Reifen & Felgengröße
welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?
Beste Antwort im Thema
... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!
... ja nee ist klar!Zitat:
Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....
Wenn man sich schon konstruktiv an diesem Thema beteiligt, sollte man schon aufmerksam lesen! Es war nie die Rede von der
Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)sondern von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Ok? 😉
Zitat:
Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.
Nein - in der besagten Tabelle sind die Reifengrößen nicht berücksicht, weil diese Daten getrennt von den Rädergrößen zu betrachten und zu bewerten sind. Es gibt eine Grundreifengröße für jedes zugelassene Fahrzeug in Europa. Für den Caddy ist das die Reifengröße
195/65R15als kleinstmögliche Option. Hiervon ausgehend lässt der Gesetzgeber eine Abweichung im Abrollumfang (mm) von
-2,5%nach unten und
+1,5%nach oben als zulässige Toleranz zu.
Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig. 😕Zitat:
Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.
Die Herrschaften von GTÜ und KÜS und anderen Prüforganisationen haben teilweise
nichtdie Befähigung (Erlaubnis) zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung! D. h. - nur die Herrn im weißen oder blauen Kittel (TÜV Nord/Süd/RWTÜV etc.) oder grüner Kittel (Dekra)dürfen solche Abnahmen durchführen! Daher der Verweis an den Kollegen! Jeder Prüfer der "halbseidene" Abnahmen dürchführt haftet 30 Jahre mit seinem Kopf! Aber richtig ist, dass WORST CASE im Falles eines Falles auch der Halter seinen Kopf mit verliert. Die Versicherung zahlt eventuell nicht! Ganz zu Schweigen vom Punktekonto in Flensburg! Die Gier nach Umsatz ist oft mit ein Grund für die von mir dargestellte Tatsache!
Zitat:
Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären.
Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁
Zitat:
Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun.
Es sei mit gestattet hier zu bemerken, dass ich es nicht nötig habe mich mit "dummen Geschwätz" in diesem Forum aufzuhalten. Hier geht es mir alleine, um eine klare und fundierte Darlegung der Gesetzmäßigkeiten, um Schaden von den hier Anwesenden abzuwenden. Dummschwätzer gibt es genügend, und diese Neunmalklugen wird es auch künftig geben. Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*
Zitat:
Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?
Das ist auch alles so in Ordnung! Für ein jedes Serienrad gibt es auch ein Teilegutachten! Auch für das VW Golf V Leichtmetallrad 6,5Jx16H2 mit 50! Jedes Leichtmetallrad ist geprüpft und für die Verwendung angebaut und getestet. Ein entsprechendes "Papier" hätte man in Verbindung mit der Unbedenklichkeitserklärung bekommen können. Aber in Hannover hat man keine Gutachten für einen Pkw aus Hannover! Der "Graukittel" hat nur in seine Datenbank geschaut und die Raddaten Caddy mit den Daten Golf verglichen. Der "Graue" hat zudem zugriff (wie ich soeben bestätigt bekomme!) auf die Teilegutachten alles Fahrezughersteller, die ihre Räder in Deutschland haben prüfen lassen. Das ist legitim und im Rahmen seines Ermessens. Aber eine Einzelabnahme ist das nicht! Eine Einzelabnahme liegt preislisch in völlig anderen Dimensionen!
Zitat:
Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.
... clever auf den Punkt getroffen!
Genau hier tummeln sich die schwarzen Schafe! 20" auf einem Peugeot 207! Das geht mal garnicht! Leichtmetallräder eines X-beliebigen Herstellers, ohne Vorhandensein eines Teilgutachtens! Das sind so die vermeintlichen "Spielchen" die als illegal zu bezeichnen sind!
Ein Hersteller und Anbieters eines Leichtmetallrades inverstiert eine Menge Geld in Prüfungen und Gutachten.
Als Beispiel kostet die Festigkeitsprüfung
- Biegeumlauftest Kurzeit
- Biegeumlauftest Langzeit
- Impacttest
- Abrollprüfung für eine Radfestigkeit über 650 kg
eines Rades eines Lochkreises (112) und einer Lochzahl (5) mit einer Einpresstiefe rund ca.
3500 Euro! Das Verwendungsgutachten (Teilegutachten nach
§19(3) StVZO) für eine Anwendung (z.B. AUDI/SEAT/SKODA) schlägt nochmal mit ca. 300 Euro zu Buche! Für alle möglichen Verwendungsbereiche von (A) wie z.B. Alfa Romeo bis (Z) wie z.B. Zagato können locker mal
50.000 Euroan reinen Prüf- und Gutachtenkosten auf eines Hersteller zukommen. 😰
Wozu treibt man einen solchen immensen Aufwand, wenn es doch die vermeintlich "schwarzen Schafe" gibt, die ein ungeprüfttes Leichtmetallrad auch ohne das erforderliche Papier eintragen. Für eine Radfamilie von 17" bis 20" in den unterschiedlichsten Breiten könnte man doch als Anbieter und Hersteller mal eben eine viertel Million sparen, wenn diese "Wildeintragungen" doch Tagesgeschäft sind!
18", 19" und 20" Leichtmetallräder für den Caddy mittels Einzeleintragung abnehmen zu lassen, ist völliger Blödsinn, denn es gibt reine Teilegutachten! Nur wir sind von lauter Individualisten und vermeintlichen Spezialisten umgeben, die genau nicht das wollen, was der Nachbar auch hat! Daher wird gerade im Netz so lange gesucht bis man seine eigene Individualität befriedigt findet! Diese Auswüchse an Individualismus werden dann in Foren breitgetreten. Die Ordnungsbehörden sind clever geworden und Prüfen diese Auswüchse immer stärker, und wann immer sie können in geballter Form! Messen und Massenveranstaltungen geben im mehr Anlaß genau hier den Hebel anzusetzen. Und die sogenannten "Spezialisten" gucken dann oft sehr dumm aus der Wäsche, wenn Ihnen die TÜV-Plakette abgekratzt wird. Dann wird der Caddy auf den "Bollerwagen" aufgeladen, und kann dann nicht mehr auf den 9x20 und den von der Tragfähigkeit unzureichenden 225/30R20 von dannen rollen!
Aber die 20-Zöller auf dem Golf V GTI stören mich nicht mehr. Das ist heute das machbare Maximum mit Teilgutachten. Nur bei den 22" großen Räder stellen sich meine Nackenhaare noch oben, wenn man dann gesagt bekommt: Alles abgenommen!
Nur auf den tatsächlichen Beweis wartet man oft vergebens. Und genau das ist dann: "Dummes Geschwätz!"
Bis gleich!
CADDYHOOD
99 Antworten
Zitat:
Zitat:
Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig.
Und den gibt es für meine Caddy!
... und wenn dem so ist, können alle zufrieden sein! Nur eine andere Reifengröße kannst Du nimmer fahren! 😉
Zitat:
Ich meinte das alles in technisch einwandfreiem Rahmen, also entsprechende Tragfähigkeit der Reifen etc. Bei den 20 Zoll auf den 207 handelt es sich nicht um Wald und Wiesen Felgen, sondern um namhafte Hersteller wie BBS, OZ oder AEZ mit entsprechenden Gutachten, nur eben nicht für den 207. Tragfähigkeit und festigkeit wurden also geprüft, die Felgen sind für Golf und co. freigegeben und sollten damit (wenn die Tragfähigkeit passt) auch auf nem 207 ok sein. Da der 207 im Vergleich zum Golf recht leicht ist, hat man auch weniger Probleme passende Reifen (Tragfähigkeit und passender Abrollumfang) zu finden. Diese Räder wurden m.E. mit Hilfe von Vergleichsgutachten eingetragen (so wie von dir mit dem Golf beschrieben).
... das spielt alle keine Rollen! Ob das Leichtmetallrad von BBS, OZ oder XYZ kommt spielt dabei keine Rolle! Hier kommt der Faktor Fahrbarkeit zum Tragen! der Peugeot hat als kleinste Reifengröße die Dimension 185/65R15 zu bieten! Wo will man da ohne "Hausanbau" 20 Zoll Räder unterbringen können? Das maximal Machbare liegt bei dem kleine Franzosen bei 18"! *AUS ENDE + SCHLUSS* 😰 Da hilft auch kein Vergleichsgutachten! Diese Option gibt es nicht und wurde auch von mir nicht erwähnt! *NOCHMAL LESSEN!* 😉
Das ist vielleicht die einzigste Ausnahme die es zu akzeptieren gibt: Ein Originalrad eines Fahrzeuges eines Herstellers auf einem Modell aus dem eigenen Unternehmen, wenn die Parameter hierfür stimmig sind.Zitat:
Kann sein, dass das dann im amtsdeutsch keine "Einzelabnahme" ist, auf jeden Fall hätte ich hier kein Problem von der TÜV Hauptstelle 18 Zoll original Audi Felgen auf nen Caddy eingetragen zu kriegen (solange der Rest drumherum passt), nur weil diese Felgen nicht explizit für den Caddy freigegeben sind. Wenn alle Parameter passen sollte man sowas beim TÜV ordnungsgemäß eingetragen bekommen?
Für alles andere gibt es die Anwendungsgutachten, wo genau aufgeführt ist WAS, WIE und WOFÜR etwas zu verwenden und montierbar ist! Sonst sind auch diese Teilegutachten ad absurdum geführt und reine Geldmacherei der TÜV Typprüfstellen, die jedes in Deutschland und Europa zugelassene Leichtmetallrad prüfen sollten. Wenn wir das nicht brauchen, so brauchen wir auch keine Typprüfstellen und den TÜV, GTÜ, DEKRA, KÜS und was da noch so kreucht und fleucht brauchten wir allesamt auch nicht mehr! Dann kann jeder "BLÖDMANN" machen watt er willste!
Daher hat der Gesetzgeber klar in Angleichung der europäischen Vorschriften definiert, das diese sogenannten "Einzelabnahmen" nicht mehr zulässig sind! Sonst funktioniert die Geldmaschinen nicht mehr! 😁
Eine europäische Verordnung schreibt sogar vor, dass nur noch das zulässig ist, was der Hersteller für das Modell und Baumuster vorsieht! Aus Schluß und vorbei mit der schönen Zeit des Umrüstens. Nix mehr mit AUDI-RAd auf Caddy! Nix - mehr mit 18", 19" auf Caddy! Alles aus + vorbei! 😰 Aber eine ganze Branche wettert gegen diesen Rückschritt ins Mittelalter an! 😕
Noch Fragen?
Bis gleich!
CADDYHOOD
Zitat:
... das spielt alle keine Rollen! Ob das Leichtmetallrad von BBS, OZ oder XYZ kommt spielt dabei keine Rolle! Hier kommt der Faktor Fahrbarkeit zum Tragen! der Peugeot hat als kleinste Reifengröße die Dimension 185/65R15 zu bieten! Wo will man da ohne "Hausanbau" 20 Zoll Räder unterbringen können? Das maximal Machbare liegt bei dem kleine Franzosen bei 18"! *AUS ENDE + SCHLUSS* Da hilft auch kein Vergleichsgutachten! Diese Option gibt es nicht und wurde auch von mir nicht erwähnt! *NOCHMAL LESSEN!*
Ehrlicherweise verstehe ich das nicht.
Mag jeder zu 20" stehen wie er will, aber wenn ich die Reifengrößen 185/65 R15 mit 225/30 R20 vergleiche kommt dabei heraus daß die 20" den Tacho um 3,46 km/h vorgehen lassen. Mit einem Tachogutachten (daß der Tacho nicht vor geht), passenden Freigängigkeiten, passenden Festigkeiten (Gutachten) und nötigen LI der Reifen dürfte das doch kein Problem sein?
Der 207 fährt 215/30 ZR20.
Zitat:
Original geschrieben von Clever Nickname
Der 207 fährt 215/30 ZR20.
... der Reifen muss noch erfunden werden! Gibt es lt. ETRTO (
European
Tyre and
Rim
Technical
Organisation) nicht! 😰
185/65R15 - hat einen Abrollumfang von 1895 mm. Die beschriebene Tolerenz -2,5% von 1895 mm = 1848 mmDie Toleranz +1,5% von 1895 mm = 1924 mmZitat:
Ehrlicherweise verstehe ich das nicht.
Mag jeder zu 20" stehen wie er will, aber wenn ich die Reifengrößen 185/65 R15 mit 225/30 R20 vergleiche kommt dabei heraus daß die 20" den Tacho um 3,46 km/h vorgehen lassen. Mit einem Tachogutachten (daß der Tacho nicht vor geht), passenden Freigängigkeiten, passenden Festigkeiten (Gutachten) und nötigen LI der Reifen dürfte das doch kein Problem sein?
Der Reifen 225/30R20 hat einen Abrollumfang von 1961 mm - ERGO - außerhalb der vorgeschriebenen Werte und somit nicht mehr zulässig!
Und nochmal! Es geht auch um die Fahrbarkeit! Das Fahrzeug muß in jeder Situation auch beherrschbar bleiben! Der Reifen darf zudem in keiner Situation mit der Karrosserie in kontakt kommen! Und zudem ist die Freigängikeit ist nicht gegeben! Daher gibt es auch kein Verwendungsgutachten!
Und jedes weitere hätte Wenn und Aber bringt nichts! 🙁
Bis gleich!
CADDYHOOD
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
... der Reifen muss noch erfunden werden! Gibt es lt. ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) nicht! 😰Zitat:
Original geschrieben von Clever Nickname
Der 207 fährt 215/30 ZR20.
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
185/65R15 - hat einen Abrollumfang von 1895 mm.Zitat:
Ehrlicherweise verstehe ich das nicht.
Mag jeder zu 20" stehen wie er will, aber wenn ich die Reifengrößen 185/65 R15 mit 225/30 R20 vergleiche kommt dabei heraus daß die 20" den Tacho um 3,46 km/h vorgehen lassen. Mit einem Tachogutachten (daß der Tacho nicht vor geht), passenden Freigängigkeiten, passenden Festigkeiten (Gutachten) und nötigen LI der Reifen dürfte das doch kein Problem sein?
Die beschriebene Tolerenz -2,5% von 1895 mm = 1848 mm
Die Toleranz +1,5% von 1895 mm = 1924 mmDer Reifen 225/30R20 hat einen Abrollumfang von 1961 mm - ERGO - außerhalb der vorgeschriebenen Werte und somit nicht mehr zulässig!
Und nochmal! Es geht auch um die Fahrbarkeit! Das Fahrzeug muß in jeder Situation auch beherrschbar bleiben! Der Reifen darf zudem in keiner Situation mit der Karrosserie in kontakt kommen! Und zudem ist die Freigängikeit ist nicht gegeben! Daher gibt es auch kein Verwendungsgutachten!
Die Toleranz kann ein wenig nach oben und unten ausgeweitet werden da man nach unten den geringsten Reifenumfang der kleinsten Serienbereifung nehmen kann, analog dazu den größten Reifenumfang der größten Serienbereifung.
Der TÜV trägt bis +1,5 % so ein, darüber hinaus muss man ein Tacho Test machen lassen. Der Blödsinn führ unter anderem dazu, das bei einem Caddy bei 19 Zoll ein Tacho Test notwendig ist, bei einem Touran oder Golf aber nicht. Max. Serienbereifung Caddy 205/55/16, Touran und Golf 225/40/18.
Ist halt der deutsche Amtsschimmel.
Manchmal glaube ich unser Caddyhood ist da besonders weis :-)
Möchte man sehr viel größere oder kleinere Räder fahren geht das eigentlich nicht, da sich die Übersetzung des Fahrzeuges ändert, somit auch die Abgaswerte, die Radaufnahme nicht stabil genug sein könnte, etc.
Da geht es dann um die Sicherheit und die Umwelt. Da kann ich mich dann nur Caddyhood anschließen und sagen Finger weg.
PS Ich finde 18,19 oder sogar 20 Zoll sind völliger Blödsinn. Fahre aber selber welche auf meinem Caddy und Beetle.Und jedes weitere hätte Wenn und Aber bringt nichts! 🙁
Bis gleich!
CADDYHOOD
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
... der Reifen muss noch erfunden werden! Gibt es lt. ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) nicht! 😰Zitat:
Original geschrieben von Clever Nickname
Der 207 fährt 215/30 ZR20.Bis gleich!
CADDYHOOD
Wo er den Reifen her hat weiß ich nicht, aber ich hab das Teil schonmal live gesehen mit der Dimension...
Zitat:
185/65R15 - hat einen Abrollumfang von 1895 mm.
Die beschriebene Tolerenz -2,5% von 1895 mm = 1848 mm
Die Toleranz +1,5% von 1895 mm = 1924 mm
Lustigerweise hat meine Kombination sogar einen Abrollumfang von 1994mm und alles ist OK. Natürlich mit Nachweis des Korrekt funktionierenden Tachos.
... ja nee ist doch klar! Ein Link auf eine amerikanische Page!Zitat:
Wo er den Reifen her hat weiß ich nicht, aber ich hab das Teil schonmal live gesehen mit der Dimension...
http://ssl.delti.com/.../rshop.pl?...
Hallo - wir sind in Europa! Schon etwas von DOT gehört!? Ein Reifen ohne DOT Nummer!
Schon mal etwas von Gewährleistung + Garantie gehört! 😠
Guck doch mal in Australien! 😁 😁 😁
Zitat:
Der TÜV trägt bis +1,5 % so ein, darüber hinaus muss man ein Tacho Test machen lassen. Der Blödsinn führ unter anderem dazu, das bei einem Caddy bei 19 Zoll ein Tacho Test notwendig ist, bei einem Touran oder Golf aber nicht. Max. Serienbereifung Caddy 205/55/16, Touran und Golf 225/40/18.
Ist halt der deutsche Amtsschimmel.
Auch hier ist meine Weisheit etwas belesener! 😁
Die Herrn Kollegen die den Caddy mit den verschiedenen Rad Reifenkombination geprüft haben, haben den feinen Unterschied zwischen Lieferwagen und Pkw nicht näher untersucht! D. h. bis heute steht im Anbaublatt für den Caddy - ESP nicht vorhanden! Mit ESP als Option hat der Caddy an der Hinterachse einen aktiven Drehzahlsensor! Hierdurch wird die tatsachliche Geschwindigkeit gemessen. In diesem Fall ist eine Tachoabgleichung nicht möglich und notwendig. 😉
Das hat aber nichts mit Amtsschimmel zu tun, sondern schlaft ruhig weiter in den TÜV Typ Prüfstellen! Ist halt reine Abzockerei für ein Gutachten, was nicht dem Stand der Technik entspricht! Aber wenn Du mit einem Caddy um die Ecke kommst mit allem Zipp und Zapp fallen einigen Herrschaften die Augen aus den Augenhöhlen! Dann kommt die Frage: "So etwas gibt ab Werk???" 😕
See you later!
CADDYHOOD
Zitat:
Mit ESP als Option hat der Caddy an der Hinterachse einen aktiven Drehzahlsensor! Hierdurch wird die tatsachliche Geschwindigkeit gemessen. In diesem Fall ist eine Tachoabgleichung nicht möglich und notwendig.
Kannst du das bitte erklären? Warum soll da eine Tachoangleichung nicht mehr möglích und notwendig sein? Woher hätte denn der Caddy die korrekte Geschwindigkeit?
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!
Danke, ja, das erklärt einiges für Laien mit etwas angelesenem Fachwissen (ich denke, das werden manchmal die allerschlimmsten sein).
Wenn ich Deine Antworten richtig verstehe muss für ein legales Fahrer eines anderen Rades
a) ein Gutachten für das Rad auf dem Fahrzeug vorliegen. Auch wenn "ABE" drauf steht muss das "eingetragen" werden. In diesem Fall darf das sowohl GTÜ/KÜS & Co, als auch TÜV und Dekra machen.
b) für das Rad liegt ein Gutachten vor, das sich aber nicht auf das angegebene Fahrzeug bezieht. Mit dem Gutachten darf mir ein Ingenieur von TÜV (alte Länder) bzw. Dekra (junge Länder) die Felgen eintragen. Dabei sind die Voraussetzungen
- Abrollunfang
- Freigängigkeit
- Radabdeckung, scharfe Kanten
- Radlast
- Fahrgeometrie
zu beachten. Dimensionen bei denen man sich Sorgen um die mechanische Festigkeit der Achskonstruktion machen muß, wie z. B. 345er Walzen auf einem Golf I lassen wir mal außen vor.
So lange man sich dabei mit einer Felge mit Gutachten in Dimensionen bewegt, für die es ein anderes Gutachten gibt sollte das doch klappen, oder? Zumal beim Caddy -lassen wir mal dem kasten Economy außen vor das Machbare ohnehin durch die Schiebetüren begrenzt wird.
c) Mit Felgen ohne Gutachten, wie z.B. die wunderschönen Dreiteiligen Spiess-Felgen die es für meinen NSU inzwischen wieder neu zu kaufen gibt hätte ich nach Deinen Ausführungen keine Chance auf eine Eintragung, auch wenn es Leute gibt die diese Felgen eingetragen bekommen haben. ist mir auch egal. Mir gefällt es (fast) original ohnehin besser.
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁
Solche Dinge hört man auch eher in Zusammenhang mit 07er Kennzeichen, in denen verschiedene Zulassungsstellen eigene Verfahren haben. Z.B. Bestandssschutz für unter 30 Jahre alte Fahrzeuge nach Umzug oder Halterwechsel. natürlich ist da die "Tippse" nicht die Ausführende, sondern die Überbringerin. Aber die Zulassungsstelle ist diejenige, die sagt "könnten wir zwar, machen wir aber nicht".
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*
Das war auch mehr im Sinne von "caddyhood hat Ahnung, das muß doch stimmen, passt aber nicht zu meinen Erfahrungen gewürzt mit Halbwissen gemeint". Deine weiteren Ausführungen haben da einiges zur Konkretisierung beigetragen. Danke dafür. Und Entschuldigung, falls Du Dich von mir angepupst gefühlt hast.
Was mir noch nicht ganz klar ist, das ist die Sache mit dem Hersteller. Kann es nach derzeitger Rechtslage eine legale "Eintragung" vom Graukittel für eine Mercedes-Felge geben? Die Felge ist Original Mercedes, Festigkeit usw. ist zweifelsfrei und die Abmessungen sind im normalen Rahmen, also irgendwo zwischen 205/55/16 auf 6x16 und 225/45/17 auf 7,5 x 17 unt ET knapp unter 50. Kann das gehen?
@prinz-tt
Zitat:
Danke, ja, das erklärt einiges für Laien mit etwas angelesenem Fachwissen (ich denke, das werden manchmal die allerschlimmsten sein).
Bitte gern geschehen! Dazu dient ein Forum wie dieses, dass hier auch mal die nackten Fakten und Wahrheiten kundgetan werden. Das von Dir angeführte laienhafte Halbwissen ist das Schlimmste was man sich vorstellen kann, denn dieses Halbwissen verbreitet sich oft am schnellsten!
Wie es tatsächlich richtig und korrekt ist, will Niemand wirklich wissen! Nachlässiges Lesen eines Beitrages ist auch ein Ärgernis!
Zitat:
Wenn ich Deine Antworten richtig verstehe muss für ein legales Fahrer eines anderen Rades
a) ein Gutachten für das Rad auf dem Fahrzeug vorliegen. Auch wenn "ABE" drauf steht muss das "eingetragen" werden. In diesem Fall darf das sowohl GTÜ/KÜS & Co, als auch TÜV und Dekra machen.
Richtig! Korrekt interpretiert! Auch bei vorliegen einer Allgmeinen Betriebserlaubnis muss häufig eine Abnahme nach §19(3) erfolgen, wenn die verwendete Reifengröße nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführtet ist. Beispiel: ABE für Leichtmetallrad 7,0Jx16H2 mit 205/55R16 mit ET 38 bis 50 - Verwendungsbereich VW Caddy bis 103 kW liegt vor, aber die Reifengröße 205/55R16 ist nicht in der Zulassungbescheinung aufgeführt, muss der Anbau durch einen Prüfer abgenommen werden.
Zitat:
) für das Rad liegt ein Gutachten vor, das sich aber nicht auf das angegebene Fahrzeug bezieht. Mit dem Gutachten darf mir ein Ingenieur von TÜV (alte Länder) bzw. Dekra (junge Länder) die Felgen eintragen. Dabei sind die Voraussetzungen
- Abrollunfang
- Freigängigkeit
- Radabdeckung, scharfe Kanten
- Radlast
- Fahrgeometriezu beachten. Dimensionen bei denen man sich Sorgen um die mechanische Festigkeit der Achskonstruktion machen muß, wie z. B. 345er Walzen auf einem Golf I lassen wir mal außen vor.
Auch richtig verstanden! Dann muss man zu einem Prüfer der zur Abnahme nach §21 StVZO berechtigt ist! D. h. zum "Graukittel" vom TÜV!
Bei der 300-er Walzen auf einem Breitbau Golf, ist zudem die Fahrwerksfestigkeit nachzuweisen. Weil spurbreitenänderung über 2 % gegenüber der Serie! *Nur der Vollständigkeit halber!*
Zitat:
c) Mit Felgen ohne Gutachten, wie z.B. die wunderschönen Dreiteiligen Spiess-Felgen die es für meinen NSU inzwischen wieder neu zu kaufen gibt hätte ich nach Deinen Ausführungen keine Chance auf eine Eintragung, auch wenn es Leute gibt die diese Felgen eingetragen bekommen haben. ist mir auch egal. Mir gefällt es (fast) original ohnehin besser.
Räder ohne Gutachten sind grundsätzlich im Bereich der StVZO (!) nicht zugelassen! Man redet auch, bei widerrechtlicher Verwendung solcher Fahrzeugteile, hier von vorsätzlicher Verkehrsgefährdung!
Zitat:
Das war auch mehr im Sinne von "caddyhood hat Ahnung, das muß doch stimmen, passt aber nicht zu meinen Erfahrungen gewürzt mit Halbwissen gemeint". Deine weiteren Ausführungen haben da einiges zur Konkretisierung beigetragen. Danke dafür. Und Entschuldigung, falls Du Dich von mir angepupst gefühlt hast.
Dank für nichts! Ich habe mich nicht "angepupst" gefühlt! Einige Herrschaften finden das Thema aber immer noch Lustig! Daher wollte ich nur sicherstellen hier nicht als "Oberlehrer" abgestempelt zu werden. Wehret den Anfängen! Ok?
😉
Zitat:
Was mir noch nicht ganz klar ist, das ist die Sache mit dem Hersteller. Kann es nach derzeitger Rechtslage eine legale "Eintragung" vom Graukittel für eine Mercedes-Felge geben? Die Felge ist Original Mercedes, Festigkeit usw. ist zweifelsfrei und die Abmessungen sind im normalen Rahmen, also irgendwo zwischen 205/55/16 auf 6x16 und 225/45/17 auf 7,5 x 17 unt ET knapp unter 50. Kann das gehen?
Das ist eine gute Frage! 🙄
Aber es gibt eine klare und deutliche Antwort:
a) Ein Mercedes-Benz Leichtmetallrad ist nur für die Verwendung an Mercedes/Chrysler Fahrzeugen vorgesehen!
b) Verwendet man ein MB Leichtmetallrad an einem AUDI/SEAT/SKODA/VW/BENTLEY/BUGATTI dann ist für die Montage des Rades auf der Nabe Ø 57,1 mm ein Zentrierring der von MB Nabe Ø 66,6 mm auf AUDI/SEAT/SKODA/VW/BENTLEY/BUGATTI herunter zentriert erforderlich!
c) Ein solcher Zentriering muss geprüft sein! ISO 9000 / 9001 / QS / QM - Vorschriften zur Erlangung eines Teilgutachten notwendig!
d) Der Zentriering ist aber in meisten Fällen Bestandteil eines Nachrüstrades!
e) Aber es fehlt der Nachweis der Prüfung für das Serien MB Leichtmetallrades!
FAZIT: Somit kann der "Graukittel" auch bei vorliegen seiner Befähigung nach §21 StVZO dieses Rad nicht legal abnehmen und die Änderung der Zulassungbescheinigung veranlassen, weil der Nachweis der Verwendungsprüfung des Zentrieringes fehlt! Ein Zentrierring gilt nicht mehr als reines Montage-Hilfsmittel!
Verstanden? 🙁
@baeckerbursch
Zitat:
Kannst du das bitte erklären? Warum soll da eine Tachoangleichung nicht mehr möglích und notwendig sein? Woher hätte denn der Caddy die korrekte Geschwindigkeit?
Die Beantwortung ist eigentlich *OFF TOPIC* !
Aber schon mal etwas von CAN-BUS gehört? Die korrekte Geschwindigkeit ist für ein funktionieren des ESP/BAS/ASR/ABS dringend erforderlich! Da die Geschwindigkeit beim Caddy über den CAN-BUS Datenfluss abgegeben wird (by wire) kann die korrekte Geschwindikeit auch nicht manipuliert werden, da dieser Wert immer vom aktiven Drehzahlsensor überschrieben wird!
Na - und wie hast Du jetzt Deinen Tacho angleichen lassen??? Das erkläre mal bitte im Detail! 😁
Bis gleich!
CADDYHOOD
Zitat:
Na - und wie hast Du jetzt Deinen Tacho angleichen lassen??? Das erkläre mal bitte im Detail!
Ich habe im Caddy den Tacho nicht angleichen lassen. Ich habe nur den Nachweis erbracht (Rollenprüfstand) daß der Tacho nicht vor geht.
Jetzt kommts aber ;-)
Der Caddy ist das Auto meiner Frau. Ich selber habe eine VW T5. Und da ist der Tacho angeglichen worden. Und wenn du jetzt meinst das funktioniert nicht (was du mir ja zwischen den Zeilen unterstellst) dann irrst du dich gewaltig.
Ich bin jetzt kein Fahrzeugtechniker, allerdings wird die Geschwindigkeit wohl von keinem Sensor direkt in den CAN Bus geschrieben. Wenn dann nur eine Umdrehungszahl pro Minute (oder auch Sekunde) . Und dann wird dieses Signal irgendwo in km/h umgerechnet. Und das ist IMHO erst im Kombiinstrument. Und genau das wird bei der Aktion umprogrammiert. Dem ESP oder dem ABS ist es IMHO wurscht wie schnell (in km/h) das Auto fährt. Wichtig sind die Impulse (Radumdrehungen) die verglichen werden.
Hallo,
den Tacho kann man angleichen egal ob ESP oder nicht.
Das KI bekommt seine Daten vom Raddrehzahlsensor. Nun ist es ein einfaches die Anzeige zu manipulieren
Ein Beispiel wirklich nur ein Beispiel, ich nehme 500 Impulse und lege fest das sind 50 Km/h, nun kann ich dem KI aber auch sagen 550 Impulse sind 50 Km/h. Somit lässt sich ein Tacho sehr wohl angleichen.
VW baut ja auch das gleiche KI in unterschiedliche Autos mit unterschiedlichen Rad Reifen Kombinationen ein. Nur halt unterschiedliche Wegdrehzahlen.
Hallo,
in meiner Zulassungsbescheinigung steht die Reifengröße 195/65/15. Das COC-Papier weist darüber hinaus die Felgengröße 6J x 15 ET 47 aus. Was muss ich beachten (ggf. eintragen lassen)wenn ich die Vitus Felge mit der Größe 6,5J x 15 ET 50 montiere und was ist eigentlich der Unterschied zwischen ET 47 und ET 50? Aus der ABE werde ich diesbezüglch nicht schlau.
Grüße
Heiner
Hallo zusammen,
habe heute beim Reifendienst die 15 Zoll Vitus Räder mit Sommerreifen montieren lassen. Dort wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich um Zubehörräder handelt und ich eine Abnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO benötige. Bin also drei Straßen weiter zum Tüv gefahren und auch hier war der Mann im blauen Kittel der Meinung, dass eine Abnahme nötig ist weil die Räder eine andere Größe als die Originalen haben (nämlich 6,5 x 15 ET 50 anstatt 6 x 15 ET 47). Er hat mir dann auch die Stelle in der ABE gezeigt wo die Abnahme gefordert wird. Die ABE hat er jedenfalls behalten und mir eine "Bestätigung des ornungsgemäßen Anbaus gemäß § 19 Abs. 3 StVZO" ausgehändigt. Die muss ich jetzt mitführen oder die Änderung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapeire übertragen lassen.
Grüße
Heiner