Reifendruck Sensoren ausschalten

BMW 3er F31

Guten Tag,
Ich weiß nicht ob es diese Frage schon gab, aber ich finde nichts.
Ich habe neue Reifen montiert auf mein BMW f31 von 2015. Die Reifen haben aber allerdings keine RDK Sensoren wie die Reifen zuvor. Jetzt kommt bei mir die ganze Zeit Fehler im Auto, das die Sensoren nicht funktionieren (bzw. Das ich Reifendruck kontrollieren soll) die kleine Fehler Lampe nervt. Kann man das irgendwie ausschalten ?
Danke schon mal für alle antworten.
Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 13. November 2020 um 20:45:57 Uhr:


Ihr fahrt ohne ABE. Sind die 250€ das wirklich wert?! Wenn ihr einen Unfall baut, dann kommen da schnell Summen zusammen, bei denen da auch mal jemand genauer hinguckt. Man sieht es direkt von außen, dass die Sensoren fehlen.

Und deshalb ist es auch unzulässig!
Ich verstehe nicht, dass manche hier das einfach nicht einsehen wollen.
Tipps und Anleitungen, die die ABE missachten, gehören nicht hierher,

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Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. November 2020 um 16:45:35 Uhr:


Was sollen die Anführungszeichen? Es ist Gesetz.

Weil EU-Verordnung. Diese hat allerdings Gesetzescharakter.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. November 2020 um 17:22:36 Uhr:


Ich dachte eine Vorgabe für den TÜV lautet, dass ein verbautes System auch funktionsfähig sein muss. Das wäre aber nicht der Fall wenn man es auscodiert und durch etwas anderes ersetzt, oder?

RISCHTISCH!

Zitat:

@Feilenfett schrieb am 14. November 2020 um 17:20:37 Uhr:



Zitat:

Man bekommt mittlerweile einen Satz um die 50 €. Diese sind vollkommen ausreichend und neu. Ob da natürlich ein BMW Logo drauf ist kann man sicher bezweifeln aber die tun es genauso und das zählt am Ende.

Hallo Dieselweasel,
für den Preis habe ich bisher aussser dem ein oder anderen Angebot aus China noch keine gesehen. Die meisten in ebay fangen doch erst so bei 20€/Stck. an und werden dann schnell teurer. Für einen F10 sieht es noch deutlich teurer aus.
Würde mich also brennend interessieren wenn Du z.B. einmal einen Beispiellink eingestellt würdest. Vielleicht suche ich falsch.
Und weiterhin interessant wären Erfahrungen mit den Dingern, nach 1, 2 oder 5 Jahren. Gibt es jemand der davon berichten kann?
Wenn ein "Billigangebot" nach einem Jahr seinen Dienst quittiert war es ein teures Schnäppchen, weil eben (ich wiederhole mich) die Montage die halben Kosten ausmacht.

Groetjes, R.M.

P.S. Und wer von 2 Jahren Garantie spricht (gemeint ist hier natürlich Gewährleistung, was schuldrechtlich etwas ganz anderes ist), möge mir bitte vormachen wie er die bei einem Osteuropäischen oder Chinesischen Internethöker einfordern will.
" bei Ebay liegen originale (neue) Sensoren bei 10-20€ je STÜCK" -> wenn mir hierfür jemand ein Beispielangebot für einen F10 zeigen könnte wäre das echt der Kracher.

Z.B. für den F30: https://www.ebay.de/.../372983401538?_trksid=p2349624.m46890.l49292

Ob das natürlich ein seriöser Anbieter ist muss man sicher im Vergleich mit anderen recherchieren, meinetwegen sollen es auch 60 € sein. Aber die Mondpreise von BMW muss man sicher nicht bezahlen für eine vergleichbare Qualität. Und man muss sich auch langsam vor dem Vorurteil lösen dass aus China nur Mist kommt. Was glaubst du wo die Originalsensoren herkommen… Halt dann mit ordentlichen Marschen für unsere lieben Premium Hersteller.

Zitat:

@TePee schrieb am 15. November 2020 um 17:17:30 Uhr:


Aber wenn man lediglich auf die einfachere Variante umcodiert, ist die EU-Grundvorschrift auch erfüllt und wenn man damit glücklich ist, warum nicht?

Vielleicht ist dem TE damit geholfen. Ich glaube nicht, das die unendliche Diskussion mit Ausflügen in die Politik sein Ziel war 😉

Na ja, die Frage war: "Kann man das irgendwie ausschalten ?"

Die Antwort ist: "Technisch ja, rechtlich nein."

Und wenn man diese Antwort begründen muß, dann landet man bei der Legislative.

Ich probiere es mal mit einer Frage. Die möge mal jeder Interessierte der o.g. Fragestellung für sich beantworten und ggfs. für die Konsequenzen gerade stehen.

Wenn ein Auto gemäß seiner Typgenehmigung zugelassen wurde, ist dann seine Betriebserlaubnis nach dem Verändern oder außer Betrieb setzen des Reifendruckkontrollsystems noch gültig?

[ ] ja
[ ] nein

Unbedarften MTlern kann vor der Beantwortung ein aufmerksamer Blick in die betreffende EU-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung empfohlen werden. Eine durchaus spannende Lektüre, die zur richtigen Antwort führt ...

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Ich glaube, das wurde hier schon mindestens 4x beantwortet.

Ich habe 120€ für die Sensoren bezahlt, beim Reifenwechsel wurden sie eingebaut ohne Zusatzkosten und funktionieren seit einem Jahr einwandfrei. Bei dem Preis mache ich mir keine Gedanken über abschalten.

Bei VAG kann man bei einigen Modellen die Sensoren gegen Aufpreis kaufen, ansonsten haben die Autos serienmässig das passive System. Ich glaube daher nicht, dass die ABE die Art des Systems spezifiziert. Umcodieren wäre somit legal, eine vorgängige Überprüfung der ABE aber dennoch empfohlen. Was nun technisch Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.

Zitat:

@egon1971 schrieb am 24. November 2020 um 19:13:13 Uhr:


Bei VAG kann man bei einigen Modellen die Sensoren gegen Aufpreis kaufen, ansonsten haben die Autos serienmässig das passive System. Ich glaube daher nicht, dass die ABE die Art des Systems spezifiziert. Umcodieren wäre somit legal, eine vorgängige Überprüfung der ABE aber dennoch empfohlen. Was nun technisch Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.

Wie oft muss hier noch auf die rechtliche Seite hingewiesen werden?
Die ABE des Autos umfasst das serienmäßige Kontrollsystem. Nur mit diesem Kontrollsystem hat das gesamte Auto seine Zulassung erhalten!
Wer es stilllegt oder ändert, verliert die Betriebserlaubnis (incl. Versicherungsschutz u.v.m.; Straftat!!) des Autos. Ist das so schwer verständlich?
Und da gibts nur eine Lösung: Einzelneuabnahme des gesamten Autos!

Manche User hier scheinen superschlau sein zu wollen.

Wenn es bei VAG verschiedene Lösungen gibt, sind diese auch in der ABE festgelegt.

Das ist falsch.

  • Den Versicherungschutz verlierst du nicht ohne weiteres. Es eröffnet der Versicherung eventuell Regressmöglichkeiten, aber es muss schon ein Bezug vorliegen, konkret hier muss jetzt also wirklich ein platter Reifen die Unfallursache sein, und das (nunmehr passive) System nicht angeschlagen haben. Ignorieren kann man das Seriensystem nämlich auch.
  • Fahren ohne BE ist eine OWi, kein Straftat.

Was bleibt:

  • Ärger mit dem Tüv (das wäre am ehesten zu erwarten)
  • Ärger mit Verkehrskontrollen, wenn es auffällt (es soll ja auch geschulte Beamte geben, die nicht doof sind)
  • Der Komfort des passiven Systemes ist eher mässig, die Reifendruckanzeige im BC geht nicht

Falls beim einen oder anderen doch noch vereinzelt Zweifel vorhanden sind, einfach mal die Lieblingssuchmaschine mit diesen beiden Begriffen füttern:
reifendruckkontrollsystem typgenehmigung

Zitat:

Die ABE des Autos umfasst das serienmäßige Kontrollsystem. Nur mit diesem Kontrollsystem hat das gesamte Auto seine Zulassung erhalten!
Wer es stilllegt oder ändert, verliert die Betriebserlaubnis (incl. Versicherungsschutz u.v.m.; Straftat!!) des Autos.

Allerdings ist (obwohl zigmal gefragt) bis heute niemand in der Lage gewesen definitiv zu belegen welches System in der Typgenehmigung aufgeführt ist oder entsprechende Quellen zu nennen.

Andererseits werden elementare rechtliche Begriffe wie Typgenehmigung, Homologation und ABE völlig sinnfrei durcheinandergeworfen. Das Wissen um die Unterschiede ist halt nicht jedem gegeben, der nicht gerade superschlau ist.

Schon bei Garantie und Gewährleistung ist ja schon manch ein Moderator gründlich gescheitert. 🙂

Und auch dieser Hinweis sagt leider nichts weil viel zu allgemein:

Zitat:

Falls beim einen oder anderen doch noch vereinzelt Zweifel vorhanden sind, einfach mal die Lieblingssuchmaschine mit diesen beiden Begriffen füttern:
reifendruckkontrollsystem typgenehmigung

Dabei wird der kleine aber feine Unterschied nach aktiven/passiven System und was nun wirklich bei dem jeweiligen Fahrzeug typgenehmigt ist völlig ausser Acht gelassen und nur darauf verwiesen das grundsätzlich

EIN

System seit Neuzulassungen 2012 vorhanden sein muss. Welches, ist wiederum in der Typzulassung vermerkt womit wir wieder bei s. oben wären.

Groetjes, R.M.

Zitat:

@Vroomm schrieb am 25. November 2020 um 10:49:14 Uhr:


Falls beim einen oder anderen doch noch vereinzelt Zweifel vorhanden sind, einfach mal die Lieblingssuchmaschine mit diesen beiden Begriffen füttern:
reifendruckkontrollsystem typgenehmigung

Das hat aber nichts mit diesem Thema hier zu tun, da dort nur von einer Deaktivierung des RDKS gesprochen wird.
Wir reden hier aber NICHT von einer Deaktivierung des RDKS.
Wir reden von einer Umprogrammierung von direktem RDKS zu indirektem RDKS.
Und es hat bis jetzt noch keiner einen Nachweis erbracht, dass es verboten ist.
Hier wird nur rumgeschrien und FETT geschrieben, aber keiner bringt Nachweise.

Zitat:

Wir reden hier aber NICHT von einer Deaktivierung des RDKS.
Wir reden von einer Umprogrammierung von direktem RDKS zu indirektem RDKS.

Genau, sonst käme nämlich womöglich direkt die große Moderatorenkeule 😁🙄😉

Groetjes, R.M.

Was hatte ich bitteschön geschrieben? Eine vorgängige Überprüfung der ABE...

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 25. November 2020 um 10:24:33 Uhr:



Zitat:

@egon1971 schrieb am 24. November 2020 um 19:13:13 Uhr:


Bei VAG kann man bei einigen Modellen die Sensoren gegen Aufpreis kaufen, ansonsten haben die Autos serienmässig das passive System. Ich glaube daher nicht, dass die ABE die Art des Systems spezifiziert. Umcodieren wäre somit legal, eine vorgängige Überprüfung der ABE aber dennoch empfohlen. Was nun technisch Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.

Wie oft muss hier noch auf die rechtliche Seite hingewiesen werden?
Die ABE des Autos umfasst das serienmäßige Kontrollsystem. Nur mit diesem Kontrollsystem hat das gesamte Auto seine Zulassung erhalten!
Wer es stilllegt oder ändert, verliert die Betriebserlaubnis (incl. Versicherungsschutz u.v.m.; Straftat!!) des Autos. Ist das so schwer verständlich?
Und da gibts nur eine Lösung: Einzelneuabnahme des gesamten Autos!

Manche User hier scheinen superschlau sein zu wollen.

Wenn es bei VAG verschiedene Lösungen gibt, sind diese auch in der ABE festgelegt.

Zitat:

@atzebmw schrieb am 25. November 2020 um 11:01:53 Uhr:


Hier wird nur rumgeschrien und FETT geschrieben, aber keiner bringt Nachweise.

Dann mal bitte mal einen Verfechter der Sache als Versuchsträger zum TÜV! 🙂

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