer die Reifen irgendwie betroffen (Bremsweg).
Ich verstehe nicht wieso hier wegen 250€ ein dermaßen großes Fass geöffnet wird. Das sind doch absolute Peanuts im Vergleich zu allen anderen Autokosten und bietet tatsächlich einen Mehrwert im Vergleich zum passiven System.
Bei anderen Herstellern muss man die Sensoren noch mit nem extra Gerät anlernen, das entfällt bei BMW. Komfortabler geht's kaum.
Bei aller Diskussion wird übersehen dass sich der eigentliche Fragesteller also der TE sich kein einziges mal wieder geäußert hat. Manch andere hier laufen dagegen zu Hochform auf mit lauter Gesetzeshinweisen, Warnungen usw. 🙂
Ich sehe das „ruhig betrachtet“ wie egon1971, atzebmw, joe_e30 & Co. Wie ich eigentlich schon am 15.11. geschrieben habe.
Zitat:
@TePee schrieb am 15. November 2020 um 17:17:30 Uhr:
Ob in Anführungszeichen oder nicht, Gesetz ist nur irgendein Reifendruckkontrollsystem, nicht zwingend ein aktives mit teureren Ventilsensoren. Wenn man also auf das indirekte über die ABS-Sensoren umcodiert, hat man ja auch ein RDKS (wie eben vor 3/2014 beim F30).Man könnte jetzt also höchstens über die konkrete Fahrzeug-Typengenehmigung diskutieren, wenn man es genau nimmt.
Wer die aktive RDK unbedingt haben will, warum nicht. Aber wieso andere so hinstellen? Wenn man jegliche RDK deaktiviert, OK. Aber wenn man lediglich auf die einfachere Variante umcodiert, ist die EU-Grundvorschrift auch erfüllt und wenn man damit glücklich ist, warum nicht?
Vielleicht ist dem TE damit geholfen. Ich glaube nicht, das die unendliche Diskussion mit Ausflügen in die Politik sein Ziel war 😉
Wenn Du auf das indirekte RDKS vor 03/2014 "umcodierst" hast Du leider kein "erlaubtes" RDKS!
Ich darf mich selbst zitieren:
Gerade das "altes ABS-basierte System" entspricht wohl nicht den "neuen" EU-Anforderungen. Daher hätte es bei BMW und Mercedes überarbeitet werden müssen:
Moderne indirekte Systeme arbeiten zusätzlich mit einer Spektrumanalyse, die druckabhängige Reifenschwingungen überwachen. Es müssen also beide Effekte (Abgleich der Raddrehzahlen und Kontrolle der Radfrequenzen) überwacht werden, damit die Vorgaben der EU-Richtlinie ECE-R 64 erfüllt werden. Dann lässt der Gesetzgeber nämlich offen, welches der beiden Reifendruckkontrollsysteme im Auto letztlich zum Einsatz kommen soll.
Und genau DAS machten die alten ABS-RDKS eben nicht so. Da hat sich wohl so mancher Hersteller gedacht, wozu was Neues entwickeln, spare ich mir lieber die Entwicklungskosten und nehme die teurere Sensorlösung, wirkt modern und hightech-mäßig und die Folgekosten liegen beim Kunden - perfekte Lösung!
Noch eine Ergänzung zum "Abschalten" und den Folgen:
In Deutschland gilt ab dem 20.05.2018 ein nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel. Vorher heißt es, dass eine fehlende RDKS-Funktion nach §29 StVZO als "geringer Mangel" einzustufen und vom Halter umgehend zu beheben ist.
Auch Dein Beitrag wird vermutlich die Umcodier-Fanboys nicht umstimmen.
Meine Aufforderung halte ich aufrecht:
Verfechter der Sache als Versuchsträger zum TÜV und dann hier mit Nachweisen berichten.
Ansonsten alles Geschwafel.
Ähnliche Themen
Zitat:
@moonwalk schrieb am 25. November 2020 um 13:03:27 Uhr:
Zitat:
@TePee schrieb am 15. November 2020 um 17:17:30 Uhr:
Ob in Anführungszeichen oder nicht, Gesetz ist nur irgendein Reifendruckkontrollsystem, nicht zwingend ein aktives mit teureren Ventilsensoren. Wenn man also auf das indirekte über die ABS-Sensoren umcodiert, hat man ja auch ein RDKS (wie eben vor 3/2014 beim F30).Man könnte jetzt also höchstens über die konkrete Fahrzeug-Typengenehmigung diskutieren, wenn man es genau nimmt.
Wer die aktive RDK unbedingt haben will, warum nicht. Aber wieso andere so hinstellen? Wenn man jegliche RDK deaktiviert, OK. Aber wenn man lediglich auf die einfachere Variante umcodiert, ist die EU-Grundvorschrift auch erfüllt und wenn man damit glücklich ist, warum nicht?
Vielleicht ist dem TE damit geholfen. Ich glaube nicht, das die unendliche Diskussion mit Ausflügen in die Politik sein Ziel war 😉
Wenn Du auf das indirekte RDKS vor 03/2014 "umcodierst" hast Du leider kein "erlaubtes" RDKS!Ich darf mich selbst zitieren:
Gerade das "altes ABS-basierte System" entspricht wohl nicht den "neuen" EU-Anforderungen. Daher hätte es bei BMW und Mercedes überarbeitet werden müssen:
Moderne indirekte Systeme arbeiten zusätzlich mit einer Spektrumanalyse, die druckabhängige Reifenschwingungen überwachen. Es müssen also beide Effekte (Abgleich der Raddrehzahlen und Kontrolle der Radfrequenzen) überwacht werden, damit die Vorgaben der EU-Richtlinie ECE-R 64 erfüllt werden. Dann lässt der Gesetzgeber nämlich offen, welches der beiden Reifendruckkontrollsysteme im Auto letztlich zum Einsatz kommen soll.Und genau DAS machten die alten ABS-RDKS eben nicht so. Da hat sich wohl so mancher Hersteller gedacht, wozu was Neues entwickeln, spare ich mir lieber die Entwicklungskosten und nehme die teurere Sensorlösung, wirkt modern und hightech-mäßig und die Folgekosten liegen beim Kunden - perfekte Lösung!
Noch eine Ergänzung zum "Abschalten" und den Folgen:
In Deutschland gilt ab dem 20.05.2018 ein nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel. Vorher heißt es, dass eine fehlende RDKS-Funktion nach §29 StVZO als "geringer Mangel" einzustufen und vom Halter umgehend zu beheben ist.
* gelöscht *
Es können aktive oder passive System eingebaut sein. Der Hersteller darf entscheiden, was er nimmt.
Die Frage wurde gelöscht?
War keine Frage, ich wollte ursprünglich das gleiche schreiben hatte mich aber kurzfristig entschieden diesem Thread fernzubleiben.
Mfg Mario
Zitat:
@Vroomm schrieb am 25. November 2020 um 20:31:26 Uhr:
Meine Aufforderung halte ich aufrecht:
Verfechter der Sache als Versuchsträger zum TÜV und dann hier mit Nachweisen berichten.
Sauber auscodiert gibt es wahrscheinlich keine MKL und auch keinen Fehlereintrag ... so what?
Das ändert aber nichts an der eigentlichen Frage von der Du auch gerne abschweifst ohne inhaltlichen Beitrag.
Zitat:
Ansonsten alles Geschwafel.
Respekt, sehr prägnant und sauber herausgearbeitet!
Zitat:
...hatte mich aber kurzfristig entschieden diesem Thread fernzubleiben.
So halte ich es jetzt auch und widme mich lieber interessanter Lektüre an den langen Corona Herbst- und Winterabenden. Habe da ein sehr interessantes Buch wiederentdeckt von Michael Schmidt-Salomon. Alleine der Titel spricht Bände..... (ISBN 3492274943)
Ich halt`s eher mit der Technik und bin dann mal `raus....
Groetjes, R.M.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 13. November 2020 um 19:32:17 Uhr:
Zitat:
@atzebmw schrieb am 13. November 2020 um 17:40:08 Uhr:
Deaktivieren ist möglich über ein paar Codierungen.
Dabei bleibt dann die RPA (Reifenpannenanzeige) aktiv, welche ein plattes Rad über die DSC-Sensoren erkennt.
Genauso wie es bei einigen Autoherstellern auch heute noch umgesetzt wird.
Ob das Ganze zu empfehlen ist, ist eine andere Frage.
Ich würde mir Sensoren kaufen, allein schon um den Druck im iDrive zu sehen.
Das mag über Codierung möglich sein, ändert aber nichts daran dass das Aktive System in der Fahrzeug ABE hinterlegt ist und beim TÜV könnte ! es durchaus auffallen .
Mfg Mario
Also ich fahre immer im Winter zum TÜV (F31 330D 9/2014) mit Winterreifen in denen KEINE Sensoren sind.
Es gab noch NIE einen Kommentar dazu auch wenn die LAMPE an ist.
Bekomme immer TÜV ohne fesgestellte Mängel. Auch dieses Jahr war es wieder so.
Mir wäre das viel zu blöd ein halbes Jahr mit leuchtender Lampe im Cockpit rumzufahren und mich bei jedem Start angongen zu lassen...
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 26. November 2020 um 09:13:33 Uhr:
Mir wäre das viel zu blöd ein halbes Jahr mit leuchtender Lampe im Cockpit rumzufahren und mich bei jedem Start angongen zu lassen...
Wenn du am Tag bis zu 500 KM im Auto sitzt hats andere Sachen zu tun als auf die DUMME Lampe zu schaun.
Äh, okay... und, hast du mit den gesparten 250€ schon richtig was geleistet? Halbes Jahr Weltreise? Wohnung gekauft? Goldbarren in den Keller gelegt? Rente mit 45 erreicht?
Mit dieser krassen Ersparnis eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten. Hätte ich mir die 250€ bloss gespart! 🙁
Bei meinem TÜV würdest du durchfallen, ohne wenn und aber. Nur weil dein Prüfer seinen Job nicht so ernst nimmt braucht man davon nicht auf die Gesamtheit zu schließen.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 26. November 2020 um 09:18:06 Uhr:
Äh, okay... und, hast du mit den gesparten 250€ schon richtig was geleistet? Halbes Jahr Weltreise? Wohnung gekauft? Goldbarren in den Keller gelegt? Rente mit 45 erreicht?Mit dieser krassen Ersparnis eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten. Hätte ich mir die 250€ bloss gespart! 🙁
Bei meinem TÜV würdest du durchfallen, ohne wenn und aber. Nur weil dein Prüfer seinen Job nicht so ernst nimmt braucht man davon nicht auf die Gesamtheit zu schließen.
Drum fahre ich in München zum TÜV !!!!
So, ich hab mal eine Anfrage an den TÜV Nord, TÜV Süd und die DEKRA gestartet.
TÜV Süd für mich nicht zuständig - also keine Antwort.
DEKRA - Antwort steht noch aus.
TÜV Nord schreibt....
Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum Thema:
Eine solche Umstellung ist möglich, wenn BMW Ihnen bescheinigt, das durch das DSC alle Funktionen der RDKS übernommen werden. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Das Mitführen der Herstellerbescheinigung ist ausreichend.
Das lass ich erstmal so stehen.
Zitat:
@ingo999 schrieb am 26. November 2020 um 09:11:18 Uhr:
Zitat:
@Mariolix schrieb am 13. November 2020 um 19:32:17 Uhr:
Das mag über Codierung möglich sein, ändert aber nichts daran dass das Aktive System in der Fahrzeug ABE hinterlegt ist und beim TÜV könnte ! es durchaus auffallen .
Mfg MarioAlso ich fahre immer im Winter zum TÜV (F31 330D 9/2014) mit Winterreifen in denen KEINE Sensoren sind.
Es gab noch NIE einen Kommentar dazu auch wenn die LAMPE an ist.
Bekomme immer TÜV ohne fesgestellte Mängel. Auch dieses Jahr war es wieder so.
Du schreibst "immer"
Wie oft warst du mit deinem 330d aus 2014 bis jetzt beim TÜV?